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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188407272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840727
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840727
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1884
-
Monat
1884-07
- Tag 1884-07-27
-
Monat
1884-07
-
Jahr
1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1884
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Srfchetnt täglich früh S'/,Uhr. Leß«cti«n »nd Lrpkditio» IohannrSgaffe 33. Sprechffundrn der Urdaciiou: Lormiltag» 10—12 Uhr. Nachmittag- b—6 Uhr. k>>ti» -Ni-gadi nn.esantlrr v!»i>ulcrlpte «acht Kitz t,c -tl»»k!i«» »Ich» v«r»«»lich> «»nah», »er für »Ir ,r«ftsol«e»tze Nummer bestimmte« Inserate a» Wochentagen bi« » Uhr Rachmtttag». o« Sonn- nn» Festtage« früh bt«Uhr. 2n deo Filialen für 3ns.-A«nahme: Otto Klemm, UniversiiätSstraß« 21, Louis Lösche, Kätharinenstraße 18, p. «nr bis '/.» Uhr. 2V9. eiMMr.TwMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgesihichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage LSS00. Adonnemratopreis oiertelj. 4V, tncl. Bringrrlohn b Mk.. durch dir Post bezog«» 6 MI. I«d« einzelne Nummer 20 Vs. Belegexemplar 10 Ps. Gebüdrcn für Extrabeilage» (in Tageblatt-Format gesalzt) ohne Postbesörderung 39 Mk. «lt Posidesvrdelung 48 Mk. Inserate Kgespaltene Petitzeile SO Pf. Größere Schrisren laut unserem Preis- verzeichn iß. Labellarischer u. Zissernsatz nach höher« Loris. Lettinnen unter dem Ledactiousstrlch die Spaltzeile SO Ps. Inserate stad stet« an die 6xpe»itio» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung proellunaeraiui» oder durch Post nachnahme. Sonntag ven 27. Juli 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Mit Hinwei» aus die nachstehend veröffentlicht« Bekannt machung de- Reichö-BerstcherungSamte« vom 14. laufenden Monat« werden alle Unternehmer eine« unter tz. 1 de« Unsailversicherungsgesehe« vom 6. laufenden Monat« fallenden Betriebes aufgesordert, den letzteren unter Angabe de« Gegen standes und der Art desselben, sowie der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten Perlenen bei unserem statistischen Amte, Obstmarkt 3, III. Etage. Zimmer Nr. 140, bi« zum 1. September lausenden Jahre« anzumelden. Leipzig, den 22. Juli 1884. Der Rat- -er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Schecker. Die Eröffnung der Thätigkelt de« Reich«.Versicherung«- amte- wird amtlich wie folgt bekaunt gemacht: Auf Grund de« Unsallversicherung-gesetze- vom 8. Juli 1884 tritt da- Reichs - BcrstcherungSamt mit dem heutigen Tage in Tbiligkeit. Zum Präsidenten desselben ist der bi-herige Geheime Regierung-.Rath und Vortragende Rath im Reich-amt de- Innern, Bödiker, ernannt worden. Die Geschäftsräume befinde» sich vor läufig Wilhelmstraße 74. Berlin, den 14. Juli 1684. Der Reichskanzler. In Vertretung: i g betreff» der In«, r«: Daran schließt sich sol-ende Bekannt«» südrung de» UnfallversicherunqSges In Gemäßheit de- ß. 11 dt« Unfallvesslchcrung-gesetze« vom 6. Juli l884 hat jeder Unternehmer fine- unter den g. 1 dieses Gesetze- fallenden Betriebe- den letzteren unter Angabe de- Gegeustande- und der Art desselben, sowie drchZahl der durchschallt» lich darin beschästigten versicherung-pflichtigen Personen bei der unteren Verwaltungsbedörde binnen einer vomsReichs-Brrstchernng«- amt zu bestimmenden Frist anzumelden. Diese Frist wird hier mit auf die Zeit bi« zum 1. Devtembetz d. I. eiuschließ lich festgesetzt. Im fiebrigen wird wegen de »Anmeldung aus den nachstehenden Auszug au- dem genannten Gesetz«, sowie ans di« bei- gesägte Anleilung hingewiesen. Berlin, den 14. Juli 1884. Da- ReichS-Bersicherung-amt. Bödiker. Ave U»«ft-r»»« »e« UnsolversicheenngsHr setze«. Auszug an« dem Unfalloersichrrung-gesrtz. tz. 1 Absatz 1 bi« 6. Alle in Bergwerke«, Salinen, Sufbereltnng-anstaltrn, Stein brüchen, Gräbereien (Gruben), auf Wersten und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschüstigten Arbeiter und Betrieb«, beamten, Letztere sofern ihr JahresarbettSverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle »ach Maßgabe der Bestimmungen diese- Gesetzes versichert. Dasselbe gilt von Arbeitern und Betrieb-beamtr», welch« vo» einem Gewerbetreibenden, besten Gewerbebetrieb sich aas die An«, sührung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer- und Bruunenarbeiten erstreckt, in diesem Betrieb« beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschästigten Arbeitern. Den im Absatz 1 ausgesührten gelten tm Sinn« diese- Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welche» Dampfkessel oder d»rch ele- meulare Kraft (Wind, Wasser, Dampf. Ga-, heiß« Luft u. s. «.) bewegte Triebwerke zur Perweudung kommen, mit Ausnahme der land- und sorstwirthichastlicheu, nicht unter den Absatz 1 fallenden Nebcnbetriebe, sowie derjenige» Betriebt, für welche nur vorüber- gehend eine uichl zur Betrieb-anlage gehörende Kraftmaschine be nutzt wird. Im Uebrigen gelte» als Fabriken im Sinne diese« Gesetze« tu«, besondere dieiraigen Betrieb«, in welche» die Bearbeitung oder Verarbeit»»« von Gegenstände« gewerbsmäßig «»-geführt wird, n»d i» welchen z» diesem Zwecke mindeste»- zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werde», sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder cxplodireude Gegenstände gewerk-mäßig erzengt «erden. Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne diese« Ge setze- anzusehea st»d, entscheidet da« Reich--Berflcherung-amt (SS- S? ff-)- Ans gewerbliche Anlagen, Eisenbahn- und Schiffsohrtsbetrirb«, welche wesentliche Bestandtheile eine- der vorbezeichnrten Betrieb« sind, finden die Bestimmungen diese» Gesetze« ebenfalls Anwendung, tz. 3 Absatz 1. Al- Behalt oder Lohn im Sinne diese« Gesetze« gelte» auch Taatiömen «nd Naturalbezüge. Der Werth der letztere» ist »ach Ort-durchschnitt-preisen io Ansatz zu bringe». 8 9 Absatz 2 »nd 3. Al- Unternehmer gilt Derjenige, für Hesse» Rechn»»g da Be- trieb erfolgt. Beiriebe, welche wesentliche Bestandtheile verschiedenartiger In- dustriezweige umsasten, stad derjenige» Berus-grnostenschaft znznthrilen, welcher der Haupibetrieb augebürt. 8 11. Jeder Unternehmer eine« unter den 8 1 fallenden Betriebes hat den letzteren binnen einer von dem Reich«-Bers!cherung«»mt z» be stimmenden und öffentlich bekannt zu machend«» Frist unter Angabe de« Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durch schnittlich darin beschäftigten versicherang-pstichttgen Personen bet da unteren Bcrwaltung-behörde anzumelden. Für die nicht angemeldetcn Betriebe bat die untere Verwaltung«- behörd« die Angaben nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse za ergänzen. Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nicht angemeldeter Betriebe zu einer Au«tunft darüber innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bi« »u einhundert Mark nnznhalte». Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nach de« Gruppen, Elasten und Ordnungen der Reich-berus-statistik geordnete- ver zeichn,ß sämmtlicher Betriebe ihre« Bezirke- unter Angabe de» Gegenstände- und der Art de- Betriebe-. sowie der gabt der darin beschästigten versicherung-pflichtigen Personen aufzustelleu. Da« verzeichniß ist der höheren Benvaktung-behörd« einzurrichen »nd von dieser erforderlichen Falls hinsichtlich der Einreihung der Be- triebe in die Gruppen, Elasten und Ordnungen der Reich-brrnsä- statistik zu berichtigen. Die höhere Verwaltungsbehörde hat ein gleiche- Berzeichniß sämmtlicher Versicherung-Pflicht,gen Betriebe ihre« Bezirks dem Retch<-Bersicherung-amt einzurrichen. Anleitung in vetresf derAnmeldung der verstchernng-pflichtig», Betriebe. (8-11 de- Nafallversichernng-gesetze-.) 1) Die Anmeldepflicht erstreckt sich ans alle versicherung-pflichtigen, d. h. »nter den 8-1 des Unsallversicherung-gesetze» fallende» Betrieb«. Zn dies«, gehören: ». Bergwerke, Salinen und AufbereitnnqSanstalte», d. Steinbrüche, Gräbereien (Gruben), Werste» »ad Lanhöse, «. Fabriken aller Art und Hüttenwerke. Al- Fabriken gelten insbesondere — auch wenn die- »ach dem Sprachgebrauch zweifelhaft sein sollte — alle Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgesübrt wird und zu diesem Zwecke mindesten» zehn Arbeiter regelmäßig beschältigt werden. Hiernach muß z. B. ein Bäcker, welcher t» seine» Bäckerei- betrieb« mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt, diesen Betrieb aameldrn; ck. alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Sind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Lust re.) bewegte Lrteb- werke zur Verwendung kommen. Hiernach muß ,. B. ein Schneider, welcher mit eifiem Ga-motor »nd einem Lehrling arbeitet, seinen Betrieb anmelden; o. Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegen stände gewerbsmäßig erzeugt werden; L leder Gewerbebetrieb, welcher sich auf eine der nachstehend bezeichnet«,, Arbeiten: Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steiahauer-, Brunnen- oder Schornsteinfegerarbeiten erstreckt. 2) Nicht versicherung-pflichtig und daher auch nicht anzumelben sind Betriebe aller Art. in welchen der Unternehmer allein und ohne Gehilfen, Lehrling oder sonstige Arbeiter thätig ist. Sodann fallen nicht unter da« Gesetz: ^ a. die Laad- und Forstwirthschaft einschließlich der Gärttmrei, de- Obst- und Weinbaues, die Viehzucht und Fischerei. Die Benutzung einer feststehenden oder transportablen Ksaft. Maschine (Locomobilc ,c.) zu landwirthschaftlichen Arbeiten, z. B. zu,n Pflügen, Mähen. Dreschen, zur Bedienung einer Entwässerung-- anlage macht den landwirthschaftlichen Betrieb nicht Versicherung-- pflichiig. Land- »nd sorstwirthschastliche Nebenbetriebe, d. h. gewerbliche Anlage» zur Verarbeitung der in der Land- und Forsiutindichaft gewonnenen rohen Naturproducte, wie Brennereien, Ziegeleien. Stärkefabriken »c. sind nur dana anzumelben, wenn sie unter den ff. 1 Rbs. I oder 4 de- Gesetze- fallen, insbesondere also, wenn sie nach der Art und dem Umlang de« Betriebe- als Fabriken anzu- sehen find. Hiernach find die Brennereien aus großen Gütern all Fabriken zur Anmeldung zu bringe», nicht dagegen die al« land- wirthftdaftliche Nebengewerb« vorkommeuden kleinen Ha »«-Brennereien «nd -Brauereien, welche den sogenannte» Haustrunk bereite» oder nur in ganz geringrm Umsang« betrieben werden. Getreide-, Oel- und Walkmühlen, welche, zu einem Gute gehärig, in der Hauptsache gegen Entgelt für Dritte arbeiten und daneben den Bcdarf de- Gul-bcsitzer- und seiner Leute mitdeckeu, stad anzumelben. Nicht versicherung-pflichtig ist ferner: b. da- Handwerk, soweit nicht die unter 1e bi- 1 bezeichueten Merkmale für den Betrieb zntreffen. Außerdem Ist z» beachten, daß handwerksmäßige BetriedSanlagen, welche wesentliche Bestandtheile ei--rt der unter 1 bezeichnet«,, Betrieb« sind, z. B. eine Schlosserei tu ./»er BoxMwollsp,u»erei, mit dem Hauptbetrieb« Versicherung«. Pfl>" I>«^—. 0 MH' t« -«'! o. st»2 Sicht oelklicherungSpflichtig da- Handelt- und Tronsport- gewerbe, sowie di« Gast- und Schankwirthschaft. Eisenbahn- und Schistsohrt-betriebr jedoch, welche wesentliche Bestandtheile eine- der unter 1 b,zeichneten Betriebe sind, z. B. ein Eisenbahnbetrieb aus einem Hüttenwerke, fallen mit dem Hauptbetrieb unter da« Unfall- versicherung-geletz. 3) Nach Zister 1 ä werden Betriebe, in wrlche» Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Motoren zur Verwendung kommen, als de,sicherungSpflicktig angesehen. Gleichwohl bleiben solche Be- triebe von der Versicherungspflicht befreit, wenn die Motoren nur vorübergehend und ohne daß sie zur Betriebs- anlage gehören, benutz« werden, — vorau-gesetzt, daß solch« Betrieb« nicht ohnehin nach den übrigen Bestimmungen der Ziffer 1 versicherung-pflichtig sind. Die vorübergehende Benuduug eine« zur Betrieb-anlage ge hörenden, durch elementare Kraft betriebenen Motor-, ». B. die vorübergehende Benutzung einer zur Betrieb-anlage gehörenden Turbine zur Winterszeit macht deo Betrieb versicherung-pflichtig. Ebenso begründet di« dauernde Benutzung eine« nicht zur Be- triebsanlage gehörenden Motor», z. B. einer Lokomobile oder einer gemietheten, au- einem Rachbarhause herrührenden stationäre» Kraft die Lerstcherung-vflicht de« Betriebe». 4) Ai« „Ausberettungtanstalten" sind anzumelden: ge werbliche Anlage» zur mechanischen Reinigung bergmännisch ge- wouneuer Erze, al- ..Steinbrüche": solche Anlage», tu denen die Gewinnung vo» Steinen gewerbsmäßig und »ach technischen Regel» über oder unter der Erde erfolgt, al- „Gräbereien" (Gruben): di« anf die Gewinnung der io den sogenannten oberflächlichen Lagerstätte» vorkommenden Minera- liea (Mergel, Kies, Sand, Thon, Lehm x.) gerichteten Anlagen, in denen ein gewerbsmäßiger und »ach technischen Regel» au-geführter Betrieb stattfiodet. D» Aa-b«otuag eine- eigenen Mergel- oder Torflager« zum Gebrauch aus dem eigenen Acker oder in der eigene« Hau-Haltung, sowie der nicht nach technischen Regeln ersolgende übliche Lorsstich bäuerlicher Besitzer, auch wenn der Tors verkauft wird, fällt nicht unter dos Gesetz. — Nach techuischeu Regeln gewerbsmäßig betriebene Bernstein-, Lars-, Kiel- x. Baggereiea sind al- Gräbereien (Gruben) anzumelden. Al- „Bauhöfe" sind anzumelden: di« auf eine gewiffe Dauer berechnete» Anlage» sür Banarbeiten (z. B. für Vorrichtungen vo» Zimmerungen x.). 5) Wer die Kraft seine« stationäre» Motor« an verschieden« Gewerbtreibende vermiethet, muß. anch wenn er selbst die Kraft nicht benutzt, diesen Gewerbebetrieb mit Beziehung anf seine» Maschinenwärter, Heizer x. anmelde». Desgleichen find di« einzelnen Unternehmer der von diesem Motor bewegten Betriebe für ihre Unternehmungen anmeldung-pflichtig. (Bergt. Ziffer 3. Schlußsatz.) 6) Die gewerbsmäßigen Betriebe der Maurer. Zimmerer, Dach decker, Steinhouer, Brunnenmacher »nd Schornsteinfeger sind an- zumelden, wen» t» denselben anch »nr rin Lehrling beichäfttgt wird, einerlei, ob e< sich »« Renboute» x. oder Reparatur» x. handelt. Personen, welche nicht gewerb-mäßig Manrer- x. Arbeite» »»«- führe», unterliegen der Anmeldnng-vslicht nicht, wen« sie et»» Vau durch direct angenommene Arbeiter tm Regiebetrieb« an«- führen lasten. Andererseits brauchen die Unternehmer da- Baubandwert nicht persönlich erlernt zu haben oder selbst au-zuüben, um ivegen ihrer Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-Gesellen anmeldung-pflichtig zu sei». Zur Begründung der Anmeldung-Pflicht genügt e-, daß der b«. treffend« Arbettgeber gewerbsmäßig Maurer- x. Arbeit» ans- sührr, läßt. Nur dir Zahl der im Manrer-, Zimmer-, Lochbecker-, Stet». Hauer-, Brunnenmacher., Schornsteinfeger-Gewerbe durchschnittlich beschäftigten Arbeiter ist anzumelden. Dir Zahl der vo« dem Ban- nnternehm« etwa mitbeschäftigten Tischler, Glaser, Anstreicher x. ist nicht mit anzumelden, e« sei denn, daß di« Tischlerei x. von itz« fabrikmäßig (oben Ziffer Io, ä) betrieben wird »nd deshalb ttk sich versicherung-pflichtig Ist. Erdarbeiter für Wege-, Canal-, Eisenbahn- x. Bant» find nicht anzumelden. 7) Bei der Anmeldung ist der Gegenstand de« Betriebe« grna» zu bezeichnen. L» genügt z. B. nicht, den Betrieb al« Spinnerei, Weberei, Mähle anzumelden, sondern eS muß an- der Angabe hervorgehen, was gesponnen» gewebt oder aus der Mühle ver arbeitet wird. Umfaßt eia Betrieb wesentliche Bestandtheile vrrlchiedenartlgrt Industriezweige, z. B Baumiooll-kvinnerei. -Weberei und -Färberei, l» sind diese Veftandlbeile bei der Anmeldung sämmtlich onzugeden, and gleichzeitig ist derjenige Bestaudtheil hervorzuhebeu, welcher ol der Hauptbetrieb anzusehen ist 8) In der Anmeldung ist ferner die Art de- Betriebk» genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich eia Handbetrieb ist oder nntrr Benutzung elementarer Kräfte (Wind, Wasser, Tampf, Ga», heiße Lust x.) ersolgt. S) Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer de« Be triebe« oder sei» gesetzlicher Vertreter. Al« Unternehmer gilt der- jenigr. sür besten Rechnung der Betrieb ersolgt, demnach bei ver- pachteten Betrieben der Pächter, bei Betrieben, welch« i» Nießbrauch besestea w«rdea. der Nießbraucher. Für die Anmeldung-pflicht ist r« einflußlos, ob der Betrieb im Besitze von physischen oder juristischen Personen, de« Reich-, eine« Bunde-staot-, eine- Eommunalverbande« oder einer Privatperson ist. 10) Die Zahl aller in dem Betriebe durchschnittlich beschäftigten verstcherung-pflichtigen Personen muß in der Anmeldung angegeben sein, einerlei ob dieselben Inländer ober An-länder, männliche» oder weiblichen Geschlecht», ob sie erwachiene Arbeiter, junge Leute oder Kinder, Lehrlinge mit oder ohne Lolin sind» ob sie dauernd oder vorübergehend beschäftigt werden. Beamte mit «ehr alt 2000 >l Iahre-oerdienst sind nicht milzuzählen. 11) Bei Betrieben, weiche regelmäßig nur ein« bestimmte Zeit des Jahres arbeiten (Zuckerfabriken, Brauereien, Baubetrieb« x ), ist die anzumeldende („durchschnittliche") Arbeiter^« hl diejenige, welch« sich sür die Zelt de- regelmäßigen voll» Betriebe-, also bei Maurern während de- Sommer-, erglcbt. 12) Ala „in dem Betriebe beschäftigt" sind Diejenigen «nzn- melden, welche in dem Betriebsdienste stehen und Arbeiten, die zu dem Betrieb« der Fabrik x. gehören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtung innerhalb »der oußerhalb der Betrieb-anlage (der Fabrikhöfe x.) erfolgt. 13) Selbstständige Gewerbtreibende, welch« in eigener Betrtebs- siätte im Aufträge oder für Rechnung anderer Gewerbtreibknde» mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugntste (d. h. in der Hau«industrie) beschäftigt »erden, sind bei der Anmeldung nicht miizuzöhlen. Sin Kaufmann ^Fabrikant) welcher 100 Han«, weder bejckäiligt. hat de«halb allein noch keine» Versicherung«, pflichtigen Betrieb. Sollte dagegen eia Hau-weber an seinem mittelst elementarer Kraft betriebenen Webstuhl einen Arbeiter beschäftigen, so müßte der Hao-weber (nicht der Fabrikant, sür den er arbeitet) diesen Betrieb gemäß Ziffer 1ä anmeldea. 14) Für die Anmeldung wird die veuytznng de« nachstehend» Formular« emvlohlen. 15) Ist ein Unternehmer zweifelhaft, ob er sein» Betrieb an- »»melden habe »der nicht, so wird derselbe gut thu», die Snmel- dung-srift nicht unbeuutzt verstreichen zu lasten, wenn er sicher sei» will, den au» der Nichtanmeldung eines versicherung-pflichtigen Betriebe« sich ergebenden Nachlheilen zu entgehe». Hierbei bteib« ihm unbenommen, in dem Formulare, Spalte ..Bemrrkuuoen", di« Gründe anzugeben, au- denen er die AamelduugSpslicht bezweifelt. 16) Schließlich werden die betheiligteu vetried-uutrrnrhmer noch besonder« daraus ousmerksam gemacht, daßst« die vor- qefibriebene Anmeldung nicht bi» zu« 1. Sep'em* b>884 erstatten, sie hierzu durch Geloftrafra im Betrage bl« zu Emhundert Mort angehaltr» werden können. Formular für die Anmeldung. Staat Krei« (Amt) Regierung-beztrk Gemeinde^Gut-.-Begtrk Anmeldung anf Grund de- 8 ll d-S Unsallversicherung-gesetze-. Name de« Unternehmer« (Firma). r 3.» r r durchschnittlich beschäftigten versicherungs- vflichkigea Personen. Be- «nerkuogrn den 1884 (Unterschrift de- zur Anmeldung Verpflichteten.) *) Z. B. Baumwoll-Spinuerei, -Weberei, -Färberei, -Appretur, Holzlägemühle, Getreidemühle, Oelmühl«. Bei mehrerer, Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb z» »utrr- streichen. **) Z- B. Handbetrieb, Betrieb mit Dampf-, Wind-, Wasserkraft, .Gatmotv: x. Bekanntmachung. Wegen Ga«robrlegu»g auf der Strecke der »wische« den» Alte« Anrt-Hose ««d der Geatral» brücke wird diese Straßcnstrecke. ingleichen dir Dorotheea- straGe und der Fahrweg durch de« Alte« Amet-Hof, soweit die« dir Arbeiten erforderlich machen, dom Dte«-tage de« SV. diese» Maaat» «« sür de« d«rchgede«dr» Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 2S. Juli 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. i. Kreis. vr. Georgi reischmer. Bekanntmachung. Die Arbeiten behufs Herstellung des eisernen Oberbaar« sür die Brücken in der verlängerten Sidonien- und Hohen Straße sind vergeben und werden die unberücksichligt.gebliebenen Tubmittenren deshalb hiermit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, den 24. Juli 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Elchoriu«. Wegen Reinigung der Loeale bleiben die Geschäfte de« Leihhause« und der Sparcaffe für Die«»tag, de« Jplt «- an«gesetzt und können die für Viesen Tag bei der Sparcaffe aekündigten Beträge schon Montag, den 28. Juli ». o., in Empfang genommen werden. Leipzig, den 26 Juli >884. De» Math« Dep«tatto» sür Leihh««» «»d Sparcaffe. Gesucht wird der am 4. März 18L2 hier geboren« Maurer Bruno Hermann L1«d«er, welcher zur Fürsorge für seine von »hm veriaffene FamUie anluhalten ist. Leipzig, den 22. Juli 1884 Der Math der Stadt Leipzig. <Ar«ie>a«t.) 9 R.r Richter, Aff. Iltmann. Die von on« unterm 19 »origen Monat« hinter dem Dachdecker T«rl L«nt« Wilhelm Dietrich erlassen« Bekanntmachung Hot sich erledigt. Leipzig, de« 28. Juli 1884. Da» Palizciamt der ktotzt Leipzig. Bretschneider. H Bekanntmachung. Zum Brhus der gegen Ende jedes akademischen Halbjahre« zn haltenden Revision der Universitäts-B.d lolhck werden die Herren Studirendea, welch« Bücher an- derselben entliehen Häven» ans- gesordert, diese am 28. Juli, SV. Juli und 2. August gegen Zurückgabe der EmpsangSbcicheinigungen abzuliesern. Die Ablieferung wird in der Wcüe zu geschehe» üaben, tmß Die- jenigen, deren Namen mit einem der Buchstabe» .1—U ansangen. am 28. Iult, die, deren Namen mit einem der Buchstaben E—A be- ginnen, am 38. Juli und die Uebrigen am 2. August (früh zwüchen 10—1 Ubr) abliesern. Alle übrigen Entleiher werden ausgesordert, die an sie varliehrnea Bücher am 8. oder ». August (während der gewöhnlichen Oesfnuaz-stunden) zurückzugebenr. Wädrend der Revision-zeit (28. Iult b.S 11. AugMft iurl.) können Bücher nicht ausgeliehen werden. Ebenso muß während derselben das Lesezimmer geschlossen bleiben. Leipzig, den 23. Juli 18184. Die Direktion der Nntversttitsdtbltptdck. vr. Srehl. Bekanntmachung. n der zweiten und dritten Etage des neuerbauten Mathbonse- zu Plagmitg sind sechs Familienwobnungen vom 1. Oktober biesrs Iahres an zu vermiethen. Davon besteht von vier Woknrenge» eine jede au« 1 Salon, S Stuben, 1 Kammer, Küche mit Speisekammer, 1 Bodenraum und Keller, während von den beiden audorru Woh nungen eine jede au- b Stuben, 2 Kammern, 1 Küche, Keller und Bodenraum besteht. Nähere Auskunft wird im hiesige» Gemeiudeburea» gogedw- Plagwitz, am 2S. Juli 1884. Der Ge»et«de»«rH«»R Uhlig^ Entreprise «nf Biirgersteiganlag» und E»n«ltstrtt«» in vitterfetd. Di« Arbeite» zur Au«sührung «taer Bürgersteigen»!«»« «ft Trottoir in der Haitischen Straße hier, veranschlagt auf SS2 ^ H und die Erd- und Maurerarbeiten zur Eanalisation dieser Strohe, veranschlagt aus 746 43 ^ solle» im Wege der Submission «er geben »erden. Offerten ans jede »«löge besonder«, »der «ns beide Nnlopen (vüqersieig »nd Eauaftsatio«) znsammrn, siud an »»« verstehest «nd schriftlich abzugeben und wird deren Eröffnung Mouto« de« 1. Angust d. I , voe»itt«h« 11 >Gp» «« Aothsstesie hier (Zimmer Nr. ») erfolgen. Bedingungen, Zeichnung »nd Kostenanschlag liege» i» secretariat« täglich zur Einsicht au«. Bitterfeld, ist» 18. Juli 1884. Lor «agislstwL Sommer. Nichtamtlicher Theil. Ltauffenberg's Bede in Nürnberg. Um 20. Juli haben die „Deutschsreiffnnigen" in Nürnberg einen Parteitag abgehalten, aus welchem Freiherr v. Staufs-»- berg da» Programm der Partei in seinen Grundzstsien erörtert und in seinen Zielen klargelegt hat. Da« Wesentliche an allen Darlegungen de« Redner« war, daß sie sich durch weg auf theoretischem Gebiete bewegten, welche« mit den Bedürfnissen und Forderungen der Gegenwart nicht« gemein hat. Daß e« in einer Zeit, in weicher die Grundlagen te« staatlichen Dasein« tn Frage gestellt sind, keinen Sinn haben kann, über Ministcrverantwortllchkeit und über die Nothwendigkeit, den ReichStag-abgeordneten Diäten zu zahlen, zu di-cutireo, schien dem Redner nicht minder zu entgehen, wie seinen Zuhörern. Was uns heute vor alle» Dingen Noth thut, ist die Berücksichtigung der that- sächlichen Verhältnisse, die Lösuna der socialen Frage ist die Ausgabe der nächsten Zukunft, nicht der Kamps um die Erweiterung der politische» Rechte. TaS ist der Fehler in der Grundanfchauung der deutichsreistnnigc» Part« und deshalb ist ihre ganze Thätigkeil so unfruchtbar und ihre Reden im Reichstage und aus Parteitagen können keinen Anspruch auf allgemeine» Interesse erbeben. Tie Grundlagen de« BersassungSlebenS sind gegenwärtig nicht in Frage gestellt, man sollte e» aber glauben, wem, reute, wie Freiherr v. Staufsenherg, sich mit ter Pertheioigung von Programmen abmühen. die mit den Nächstliegende» Aufgaben und Bedürfnissen de« Volke« nichts gemein habe». Man sucht in der Rebe de« Herrn v. Staufscnberg vergeblich »ach einer Begründung des Votum-, durch welches die Verlängerung des SocialiilcngesetzeS abgelebnt worden ist: in dem uns vor liegenden Berichte über die Nürnberger Versammlung ist dieser hochwichtigen Angelegenbeil mit keiner Silbe erwähnt. Nun kann man freilich darauf erwidern, daß ja Herr v. Stauffen- berg die Gründe, welche ihn bestimmt babcu, die Verlängerung drS Gesetzes abzulehnen, im Reichstage in längerer Rede auSeinandergescht hat und daß er deshalb daraus nicht mehr zurückzukomurei, brauchte. So liegt die Sache aber nicht, denn die Deutschsreisinnigen können sich nickt verhcblen, daß die öfsent- ticke Meinung dir Verlängerung deS Socialistenges>heS billigt und baß Neuwahlen welche in Folge Ver Ablehnung der ferneren Geltung deS Socialistengesrtze« ausgeichricben wären, wahr scheinlich zu einer sebr erheblichen Verminderung keutschsrri- sinniger Mandate geführt batten. Es scheinen also Rücksichten der Parteitaklik gewesen zu sein, weiche Herrn v. Siauffenberg bewogen habe», diese An gelegen beit mit Stillschweigen zu Übergeben. Er ist in dieser Vezicbunq nur dein Vorgänge seiner Parteigenesscn gcsolgt, welche bei den al-balv nach der Gründung der Partei abgedaltenen Parteitagen und Partei versammlungen e» stet- absichilich vermieden haben, diese Frage zum Gegenstand ihrer Darlegungen zu machen. Le- kaniitlich herrscht ja über diesen Punkt auch in der Partei selbst keine Einigkeit, da eine Anzahl „freisinniger" Abgeord neter am 10. Mai für die Verlängerung de« Gesetze« ge- stimmt bat. Um so dankenswerther ist e«. daß .Herr v. Siauffenberg wenigsten- des Unfallversicheruna-gesetze« eingehender gedacht bat. Er verspricht sich von diesem Gesetze nicht« Gute«, weil e« die woblorganisirte Privatversicherung ruinire und damit die nickt unter da» Gesetz fallenden Arbeiter schlimmer stelle wie bisher wegen der Unsoiivitäl in der Ausbringung der Beiträge einerlei.«, wo« zu starker Inanspruchnahme der Reich-garankie sichren würde, und andererseits ivegen der Organisirunz der BerusSgencffknschasten» die eine Au«.
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