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Dresdner Journal : 29.12.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187412296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18741229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18741229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-12
- Tag 1874-12-29
-
Monat
1874-12
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 29.12.1874
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» o. d ir ¬ rt !b, crt ho »fr >er tö, oo ck» U. >ou k; KO. aß- «78 mz. >vr- ttcn .85, >nl- alen cptd. hme, dert, Kut an «». lrdi» arfer 'M. lu^.) iteun 18 7 l r7'/i: a «b <8>t tster. « --1»; ailcke lank- OPfd. stoten- uahme 24,025 Porte- nabule 24.11« d. St.; . St., ireserv. 31,825 7S,K1S ; Pr°- Passi- en, ge- Zorjad- . ^Lu- tdmaß- StLtig. nische. Decbr, ungen.) tmcru^ middi. r>Uera4 eogol Umrar rpa S^, . Decbr. l 33"/„, Paris l8SSer ss. Eisen- indbriese 2ü. t. Nacht« cklks. l, zeitwei- 1^ nfichwic. big. big >ee. Intervallen. Lacht« starker (Schnee. Schnee. in D, erden SV 301. L^^Lneänntnod«» ^LdrUo^,. . . - « r^r 8«^«. tri« koatz-aa«i »tzjUrrUodr » Dsitr. » diaan. 8u»»»tn«k1uiiunorn, 1 U^r. l^tlr <wn Knaul oinvr ^«pnltonon keOtooil«: > Oawr „kiabEvUL' cli» Zoiln: 5 Kjsr. Lroedol»«»» I^tiob mit 2tn»n»t»n»» äsr 8onn- uncl koiortNE», Xbvnä, kür äon kol^vullon 1^. Dienstag, dtn 29. Decemder DreMerImmml. Verantwortlicher Redacteur: Commissionsrath I. G. Hartmann in Dresden. 1874 Ia»ep»ton»na»dm» »no^Li-ls: l-alpitU! 7>> OomwlEouLr U«a I>re»6u«r 4o urnut»; « 5<>u6a».: F.'uAe» Fdt k'u L L»»d»r^ U«rU». Vt«a-I,»tx»ib-L»««I-Lr<>,I»a-7r»Lkiart » N.: 7/aa»e,i»c^» <1 t "A/er N«rU» Vi»a-U»wdLr^-rr»^-l.«jp^-7r»u>l- kurt ». tl. ULuck«»- Nu<7. LurUo: > NekenieM«', ^»ruL«<re»«tu»r,^/.^1/krec^t, Ur«m«u- , Lr«» lau: /..ü'tunAen « Üiirvau; vdrwuil»: rr»u>- kurt» N. ^«.Arr vetic-u F ^.^/rrrmnni'-ieh«- Kui^sib^ 7>«itö<F0o., üorUtu: 7»tvD, L»uoov«r: t/'. kuri,^ 4/m ux, 7n/ikke, F c'o., «toltxnrt: /4t,i»Le ck k'o., Hütiti. ^1»»»»cr>l-Äü>e<r«4, Vt«n: .1/. U^rauftjrvdc'rr » - Ilüniul. k!x;>v6iti<m «K n Ort-kdner touriral», Ur^lcn, ^lar-.-an tli«»n^n»!-p kio. 1. Abonnements - Einladung. Aus das mit dem 1. Januar 1875 beginnende neue vierteljährliche Abonnement deS „Dresdner Journals" werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 50 Pf. für Dresden links der Elbe beider unter zeichneten Expedition, für Dresden rechts der Elbe in der Bach'- schen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und für auswärts bei den betreffenden Postanstalten angenommen. Ankündigungen aller Art finden im „Dresd ner Journal" eine'sehr geeignete Verbreitung. Die Jnsertionsgebühren werden im Jnseratentheile mit 20 Pf. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „EingesandteS" sind die ZnsertionSgedühren auf 50 Pf. pro Zeile festgestellt. Wir ersuchen um recht baldige Erneu erung des Abonnements, da wir sonst die Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht garantiren können. Löuigl. Expedition des Dresdner Journals. Ämtticher Theil. Bekanntmachung. Die Wahlfähigkeits- oder Amts-Prüfungen der Schulamtscandidaten, sowie die Prüfungen der Fachlehrer sollen in dem die Schulinsprctionsbezirke Dresden I und tl, Pirna und Dippoldiswalde umfassenden Prüfungs bezirke Dresden am 12. April und folgende Tage de» Jahres im Friedrichstadter Seminare zu Dresden abgehalten werden, was andurch mit dem Bemerken bekannt ge macht wird, daß die in dem genannten Prüfungsbezirke lebenden Schulamtscandidaten, sowie diejenigen, welche sich der Fachlehrerprüfung zu unterwerfen haben, ihre dcsfallsigcn Anmelduugsschreiben unter Beifügung der in 8 17 und bez. § 28 der Prüfungsordnung für Lehrer (Ges. und Berordn.-Bl. vom I. 1874. Seite 361 und 365) genannten Zeugnisse und Beilagen bis spätestens den 1. Februar 1875 bei dem Herrn Bezirksschulinspector ihres Wohnortes zur Weiterbeförderung an den Unter zeichneten einzureichen und sich seiner Zeit besonderer Vorladung zur Prüfung zu gewärtigen haben. Dresden, am 29. Decembcr 1874. Der Königliche Kommissar bei der Lehrer-Prüfungs- Commission daselbst. vr. Zapff. NiM'tmflist'oy Choji u tder sicht. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. (Dresden. Berlin. Köln. München. Wien. Paris. Haag. Nom. Florenz. Barcelona. St. Petersburg.) Dresdner Nachrichten. Provinzial-Nachrichten (Leipzig. Chemnitz. Zwickau. Plauen. Freiberg.) Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Im Bann des Schweigens. Novelle aus der Zeit des letzten Krieges (Fortsetzung auS Nr 300.) Eben kam rin neuer Wagen; er fuhr langsam, denn er brachte Schwerverwundete. Felsen trat näher hinzu. Einer war unterwegs gestorben, ein ganz junger Offizier, der gewiß erst kürzlich die Epauletten erhalten hatte, sein Gesicht war noch fast knabenhaft; er war durch die Brust geschossen, noch preßte er die Hand auf die Wunde, ein Lächeln war auf den bleichen Lippen erstarrt, und das halbgeschlossene Auge blickte gläsern ins Endlose. Sein Bruder, man kannte die Beiden an der Aehnlich- keit, — mit verbundenem Kopfe, bleich wie der Tobte selbst, hielt die Leiche im Ann, so besorgt als ob der Dahingeschiedene nur schlafe und durch jede leise Be wegung gestört werden können. Das Bild war er schütternd. — Der Wagen hielt an, die Verwundeten wurden sorglich heruntcrgehobrn und doch klang ihr Stöhnen herzzerreißend. Felsen kannte keinen von ihnen. — Jetzt kam der Letzte. Er hatte den rechten Arm zer schmettert und eine Kopfwunde. Wie er den dreitägigen Leiterwagentransport hatte überstehen können, schien rath- selhaft. Felsen eilte hinzu den Armen zu stützen, — jetzt erst sah er dessen Züge, und erschreckt wich er zu rück. Graf L. — Auch dieser hatte ihn erkannt und sah ihn mit einem scheuen Blicke an. — Das war das Wiedersehen! — Was Felsen wohl dachte, was in seiner Seele Vor gehen mochte, in diesem Augenblicke der Wiederbegeg- nung? — Der Gedanke zögerte Hilfe zu leisten, aber Vermischtes. Statistik und Lolkswirthschaft. EingesandteS. ^elcoripffilN"' Anllinchlkil. Prag, Montag, 28. December, Vormittags. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der gestrige xungtschechische Parteitag zählte gegen 600 Theilnehmer. Nach Festsetzung de» Parteiprogramm», in welchem der Kamps für die nationale Gleichberechtigung und derjenige für die Gewissensfreiheit die Hauptpunkte bilden, wurde bezüglich der NeiHsrathsbeschickung beschlossen, nur dann den Eintritt in den Reichs tag zu befürworten, wenn zwei Drittel der sämmt- lichen tschechischen Abgeordneten dafür stimmen. Brüssel, Sonntag, 27. December, Morgens. (W. T B.) Rach einer dem „Journal de BruxelleS" rugegangenen Meldung aus Charleroi ist das gute Einvernehmen zwischen den Arbeitgebern und den Kohlengrubenarbeitern daselbst wieder hergestellt. Die Arbeit wird überall wieder ausgenommen werden. London, Montag, 28. December. (Tel. d-Dresdn. Journ.) Einem Telegramme aus Madeira zufolge ist das Auswandererschiff „Kospatrick", auf der Fahrt nach Neuseeland, am 17. November auf of fenem Meere verbrannt. Lon den 465 Personen, welche sich an Bord des Schiffes befanden, find nur 3 gerettet Konstantinopel, Sonntag, 27. December, Vormittags. (Corr. BurJ Die englische Regie rung hat die Pforte aufgefordert, einen Kerman zu erlassen, durcy welchen den Donaufürstevthümrrn daS Recht gewährt wird, Handelsverträge zu schließen. Bukarest, Sonntag, 27. December, Morgens. (W. T. B.) Der Senat hat den internarioualen Berner Postver rag ratificirt und die Grsetzvor- läge zur Abänderung des Verfahrens bei den Ge- schWbrenengerichten in Berathung genommen. In der Deputirtenkammer brachte der KriegS- minister eine Vorlage ein zur Einberufung des RecrutencontingentS für das stehende Heer und die Territorialarmee für das Jahr 1875 in Höhe von 15,850 Mann. ClMSlMhlchit. Dresden, 28. December. Vom Gesetz- und Ver ordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 22. Stück vom Jahre 1874 in der Ausgabe be- griffen. Dasselbe enthält: dir. 175) Gesetz vom 30. November d. I., weitere Abänderungen bei der Gewerbc- und Perjonalstcuer betreffend (abaedruckt in dir. 292 des „Dresdn. Journ."); Nr. 176) Verordnung vom 9. December d. I., die Ausführung des vorgenannten Gesetzes betreffend (abgedruckt in Nr. 292 des „Dresdn. Journ."); Nr. 177) Verordnung vom 10. December d. I., die Geldverpaüung bei den Staats- und anderen öffentlichen Kassen betreffend; dir. 178) Verordnung vom 21. December d. I., die Aushebung einer Bestim mung der Verordnung von 16. Februar 1865 über die Staatsbauverwaltung betreffend. * Berlin, 26. December. Wie hiesige Blätter mel den, wird im Rcichskanzleramte infolge der in dem Ar- nim'schen Proceß zur Sprache gekommenen Mißstände eine Geschäftsordnung für die im Auslande accre- ditirten Botschafter und Gesandten ausgearbeitet werden. Mit dem Entwürfe soll der geh. Legations- rath v. Bülow II. beauftragt sein. — Dem im Januar zusammentretcnden preußischen Landtage wird auch das im Civilehegesctz vorbchaltcnc besondere Gesetz, be treffend die Entschädigung der Geistlichen wegen Einkommensausfall infolge der Einführung der Civil- standsregister, vorgelegt werden. — In der nächsten, in der ersten oder zweiten Woche des nächsten Jahres zu nur der Gedanke, die Hand half. Es war ein Ster bender, der nahte, erkennt man in dem noch den Feind? — Felsen sah den Grafen im Bette untergebracht, dessen Wunden untersucht und verbunden. Der Ann war verloren, die Kopfwunde, wenn auch uicht tödtlich jo doch sehr schwer, ob er leben werde, ob er die Ampu tation des zersplitterten Armes ertragen könne, war eine andere Frage, welche der Arzt nicht zu beantworten ver mochte. — Nun folgten lange Tage für Felsen. Derjenige, den er für den Verderber seines Weibes hielt, lag dem Tode nahe — der Arzt gab balv die Hoffnung auf —, und Felsen konnte keine Frage stellen, durfte keine wagen, da eine jede Aufregung den Tod des Kranken herbei führen mußte. Aber er wich nicht von dessen Seite, er bewachte ihn Tag und Nacht — er selbst war plötzlich ganz genesen, und pflegte ihn sorglich wie eine Mutter. Der Graf duldete die Pflege, ja er schien Felsen nach nnd nach gerne zu sehen. Oft fühlte dieser seine Micke auf sich ruhen, und meinte in den Zügen ein Verlangen zu sprechen zu lesen, allein der Kranke sprach nicht. — Felsen sah seine Kräfte schwinden, nnd zählte schon die ihm noch vergönnten Stunden, von denen eine nach der andern verrann, ohne daß seine Zweisrt gelöst wurden. Durfte er wirklich die Frage nicht wagen, an der sein eigenes Leben hing? — Es war Abend. Im Zimmer herrschte tiefe Stille es war dasselbe Zimmer, in dem Felsen während der Gefangenschaft lag, Graf L. ruhte an der Stelle, wo er der Oberin seine Geschichte erzählt hatte. Felsen stand am Fenster und schaute in die öde Straße hin unter, wo feuchte Nebel vom Flusse herkommcnd die Dämmerung noch düsterer machten und der halbgeschmol- zrne Schnee schmuziggrau Alles bedeckte. Heute war die erwartenden Plenarsitzung des Bundesrathes soll über Civilehc, Concursordnung und den Ankauf der fürstlich Radziwill'schen Grundstücke Beschluß gefaßt werde». Letztere sind zum Theil dazu bestimmt, endlich eine würdige Wohnung für den Reichskanzler zu be schaffen, welchem bislang, wie bekannt, nur sehr be scheidene Räume zur Verfüguug stehcu. Wahrscheinlich würde das Haus, in welchem Fürst Bismarck jetzt wohnt, zu jenem Zwecke umgebaut werden und der Fürst in der Zwischenzeit eventuell das Radziwill'sche Palais beziehen. 'Man bringt diese ganze Verkaufs- angelegenheit mit dem Gerücht in Verbindung, daß die fürstlich Radziwill'sche Familie ihren Wohnsitz von Berlin auf ihre polnischen Besitzungen verlegen wolle. — Der Gesetzentwurf über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung liegt jetzt nach der Fassung des Bundesausschusses für Ju i^wesen gedruckt vor. Derselbe stimmt größtentheils wörtlich, abgesehen von den durch Anwendung auf das Reich bedingten Aenderungen, mit dem entsprechenden preußischen Gesetze überein. Neu ist jedoch der ganze 3. Abschnitt „Erfordernisse der Eheschließung", aus welchem das Wichtigste in Nachstehendem enthalten ist: Zur Eheschliehung ist die Einwilligung und die Ebe- Mündigkeit der Eheschlretzenden erforderlich Die Ehemündig keil des männlichen Geschlechts tritt mit dem vollendeten r«. Lebensjahre, die des weiblichen Geschlechts mit dem »ollendeten -4. Lebensjahre ein. Eheliche Kinder bcdürscn zur Eheschlie ßung der E nwilliaung: 1) so lange der Sohn das 30., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet hat, von Seiten des Vaters, 2) nach dem Tode des Vaters, so lange sie minder jährig sind, von Seiten der Vormundschaft, und wenn die Mutter am Leben ist, auch von dieser Im Falle der Ver sagung der Einwilligung zur Eheschließung findet Klage aus richterliche Ergänzung stallt Das Gericht entscheidet nach srecem Ermessen Die Ehe ist verboten: 1) zwischen Ver wandten in auf und absteigender Linie, 2) zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern, 3) zwischen Sticfälterii und Stief kindern, Schwiegerältern und Schwicgcrkuidern jedes Grades 4) zwischen Personen, deren eine die andere an Kindesstatt angenommen Kat, so lange dieses RcchtSverhaltniß besteht, 5) zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mit schuldigen (wobei icdoch Dispensation zulässig). Niemand darf eine neue Ehe schließen, bevor seine frühere Ehe aufgelöst, für un- giltig oder für nichtig erklärt ist. Wittwen und geschiedene Frauen dürfen erst nach Ablauf de« zehnten Monats seit Beendigung der früheren Ehe eine weitere Ehe schließen. Dispensation ist zu lässig. Die Eheschließung eines Pflegebefohlenen mit seinem Vormund oder desicn Kindern ist während der Dauer der Vor mundschaft unzulässig. Die Vorschriften, welche die Ehe der Militärpersonen, der LandeSbcamten und der Ausländer von einer Erlaubniß abhängig machen, werden nicht berührt. Ein Gleiches gilt von den Vorschriften, welche vor der Eheschließung eine Vermögcnönachwcisung oder Auseinandersetzung fordern. Alle übrigen Vorschriften, welche das Neckt zur Eheschließung weiter beschränken, als es durch dieses Gesetz geschieht, werden aufgehoben. Die Befugniß zur Dispensation von Ehehinder- niffen steht nur dem Staate zu. Ueber die Ausübung dieser Bcsugniß haben die Landesregierungen zu bestimmen. — Neu sind ferner einige Schlußbestimmungeni so: Ein Geistlicher oder anderer Neligionsdiener, welcher zu den religiösen Feier lichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewicsen worden »st, daß diese Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei, verfällt in die im tz M des Strafgesetzbuches anaediohte Straft. — In streitigen Ehe- und Verlöbnißsachen sind die bürgerlichen Gerichte ausschließlich zuständig Eine geistliche oder eine durch die Zugehörigkeit zu einem Glaubensbckenntniß bedingte Gerichtsbarkeit findet nicht statt — Das Gesetz tritt mit dem l Januar 187« in Kraft. Eine Berliner Correspondcnz der „Schl. Ztq." be merkt hierzu: Mit großem Bedauern werden die Vielen, denen die Förderung der medicinischen Statistik am Herzen liegt, erfahren haben, daß der Civilstandsgcfetz- entwurf für das Reich die Lücken des preußischen Ge setzes nicht ausgcfüllt hat. Die Feststellung der Todes ursachen hat in ihm keine Stelle gefunden, so anerkannt die Nothwcndiakeit derselben auch ist. Mehrere Vereine beabsichtigen, sofort bei dein Reichstage selbst dahin vor stellig zu werden, daß man die Gelegenheit nicht wieder vorübergehcn lasse, eine der für die öffentliche Gesund heitspflege allerwichtigsten Aufgaben zu lösen. Köln, 26. December. Die clericale „K. Vlksztg." bestätigt die Nachricht des „Fr. Journ.", betreffend die vom Oberpräsidcnten der Rhcinprvvinz gegen den hie sigen Erzbischof wegen Nichtbefolgung der Maigesetzc Nachricht von der Capitulation der Pariser Forts, vom Waffenstillstand gekommen. Drei Wochen noch — und dann Friede! — Friede! wie das Wort klingt! Kaum kann er cs fassen. Friede! Wie wunderbar beseligend nach dem langen Kampfe! Friede! in der Welt wohl Friede, aber seinem eigenen Herzen wird wohl nie mehr Frieden werden. — Dort, nur wenige Schritte vou ihm, liegt Der, welcher seinen Frieden geraubt hat, der ihm vielleicht den Frieden wiedertzeben könnte, wenn der Tod ihn nicht ereilt, ehe das Wort gesprochen ist, das seine Zweifel lösen, ihm selbst Leben oder Tod bringen muß. Cs kostet nur eine Frage. Aber Felsen wagt die Frage nicht. Warum wohl? Aus Lchouung sür den Kranken oder aus Scheu, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen? — „Felsen!" hörte er jetzt den Sterbenden rufen. Er trat an das Bett. Ein sonderbarer Zug lag auf dem Gesichte des Grafen. Felsen kannte den Ausdruck nur zu gut, er hatte ihn schon oft gesehen, aus dem Schlacht felde, auf dem Verbandplätze nnd im Lazareth, es ist der Tod. Die letzte Stunde ist da; — und noch hat er keine Antwort auf seine stumme Frage. Der Graf wollte sprechen, allein der Versuch miß lang. Er ergriff Felsen's Hand und bewegte die Lip pen. Mühsam kamen endlich die Worte hervor: „Es ist zu Ende, — Dank! Felsen, ich habe es nicht ver dient." Felsen wich zurück. Ihm bangte vor dem näch sten Worte. Der Graf hielt seine Hand krampfhafter. „Verzeihung!" flüsterte er. — Verzeihung! Wem sollte Felsen verzeihen? Dem Verderber seines Weibes oder dem Räuber seiner Ehre? War der Sterbende Beides? Nein, keine Verzeihung! Die Blicke des Grafen hingen an Felsen's Zügen, — er schien dessen Gedanken zu lesen. Seine Hand löste sich von der, welche er um klammert hatte, seine Blässe wurde aschfahl, sein Auge starrender: war dies der Tod? — Felsen sah bebend hinsichtlich der Succursal - Pfarren jetzt ausgesprochene Strafe von 29,500 Thlr., und fügt hinzu, daß die rxe- cutorische Einziehung dieses Capitals bereits für den Fall angeordnet ist, falls die Strafe nicht vor dem Schluffe des laufenden Jahres eingezahlt werden sollte, „was selbstredend aus naheliegenden Gründen weder im laufenden, noch im künftigen Jahre geschehen wird." München, 26. Decembcr. (N. C.) Das Budget für die nächste Finanzperiode muß dem Landtage späte stens am 1. October k. I. vorgelegt werden; eine wesent lich frühere Vorlage wird kaum möglich sein, eben des halb aber auch die jetzige Kammer der Abgeordneten nicht in der Lage sein, dieses Budget noch zu berathen, da das sechsjährige Mandat unserer dcrmaligen Abge ordneten mit dem 25. November 1875 zu Ende geht Es steht vielmehr zu erwarten, daß die Kammer vo' Ablauf der Mandatsbauer ihrer Mitglieder aufgelöst wird und die neuen Wahlen dann so rechtzeitig statt finden, daß die Kammern spätestens am I. Oktober k. I. werden versammelt und das Budget derselben innerhalb der verfassungsmäßigen Frist wird vorgelegt werden können. -j-* Wien, 26. December. Hier und da ist die Rede davon, daß die wohlwollenden Gesinnungen unserer Re gierung gegen Serbien eine starke.Einbuße erlitten haben, die sich besonders bei etwaigen Unterhandlungen über einen Zoll- und Handelsvertrag, ebenso in der Fracze der österreichischen Anschlüsse an die künftigen serbischen Eisenbahnen äußern werde; man deutet an, daß dieser Gcsinuungsumschwung mit dem letzten Minister- Wechsel in Serbien zusammenhänge. Derlei kleinliche und engherzige Standpunkte sind im Widerspruche mit der Jnteressenpolitik, die alte Staaten beherrscht und auch in Oesterreich maßgebend ist. Man wird in Wien, Serbien gegenüber, thun, was unser wohlverstandener Vortheil heischt, und ohne Groll oder Vorurtheil, natür lich gegen entsprechende Concesjionen, Serbien gewähren, was dessen materiellen Bedürfnissen entspricht. Oester reich-Ungar» aber ist in der Lage, auf wirthschastlichcm Gebiete Serbien außerordentlich nützlich zu werden, und darin liegt die Stärke unserer Position. Wir buhlen ganz und gar nicht um die nationale oder politische Liebe Serbiens, sondern werden ruhig abwarten, daß die Erkenntniß des eigenen Vortheils den Serben zum Impulse werde, sich uns gegenüber, wenigstens auf wirthjchaftlichem Felde, gut zu stellen und angenehme Nachbarbeziehungcn zu cultivircn. Und diese Erkennt niß wird zur Geltung gelangen; der praktischen Rück sicht auf materielle Güter und wirthschaftlichen Erwerb halten gewisse theoretische Sprödigkeiten, wären sie auch in reichlicherem Maße vorhanden, als gegen uns in Serbien, auf die Dauer niemals Stand. Kurz, wir rechne» »icht auf die Sympathien, sondern auf deu ge sunden, naturgemäßen Egoismus unserer Nachbarn in Belgrad. An ihrem häuslichen Herde mögen sie sich einrichten, wie sie wollen; Oester-reich wird sic nicht stören und sich nicht einmischcn, so lange sie ihre völker rechtlichen Pflichten erfüllen und sich keine Uebcrgrifsc erlauben. Wir haben keine Aggressions-, noch weniger Annexionsgelüste gegen sie; davor, daß sie solche nicht gegen uns bethätigen, werden wir uns schon selber be wahren. Damit ist auch die Stellung gekennzeichnet, welche Oesterreich gegenüber dem neuen serbischen Mi nisterium einzunehmeu berufen ist. Nur serbische Ueber- hrbung kann sich in dem Gedanken gefallen, daß man in Wien in dem Ministerium Chumic eine Gefahr für Oesterreich erblicke. Pari», 26. December. Die Nationalver sammlung hat sich bis zum 5. Januar verabschiedet, ohne eine Bestimmung über die constitutioncllen Ge setze zu treffen. Ihre Thätigkeit seit dem Beginn der Wintersession läßt sich schnell zusammcnfassen. Die Landesvcrtretcr haben weder das Heeresgesctz, noch das Untcrrichtsgesetz, noch das Gcmciudcgcsctz votirt, von der Organisation des Septennats ganz zu schweige». Nia» geht iu die Weihnachtsferien mit noch größerer Entmuthigung, als sich zu Anfang der großen Sommer aus ihn; noch war die Ungewißheit nicht gelöst, die Wahrheit mußte ihm werden. „Helene ?" fragte cr athem- los. — Ein Lächeln schwebte auf den todtcnblcichen Lippen, ein verklärendes, zugleich schmerzliches Lächeln war cs. „Helene!" wiederholte er kaum hörbar, „He lene ist schuldlos, ich allciu bin schuldig!" — „Helene schuldlos! aber die Beweise für ihre Schuld?" Wieder spielte ein Lächeln um den Mund des Grafen, dieses Mal war es fast verächtlich über den Zweifler. „Sie ist schuldlos, ich allein bin schuldig. Leichtsinn, Verblendung, Rache des Zurückgewiescnen machten diesen zum Lügner. — Vergebung! — Vergebung, auch von Helene!" — Es war das Letzte. Ein Seufzer, ein Athemzug und dann tiefe Stille. Er war todt. Felsen kniete am Bette nieder und gewährte dem Todten die Bitte um Vergebung. Wird die Gattin ihm selbst vergeben können? — (Schluß folgt.) Archäologie. Bei den Ausgrabungen am Esquilino in Rom ist man auf die Gegend gestoßen, wo sich die Gärten des Mäcenas befunden haben, dies wollen wenigstens die Altcrthumssorscher und Kenner aus einem aufgedeckten Gebäude schließen, das einen 7 Meter über den ehemaligen Boden der Gärten er habenen Gartensaal enthält, in welchem vielleicht Horaz und Virgil ihre Gedichte vorgelesen haben. * Die Chinesen haben wohl ihren stärksten Zopf in der literarischen Gründlichkeit, die dadurch wieder un verständlich wird. So druckt man gegenwärtig in der kaiserlichen Hosbuchdruckerei in Peking ein Werkchen von 220 Bänden, betitelt: „Die Geschichte der Unterdrückung, der Täpingrevolution durch Oberst Gordou's Armee",
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