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U'ockrMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und UmgegeM Erscheint: Mittwoch* und Sonnabend«. AbonnementspreiS: <U»schlik»I>» de« jtdtr Sonnabend-Nummer t-ilieaende» 6onnta»SblatteS) Vierteljährlich I Ml. 85 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Autsnitz. Fünfund-reitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pnlsnitz. GeschästsstewG str Königsbrück: bei Herm Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annonccn-Bureaus Haasenftei» L Vogler u. Jnvalidendaa». Leipzig: Rudolph 9tu^uiärtia0 """ uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beilicgcn oder nicht. LxpkMivN ÜK8 ImKblsttS«. Mittwoch. 73. 12. September 1883. Freitag, den 14. dies. Man., 7 Nachmittags 4 Uhr, kommen in dem Gehöfte des Herrn Ortsrichter Guhr in Oberlichtenau eine Parthie Bieter für Tischlerarbeit, ferner sofort hierauf auf einem Felde in Oberlichte nauer Flur kleinere Parthieen von Kartoffeln, Kraut und Hafer gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 11. September 1883. «Kunath, Ger.-Vollzieher. Bekanntmachung, / die Ergänzungswahl des Kirchenvorstandes der Parochie Pulsnitz betr. Nachdem die Anmeldungslisten vorschriftsgemäß geprüft sein werden, soll die Ergänzungswahl des Kirchenvorstandes hiesiger Parochie Sovntag, -en S« September 1883, als am Erntedankfeste stattfinden und zwar in hiesiger Stadtkirche: For Ohorn Vorm, von 11—V«12 Uhr, für Fritdersdorf mit Thiemendorf von VU2—'/?12 Uhr, für Böhmisch - Vollung von '/2I2—»/4I2 Uhr, für Pulsnitz M. S. von »/4I2—12 Uhr, für Stadt Pulsnitz von 12—^1 Uhr. Die Stimmberechtigten von Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S„ Vöhm.-Vollung, Friedersdorf mit Thiemendorf haben je ein Glied, die von Ohorn zwei Glieder ihrer Gemeinde zu wählen und so aus ihren Stimmzettel zu verzeichnen, daß über die gemeinte Person kein Zweifel obwalten kann. Wählbar sind nur evang. luth. GemeindeglieLer auch die, welche sich nicht zur Wahl angemeldet, auch die, welche gesetzlicher Bestimmung gemäß jetzt auszuscheiden haben. Die zu Wählenden müssen die Eigenschaften der Stimmberechtigten nicht allein besitzen, sondern auch das 30. Lebensjahr bereits erfüllt haben. Die Wahl hat durch persönliche und schriftliche Stimmgebung zu erfolgen; mithin haben die Wähler zu vorbezeichneten Wahlterminen in Person und pünktlich zu er scheinen und ihre Stimmzettel in die Wahlurne, die in der Sakristei ausgestellt sein wird, einzulegen. Alle Wählenden werden ersucht, das Ergebniß der Wahl (im Schiffe der Kirche, abzuwarten. Mit Bezug auf ff 8 des Gesetzes vom 30. März 1863 werden die Wähler erinnert, ihr Augenmerk aus Männer von gutem Rufe, be währtem christlichem Sinne, sowie kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Pulsnitz, am 11. September 1883. Der Kirchenvorstand. Grohmann, v. x. Hark. Ein lieber, lieber Freundesgruß aus der alten unvergeßlich theuern Heimath waren mir und den Meinen die, wie ich dankbarst weiß, aus treuen Herzen jüngst an mich gerichteten Worte des hochzuehrenden Stadtrathes zu Pulsnitz und des hochzuehrenden Kirchenvorstandes der Parochie Pulsnitz. Versetzen sie mich doch zurück in die lange Reihe von Jahren, während welcher ich meines heiligen Amtes in Ihrer Mitte nach dem Maße meiner geringen Kraft mit Gottes Hilse warten konnte, zurück besonders auch in jene erhebende Abschiedsstunde des 5. August d. I., da mir Namens der gesammten lieben Kirchengemeinde durch so beredtes Wort und in dem höchst werthvollen Geschenk des Prachtbibelwerkes überaus wohlthuende und stets theure Zeichen herzlichster Liebe zu Theil wurden. Was ich gewollt und erstrebt, was ich thun konnte — nicht mir, dem HErrn gebührt dafür die Ehre; Ihnen aber und der gesammten Kirchengemeinde mein herzlichster Dank für Ihre treue Mithilfe dazu. Der HErr segne wie bisher, so fortan auch allezeit Sie und alle Glieder der theuern Kirchengemeinde Pulsnitz! Werdau, am 8. September 1883. vr. Richter, Sup. Zeitereignisse. Pulsnitz, 11. Septbr. Bei d-r gestern hier statt- gefundenen Wahl von vier Urwählern zur Handels kammer in Zittau, wurden nachgenannte Herren ge wühlt: Heinrich Sperling, Oskar Thomas, Ferdinand Müller und Eduard Kaiser. PulSnitz. Ein großer Genuß wird in nächster Zeit dem Musik liebenden Publicum von Pulsnitz geboten werden. Die Herrn Gebrüder Franz von der königl. Kapelle in Dresden gedenken Sonntag über 8 Tage im Verein mit noch anderen Herrn aus Dresden ein Concert zum Besten des Frauenvereins in Meißn. Pulsnitz freund lichst zu geben. Die weithin berühmten Hornquartette dieser Herrn sind ja zur Genüge in Pulsnitz bekannt, und werden sich daher gewiß alle freuen, sich wieder einmal an der Kunst dieser Herrn ergötzen zu dürfen. Pulsnitz. Herr Kammerherr v. Posern hat als Patron hiesiger Kirchgemeinde nunmehr die Herren: Pastor vr. xlnl. Seidel in Altenhain, Pastor Kuhn in HinterhermLdorf, Pastor Frommhold in Dörnthal dem Kirchenvorstande zur Wahl präsentirt. Dieselben werden an den nächsten Sonntagen ihre Gastpredigten hier halten. — Zur jetzigen Jahreszeit steht das bei Knaben allgemein besiedle Spiel des Drachensteigenlassens im besten Flor. Feststehende Thatsache ist es nun, daß sehr oft durch das Drachensteigenlasse» eine Störung der Telcgraphcnanlagen, mit denen ja jetzt fast jede größere Ortschaft versehen ist, herbeigesührt wird, denn häufig kann man beobachten, daß Drachenschwänze und Drachrnschnuren die Tclegraphenleitungsdrähte um schlingen, wodurch eben leicht die Störung durch Ableit ung des elektrischen Stromes entsteht. Wenig bekannt dürste nun, insbesondere unter der Schuljugend, sein, daß nach den Paragraphen 317 und 318 des Reichs- strasgesetzbuches Derjenige,' welcher durch vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen die Benutzung der zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanstalten verhindert oder stört, erhebliche Geld- oder Gefängntßstrafe zu erwarten hat. — Die Katastrophe in Steglitz bei Bersin beweist abermals, welch namenloses Unglück entstehen kann, wenn seitens des Publikums den sür den Eisenbahnbe trieb bestehenden Bestimmungen keine Folge geleistet wird. Auch bei dem starken Vergnügungs-Verkehr auf den Sächsischen Staatsbahnen kann man leider nicht selten beobachten, daß Reisende es nicht sür nöthig erachten, den bestehenden Bestimmungen nachzukommen und vor sichtig zu sein. Wir wollen deshalb nicht unterlassen, darauf hinzvweisen, daß das Publikum innerhalb des Bahngebietes den Anordnungen der Bahnbedienstetcn unbedingt nachzukommen hat. Das Betreten der Bahn, der dazu gehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen außerhalb der bestimm ungsmäßig dem Publikum für immer oder zeitweilig geöffneten Räume ist Jedermann untersagt. Die Reisen den dürfen zum Ein- und Aussteigen die Wagenthüren nicht selbst öffnen, sie müssen vielmehr das Oeffnen dem Dienstpersonal überlassen und dürfen nicht ein- und aus steigen, bevor der Zug völlig stillstebt. Jeder Reisende soll sich entfernt von den Fahrgleisen und Maschinen halten und Niemand darf den Bahnhof in einer anderen als der angewiesenen Richtung betreten und verlassen. So lange die Uebergänge geschlossen sind, müssen Fuhr werke, Reiter, Treiber von Viehheerden und Führer von Lastthieren bei den ausgestellten Warnungstafeln halten. Fußgänger dürfen sich den geschloffenen Barrieren nähern, dieselben aber auf keinen Fall öffnen. Nachdem das Abfahrtszeichen durch die Dampspseise der Locomotive gegeben, kann Niemand mehr zur Mitreise zugelassen werden. Jeder Versuch zum Einsteigen und jede Hilfe leistung dazu, nachdem die Wagen in Bewegung gesetzt sind, ist verboten, u. s. w. Es sind dies alles Vor schriften, welche lediglich dazu gegeben sind, um das Publikum vor Verunglückungen zu schützen, denn der Eisenbahnbetrieb ist naturgemäß mit Gefahren verbun den, denen gegenüber selbst die in den Dienst eingeweihtcn Bahnbeamten jederzeit Vorsicht im Auge behalten müssen, durch Widerspenstigkeiten einer gewissen Sorte von Leuten wird schon jetzt oft genug das Leben der Bahnbeamten bedroht. Leider kann man bei solchen Vorgängen be obachten, daß zumeist das übrige Publikum ruhig zusieht, anstatt Partei für die Bahnbediensteten zu ergreifen und die Zuwiderhandelnden gebührend in die Schranken zu weisen. Geschähe das Letztere, so würde so mancher Unfall vermieden werden. Kamenz, 6. September. Wie uns von be freundeter Seite mitgetheilt wird, beging gestern Herr Oberförster und Rentbeamter Wiesner in Ärauna sein SOjährigcs Jäger-Jubiläum. Seit einer langen Reihe von Jahren haben wir Gelegenheit gehabt, sein pflicht getreues Wirken als Verwaltungs- und Vertrauensbe amter der Herrschaft Brauna zu schätzen, wie dies auch feiten der Reichsgräfl. Stolberg'schen Familie und von Allen geschieht, die ihm in irgend einer Beziehung näher standen. Deshalb ruft obenerwähnter Zeitabschnitt den Wunsch rege, daß ihm noch eine lange Dauer gleicher- spriehlicher Wirksamkeit beschieden sein möge. — Von Interesse ist es, nachstehend die Anzahl der von Herrn Wiesner in 50 Jahren erlegten Stücke Wildes aufge zählt zu sehen, deren Angabe wir gefälliger Mittheilung eines seiner Freunde verdanken. Es sind dies: 1 Hirsch,