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«»scheint »glich, «it «uSoahm« d« Son«, und Festtag«. Uhr stille mit erSdors Redactton, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. Sonntag, den 19. November ^L. S70. Bekanntmachung. Schiefer, Brgmstr. 1—2 Gasthofe „zum Siegelhof" bei Pöhla sollen Sonnabend, den 2S November d. I 426 Niedner. Brückner. beginnt >d» 7 um Uhr buchene - fichtene Stöcke, Taubenheim S. S. Slsche. nterlaffenen. nnitz, Neu- am Begräb- nber 1882. ehrenvolle de und Be- lvergeßlichen iedenen Va- Großvaters rsch in sei- Dank den tärs, insbe- tst. Oelschlä- trostreich ge- Grabe des etzsch, ler, Markt 7. sicher Zähne, gen empfiehlt. Obige. Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche mit Schulgeld, Gemeindezins, Pachtgeld, Schank- und Capit alzinsen im Rückstände sind, werden hiermit aufgefordert, die be treffenden Reste bis längstens den 2S November 1882 bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung abzuführen. Aue, am 17. November 1882. Holzauction auf Großpöhlaer Staatsforstrevier. ienlogis öen mit ansto- sofort zu ver- kohanngeorgen- Auf Fol. 128 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Eduard Merkel und als deren Inhaber Herr Kaufmann Friedrich Eduard Merkel in Schwarzenberg eingetragen worden. . Schwarzenberg, den 13. November 1882. Königliches Amtsgericht. Sorge. § Oeser. Znsertion«ge»U>« die gespaltene Zs»'. ' . 10 Pfennige, , die zweispaltig« Z«il« amtlich« Sus«rat« SS Psamüg«. Mit Ablauf dieses Jahres hat das älteste Drittel der Stadtverordneten und zwar die Herren: Restaurateur Christian Ernst Hackebeil, Fabrikant Carl Friedrich Hammer, Blattbinder Friedrich August Richter, Sattler Friedrich Hermann Weiß auszuscheiden. Zur Ergänzung dieses Drittels ist der einzeln und partienweise gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu macheichen Bedingungen, versteigert. Wer diese Hölzer vorher besehen will, hat sich am 22. oder. 23. November a. c., an jedem Tage bis 9 Uhr früh, an den mitunterzeichneten Oberförster zu wenden oder ohne Weiteres in die betreffenden Waldvrte zu begeben. König!. Forstrentamt Schwarzenberg und König!. Forstrevierverwaltung Großpöhla, am 17. November 1882. :r Fleischermstr. -rgaffe. rr Buchbinder- ;r Kobaldstraße. Lößnitz. Hermann Graf, Bekanntmachung. Nachdem die unterzeichnete Behörde mit Zustimmung des Bezirksausschusses das nachstehende, die Ertheilung von Tanzunterricht betreffende Regulativ aufgestellt hat, wird dasselbe mit der an die Ortspolizeibehörden und Polizeiorgane gerichteten Weisung, den ertheilten Vorschriften in nachdrücklicher Weise Geltung zu verschaffen, andurch bekannt gemacht. ", Schwarzenberg, am 16. November 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Wirsing. i Regulativ für den Verwaltungsbezirk Schwarzenberg, das Tanzunterrichtswesen betr. 8 1- Jeder, welcher Tanzunterricht zu ertheilen beabsichtigt, (Tanzlehrer, Lehrerin) ist verpflichtet, vor Beginn eines Tanzunterrichtscursus der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen und dabei 1V seinen Anmeldeschein als Tanzlehrer, 2) ein Verzeichniß der Schüler und Schülerinnen, welche an dem Cursus Theil nehmen wollen, zu überreichen und 3) anzuzeigen, in welchem Locale und zu welcher Zeit der Unterricht ertbeilt werden soll. Etwaige Veränderungen in den Scholaren, oder ein Wechsel des Lo cales oder der Zeit sind nachträglich gleichfalls anzuzeigen. 8 2. Der Unterricht darf, sofern er in einem Schanklocale erfolgt, nur in Gastwirth- schaften stattfinden, deren Inhaber Erlaubniß zum Tanzhalten besitzen. 8 3. Der Unterricht darf nur an Wochentagen ertheilt und nicht über 11 Uhr Abends ausgedehnt werden. In der Charwoche, sowie an den Vorabenden von Fest- und Bußtagen ist das Abhalten von Tanzstunden verboten. 8 4. Der Tanzlehrer hat darüber zu wachen, daß während und nach den Unterrichts stunden Anstand und gute Sitte herrscht, auch jeder Ausschreitung der Schüler strengstens entgegenzutreten. 8 5. Der Zutritt und die Theilnahme am Tanzunterrichte ist nur den in dem tz 1 erwähnten Verzeichnisse namhaft gemachten Personen und deren nächsten Angehörigen — Vater, Mutter und Geschwister — gestattet; ein Tanz- oder Eintrittsgeld darf nicht er hoben werden. Die Polizeiorgane haben jeder Zeit freien Zutritt. 8 6. Tanzstundenbälle, sogenannte Auslernebälle sind nur mit Ausschluß der Oeffent- lichkeit und mit Genehmigung der Königlichen AmtShauptmannschaft nach Gehör der Orts polizeibehörde gestattet. 8 7- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark belegt. 8 8. Gegenwärtiges Regulativ tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft und haben die Ortspolizetbehörden für Handhabung desselben Sorge zu tragen. Schwarzenberg, am 13. November 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. li. 8.Frhr. von Wirsing. wird zu kaufen »hold Lootz^ Schneeberg. Hammer. Nov. Tanz et Drechsler. Schneeberg, ittwe Gottfried -er Webergaffe er Fickel in der von früh 9 Uhr an, : > folgende auf Großpöhlaer Forstrevier in den Bezirken: „Hoher Weg, Sechserberg, Häm merlein, Finkenflug, Hirtenberg, Lehmgruben, Ochsenkopf, Sonneberg, Steinriegel und Schererzwald" aufbereitete Hölzer, als: 7 Raummeter buchene Scheite, fichtene - - Klöppel, buchene Zacken, fichtene Neste, 3«. November «* «* als Wahltag anberaumt worden und es werden daher die stimmberechtigten Bürger aufge fordert, am gedachten Tage Donnerstag, am SO November ». « - von Vormittags 10 Uhr bis Nachm. 3 Uhr im Stadtverordneten-Sitzungszimmer vor dem Wahlausschüsse in Person zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben. Auf den Stimmzettel hat jeder Stimmberechtigte vier wählbare Bürger so zu ver zeichnen, daß über die Person der zu Wählenden Zweifel nicht entstehen können, sowie, daß wenigstens 2 mit Wohnhäusern Ansässige und ein Unausässiger sich darunter be finden müssen. ! Als Stadtverordnete fungiren zur Zeit die Herren: Franz Louis Häußl er, Tuchhändler, Paul August Becher, Oeconom, Johann Christian Mehlhorn, Schnittwaarenhändler, Hermann Schroth, Mühlenbesitzer im zweiten, Wilhelm Friedrich Neitsch, Kaufmann, Paul Emil Martin, Hutfabrikmtt, Hermann Richter, Rendant, Ernst Friedrich Kugler, Lotterie-Colleeteur im dritten Theil. Die stimmberechtigte Bürgerschaft wird hierdurch noch besonders auf die Wichtig keit dieser Wahlhandlung sowohl als auch darauf aufmerksam gemacht, daß die ausscheidenden Herren Stadtverordneten sofort wieder wählbar find. Stimmzettel werden zur Ausfüllung den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt werden. Lößnitz, am 17. November 1882. Der Rath der Stadt Lößnitz. - vr. Krauße. Donnerstag, den 23. November 1882, von Vormittags 11 Uhr an im AmtsgerichtSgebLude zu Eibenstock. Schwarzenberg am 17. November 1882. Königliche Amtshauptmannschast. - Frhr. von Wirsing. Erlotz. das Schneeauswerfen betr. Die Wegebaupflichtigen des amtshauptmannschaftlichen Bezirks wird aus Anlaß des eingetretenen Schneefalles die Verpflichtung für das Schneeauswerfen auf öffentlichen Communieationswegen und soweit nöthig, für Absteckung der Winterbahn Sorge zu tragen, hiermit in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, am 16. November 1882. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. --- GrMb.KolkssreM Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden tn Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Löbitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. ter chneeberg. 8. November: Charakter- Hierauf eiw ungsvoll ermeier. zeheizt. Mube 1 H. Voigts -nhofes. 2 lfreunden, ftüh dahin- md Tochter :, geb. Neu- mren schmück- freiwilligen e Begleitung n Ruhestätte möge ihnen ergelter sein cksalsschlägen Nov. 1882.. ,nde Gatte hschmidt und ereltern. 0 Mk . »auteS Haus- Geschäftslage oerth) gegen othek p. ult. . I. zuerbor- rden gebeten 100 in der r Schneeberg