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Großenhainer Werhallunzs- un-AnzchMM Nmtsvkatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. L8VL n>. S8 Mittwoch, den L7. Mai Bekanntmachung. Die am 1. dieses Monats fälligen Grundsteuern auf den zweiten Termin 1871 sind nach zwei Pfennigen von . jeder Steuereinheit längstens bis zum 19. dieses Monats an unsere Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. Mai 1871. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. Die Landesshnode hat in ihrer Sitzung am 15. Mai nach Erledigung einiger Petitionen die Generaldebatte über das Patronatsgesetz zu Ende geführt und beschlossen, am folgenden Tage in die Specialdebatte darüber einzntreten. — Das „Leipz. Tgbl." schreibt: Bisher konnten die sächs. Post beamten nur innerhalb des Leipziger Oberpostdirectionsbezirkes, also im Königreich Sachsen selbst, bez. dem Herzogthum Alten burg, angestellt werden. In neuerer Zeit hat aber der General- Postdirector Stephan mit der sächsischen Staatsregierung eine Vereinbarung getroffen, welche dieses Verhältniß im Sinne voll ständiger Freizügigkeit beseitigt. Die sächsischen Postbeamten können infolge dessen fortan überall im norddeutschen Postgebiet fest angestellt werden, und umgekehrt findet die definitive An stellung preußischer Beamten in Sachsen statt. Bei solchen Versetzungen werden jedoch die betreffenden Beamten vorher erst um ihre Zustimmung befragt. — Am 14. Mai sind von Dres den 600 Mann Turcos, welche bisher im Barackenlager bei Uebigau internirt waren, unter entsprechender Bedeckung nach Mainz abgegangen. Der Rücktransport der anderen französischen Gefangenen wird auch in nächster Zeit beginnen. — Eine schau derhafte Begebenheit hat sich in dem Dorfe Reinholdshain bei Glauchau zugetragen. Der dasige, wegen seines Reichthums in der Umgegend bekannte Gutsbesitzer F. hatte seit geraumer Zeit Spuren von Geistesstörung gezeigt. So hatte derselbe, von der Idee ausgehend, sein Vermögen reiche zum Lebensunterhalte nicht mehr zu, den Entschluß gefaßt, sich das Leben zu nehmen und zu diesem Behufe vor einigen Tagen Vorbereitungen ge troffen, sich auf dem Abtritte mittelst Pulver in die Luft zu sprengen. Noch rechtzeitig wurde dieses Vorhaben vereitelt. Am 11. Mai nun, nachdem seit jenem Vorfälle einige Tage vergangen waren, hatte sich derselbe in einem unbewachten Augenblicke eine beinahe ein Viertelpfund Schießpulver haltende Düte in den Mund gezwängt und dieselbe mit einer brennenden Cigarre entzündet. Auf die Explosion hin eilten die Angehörigen herzu und fanden den Unglücklichen mit gänzlich verbranntem Munde und Schlunde. Schleunigst wurde der noch lebende F. zu Bette geschafft und ein Arzt herbeigerufen. Ehe jedoch derselbe kam, hatte F. ein Messer sich zu verschaffen gewußt und mit demselben sich die Adern geöffnet. Kurze Zeit danach war derselbe eine Leiche. Preußen. Der Reichstag, dessen Schluß jetzt vor dem 15. Juni nicht erwartet wird, hat sich am 13. Mai mit der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Marine, sowie die Unterstützung der Hinterlassenen solcher Per sonen, beschäftigt. Bei der darauf folgenden zweiten Berathung der beiden Postgesetze wurde alles Bestellgeld abgeschafft. — Die von der „Straßb. Ztg." kürzlich gegebene Erzählung von einem blutigen Rencontre zwischen deutschen und französischen Schlächtergesellen in Mühlhausen reducirt sich, wie sie sich selbst berichtigen läßt, auf eine simple Prügelei zwischen einem dortigen und einem schweizer Metzgerburschen. Bremen. Am 14. Mai Nachts brannten fünf an ver schiedene Firmen vermiethete, in der Neustadt bei der Eisenbahn brücke gelegene Konitzkh'sche Packhäuser ab, von welchen eines 1500 Ballen Baumwolle enthielt, drei ganz und eines theilweise mit Tabaksvorräthen angefüllt waren. Die Gebäude waren zu je 20,000 Thlr., die Waaren ganz versichert. Der Gesammt- schaden wird auf mehr als eine halbe Million Thaler geschätzt. Bayern. Die bahersche Regierung hat dem in Frankfurt abgeschlossenen Friedensvertrag bereits zugestimmt und die Ge nehmigung zur Ratificirung desselben ertheilt. — Wie die „Allg. Ztg." vernimmt, bedürfen die erbeuteten französischen Chaffepot- gewehre nur einer sehr leichten Abänderung, um für dieselben die Messingpatronen des Werdergewehrs verwenden zu können, und es werden diese Abänderungen bereits in der kgl. Gewehr fabrik zu Amberg ausgeführt. Schweiz. Die Commission des Ständeraths für die Revision der Bundesverfassung hat sich ebenfalls dafür erklärt, den Je suiten und ihren Asfiliirten Aufnahme und Wirken in der Schweiz zu verbieten. Weiter faßte die Commission folgende Beschlüsse: Handels- und Gewerbefreiheit werden gewährleistet; der Bundes gesetzgebung und der Aufsicht des Bundes unterliegen Auswan- derungs- und Privatagenturen, die Verwendung von Kindern in Fabriken, der Bau und Betrieb von Eisenbahnen. Der Ober aufsicht des Bundes unterliegt ferner das Bankwesen und die Ausgabe von Banknoten. Die Errichtung von Spielbanken wird verboten; die bereits bestehenden sollen nach Ablauf der Concession erlöschen. — Wie man aus Luzern meldet, wird der Betrieb der Rigibahn am 23. Mai eröffnet werden. Die Bahn wurde bereits durch den schweizerischen Ingenieur- und Architectenverein in der ganzen Länge von Vitznau bis Kaltbad nicht nur befahren, sondern auch im Detail geprüft. Der allgemeine Eindruck war für das geniale Bauwerk äußerst günstig, und die Ueberzeugung stellte sich bei allen Theilnehmern an der Fahrt fest, daß ohne grobe Fahrlässigkeit des Fahrpersonals ein Unglücksfall nicht eher als auf jeder anderen Eisenbahn zu besorgen sei. Auch schwindelhafte oder sonst ängstliche Touristen dürften daher ohne Bedenken der Rigibahn sich anvertrauen und werden ihre Kühn heit nicht zu bedauern haben, namentlich wenn sie die Vorsicht üben, ihren Sitz auf der Bergseite der Wagen zu nehmen und so dem allzu directen Hinunterblick auf den immer Liefer sinkenden Vierwaldstättersee sich zu entziehen. Frankreich. In der Nationalversammlung am 13. Mai legte Favre den Friedensvertrag vor, welchen er den Abthei- lnngen zur Prüfung zu überweisen beantragt. Favre betont den. 1