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Dientag. ^6. April 1850. Diese»Blatt erscheint Inserate allexArt MW durch aUe Postanstal- L^R I UHR. I, I RD^ MR, U,I,RI 1111^ berechnet ün»H ölten tenund Buchhanvlun-« M G-V ErpEnen ,, dtzftr gen zu bczichea ist. 7^ ! ^-k^, .Zeitung qngUtommr«. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. ^' ' - . - E... . . - u V^-1- s Verleger: Redacteur: In Commisfiass: ,'i,' ^arl Jehne in Dippoldiswalde. l)r. I. Schladebach in Dresden. H. H. Grimm L-Comp. inDresden. »SSSSSWSSSSSSSSSSSSSSSSS«SSSSS««»»SSSSSSS«SSSSSS«SS^^SSSSkSSSSSSSSWMS^iWWSWS» Aus dem Vaterlande. Dresden, 13. April. Bei der Nachwahl für die I. Kammer im 73., 74. und 75. Bezirke bat der Canbidat der Konservativen, der Oberstaatsanwalt v. Schröder, mit 270 Stimmen gesiegt über v. Meinen, den Kandidaten der Volkspartei, der nur 160 Stimmen erhielt. Zwar fehlen noch die Abstimmungen einiger zum 73. Bezirke gehörigen Dörfer, diese können aber das Resultat nicht ändern. — Am 10. d. M. sind wieder drei Unheile gegen in hiesiger AmtSfrohnfeste inhaftine Maiangeklagte publicirt worden (Schiffsarbeiter Liesegang, Arbeiter Ullrich und Pietsch), sämmi. lich auf lebenslängliches Zuchthaus ersten GradeS lautend. — Die Augsburger Allgemeine Zeitung läßt sich von hier schreiben: „v. Harleß ist soeben im allerhöchsten Auftrage nach Erlangen abgereist, um seinen Busenfreund und dogmatisch mit ihm vollkommen gleichgesinnten Theologen, den Erlanger Professor der Theologie, v. Thomasiuö, äuf, wie man sagt, sehr gute Bedingungen zu bestimmen, seine Stelle in Erlangen zu verlassen, und die von Harleß inne gehabte in Leipzig einzunehmen. Kenner der Erlanger Verhältnisse hier bemerken, baß Harleß früher in Erlangen die NniversiiälSpredigerstelle nur aufgab, als er die Ver sicherung hatte, baß dieselbe seinem Freunde ThomasiuS übertragen werden würde, der neuerlich für innere Mission und lauteres Lutherthum gleich «hälig ist." Bärenstein. — In Nr. 24 d. Bl. hat ein Landbewohner seine Ansichten über ba» Institut de» Conimunalgarbe ausgesprochen, al- Entgegnung ans meinen Aufsatz in Nr. 1V der Weißeritz-Zeitung. Dies ist an und für sich gewiß lobenSwertb, da durch Rede und Gegen rede da- Wuhre und Richtige an einer Sache ermittelt wird. Nur muß man, so zu sagen, hübsch bei der Stange bleiben und die Sache nicht mit der Person verwechseln. Diese Regel scheint aber jener Herr Einsender tttcht zu kennen ober er hat dieselbe nicht berücksichtigt, sonst würde et Nicht so über den Strang geschlagen haben und vom Terte gekommen sein. — Jener Herr Einsender scheint aber auch den Aufsatz in Nr. llv unrichtig aufgefaßt zu haben, und die» ist der Grund, warum ich mir noch einige Bemerkungen erlaube. In meinem Aufsätze ist nichts darüber gesagt, ob das Gesetz über die Erweiterung der Eommunalgarde für da- platte Land und für kleine Städte paffe oder nicht. — E- ist vielmehr nur darüber, ein Bedauern ausgesprochen worden, daß ein Gesetz, welche« nun einmal d«geben, nicht überall au-geführt und vollzogen wird. — Und die lst, ich wiederhole e» noch einmal, la vieler Beziehung traurig! — Warum werden denn andere Gesetze, ohne zu fragen: ob sie paffen oder nicht, oder ob dieselben hier und da mit Freude oder Trauer begrüßt werden, vollzogen und zwar mit aller Strenge? — Ich nenne beisp i«l-weise bas vom Hrn. Einsender selbst citirte Gesetz über die Tortenschau. — Diese« wird bi- heute noch, und zwar mit aller Strenge gehandhabt. Beweise dafür liegen dem Schrtiber dieses vor. — In meinem Aufsätze ist ferner nicht gesagt, daß dieses Gesetz iu dem Maaße, wie e« jetzt gegeben, fortbestehen oder mit aller Strenge gehandhabt werden soll. — Vielmehr ist darum gebeten, diesen Gegen stand bei dem jetzt versammelten Landtage zur Sprache zu bringen und das Gesetz entweder strenger zu handhaben, umzuändern «der ganz aufzuheben. Jener Herr Einsender fragt an: worin der Nutzen der Garde bestehe? und giebt selbst die Antwort: in Nicht«! — Au« dieser Ant wort könnte man svohl zu schließen versucht werden, daß er entweder noch sehr jung sei (wenigste«« sann er 183V und 18SI noch nicht gelebt haben), oder sich um diese« Jnstitvt und dessen Lelstuttgku wenig gekümmert hat. — Er fragt ferner, ob früher oder später- eMnitl ein Anverlangen der Landbewohner darnach gestellt worden oder ob der Stadtbewohner ein Recht hätte, Eommunalgarde auf dem Lande zu verlangen? - Und beantwortet auch diese Frage mit einem gWI entschiedenen Nein! — Ob diese- Anverlangen von Stadt- oder LaN? bewohner gestellt worden ist, will ich hier unrrörtert lassen, daß r». aber gestelit worden und zwar eben-all- von denjenigen sächsische» Staatsbürgern, von welchen die Ablösung und Wegfall der Frohnen, Dienste, Bannrechte, die Ausübung der Jagd auf eignem Grund und Boden rc. gestellt worden ist, ist hinlänglich bekannt. — Daß e- aber auch von Regierung und Ständen in den Kammern reiflich überlegt, berathe», genehmigt und als Gesetz im Lande publizirt worden, wobei der Landmann vollkommen vertreten war, ist eine unleugbare Tbat- sache. Wer aber da«, wa- von den gesetzgebenden GrwaltHueineS Landes als Gesetz promulgirt wird, nicht befolgt und vollWt, ist, gelinde gesagt, kein gehorsamer Staatsbürger! — Der LandbHvhNer greift mit beiden Händen nach denjenigen Gesetze» und Verordnungen, welche ihm Vortheile gewähren und dringt auf deren Vollziehung, und dies mit größtem Reckte. So ist mir z B. keine Gemeinde be kannt, welche von dem Jagdrcchte auf eigenem Grund und Boden nicht Gebrauch gemacht hätte, unbekümmert darum, welchen Verlust, welchen Zeitverlust der zeither Berechtigte dadurch erleidet; unbe kümmert selbst, vk e« ein Gesetz oder eine bloße Verordnung ist, welch« ihnen diese- Recht zuspricht. Und die- wiederum mit größtem Rechte. — Wer aber diejenigen Gesetze und Verorditungen, welche ihm Vor theile bringen, hält und durchgeführt wünscht, muß auch dikieuig«« halten u«d erfüllen, welche mit einem kleinen Nachtheile vielleicht ver bunden sind. - /s:' klebrigen« finde ich den großen Zeitverlust und di« »ielen Nach--, theile, welcke jener Herr Einsender weiter aufgezählt, bei Erfüllung de« mehr genannten Gesetzes auch für den Landbewohiter nicht, lnz Gegentheil würde der Stadtbewohner deren noch mehrere anfübreq können. — Ich finde e« deshalb nicht, da e« erlaubt ist, daß ein jeder Eommunalgardist bei allem Dienste in seiner bürgerlichen Kleidung, und nur mit einer weißen Binde um den Arm, erscheinen kann,,ha ferner verschiedene Waffen erlaubt sind und sich ein jeder geradr-ber bedienen kann, die er hat oder mit wenigem Kostenaufwande erlang»» kann. Da- wenige Ererciercn kann ihn ebenfalls nicht viel störe»; da die Uebungcn bi- auf vier in einem Jahre beschränkt, auch brö Sonntags, außer den Stunden, wo Gottesdienst stattflndet, kattstudeu können-, da e« auch ausdrücklich vorgeschrteben, dabei auf die gewrrk- llchen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen, bie Ausschüsse auch dir Macht haben, solche Personen, welche auch die wenige Zeit hierzu nicht haben, entweder zu dispensiren oder ganz zu befreien. Gin geeigneter Platz zum Erercieren findet sich auf dem Lande gewiß weit eher in der Nähe, al- in den Städten. E« fragt sich auch, ob e- nicht für manchen, auch den Landbewohner, besser ist, einige Stunden sich auf dem Srer- cierplatz« herum zu tummeln, als dieselben vielleicht w» ander« zuzu- bringen! — Wa» endlich die hierher gar nicht gehörende Äu«laffu»g wegen Chargen und Bart belrifft, so glaube ich dieselbe ganz mit Stillschweigen übergehen zu können. Wozu solche Kleinigkeiten »nd Kleinlichkeiten, wo e« sich um wahrhaft wichtige Djuge, ünl dlepünkt- licke Handhabung bestehender Gesetze handelt? W e l t f ch a u, Erfurt. Die Aussichten werden wieder besser; man weiß mlt Bestimmlhcil, daß die preußische Regierung keines wegs einverstanden ist mit Dem, zpa- der Epmmiffar des VerwallungSralhS auf eigene Faust, wie jetzt erhellt^ vor dem Ausschuß erklärt hat. Hr. v. Mayteüffel -lS Abae- ordneter, der den Verhältnissen nsiher steht, wird km Volks» hause Pkittheilungen machen, die dey Vorsitzenden deS Bsp«