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Dienstag. Nr. 7. 15. Januar 1878. Weißerih-Ieitung. Arnis-Il'att für die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträtt-e zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Cäri Ithnc in Dippoldiswalde. Dicfls Bla« erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — An beziehen durch alle Post- Anstalten nnd die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. — Inserate, welche bei der dcdentenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Psg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bei dem Königlichen Gerichtsamte hier sind eine Anzahl alter abgethaner Acten des vormaligen Justizamtes Frauen stein, sowie der vornialigen Patrimonial-Gerichte zu Ober« und Niederpretzschendorf, in Gemäßheit der Verordnung vom 28. März 1849 bez. 27. März 1876 zur Makulirung ausgeschieden und über den Sachbetreff dieser Actenstücke Verzeichnisse angefertigt worden. Indem dies in Gemäßheit einer Verordnung des Königlichen Justizministeriums vom 19. vor. M. hiermit bekannt gemacht wird, wird in weiterer Befolgung gedachter Verordnung vor Makulirung dieser Acten denjenigen Gemeinden, Corporation«» nnd Privatpersonen, welche an der Erhaltung einzelner der ausgezeichneten Actenstücke ein Interesse zu haben vermeinen, freigestellt, innerhalb und bis zum Ablauf einer dreiwöchigen Frist, von dem Tage der Insertion dieser Bekannt machung an gerechnet, von diesen Verzeichnissen an hiesiger Gerichtsstelle Einsicht zu nehmen, diejenigen Acten, welche sie von der Vernichtung ausgeschlossen zu sehen wünschen, zu bezeichnen und sich solche beziehentlich zur Aushändigung gegen Erlegung des MakulaturwertheS zu erbitten. Frauenstein, am 3 Januar 1878. Königliches Gerichtsamt. _ Küchler. Aufforderung. Mit Rücksicht darauf, daß hauptsächlich die Pacht- und Holzgrlder zur Bestreitung der Ausgaben im städtischen Haushalt dienen, deshalb aber deren pünktlicher Eingang, wenn nicht in den städtischen Kassen Stockungen eintreten sollen, sich nothwendig macht, ergeht hierdurch an alle Diejenigen, welche mit Abführung von Pacht- und Holzgeldern, ingleichen Commun-Anlagen und Schulgeld auf frühere Jahre bereits erfolgter Erinnerungen ungeachtet noch immer im Rück stand sind, die ernstliche Aufforderung, diese Schuldbeträge nunmehr sofort und längstens bis zum 21. Januar 1878 zu den betreffenden Kassen zu berichtigen, widrigenfalls sie sich alsdann die sofortige Einleitung deS mit Kosten verbundenen ExecutionSverfahrenS selbst zuzuschreiben haben würden. Dippoldiswalde, am 12. Januar 1878. Der Stadtrath. Voigt, Brgrmstr. Alle im Jahre 1858 geborenen Militärpflichtigen, sowie Diejenigen aus früheren Altersklassen, über deren Militärverhältniß eine definitive Entscheidung noch nicht erfolgt ist, werden in Gemäßheit tztz 20 und 23 der Deutschen Ersatzordnung hiermit aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle unter Vorlegung ihrer Geburts zeugnisse, resp. Loosungsscheine bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen in der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar ds. Js. auf hiesiger RathSexpedilion während der festgesetzten ExpedilionSstunden anzumelden. Für die zeitweilig von hier abwesenden Militärpflichtigen (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be findliche Seeleute u. s. w.) liegt diese Anmeldungspflicht deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren ob. Frauenstein, den 7. Januar 1878. Der Stadtgemeinberath. Grohmann, Brgrmstr. Diejenigen Personen hiesiger Stadt, welche sich mit Communalanlagen, Communzinsen, Pachtgeldern u. s. w. noch im Rückstände befinden, werden hiermit aufgefordert, ihren Verpflichtungen bis spätestens den 31. Januar 1878 nachzukommen. Gegen die nach dieser Zeit noch verbleibenden Restanten wird mit der gerichtlichen Beitreibung der Reste vorgegangen werden. Der Stadtgemeinderath. Frauenstein, den 10. Januar 1878. Grohmann, Brgrmstr.