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Ttoniglieh Säehstsehev Staatsernzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 60. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <: Montag, 15. März IM). Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Groh« Zwingerstrahe 20, jowi« durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 129k, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespült. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich lTingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschästSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. So. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Vorstand der landwirtschaft lichen Versuchsstation zu Möckern, Geh. Hofrat Prof, vr. Kellner, den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehenen Roten Adlerorden 3. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge- nehmigeu geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige vr. Külz in Bückeburg das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Altenburg verliehene Ritterkreuz 1. Klasse des Sachsen-Ernestinischen Hausordens annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Schriftsteller Hofrat vr. Ruland in München den ihm von Sr. Majestät dem König von Serbien verliehenen St. Savaorden 5. Klasse annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Buchdruckereibesitzer und Ver lagsbuchhändler Dietzsch in Dresden das ihm von Sr. König!. Hoheit dem Fürsten von Montenegro ver liehene Ritterkreuz des Ordens Danilo I. annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schulknaben Ludwig Walter Müller in Raschau für die von ihm am 26. Dezember 1908 mit Mut und Entschlossenheit und nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines anderen Knaben von dem ihm durch einen losgerissenen Bullen drohenden Tode die bronzene Lebensrettungsmedaille zu verleihen. Tic Ziehungsliste der Staatsschuldenverwaltung sür den Termin Ostern 1909 wird in der gegenwärtiger Mmmer des Dresdner Journals beigesügten besonderen Ziehungslistenbeilage amtlich bekannt gemacht. Dresden, den 15. Mürz 1909. 1735 Der Landtagsausschuh zu Verwaltung -er Staatsschulden. behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 15. März. Uber den Aufenthalt Sr. Majestät des Königs in Algier am 7. d. M. wird uns mitgeteilt: Se. Majestät der König traf an Bord des Reichspostdampfers „Bülow" mittags 1 Uhr daselbst ein und wurde von dem deutschen Generalkonsul Baerecke und dem Generalagenten Heckmann empfangen und in der bereitliegenden Barkasse „Gouverneur" gelandet. An Land standen zwei Automobile, die Se. Majestät mit den Herren der Begleitung in die Stadt brachten, wo zunächst die Moscheen, der Gouverneurpalast und die Kathedrale besichtigt wurden. Von hier ging es nach dem herrlichen Jardin d'Essai und von dort durch den Ravin de la Femme sauvage nach dem etwa 12 Km ent legenen Bouzaröan, der höchsten Spitze in der Umgebung Algiers mit einer imposanten Aussicht auf das schnee bedeckte Atlasgebirge. Dann wurde das Araberdorf besucht und der Rückweg durch El-Biar nach der Mastapha Supärieur angetreten, wo Se. Majestät der König den Tee in der Villa des Generalagenten Heckmann einnahm. Hierauf wurde der gegenüberliegende Sommerpalast des Gouverneurs besucht und der Weg über den schönen Chemin Telemly zur Casbah fortgesetzt. Die Ein geborenenstadt wurde zu Fuß eingehend besichtigt und in dem neuen Hotel „Excelsior" dimert. Nach dem Diner machte Se. Majestät der König noch eine Fußpromenade durch die Stadt und kehrte um ^10 Uhr an Bord des Dampfers zurück, der alsbald die Weiterreise antrat. Deutsches Reich. SchtffahrtSabgabengesetz. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Schiffahrtsabgaben. Der Entwurf hat folgenden Wortlaut: Artikel I. Im Artikel 54 der Reichsverfassung wird der Ab- satz 3 Satz 2 gestrichen. Der Absatz 4 erhält folgende Fassung: „In allen Häsen und auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für solche Werke, Einrichtungen oder sonstige Anstalten erhoben werden, welche den Verkehr wesentlich er leichtern. Diese Abgaben sowie die Abgaben, welche auf künst lichen Wasserstraßen erhoben werden, dürfen bei staatlichen An stalten oder Wasserstraßen die zur Herstellung und Unterhaltung erforderlichen Kosten nicht überschreiten. Der Bemessung der Ab gaben, mit Ausnahme der Abgaben für die dem örtlichen Verkehre dienenden Anstalten, können im Bereiche der Binnenschiffahrt die Gesamtkosten für ein Stromgebiet oder Wasserstrabennetz zugrunde gelegt werden. Auf die Flößerei finden diese Bestimmungen in soweit Anwendung, als dieselbe auf schiffbaren Wasserstraßen be trieben wird." Artikel II. § 1. Werden auf einer gemeinsamen natürlichen Wasserstraße von mehreren Bundesstaaten Abgaben für den durchgehenden Verkehr erhoben, so darf dies nur auf Grund eines einheitlichen Tarifs geschehen. In Ermangelung einer Verständigung der Staaten über den Tarif entscheidet der Bundesrat. 8 2. Schließen sich mehrere Bundesstaaten zu einem Zweck- verbände zusammen, um auf gemeinsamen natürlichen Wasser straßen oder innerhalb eines gemeinsamen Stromgebiets auf ge meinsame Rechnung Abgaben für den durchgehenden Verkehr zu erheben, so gelten für einen solchen Verband die Vorschriften der 88 3 bis 9 8 3. Die Abgaben sind innerhalb des Verbands auf Grund eines einheitlichen Tarifs zu erheben. Ausnahmen können durch den Bundesrat zugelassen werden. 8 4. Die Einnahmen aus den Abgaben sind zur Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Werken, Ein richtungen oder sonstigen Anstalten, die den durchgehenden Ver kehr im Gebiete des Verbands wesentlich erleichtern, zu ver wenden und unter die Staaten nach dem Maßstabe derjenigen Aufwendungen zu verteilen, die ein jeder mit Zustimmung des Verbands für das gemeinsame Wasserstraßennetz im Schiffahrts interesse gemacht hat. 8 5. Die an dem gemeinsamen Wasserstraßennetze beteiligten Staaten sind verpflichtet, bei der Erhebung von Schiffahrtsabgaben für Rechnung der Zweckverbände mitzuwirken. § 6. Die Ufergemeinden können durch die Landeszentral behörden zur Mitwirkung bei der Abgabenerhebung gegen ein die Erhebbungskosten deckendes Entgelt verpflichtet werden. Die Abgaben sind nach den für staatliche Berwaltunasgebühren maßgebenden Bestimmungen beizutreiben. Zur Entrichtung der Abgaben sind der Schiffseigner, der Schiffer und nach Maß gabe seines Landungsanteils der Absender als Gesamtschuldner verpflichtet. § 7. In der Verwaltung der Zweckverbände ist den Schiff fahrtsbeteiligten eine Mitwirkung einzuräumen. 8 8. Jeder an einer gemeinsamen natürlichen Wasserstraße oder an einem gemeinsamen Stromgebiete beteiligte Staat hat das Recht, einem von anderen Staaten für diese Wasserstraße oder dieses Stromgebiet gebildeten Zweckverbande beizutreten. Wird über die Bedingungen des Beitritts keine Einigung erzielt, so entscheidet der Bundesrat. 8 9. Tritt ein nach 8 8 zum Beitritte berechtigter Staat dem Zweckverbande nicht bei, so kann er, sofern dies zur Ver wirklichung der Zwecke des Verbandes erforderlich ist, von dem Bundesrate verpflichtet werden, dem Zweckverbande beizutreten und Stromverbesserungen zu dulden oder nach seiner Wahl vor zunehmen. Dem verpflichteten Staate dürfen hierdurch Ausgaben nicht erwachsen. Artikel III. Zur Deckung der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf natürliche Wasserstraßen verwendeten Kosten dürfen Schiffahrtsabgaben nicht erhoben werden. Diese Vorschrift findet auf die Kosten von Stromverbesserungen, die am 1. April 1905 noch nicht vollendet gewesen sind, keine Anwendung. Artikel IV. Die Vorschriften der Artikel II und III finden auf bestehende Schiffahrtsabgaben keine Anwendung. Artikel V. Landesrechtliche Vorschriften, einschließlich der zwischen Bundesstaaten bestehenden Vertragsrechte, die der Er hebung von Schiffahrtsabgaben entgegenstehen, treten außer Kraft. * Die in Berlin am 13. März ausgegebene Nr. 11 des Reichsgesetzblatts enthält: Bekanntmachung, be treffend Änderung der Anlage L zur Eisenbahnverkehrs ordnung, sowie Bekanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Ausland. Österreich. (W. T. B.) Prag, 13. März. Wie die „Bohemia" meldet, ver bot die Statthalterei den Beamten die Teilnahme an Vereinen mit ausgesprochen nationaler Tendenz. Beim heutigen Studentenbummel kam es zu der artigen Ausschreitungen der tschechischen Menge gegen die deutschen Studenten, daß der Wenzelsplatz durch Gendarmerie, berittene Polizei und Schutzleute geräumt werden mußte. Die Menge wurde in die Vorstadt Wein berge gedrängt, wo sie sich der Wache entgegenstellte. Es wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen. Die Demonstranten folgten der Wache in die Stadt zurück und begingen Ausschreitungen vor dem Polizeikommissariat, so daß die Polizei blank ziehen mußte. Daraufhin stob die Menge auseinander. Die Demonstrationen nahmen nach etwa zweistündiger Dauer ein Ende. Italien. (W. T. B.) Rom, 14. März. Bei den heutigen Stichwahlen sind gewählt 43 Konstitutionelle, und zwar 29 Ministerielle, 9 Radikale, 2 Katholiken und 3 Angehörige der kon stitutionellen Opposition, ferner 6 Republikaner, 11 So zialisten und 1 Christlichsozialer. 14 Resultate stehen noch aus. Ruhland. (W. T. B.) St. Petersburg, 13. März. Der Präsident der Fraktion der Extrem-Rechten hat sich an den Prä sidenten der Reichsduma in einem Briefe gewandt, in dem er ausführt, der Präsident habe in der Sitzung vom 10. d. M. den Abg. Markow schwer beleidigt, da nach Meinung der Fraktion in der Rede und den Hand lungen Markows kein Grund vorlag, ihn der Majestäts- bcleldigung zu zeihen. Ter Brief erklärt, Markow habe im Auftrage der Fraktion gesprochen, um die dreisten Ausfälle einiger Redner gegen den Kaiser zurückzuweisen. Durch die Behandlung Markows seitens des Präsidenten fühle sich die ganze Fraktion beleidigt und erwarte, der Präsident werde vor Markow und der ganzen Fraktion Abbitte tun. St. Petersburg, 14. März. Der türkische Minister des Auswärtigen Rifaat Pascha hat seine Abreise in folge einer Erkältung verschoben. Frankreich. (W.T. B.) Paris, 13. März. In dem heutigen Ministerrate machten Finanzminister Caillaux und Marineminister Picard von der zwischen ihnen auf folgender Grundlage getroffenen Vereinbarung Mitteilung: Um die vor der Kammer eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, wird der Marineminister am Donnerstag im Parlament ein Inventarverzeichnis der Marinebestände vorlegen, auf Grund dessen er die Garantien auseinandersetzen wird, welche die Marine für eine gute Verwendung des Geldes der Steuerzahler bietet. Tas Memorandum des Marine ministers wird mit einem Gesetzentwürfe verbunden sein, in dem ein Nachtrag von 30 Mill. Frcs. für das Rech nungsjahr 1909 gefordert wird. Sobald dieser Kredit vom Parlamente bewilligt ist, wird der Finanzminister dem dem Marineminister zu eröffnenden Kredit eine neue Summe von 30 Mill. Frcs. sür 1910 hinzufügen. Die sür die Marineausgaben vorgesehene Summe beläuft sich im ganzen auf etwa 190 Mill. Frcs., die auf sechs Jahre verteilt werden soll. Finanzminister Caillaux wird der Kammer nach den Osterferien das Budget für 1910 vorlegen. Zur zeit scheint das Budget mit einem Defizit von 180 Mill. Francs abzuschließen, doch hofft der Minister, der seine Arbeiten fortsetzt, daß er in einigen Wochen das Gleich- gewicht werde Herstellen können. In dem heutigen Ministerrate ließ Marineminister Picard ein Dekret unterzeichnen, durch das eine Kom mission mit der Untersuchung der gemeldeten Unregel mäßigkeiten beauftragt wird. Zur Walfischbaifrage. Der „Berl. Lokalanz." meldet aus Madrid: König Alfons von Spanien hat den Madrider Senator und Profefsor des Internationalen Rechtes Joaquim Fer nandez Prida zum Schiedsrichter in der englifch- deutschen Streitfrage über die Grenzregulierung an der Walfischbai ernannt. Portugal. (W.T. B.) Lissabon, 14. März. In Murca (Provinz Trases- montes) griff der Pöbel gestern das Steuerbureau an, bemächtigte sich der Wertgegenstände und setzte das Haus in Brand, nachdem die Beamten ausgesordert worden waren, das Haus zu räumen. Der Polizei gelang es, die Ordnung wiederherzustellen. Zu den Balkanfragen. (Meldung des Wiener K. K. Telgr.-Korresp.-Bureaus.) Sofia, 13. März. Nach Meldungen, die an hiesiger zuständiger Stelle eingelaufen sind, soll in ganz Serbien das zweite Aufgebot sür den 23. d. M. zu einer fünftägigen Waffenübung einberufen worden sein. (Meldung des Wiener K. K. Teleg-Korresp-Bureaus.) Konstantinopel, 13.März. In maßgebenden diplomatischen Kreisen und in Kreisen der Pforte neigt man fast überein-