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WMWÄLLLSZW I Mabhä-Wks Tagkblatt für Wahrheit, Reiht «.Freiheit II! Linielnumm« lv Pf. — RedaMouS-Sprechstuiide-II —l» m,,. 1^ ^ ^ jss Inserate werden die k aespalt. Petttzctle od. deren Raum mit 184, Reklamen mit 5<I4 die Zeile berechn., bei Wiederd. bedeut. Rabatt. Buchdruikerei, Redaktion »nd tSeschast-fteller Dre-dc»» Pillnitzer Straf,» 4t». — Hernsprecher Rr. tdk». Die Wahlrechtsreform. Dresden, den 10. Juli 1V07. Im sächsischen Blätterwalde, soweit er nach dem Partei winde zu säuseln hat, tvagt siel) keine ausgesprochene Wind richtung hervor, trotzdem der Negierungsentwurf bereits vier Lage alt ist. Weder die Konservativen noch die Libe- raten machen einen entschiedenen Vorstoß gegen die Re gierungsvorlage; sie suchen heraus, was ihnen gefällt und sprechen darüber so unverbindlich, daß den Herren Abge ordneten und ihren Parteien in keiner Weise vorgegrifsen wird. Tagegen lassen die Stimmen auswärtiger Blätter wohl erkennen, ums man in einzelnen Lagern denkt. Hören wir Auslassungen dreier politisch verschiedener Zeitungen. Tie „Deutsche Tagesztg." in Berlin kann mit Recht als das Sprachrohr der agrarisch-konservativen Kreise Sachsens gelten. Ihr Urteil gilt als eine Art Direktive und übt einen großen Einfluß aus. Dieses konservative Blatt geht nun scharf mit dem Gesetzesvorschlag ins Gericht und schreibt: „Wir beschränken uns unsererseits heute auf folgende Bemerkungen: 1. Das neue Wahlversahren wird nach menstlslicher Voraussicht die Ueberflutung der Ziveiten Kammer durch die Sozialdemokratie nicht oder doch nichl genügend hindern. 2. Dem Mittelstände, insbesondere dem ländlichen, wird der ihm gebührende Einfluß nicht oder doch nicht ausreichend gesichert. 3. Die ganze Konstruktion ist ein gekünsteltes Stückwerk, dem man auf den ersten Blick ansieht, daß es ein am grünen Tische entstandenes Ver legenheitserzeugnis ist. Von allen Systemen ist ein bißchm dazu genommen; eine wirkliche Verschmelzung der Systeme dürfte kaum erreicht sein, 4. Das neue Verfahren wider spricht den Grundsätzen des Konservatismus, da es nicht an das geschichtlich Gewordene organisch anknüpft, sondern vielmehr bewährte, aus der geschichtlichen Entwickelung yeworgegangene Einrichtungen (Scheidung der städtischen und ländlichen Kreise) ohne Not aufgibt." Wenn die Konservativen die Wahlreform also verur teilen, io hat sie sofort in den Augen der Nationalliberalen an Ansehen gewonnen. Trotzdem geht das „Berliner Tage blatt" sehr scliarf mit dem Gesetzentwurf ins Gericht. „Der Entwurf," sagt das Blatt, „weist sämtliche Fehler und Dummheiten auf, die im Laufe von Jahrtausenden geinacht worden sind, wo es sich uni die Ermittlung des Volksivillens handelte. Man sieht an ihm mit verblüffender Deutlich keit, wie cs nicht geinacht werden soll; man sieht zugleich, welches Unheil der Dilettantismus und die Angst vor dem Volke im Staatsleben anrichten." — Solche hoble Phrasen sind wir bei dem „Berliner Tageblatt" gewöhnt. Denn die folgende Begründung rechtfertigt dieses Urteil keinesfalls; es heißt dort weiter: „Ein krankes Pferd, ein mit sämtlichen Pserdekrank- heitcn behaftetes Geschöpf von Hohenthals Gnaden, das ist diese sogenannte Reform, und nicht mehr. Die fluktuierende Bevölkerung hat kein Wahlrecht, die Arbeiter, die keine direkte Staatssteuer zahlen, auch nicht. Das Wahlrecht ist auch nicht gleich; man beseitigt das Dreiklassenwahlrecht, aber man führt das Zweiklassenwahlrecht ein. Den Agra riern wird durch die Reform ein Ertrageschenk gewährt. Weder allgemein, noch direkt, noch gleich, noch geheim, das ist die Spottgeburt, die von der sächsischen Negierung aus geheckt wurde. Dieser Entwurf ist alles und nichts, eine Halbheit und Jämmerlichkeit, an der nichts Lebendiges ist. Und um das Maß des Unerträglichen voll zu machen, wird dem neuen Wahlrecht noch eine dilettantische Verhältnis wahl aufgepfropft, bei der sich überhaupt nichts denken läßt. Wollte man einen Preis auf ein Wahlrecht aussetzen, wie es nicht sein soll, Graf Hohenthal verdiente ihn. Man könnte sich ein Wahlrecht gefallen lassen, das sich wenigstens dem Volkswitten annähert. Ein Wahlrecht, das ihn ins Plutokratische und Agrarische fälscht, das noch dazu alle jämmerlichen Kirchturmsinteresseu auf den Plan ruft, ist unerträglich. Niemals! Das muß die liberale Parole iir Sachten diesem elenden Mackßvcrk gegenüber sein." So stellen sich also konservative und liberale Blätter in Berlin; beide lassen an dem Gesetzentwurf nicht viel Gutes. Verdient er aber wirklich eine solche Verurteilung? Tie Sätze des „Berliner Tageblattes" verraten eine gründliche Verständnislosigkeit den sächsischen Verhältnissen gegenüber. Die „Fmnkfnrter Zeitung" urteilt viel sach licher, indem sie folgende Sätze schreibt: „Nach alledem kann unseren vollen Beifall nur eine der von dem Grafen Hohenthal vorgesehenen Maßnahmen fin den: die Einführung des Proportionalsystems für die allge meinen Wahlen. Wir werden auf diesen Punkt noch zurück- komuren. Im übrigen werden alle weisen Betrachtungen, mit denen man die Pluralstimmen und die Wahlen durch die Kommunalverbände motivieren wird, nicht darüber hin- wegtänfchen, daß es sich hier lediglich um Versuche handelt, dem allgemeinen Wahlrecht seine Krallen auszuziehen. Bei den Unmündigen ist es die philisterhafte Angst vor dem tmterlandsfeindlichen Umsturz und dem ungemütlichen Zu kunftsstaat, bei den Reiferen die Furcht des bonin» pakmickon» vor «den Lasten eines ehrlichen sozialen Fort schritts, die für solche Halbheiten empfänglich machen. Und doch wird den sächsischen Konservativen, wie wir sie kennen, selbst diese .Halbheit noch zu viel sein. Es fragt sich, ob das sächsische Volk es fertig bringen wird, dieser Partei Herr zu werden. Wie das etwa möglich wäre, hat kürzlich die „Köln. Ztg." angedeutet, indem sie schrieb, die vorherr- schende Stellung der sächsischen Konservativen könne nur gebrochen werden durch ein Zusammengehen des gesamten bürgerlichen Liberalismus mit der Sozialdemokratie. So schreibt ein sächsischer Nationalliberaler; mau kann daraus ersehen, wie sich die Stimmung in Sachsen geändert har. Ohne schwere politische Kämpfe wird die Vorlage des Gra fen Hohenthal nicht erledigt werden; es steht zu hoffen, daß sie zu besseren politischen Zuständen in Sachsen führen werde." Die Konsertmtiven werden für diese Aufrichtigkeit von liberaler Seite sehr dankbar sein. Daß die National- liberalen auch gegen die Konservativen die Parole geltend machen möchten: Lieber Not als Schwarz, wundert uns nicht. Wenn die Regierung ein solches Zusammengehen der Liberalen mit den Sozialdemokraten ins Auge faßt, so muß sie den Gesetzentwurf als gelungen bezeichnen. Denn wenn im ganzen Lande die Stimmen znsammcngezählt werden, die jede Partei in den einzelnen Kreisen auf ihre Kandidaten vereinigt, und jede Partei nach der Gesamtstimmenzabl eine bestimmte Zahl der 42 Landtagsmandate erhält, so wird die nationalliberale Partei ihre Wähler nicht aneifer!:, für die Sozialdemokraten zu stimmen. In der Kämmer freilich könnten die Liberalen mit den Sozialdemokraten znsammengehon. Dadurch würden sie aber ihr Ziel, die konservative Macht zu brechen, vollständig verfehlen, indem sich die königstreue Wähler selbst ebenso energisch gegen die Nationalliberalen wie gegen die Sozialdemokraten wenden würde. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Neichstags-- wahlrecht für die Landtagswahlen anznstreben ist. Aber wir haben in der Tienstagnnmnier bereits die Schwierigkeiten anerkannt, die aus den herrschenden Parteiverbältnisscn heraus es gegen ioärtig nicht ratsam erscheinen lassen, diesen Sprung ins Ungewisse sofort zu ivagen. Al? Uebergangs- stadium ist der gegenwärtige Entwurf zu betrachten und auch zu diskutieren. Wir wollen nochmals kurz die Onintessenz der Wahl- resorm rekapitulieren. Tie Zahl der Wahlberechtigten von rund 600 000 Per sonen bleibt unverändert. Tann werden ein Drittel zwei Stimmen und zwei Drittel eine Stimme haben. Das eine Drittel mit zwei Stimmen setzt sich zusammen aus ungefähr 100 000 Personen mit mehr als 1600 Mark Einkommen, und 70 000 Personen, die das Einjährigen-Zengnis besitzen oder zum Landesknltiirrat wahlberechtigt sind. Das letztere ist bei allen Landwirten der Fall, die mehr als 4,80 Mark Grundsteuer zahlen. Nun haben wir in einer Zeitung die Frage gelesen, warum denn das Recht der doppelten Stimme nicht auch den Wählern der Handelskammern eingerämnt werde. Darauf ist zu erwidern, daß diese bereits eine zweite Stimme haben, weil in die Handelskammer nur wählt, wer mehr als 3100 Mark Einkommen versteuert. Anders ist es freilich mit den Wählern der Gewerbe- täinmer»: der kleine Handwerker und Gewerbetreibende mit weniger als 1600 Mark Einkommen hat nur eine Stimme, Nährend der Landwirt mit 4,80 Mark Grund steuer zwei Stimmen bat. Hier ist bei: zu berücksichtigen, daß die Einkommensteuer in keiner Weise mit der Grund steuer vergliche» werden kann. Während die Einkommen steuer bis 800 Mark bereits 4 Mark beträgt, zahlt der Land wirt bei einem Grnndstückswerte von zirka 4000 Mark 4,80 Mark Grundsteuer. Den Landwirt trifft ja außer dem noch die Einkommensteuer, die aus dem Ertrage der Grundstücke zu zahlen ist. Außerdem ist die staatstreue Ge sinnung der Bauern die sicherste Getvähr, daß die roten Bäume nicht in den Himmel wachsen. Bei den kleinen Ge werbetreibenden ist das leider vielfach nicht mehr iir glei chem Maße der Fall. Soll also durch das Plnralsystem ein wirksamer Damm gegen die roten Fluten geschaffen wer den, so finden wir die scheinbare Bevorzugung der Land wirte begreiflich. Künftig soll jede Amtshauptmaniischnst einen Wahl kreis bilden. Außerdem kommen dazu je fünf Wahlkreise von Dresden und Leipzig, drei von Chemnitz, je zwei von Plauen und Zlvickau. In jedem Wahlkreise sollen — wir wiederholen es nochmals mit Rücksicht auf einige An fragen — besondere Kandidaten ausgestellt und die Wahl auf die Namen dieser Kandidaten vorgenommen werden. Dann aber werden für das ganze Land die Stimmen zu sammengezählt, die jede Partei in den einzelnen Kreisen auf ihre Kandidaten vereinigt hat, und je »ach ihrem An teil au der Gesamtstimmenzahl des Landes erhält jede Par tei eine bestimmte Zahl von den 42 Landtagsmandaten zu- geteilt. Diese Mandate hat die Partei mit denjenigen von ihren Kandidaten zu besetzen, die in den einzelnen Kreisen die größten Stimmenzahlen aufweisen. Die Zahl der 42 Abgeordneten soll sich also genau in dem Verhältnis zu- saimneusetzen, wie die einzelnen Parteien Wählerstimmen aufgebracht haben. Diese Verhältniswahl ist gerecht, denn sie vermeidet alle Ungerechtigkeiten der bisherigen Wahl nach Wahlkreisen, bei denen allenthalben große Minder heiten unberücksichtigt und einflußlos blieben und bei denen hie Zahl der Abgeordneten in den einzelnen Parteien oft im großen Mißverhältnis zur Stimmenzahl der Parteien stand. Wir müssen diese Festsetzung als einen sehr glück lichen Griff bezeichnen, der im Deutschen Reiche eine ganz neue Art von Mandatenverteilung einfllhren würde, und der entschieden Nachahmung verdient. Was die andere Hälfte der Abgeordneten betrifft, so sollen sie von den Kommunalverbänden gewühlt werden. In den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz, Planen uno Zwickau sollen Stadtrat und Stadtverordnete zu besonderen Wahlkollegien zusammentreten. Für das übrige Land bilden die amtshanptmannscliaftlichen Bezirksvervände die Wahl kreise und für jeden davon nimmt die Bezirksversammlung die Wahl vor. Dresden und Leipzig würden aus diese Weise je drei Abgeordnete wählen, die Stadt Chemnitz und die großen Amtshauptmanuschaften Chemnitz, Zwickan und Pirna je zwei, die übrigen 24 Amtshauptmannschaften, so wie die Städte Plauen und Zwickau je einen. Jnsgesamr wählen demnach die Kommunalverbände 40 Abgeordnete. Diese können wir freilich nickst als Vertreter des Volkes, sondern nnr als Vertreter der Gemeindeverwaltungen be trachten. Tie Tragweite dieser Neuerung läßt sich nicht übersehen, da ja die Gemeinde- und Bezirksvertretungen bisher nicht politisch organisiert sind. Es würde damit die Tätigkeit der Zweiten Ständekammer aufs engste mit der Zusammensetzung der sächsischen Gemeinde vertretungen , mit den Machtverhältnissen innerhalb der Gemeinden und Stadträte und Stadtverordneten kollegien verbunden. Mit allem Rechte wird auf die Ver schiedenartigkeit des Wahlrechtes in den Gemeinden hinge wiesen. Vor allein nxire es daher notwendig, daß das Wahl recht, welches in einzelnen Gemeinden sehr rückständig ist. den Bedürfnissen der Zeit angepaßt und vereinheitlicht wird. Aehnliches gilt von der Wahl in die Bezirksverbände. Tie Negierung hat mit dankenswerter Initiative ihre Pflicht getan. Nunmehr ist es an den Ständekammern, in objektiver Weise den Entwurf zu prüfen. Wenn die Par teien in wechselseitigem Entgegenkommen zum Besten des Landes arbeiten, so wird, ungeachtet aller Schwierigkeiten, ein Gesetz zustande kommen, das als eine Verbesserung des jetzigen Wahlrechtes begrüßt werden kann, ans Grund dessen in das neue Ständehaus bald eine mit frischen: Blnr gemischte neue Volksvertretung einziehen kann. Polnische SLÄNdjchau. Dresoen, den 10. Juli 1S07. — Tic Nordlaudsrcisc des Kaisers. Vor der Abfahrt der „Hohenzollcrn" von Bergen nach Olden im Nordfjord, woselbst die Ankunft gegen Mitternacht erfolgen wird, arbeitete der Kaiser vormittags mit den: Vertreter des Aus wärtigen Amtes. An Bord ist alles wohl. - Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Der Staatssekre tär des Neichskolonialamtes hat zum Zwecke des Studiums des Eingcbvrcucnrcchtcs in den deutschen Kolonien und auf Grund der Erfahrungen, welche bei anderen koloni sierenden Nationen mit der Kodifikation eines solchen E:n- geborenenrechtes gemacht worden sind, eine Kommission zu sammenberufen. Durch Einsetzung dieser Kommission soll gleichzeitig den: Wunsche des Reichstages Rechnung getragen werden, welcher in der Resolution Ablaß beantragt hatte, das Material über das Eingeborenenrecht in den deutschen Kolonien zu sammeln und zu sichten, eine authentische Sammlung der Nechtsgebränche der Eingeborenen Her stellen zu lassen. Unter den Mitgliedern der Kommission befindet sich kein Zentrnmsniitglied. — Wie die „Deutschen Nachrichten" erfahren, trifft der Zar in den letzten Tagen des Monats August bezw. Anfang September zum Besuche des Großherzogs von Hessen in Darmstadt ein. — Pariser Blätter erfahren aus Petersburg, der Zar habe sich eingeschiffl und segle in schier Jach: nach den norwegischen Fjorden, wo er Kaiser Wilhelm erwcule. Die beiden Herrscher würden, wie vor zwe: Jahre» in Bjistkö an Bord ihrer Schiffe sich begegnen. — Gegen die Verfügung der reichsländischeil Regie- rung im französischen Sprachgebiet Lothringens, wo fiat,stoch nur noch 10 Prozent Kinder srmzönicher Muitersprache vorhanden sind, den französischen dmch deutschen Unterricht zu ersetzen, machen die Abgeoidmten, Gemcinderäte n d Ortsschnlvorsiände der betreffenden Gemeinden F:ont. Die Statistik soll ungenau sein, da sie tue K-nder von Elw".r italienischer, luxemburgischer und geinischler Nalionalffäl. die ausschließlich französisch storchen, nicht unter die Au- gehörigen stanzösischer Mnttersvrache reck net. Mau hofft auf Aufhebung der Verfüg::-'« — Generalleutnant v. Licbert bat, wie die „Post" mit teilt, seine Aeußerungen im Münchener Prozeß über den an Peters begangenen „Justizmord", der ein „Sckxmdsleck der deutschen Justiz" sei, nicht etnm in einem Moment der leidenschaftlichen Erregung, sondern mit voller Ueberlegnng ausgesprochen. Das freikonservative Organ renommiert nämlich damit, daß Herr v. Liebert einem etnxügen Vor gehen gegen ihn wegen seiner Aeußerungen als „Sachver ständiger" mit größter Gelassenheit entgegensehe. Das habe er selbst nach seiner Vernehmung ausgesprochen. Wer das gesamte öffentlich Auftreten Lieberts aufmerksam ver folgt hat, wird sich, sagt die „Freis. Ztg.", darüber nicht »mildern, daß er sich auf die Beschimpfung deutscher Ge richtshöfe noch etwas einbildet. Wenn Herr v. Liebert sich übrigens so stellt, als wolle er durch seine beleidigenden Aeußerungen die Regierung nur zur Veröffentlichuug der g-esamten Petersakten provozieren, so ist das genannte Blatt überzeugt, daß er seinen: Schützling mit der Publikation einen sehr schlechten Dienst erweisen würde. Habe doch der