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SchönlniMi Tageblatt und . , ,.... und Waldenburger Anzeiger Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorrrt. Annahme von Inseraten für d'e nSchst-r- scheinende Nummer bis Mittags 1- Uhr des vorhergehenden Tages. Mittwoch, den 3V. Juni 1880 149. Di. aus d« s. T--MM MIg.° so. di-,-- M-s-,- ,u b-iahl-n. Ttadtsteuer-Einnahme Waldenburg, am 2 . I "Waldenburg, 29. Juni 1880. Die Entscheidung. Bei der gestern stattgefundenen Schlußabstimmung über die Kirchenvorlage wurde zunächst 8 1 mtt198 aeaen 197 Stimmen mittels Hammelsprunges abge- lehnt. Unter Hammelsprung ist bekanntlich die Auszählung der Stimmenden, indem dieselben, nach dem sie sich entfernt haben, durch zwei bestimmte Thüren in den Sitzungssaal wieder eintreten, zu verstehen. Herr v. Puttkamer soll über dieses Re sultat ein sehr langes erstauntes Gesicht gemacht haben. Für den Paragraphen stimmten die Conser- vativen, die Freiconservativen und ein Theil der Nationalliberalen. Der Paragraph ermächtigte das Slaatsministerium, die Grundsätze festzustellen, nach welcher unter Anderm auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen gestattet werden kann. Bezüglich des Artikels 4 (Artikel 2 war bereits in zweiter Lesung abgelehnt und ein Antrag auf Wiederaufnahme desselben lag nicht vor, während Artikel 3 auch in dritter Berathung unverändert angenommen wurde) erklärte der Abg. Meier (Arns- walde), derselbe sei überflüssig, da das Begnadi gungsrecht des Königs absolut sei. Wie bereits gestern erwähnt, handelt der Artikel 4 von der Rückberusung der Bischöfe. Justizminister Friedberg bemerkte dem Abg. Meier gegenüber, daß der Artikel nicht ohne Erwägung der Frage im Staatsministerium be schlossen worden sei, ob derselbe nicht mit Rücksicht auf das königliche Gnadenrecht unnöthig sei; die Bestimmungen des Maigesetzes machten aber den Artikel nöthig, durch den das Begnadigungsrecht in keiner Weise beeinträchtigt werde. Trotzdem man also die Möglichkeit zugab, daß die abgesetzten Bischöfe zurückberufen werden könn ten, glaubte man doch diese Möglichkeit nicht zum Gesetze zu machen, denn der Artikel wurde abgelehnt. Ferner wurden angenommen Artikel 5, 6, 8, 9, 10 und 12. Schließlich wurde das ganze Gesetz unter namentlicher Abstimmung mit 206 gegen 202 Stimmen angenommen. Wie wir schon gestern vermutheten, haben also nur wenige Stimmen das Schicksal des Gesetzes entschieden. Durch das Gesetz in Verbindung mit dem Begnadigungsrecht des Königs von Preußen wird es der Negierung gestattet, die hauptsächlichsten Bestimmungen der Maigesetze außer Wirksamkeit zu setzen. Es hat dieses Gesetz somit eine gewisse Aehnlich- keit mit dem Socialistengesetz, durch welches ebenfalls mehrfache Gesetze, z. B. das Vereins- und Ver sammlungsrecht, sowie die Preßfreiheit, in gewisser Beziehung außer Wirksamkeit gesetzt wurden, nur daß im ersteren Falle Beschränkungen aufgehoben, im letzteren Falle Beschränkungen auferlegt werden. "Waldenburg, 29. Juni 1880. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Auf eine Eingabe wegen Einführung der Doppel währung ist vom Bundesrath ablehnender Bescheid beschlossen worden. Die „Voss. Ztg." schreibt: „Wie wir hören, wird die kaiserliche Tabaksmanufactur in Straßburg welche vielfach als die Vorläuferin des Monopols bezeichnet wird, im Laufe des Monats August auch in Berlin eine Verkaufstelle ihrer Regie-Tabake er richten, ebenso in Frankfurt, München und Stutt gart; Für Norddeutschland will sie stärkere, für Süd deutschland schwächere Fabrikate, dem lokalen Ge- schmacke entsprechend, liefern." Die Conferenz nahm am 28. d. einstimmig die von dem französischen Botschafter entworfene Finalacte, enthaltend die Conferenzentscheidung, an; dieselbe wird von den Botschaftern ihren Regierungen unterbreitet, welche dieselbe Athen und Konstantinopel notificiren. Die Grenze beginnt östlich bei der Mündung des Flusses Maurolongos, bleibt dann auf den höchsten Höhen des Olympos- und Pinders- gebirge, bei Kan Halbacki erreicht sie den Lauf des Kalamas und folgt denselben bis zur Mündung. Die zagoritischen Bezirke bleiben bei der Türkei. Die Conferenz erledigte dann Secundärfragen, dar unter die der Regelung der Grundeigenthumsver hältnisse auswandernder Muselmänner und deren Söhne und des von Griechenland zu übernehmen den türkischen Schuldentheils. Frankreich. Verschiedene Zeitungen berichten über weitere Ent lassungsgesuche von richterlichen Beamten, welche vermeiden wollen, sich an der Ausführung der Decrete vom 29. März Jesuitenausweisung zu betheiligen. Die AmnestieVorlage hat im Senate vorläufig schlechte Aussichten. Bei der Wahl der Commission zu dieser Vorlage durch die Bureaux wurden 6 Gegner und drei Anhänger gewählt, und zwar erstere mit 118, letztere mit 103 Stimmen. Belgien. Die „Jndependance Belge" bestätigt die erfolgte Abberufung des belgischen Vertreters am Vatikan. Die Negierung sei noch unentschieden, ob sie nun auch dem päpstlichen Nuntius in Brüssel seine Pässe zustellen solle. England. Dergleichen Scandalaffairen, wie der Fall Brad laugh, sollen künftighin vermieden werden, deshalb beschloß das Cabinet die Empfehlung der Annahme einer allgemeinen Resolution, wonach jedes gewählte Mitglied des Unterhauses eine Erklärung an Eidesstalt statt des Eides selbst abgeben dürfe. Türkei. Der Telegraph meldet aus Konstantinopel von umfassenden kriegerischen Vorbereitungen des Sultans. Derselbe will angeblich den Beschlüssen der Berliner Conferenz keine Folge geben. „Daily News" bestätigen die Meldung von kriegerischen Vorbereitungen, melden jedoch gleichzeitig, die leiten den Paschas hielten dieselben für wahnsinnig und für eine bloße Demonstration des Sultans. Griechenland. Griechenland erhält durch die Entscheidung der Conferenz einen Bevölkerungszuwachs von 330,000 Menschen, darunter beiläufig ein Sechstel Mohamedaner und 7000 Juden. Asien. Die Jnsurrection in Birma ist nach mehreren unerheblichen Erfolgen der Insurgenten nunmehr vollständig niedergeschlagen. Letztere sind gezwungen worden, auf englisches Gebiet überzutreten. Prinz Nyoungoke, ein Hauptanstifter der Jnsurrection, ist gefangen. Amerika. Nachrichten aus Buenos-Ayres zufolge drangen die Nationaltruppen am 26. d. in die Stadt ein und forderten die Garnison auf, innerhalb 24 Stun den zu capituliren. Atts dem Mttldenthale. — In der Wohnung des Geh. Regierungsraths Frhrn. v. Hausen in Glauchau beging am ver gangenen Sonnabend, wie des „Gl. Tgbl." berich tet, die altdeutsche Familie der Freiherren v. Hausen ein seltenes Fest, und zwar die Feier der Diamant- Hochzeit ihres Seniors, des Majors a. D. Ferdi nand Freiherr von Hausen, eines der Veteranen von 1815, deren Reihen immer mehr gelichtet wer den. Die Familie, ein alt-adeliges rheinisches Ge schlecht, ist zu Anfang dieses Jahrhundert ins König reich Sachsen gekommen, wo ihre Glieder seitdem hohe Stellen im Militär- und Civilstaatsdienst ein nehmen. Der Jubilar, welcher noch jetzt Besitzer des Weingutes Lorch am Rhein ist, hat von S. Maj. dem König Albert an diesem Festtage den Obersten-Charakter verliehen erhalten. — Zum Schwurgerichtspräsidenten bei dem Land gerichte Zwickau für die Sitzungsperiode vom 1. Juli bis 30. September 1880 ist Kammerdirector vr. Wolf daselbst ernannt worden. — Das vor zwei Jahren in Zwickau gegründete zuerstunterdem Titel „Zwickauer Dorfanzeiger" erschei nende, dann unter dem Titel „Zwickauer Nachrich ten" fortgesetzte konservative Organ wird mit 1. Juli sein Erscheinen wieder einstellen. Atts dem Sachfenlande. — Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die kgl. Unteroffizierschule zu Marienberg soll am 1. October d. I. stattsinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des Aspiranten entweder bei dem Com- mando der Unteroffizierschule oder dem heimatlichen Landwehrbezirks-Commando zu erfolgen. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der kgl. Unteroffizierschule und die Bedingungen für die Aufnahme zu erfahren. — Die nächste Aufnahme von Expectanten in das kgl. sächs. Kadettencorps findet am 1. October d. I. statt. Anmeldungen haben bis 15. Septem ber zu erfolgen. Das Nähere ist aus dem Regula tiv für das kgl. sächs. Kadettencorps, zu beziehen von Carl Höckner in Dresden, zu ersehen. — An der Ausstellung in Melbourne betheiligen sich 140 sächsische Firmen, aus dem deutschen Reiche überhaupt 1276. — Wie verlautet, werden in den Jahren 1880 und 1881 die zur Ersatzreserve erster Classe be stimmten Mannschaften, welche bisher in Frie denszeiten von allen militärischen Hebungen befreit waren, in Folge des in Kraft tretenden neuen Reichs- Militärgesetzes zu einer zehnwöchentlichen Uebung einberufen werden. Um indessen den geschäftlichen und ökonomischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, wird voraussichtlich die Zeit zu den Hebungen be stimmt werden, in welcher die meisten landwirthschaft- lichen Arbeiten beendet sind. — Die Löhne der Waldarbeiter in den sächs. Staatsforstwaldungen sind gegen 1879 beträcht-