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Riesaer Tageblatt Drahtanschrift» Tageblatt Riesa Fernruf 1287 Postfach Nr. b2 ««d A«fetger <«u>chlM and Tniel-a». Diese Zeitung tst da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen de» AmtShanpkmann» »» Großenhain behitrültch bestimmte Blatt und enthält amtliche Bekanntmachungen de» Ki«au»a»te» Mesa und de» Hauptzollamte» Meisten Postscheckkonto, »««den I5«S «irokaffer «i-sa Nr. 52 Dienstag, 12. Inti 1SS8, abends ^-160 durch Postbezug StM. 2.14 etnschl. Postgebühr (ohne Zustellgevüyri, vet «v, die Nummer de» «uSgabetage» sind bi» IN Uhr vormittag» aufzugeben; ' mm breite mm-Zetle ober deren Raum s Rpf., die UN mm vre-»r, u >— ------- - ' -— Satz 507» Aufschlag Bei fernmündlicher Anzeigen.Bestellung ober fernmündlicher Abänderung «ingesanbter Anzeigenterte oder drobeabzügechleßt d".V"lagdieJnan^ nähme au» Mängeln nicht drucktechnischer Art auS Preisliste Nr. 4. Bet Konkurs oder ZwangSvergleich wirb etwa schon bewilligter Nachlaß hinfällig. mid Zahlung und Gerichtsstand ist Riesa Höhere Gewalt. Betriebsstörungen usw entbinden den Verlag von allen eingegangrnen Verpflichtungen Geschästsftell«. Riesa. Goethestrahe 5». «I. J-hrg. de« AuSaabetaaeS flnd bi» 1» Uhr vormittag» aufzugeben; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tage» und Plätzen wi^b nicht übernommen. Grundpreis für die gesetzte 48 mm breite mm.Zetle ober deren Raum ü Rpf.. die SO mm breite, 8 gespaltene mm.Zeile im Texttetl 28 Rpf. (Grundschrift: Petit 8 mm Hochs. .Aiflergebüh r27 Rpf., Eabellar fch r Latz 607° Aufschlag Bei fernmündlicher Anzeigen.Bestellung ober fernmündlicher Abänderung «ingesanbter Anzeigen texte oder Probeabzüge schließt der lagdteInanspru^ Die endlose Krise Die Fälle, in denen Herr Hodza seine gegebenen Versprechen bricht, mehren sich! Es genügt nicht, die Tatsachen etwa sestzustellen, daß in sudetendeutschen Ge bieten nun doch tschechische LtaatSpolizeistcllen errichtet werden, daß da? berüchtigte Nationalitätenstatut noch im mer nicht den Sudetendeutschen zur Kenntnis gegeben worden ist und daß neuerlich von Herrn Hodza die Volks gruppen einfach ausgeschaltct und Verhandlungen ledig lich nur mit Tschechen geführt werden sollen. Diese Fälle falscher Versprechungen bedeuten nämlich den Fprt- bestand jener Maikrise bi» in ungewisse Zeiten hinein und somit die fortbestehende Gefährdung des europäi schen Friedens. Die amtlichen Mitteilungen beschäftigen sich plötzlich nur noch mit den Plänen, die Herr Hodza für den Versuch einer Einigung aller tschechischen Parteien auf seine Gesetzentwürfe trifft. Von den Kommunisten bis herunter zur äußersten Rechten soll Herrn Hodza die Zustimmung gegeben werden, damit die Regierung über die verfassungsmäßige Mehrheit von DreisÜnstel aller Stimmen zur verfassungsmäßigen Annahme der Gesetze verfügt. Von den Volksgruppen und ihrer Befragung ist mit keinem einzigen Wort mehr die Rede. Eine schlimmere Zabotage der Volksgruppen-Fordc- rungen und einen klareren Willen der Tschechen zur Dik tatur ist kaum denkbar. Es handelt sich hierbei nicht allein darum, die Entsclundung ;n verschleppen, sonder» Herr Hodza ist willens, einen Zustand der Einseit'gkeit und Willkür zu verewigen. Frankreich, das immer da- bei ist, wenn es gilt, eine europäische Verständigung »u torpedieren, bereitet denn auch schon seit Wochen gründ lich den Boden für das Fortbestehen der Krise als Per- manenzzustand. Man lieft da etwa: Dvn Deutsclzen liegt gar nicht» an einer Einigung. Sie werden doch al!« Vor schläge ablebnen. Tabei geht man an der Tatsache vorbei, daß Conrad Henlein schon in Karlsbad die Wege ausge zeigt hatte, aus denen eine Verständigung möglich wäre. Dabei vergißt man weiter, daß die sudetendeulschen Ab- geordneten nun schon seit Wochen ernstlich und ange strengt mit der Prager Regierung wegen Einigung ver handeln, ohne daß ihnen selbst in ihrer Eigenschaft als Vertragspartner jener ominöse Vertragsentwurf zugäng- sich gemacht worden ist! Dudetendeutsche, Polen, iltuthenen und Ungarn sind nun einfach an die Wand gedrückt. Man propagiert die „tschechische EinheitSlinie". Was heißt sie denn weiter, als neue Zugeständnisse an die Kommunisten, wo doch Prag in mancherlei Hinsicht mit den Komintern schon stark genug liiert ist? Die Tscheche- steht am Scheide wege und tritt auf der Stelle. Sie hört nicht der war nenden Stimmen, die aus Polen und aus England kom men, sie verfolgt nur die haßerfüllte» französischen stim men, die sich gerade in diesen Tagen wieder beeilen sestzustellen, daß Deutschland ja mir an den ganzen Dif ferenzen die Schuld trage! Die Dinge sind aber nun in ein Stadium getreten, wo Prag die Wahl bat: eirtweder alles nur erdenkliche für eine wirkliclu und ehrenvolle Ver ständigung zu tun, oder aber vor der Welt die Verant wortung dafür zu übernehmen, wenn sich die .Krise ver ewigt und die Tsäucho-Slowakri ein fortgesetzter Unruhe herd bleibt. Ausgeschlossen jedenfalls ist, daß sich die VolkSgruvpen — wie sie auch heißen »lögen — weiterhin unter einen Zustand der Willkür und Verfolgung stellen lassen werden! „Die Henlein-Leute können protestieren soviel sie wollen" .Narodni Nonin," kündigt Erricht»«« »eiter« Staats- polizeiämter a» — Dr. HodzaS Verspreche» Schall und Rauch st Prag. Die »Rarvdnt Ravi«,", da» Blatt der natio nalen Bereinigung, berichtet, baß in absehbarer Zett neu« Staatspolizeiämter im subetrnbeutschen Gebiet errichtet werden. DaS Blatt schreibt, das .Henlein-Manöver", die Errichtung der Polizeiämter i» .oerdeutschten" Grenz- gebiet unmöglich zu mache«, hab« versagt. An diesen Tage» wurden nach den Anordnungen der Regierung ein StaatSpolizeiamt i» RiemeS eröffnet und in der nächsten Zeit würden »eitere folge«. Di« Henlein-Sente köuue« protestieren, foule! st« »olle« lls, aber dl« Sicherheit der Republik und der tschechischen Grenzler werb«« sichergeftellt werben, wie e» die Pflicht dem Staate gegenüber gebietet. Leute, so schließt da» Blatt, die die Gesetze der Republik befolgen, brauchen die Polizei nicht zu fürchten und für jene, die die Gesetz« der Republik verletze«, ist ^ne fest« Hand des Gesetzes unerläßltch. Diese zynische« Auslassungen deS TscheckenblatteS bil den eine seltsame Illustrativ« ,« de« ««deutsameu Demo»- strattonen des Ministerpräsident«« Dr. Hodza, der a« Lft. J««i den sudetenbentschen Abgeordnete« SnnR ««» Dr. Rosche erklärte, die t« Amtsblatt ««gekündigte Er richtung «e«er Staatspolizei«»»«, tm sudeteudeutsche« Gebiet werde »icht durchgesührt. Türkisch-französischer Freundschaftsvertrag )l Pari». Der Quai d'Orsay veröffentlicht« am Mo«, tag den türkisch-sranzöstsche« KreunbschaftSvertrag. t« dem iich beide Partner verpflichten, an keinem politischen ober wirtschaftlichen Abkommen und an keiner Kombination teil- zuuehmen, die gegen eine dar beiden Partei« gerichtet ist. Weißbuch über -en britischen Freiwilligenplan veröffentlicht Rücktransport von 2000 Freiwilligen täglich vorgesehen ss London. Der britische Plan für die Zurück ziehung der Freiwillige« aus Spanien, der bekanntlich vor kurzem vom NichteinmischnugsauSschnh angenommen wurde, wurde am Montagabend i« Form «tue» Weiß buchs veröffentlicht. An den, veröffentlichte» britische» Plan sind die Einzel heiten deS Plan» in einem langen Anhang enthalten, des- sen vierter Teil sich aus die Zurückziehung der Freiwil ligen bezieht. Die Freiwilligen sollen in der Nähe der Häsen Palamoo, Cartagena, Malaga und Cadiz in Stärke von Llwtt Mann aus beiden Leiten pro Tag zusammen gezogen werden. Falls die Zahl der Freiwilligen auf beiden Seiten gleich ist, sollen täglich aus jeder Lette gleich viel Freiwillige zurückgezogen werden. Fall- sich aus einer Leite mehr Freiwillige als aus der anderen befinden, wird die Zurückziehung in dem Proportionellen Verhältnis der auf jeder Sette gezählten Gesamtzahl erfolgen. tWenn also z. B. eine Sette doppel« so viel Freiwillige hat wie die andere, werden von dicker Leite auch doppelt so viel Freiwillige zurückgezogen ivie ans der andern. Die Rcd.f DaS erste TageSkoutingent soll am 46. Tag »ach der endgültigen Annahme des FreiwilligenplanS i» die Nähe der angegebenen RücktranSporthäsen abbesördert werden. Die erste Verschiffung soll am 5l. Tag nach der Annahme des Plans crsolgcn. Der Abtransport in die Heimat länder vollzieht sich ebenfalls in Höh« von 2000 Mann täg lich. Die GesamtauSränmung soll am 1«. Tag abge schlossen sein, so daß die AilSränmung-au-schüfl« 140 Tage nach Annahme des Plans Bericht erstatten können, daß all« Freiwilligen ausgcräumt sind. Es wird damit gerechnet, daß die Zählung der Frei willigen 16 Tage »ach der endgültigen Annahme de» hrttt- schen Plan» beginnen kann. reicht, ,n denen u. a. glatt behauptet wird, es bestehe ein P'an. um italienische Truppen in Franco» Fremdenlegion unter angenommenen spanischen Namen zurückzubehalten l!) Die Note wurde der britischen Regierung zur ^Fnlornrie- rung und eventuellen Weiterleitung an de» Nichteti» mischung-auSichuß" überreicht. ' Die Lvwfethäuptltng« müflen allerdings wohl oder Übel zugeben. baß ihre Be hauptungen nicht Hand und Fuß kaben. denn in der Not« heißt es, es fei unmöglich, jede Einzelheit der Dokument« auf ihr« Richtigkeit zu prüfen, und daß lle keine Verant wortung für die genane Richtigkeit jede» einzelnen Punk te» übernehmen könnten s!) In dem Plan ist weiter die Finanzierung der Frei- wtlligen-Znrückziehung im einzelnen festgeleg«. Tic den beiden spanischen Parteien zuzuerkennendrn Kriegführen- denrechte sollen nach dem Plan den international anerkann» ten Regeln entsprechen. Als Konterbande-Liste wirb die tm Nichteinmischungsausschuß vorgesehene be'behalten werden. Schiffen, die sich an das Nichteinmischungsverfahren halten, soll ungehinderte Durchfahrt gewährt werden, eS sei den», daß eine planmäßiger Versuch gemacht wirb, die Blockade zu durchbrechen. Der diplomatische Reuter Korrespondent ist der An sicht, daß eS infolge der Länge und der Kompliziertheit de» NichtetnmischungSplanS einen Monat dauern werde, eh« die beiden spanischen Parteien ihre Antworten mitteile» könnten. Barcelona fckieftt bereits quer U London. Zu gleicher Zett mit der Veröffent- lichung de- britischen Fretwilltgenplans bat der sowjet, spanisch« Ausschuß in Barcelona der britischen Regierung in Form einer Note eine Reih« »o« Dokumenten über reicht. in denen u. a. glatt behauptet wird, es bestehe ein Plan, um italienische Truppen in Franco» Fremdenlegion Die Tarifordnungen Mr de« öffenilichen Dienst Erläulerimaen des ReichStreuhSnderS — Befestigung von Zweifelsfrage« fl Berlin. Der Reichstreuhäuder gibt nachstehende Erläuterungen zu den neuen Tarifordnungen für den öffentlichen Dienst: -Nachdem die neuen Tarifordnungen für den öffentlichen Dienst am 1. April diese» Jahre» in Kraft getreten sind, hat sich gezeigt, daß bei deren Anwen- düng vielfach Zweifelsfragen ausgetreten flnd. Mitunter wird auch an den Tarifordnungen Kritik geübt, die nicht zuletzt ossenbar darauf zurückzusühren ist, daß die Bestim mungen des Tariswerkcs in ihrem Zusammenhang und in ihrer Auswirkung »och nicht hinreichend übersehen werden. DaS gilt auch von den ergänzenden Regelungen, di« von den einzelnen Ministerien für den von ihnen betreuten Kreis von GesolgschastSmitgliedern getroffen wurden. Die Bedeutung des neuen Tariswerkes liegt im übri gen «icht allei» darin, daß es die bisherige Zersplittern»« der Arbeitsbedingungen der Gesolgschastsmitglieder im öffentlichen Dienst beseitigt und damit die Einheit aller im öffentlichen Dienst Schaffenden zu» AnSdrnck bringt. SS enthält darüber hinaus auch eine erheblich« Zahl von Be stimmungen, die wesentlich« Verbesserungen wirtschaftlicher Art Ztr die Gesolgschastsmitglieder darftelle». Da im übrigen bei einem solchen Werk, da» für da ganze Reich eine so weitgehende Beretnbeitlichung der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst bringt, bet der bisherigen außerordentlichen Unterschiedlichkeit derselben, namentlich auch tm gemeindlichen Dienst, verschlechte- rungen der geltenden Arbeitsbedingungen im Sonberlall sich nicht immer ganz vermeiden lassen, ist durch Einschal tung besonderer Bestimmungen dafür Gorge getrageu, daß dabei jede unbillige Härte vermieden wird. Go ergeben sich nunmehr bet Anwendung der Tarife fllr Lohnempfänger »nd Angestellte znm Teil »icht nnde. trächtlich« Erhöhungen ihrer bisherige» Bezüge. Dem Trengebanke» ist Rechnung getragen durch die Verlängerung der KündiauugSsristeu und die Einführung der Unkündbarkett »ach Ä Dienstjahren sowie die Dienst, zettzulagen und da» Trengeld sür die Lohnempsänger. Die Fürsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Gefolgschaftsmitglieder kommt in den verbesserten UrlaubSbedtngungen und vor allem in der Neuregelung der Krankenbezüge zum Ausdruck, da die GefolgschastSmit- glieber in Zukunft Krankenbezüge bet jeder Erkrankung, und zwar schon vom ersten Tage der Krankheit an, erhal ten. Für weibliche Gefolgschaftsmitglteder ist neu einge führt als Schutz der Mütter und damit des kommenden Geschlechts eine zusätzliche Wochenhtlfe. In dieser Rich tung wirkt auch die Erhöhung der Ktnberzuschläge und die Gewährung eines UebergangSgelbe» an infolge Ver heiratung ausscheidende weibliche Gefolgschaftsmitglieder. Zu den einzelne« Zweifelsfrage« aus den neuen Tarifordnungen für den öffentlichen Dienst nimmt der Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst wie folgt Stellung: Lo h »gestalt«» g: . . Nmb §5" Mthrerwort von den festen Löhnen, den festen Preisen und der festen Währung war das bisherige Lohnniveau in seiner großen Linie zu halten. Lohnver- kchlechterungen durfte» danach nicht etntreten und flnd auch durch Einschaltung entsprechender Sicherungen in di« Tarifordnungen und die ergänzenden Bestimmungen ver hindert worben. »f Angestellte: Nach TO. F 8 5 Abs. 2 erhalten di« am 1. April 1988 bereit» im Tienst bestndlichrn Angestellten ihre bisherigen Ttenstbezüge weiter, und zwar bi» zum Höchstbetrage der Vergütungsgruppe, in di« st« nach der TO. ä einzureiben flnd. Sollten tm Einzelsall di« RS- herigen Dienstbezüge auch noch den Höch'tbetrag der neue« Vergütungsgruppe übersteigen, so ist nach Nr. 4 Abk. 8 der Allgemeinen Dienstordnung des RrichSministerS der Finanzen zu i ö TO. auch diese Differenz dem betref fenden Angestellten im Wege von AuSgleichSznlagrn zei gewähren. Für Angestellte, die nach dem 1. April 1088 neu eintre- ten, war eine besondere Liederung gegen Verschlechte rungen nicht erforderlich, weil die neue GebaltSregelung im allgemeinen etwa» günstiger, zumindest aber ebenso günstig ist wie die alte. ßf Lohnempsänger: Nach TO. 8 8 18 Abt. S erhalte« die am 1. April 1VS8 bereit» tm Dienst befindlichen Ge- folgschaftSmitglieder. solange sic eine der bisherigen Arbeit gleich zu bewertende Arbeit verrichten, ihre bisherigen Bezüge weiter, auch wenn sie höher sind als dle ihnen nach der IO. 8 zustehenden Bezüge. Um zu verhindern, bar ein Lohnempfänger, der nach dem 1. Avril 1088 vorüber- gehend auSschetdet, bei seinem Wiedereintritt al» Neuetn- aestellter behandelt wird und dadurch seine höheren bis herigen Bezüge verliert, ist in 8 18 Abs. ft Lav 2 TO. 8 besonders bestimmt, daß auch bei Kündigung und Wieder einstellung eines Lohnempfängers die alten Bezüge weiter zu zahlen sind, sofern sich das neue Arbcitsverdättni» al» Fortsetzung des alten darstelli. Lohnempfänger, die nach dem 1. April 19:i8 zum ersten Male in den öffentlichen Dienst eintretcn. sind die alten höheren Bezüge dadurch gesichert, daß nach Nr. 1 der Alt des Reichsministers der Finanzen zu 8 5 TO. 8 der zu ständige Reichsminister in dein seiner Aussicht unterstehen den Bereich aus zwingenden dienstlichen Gründen sür Tonberfälle widerrufliche Lohnzuschlägc festsetzcn und dies« Befugnis aus die Führer der Verwaltungen oder der Be triebe mit der Beschränkung übertragen kann, daß diese hierbei insgesamt die Lohnsätze nicht überschreiten dürfen, die in der vor dem Inkrafttreten der neuen Tarifordnung geltenden Lohnregelung vorgesehen waren. Von dieser Ermächtigung hat der Reichs- und preußische Minister des Innern in Nr. ft Abs. 1 seiner Gemeinsamen Dtenstord- nung zur TO. 8 8 5 durch folgende Bestimmung Ge brauch gemacht: . -Der Führer der Verwaltung oder des Betriebes kann dnrch Dienstordnuug Lohnzulagcu bis zu der Höhe fest ig». daß di« Löhne «ach der TO. 8 zusammen mit den Sohnzulagen de« Lohnftand oor dem Inkrafttreten der DH Z«,de« Löhnen nach der TO. I! gehören auch die Di-uftzeitznlagen und solche Zuschläge, die «ich« in den 8A 4, 8, 9 und 12 TO. 8 oder i« den diese Bestim mungen ergänzenden Vorschriften geregelt sind. Zum bis herig«, Lohnstand gehören Löhne. Dteuftzeitznlageu mrd