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MrzgebDolksfreund. Liebe serer Itter, Lrli -ra»m A»r«sf«r v»lk»f»e««d Schneebug. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. E, ». udst ofort 0 D fnitz o? s ! U. U6 - << ,. für die König!. und städtischen Sehörden in Äae, Grünhain, Hartenstein, Zohanu- ^VlNIöömN georMstadt, Lößnitz, Uenstädtet, Schneeberg, Schwartender» and Wildenfels. «r. 174 Der .Srzgeblrgtsche Bollsfrcund' erscheint täglich mit Ausnahme der Tuge nach den Sonn- und Festtagen. Abonnement vierteljährlich l Mort 8V Psg. Inserate werden Pro 6oesvaltene Zeile mit li) Psg im amtlichen Theil die 2 gespaltene Zeil« mit SN Psg., Rell amen di, »gespalten« Zelle mil SS Psg. berechnet; tabellarischer, autzergewöhnlicher Satz noch erbdhiem Tarif. Freitag. S». Juli 1S»7. vost.ZNruaglWft« Nr Jnseraten-Annahm« sllr die am Nachmittag erscheinende Nummer bis vor mittag 11 Uhr. Sine Bürgschaft für di« nächsttägtge Aufnahme der Anzeigen be». an den vorgeschriebenrn Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Aufträge nur gegen Vorausbezahlung, „Ur Rückgabe etngesandter Manuskripte macht sich die Redactton nicht verantwortlich. LV. Jahrgang. OeffenMche Sitzung des Bezirksansschuffes Mittwoch, de» 4. Auauft 1«S7, Bormittags 10 Uhr im Saale der amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes. Zwickau, am 27. Juli 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Schnorr von Carolsfeld. Sch. Neustädtel. Impfung betr. Nächsten Sonnabend, den 31. Juli von Nachmittags 4 Uhr ab wild im hiesigen RathSkeller m diesem Jahre die levte öffentliche und kostenfreie Impfung vorge nommen werden. Es werden daher alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach § 1 Ziffer 1 des Gesetze» vom 8. April 1874 impfpflichtigen Kinder bedeutet, bei Vermeidung einer Geld strafe bis zu 50 oder Haststrafe bis zu drei Tagen zur genannten Zeit die betreffenden Kin- der zur Impfung vorzustellen oder einen Befreiungsgrund von der Impfung durch ärztliches Zeug- niß nachzuwcisen. Neustädtel, den 29. Juli 1897. Der Stabtrath das. Speck, Bürgermstr. Ausstellungs-SonderzlMachLei-zWayer.BM verkehrt Freitag, den 6. August 1897 vormittags 52 von Schönheiderhammer über Aue, zu wel chem auf allen Stationen bis Zwickau Fahrkarten zu außerordentlich ermäßigten Preisen, 4 Tage giltig, ausgegeben werden. Rückfahrt mit Sonderzug in der folgenden Nacht ab Leipzig, bayerischer Bahnhof 122 oder mit gewöhnlichen Zügen. Näheres auf den aushängenden Plakaten. Dresden, am 19. Juli 1897. Königliche Etueraldirektion der Sachfischen Staatseisenbahuen. Hoffmann. Sch. Neber die griechisch türkische« Friedens- Verhandlungen x- enthält die „Köln. Ztg." eine Mittheilung, die nicht ver- fehlen wird, ein gewisses Aufsehen zu erregen. Die Mittheilung lautet folgendermaßen: k- n bis <h«. >ayl, Ueber den Fortgang der Friedensverhandlungen laufen augen blicklich die verschiedensten Meldungen durch die Presse; richtig an ihnen dürfte sein, daß die Verhandlungen seit einigen Tagen ein schnelleres und Erfolg versprechendereS Aussehen angenommen ha ben. Die Grenzfrage ist bis auf die Feststellung technischer Ein zelheiten, die an Ort und Stelle geregelt werden sollen, erledigt, und auch die Kriegsentschädigung ist dahin cn.schieden worden, daß den Türken etwa 4 Mill, türkische Pfund zugevilligt werden. Dagegen herrscht noch keine Uebereinstimmung über die Geldbe schaffung. Der Standpunkt mehrerer Mächte, unter ihnen auch Deutschlands, geht nun dahin, daß die Räumung Thes saliens nicht eher verlangt werden kann, als bis die Kriegsschuld beglichen, oder in unan fechtbarer Weise verbürgt ist. Bei der heutigen Finanzlage Griechenlands scheint es ganz ausgeschlossen, daß eS eine die sofortige Abzahlung gestaltende Anleihe auf bringen könnte. Diese würde nur durch eine Bürgschaft der Mächte ermöglicht werden können, und daß dazu zum an. mindesten in den konstitutionell regierten Staaten wenig Neigung vorhanden, ist wohl außer Zweifel. Für Deutschland und den deutschen Reichsiag die Frage stellen, heißt sie verneinen. Scheint also die Begleichung der Kriegsschuld in einer Zahlung ausge ¬ schlossen, so müssen für Theilzahlungen Bürgschaften geschaffen iE werden, die nach Auffassung eines Theiles der Mächte, darunter s. i Deutschlands, nur in einer internationalen Kontrolle zu finden bid. Niemand kann der Türkei zumuthen, daß sie auf griechische Hhlungsversprechungcn hin ihr Pfand Thessalien aus der Hand - tben soll. Sollte eine solche Bestimmung, welche in irgend einer, nur ganz unanfechtbaren Weise die Zahlung an die Türkei n w verbürgt, nicht in den Friedensvertrag ausgenommen werden, s o dürfe es wohl fraglich werden, ob die deutsche ^g^Regierung glauben wird, dem Sultan Annahme -—eines Vertrages empfehlen zu können, dessen Durchführung von griechischer Seite mehr als unwahrscheinlich ist. Obwohl die „Köln. Ztg.", die jetzt täglich ganz im Stile hxr freisinnigen und demokratischen Hetzorgane gegen die Regierung im Reiche und in Preußen zu Felde zieht, es kaum verdienen ^«dürfte, von der Regierung mit Nachrichten bedacht zu werden, muß man doch wohl annehmen, daß die vorstehende Auslassung brik. Nr. wieder schußfertig zu machen, lassen eS mir nicht an- Lngig erscheinen, das unbedingte Verbot deS städt liche dal Deutschland. — Der preußische Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten verordnet: Mehrfach vorgekommene Fälle, in denen fliehende Frevler würde, wenn man annehmen wollte, die durch die Friedensvcr- handlungen erzeugten diplomatischen Schwierigkeiten seien schon so gut wie behoben. Wenn eS Deutschland für angezeigt erachtet, dem Sultan zu verstehen zu geben, es widerrathe ihm unter ge wissen Voraussetzungen, auf die Friedensbedingungen einzugehen, so bedeutet dies soviel, daß im Grunde genommen noch recht wenig erreicht ist. Gegen welche Faktoren und Einflüsse sich die deutsche Kundgebung richtet, darüber wird man ja voraussichtlich bald Näheres erfahren. auf offiziöse Quellen zurückzuführen ist. Und dann beweist sie i. L jedenfalls, daß es von einem lächerlichen Optimismus zeugen 'UV )ildm Zede ster t Mk< Wi chen iazi während der Flucht Deckung gesucht und sich plötzlich gegen den sie verfolgenden Forst- und Jagdbeamten wendend, von ihren Hand Schußwaffen Gebrauch gemacht und diese getödtet oder schwer verletzt haben, sowie die fortgeschrittene Technik in der Konstruktion * Ur der Schußwaffen, welche es den Frevlern ermöglicht, auch während eiliger Flucht ein bereits abgeschossenes Gewehr mit Leichtigkeit Gebrauchs der Waffen gegen fliehende Frevler noch weiter aufrecht zu erhalten. Ferner erscheint es mir zweckmäßig, die im Art. 3 der In struktion gegebene Einschränkung hinsichtlich der Art der zugelassenen Waffen zu beseitigen, insbesondere, um dadurch den Forst- und Jagdbeamten die Möglichkeit zu gewähren, auch von dem Revolver Gebrauch zu machen. Mit Rücksicht hierauf wird der Art. 3 der genann. In struktion aufgehoben und der Art. 4 durch folgende Bestimmungen ersetzt.: „Beim Gebrauch der Waffen müssen die Forst- und Jagd beamten sich stets vergegenwärtigen, daß solcher nur soweit statt- ftnden darf, als die Erfüllung des bestimmten Zwecks, die Holz- oder Wilddiebe, oder die Forst- und Jagd-Kontravenienten bei thätlichem Widerstande oder gefährlichen Drohungen unschädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In der Regel sind daher die Waffen nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. Legt indessen ein auf der Flucht befindlicher Frevler auf erfolgte Aufforderung die Schußwaffe nicht sofort ab, oder nimmt er dieselbe wieder auf, und ist außerdem nach den besonderen Umständen des ein zelnen Falls in dem Nichlablegen oder Wiederaufnehmen der Schußwaffe eine gegenwärtige, drohende Gefahr für Leib oder Leben des Forst- oder Jagdbeamten zu erblicken, so ist Letzterer auch gegen den Fliehenden zum Gebrauch seiner Waffen berechtigt. In jedem Falle find die Waffen nur so zu gebrauchen, daß lebens gefährliche Verwundungen soviel als möglich vermieden werden. Deshalb ist beim Gebrauch der Schußwaffe der Schuß möglichst nach den Beinen zu richten und beim Gebrauch des Hirschfängers der Hieb nach den Armen des Gegners zu führen. — (Der ambulante Gerichtsstand der Presse.) Encn recht charakteristischen Fall, der die Unhaltbarkeit der Theorie von dem ambulanten Gerichtsstand der Presse schlagend erweist, können aus eigener Erfahrung die „B. N. N." verzeichnen. Eine Nummer dieser Zeitung, in deren Anzeigentheil eine Aufforderung zum Spiel in der bekanntlich staatlich genehmigten Lotterie zum Bau der Willibrordi-Kirche zu Wesel abgedruckt worden war, gerieth einem badischen Gendarm im Wirthshause einer kleinen Stadt des Großherzogthums in die Hände, und sein scharfes Auge erspähte mit divinatorischem Blick sofort jene Annonce. Da die Lotterie in Baden nicht genehmigt und das Spielen in Lotterien, die sol cher Genehmigung ermangeln, dort verboten ist, so stellte der Be amte die Zeitungsnummer mit einer Anzeige der dortigen Staats anwaltschaft zu und veranlaßte diese zur Erhebung einer Anklage. Das badische Gericht hat gegen den als verantwortlich für den Jnseratentheil benannten Beamten der Expedition ein Verfahren eingeleitet, in Verfolg dessen er im Requisitionswege bereits von dem Berliner Richter vernommen worden ist. Man kann nun mit einiger Spannung abwarten, wie die Sache weiter verlaufen wird. Mit demselben Recht könnte jeden Tag Anklage gegen jede braun schweigische oder sächsische Zeitung erhoben werden; die in ihrem Anzeigentheil die in Braunschweig und Sachsen bestehenden Lan- deSlottericn, die in anderen deutschen Staaten nicht zugelassen sind, ankündigt. Es genügt, daß ein von Leipzig kommender Reisender in einem der betreffenden Staaten seine Zeitung im Waggon liegen läßt, um daraufhin gegen die letztere eine Anklage zu erheben I — Wir dächten, daß ein derartiger Zustand, der einen Hohn auf die deutsche Einheit bildet und an die Zeiten des seligen Bundes erinnert, des deutschen Reiches unwürdig ist und unbedingt Ab schaffung verlangt. Hierzu kommt im vorliegenden Falle, daß nicht die Expedition „Verbreiterin der Zeitung- ist, sondern — die Postverwaltung. Dieser werden die von ihr verlangten Tau sende von Exemplaren täglich geliefert; wohin diese bestimmt sind, weiß nur die Post, die sogar jede genaue Auskunft über die Ver breitungsorte amtlich verweigert. Berlin, 28. Juli. Das Togoabkommen mit Frankreich ist vor seiner Ratification mehreren, auf colonialem Gebiet ein flußreichen Personen, wie dem Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg, mitgrtheilt worden, wodurch der Beweis geführt werden sollte, daß Deutschland seine Rechte möglichst gewahrt habe. Hamburg, 28. Juli. Der König von Siam ist an Bord seiner Dacht nach dem Passiren des Kaiser Wilhelm-Kanals direkt nach London weitergefahrcn. I Wiesbaden, 28. Juli. Für die Ersatzwahl für den ver storbenen nationalliberalen Landtagsabgeordneten Born beschloß die freisinnige Volkspartei des Landkreises Wiesbaden den Land- Wirth Stritter in Biebrich als Candidaten aufzustellen. Oesterreich. (Nix Schwob! Eine zeitgemäße Satire aus den „Lustigen Blättern" in Berlin.) Man schreibt aus den Oesterreichischen Krouländern: Es scheint nachgerade allgemein einzuleachten, daß es an der Zeit ist, den Deutschen, die sich uns anderen Natio nalitäten gegenüber lange genug als die großen Herren betragen durften, gehörig die Flügel zu stutzen. Mit wie großem Nach druck dies bereits in unserer Monarchie geschieht, wird Ihnen bekannt sein. Allein noch immer ist nicht genügend hervorge hoben worden, mit wie unsäglicher Geduld wir das Treiben der Deutschen ertragen haben, wir, deren geistige Ueberlegenheit aus jedem Blatt der Kulturgeschichte bewiesen werden kann. Alle geistigen Gwßchaten der Neuzeit haben sich in den nichtdeut schen Gebieten Oesterreich-Ungarns vollzogen, und es scheint geradezu erstaunlich, daß man dieser feststehenden Thatsache so lange die gebührende Bedeutung beizumessen unterlassen hat. Die Eifindung der Buchdruckerkunst, die anerkanntermaßen den Grundstein der modernen Zivilisation bildet, wem ist sie zuzu schreiben ? Schlagen Sie gefälligst in der Geschichte nach, und Sie werden finden: dem Guttenbergenyi, dem großen Magyaren! Und der Begründer der modernen Philosophie, der Verfasser der Kritik der reinen Vernunft, wie hieß er? Immanuel Kantecki hieß er und war ein Stockpole aus Galizien. Die Deutschen brüsten sich mit ihren Dichtern, als ob sich diese messen könnten mit einem Goetheczek, dem gewaltigen Czechen, der uns den Pan Goetz Ber- lichingski, mit einem Leffingyulai, dem gedankentiefen Ungarn, der uns die Emilia Galottyi geschenkt hat. Und welchen von den ihrigen würden die Deutschen wohl den Welschtyrolern Wielandini und Federigo Schillers entgegenzusetzen haben? Sehen wir uns ein wenig in den Naturwissenschaften um! Da finden wir mit goldenen Lettern in das Buch der Kulturgeschichte eingetragen den Böhmen Humboldtzek, den Mähren HelmholtSlaw, den Galizier Siemönski, den Böhmen Virchowath. Werfen Sie alle Ihre deutschen Studierpfuscher in die andere Wagschale, und sie wird federleicht in die Höhe schnellen! In der Musik haben wir den Oesterreichisch-Polen BeethowenSki und den Magyaren Ferencz Schubertödi, in der Naturphilosophie den großen TranS- leithanier Hegely aufzustellen. »Auf allen Gebieten haben wir die geistige Ueberlegenheit im Vergleich mit den unproduktiven Deutschen, und hieraus folgt von selbst, daß uns auch das poli tische Uebergewicht gebührt. (Folgen die Unterschriften vieler Czechen, Polen, Ungarn rc.)> Wien, 28. Juli. Zeitungsmeldungen zufolge beschlossen in Kärnten die Gemeinden Spittal a. d. Drau und Seeboden und in Deutsch-Böhmen die Gemeinden Halbstadt, Kalsching, Weigensdorf, DörnSdorf, Kupferberg, Galtenhof, Ostrau, Alt- und Neuzedlich die Geschäfte in dem übertragenen Wirkungskreise einzustellen. Pest, 28. Juli. Der „Pester Lloyd" erhält von guter Seite die Mittheilung, die Auffassung Deutschlands, den Sultan nicht zur Räumung Thessaliens zu drängen, so lange nicht thatsächlich die Leistung der Kriegs entschädigung sichergestellt sei, findebeieinigen, vielleicht sogar bei der Mehrzahl derMächteZustimmung und Unterstützung. Norwegen. — Die Nachricht von der Entdeckung scheinbarer Ueberreste des Andree'schen Ballons im weißen Meere durch den Kapitän Lehmann von der hollän dischen Bark „Dortrecht" giebt heute der Presse Anlaß zu allen möglichen Betrachtungen. So lesen wir u. a. im „B. L.": Der Fundort, den Kapitän Lehmann, dem bekannten Telegramm zufolge, bezeichnet, liegt bereits südlich von der Eisgrenze auf dem offenen Meer. ES scheint darnach, daß Andree auf dem Eise landete, um mit Hilfe von Walfischern sich und seine beiden Gefährten zu retten. Er kann aber auch versucht haben, das Land zu erreichen, wobei der Ballon ins Meer gesunken ist. Unter diesen Voraus-