Volltext Seite (XML)
MsdmfferTageblatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Da« .Wilsdruffer Tageblatt' erlcheinl an allen Werktagen nachmittags S Uhr. Bezugsprei«: Bei Abholung in der G-jchästsst-ll« und den Ausgabestellen 2 RM. im Monat, bei Zustellung durch di« Boten 2,3V RM., bei Postbeftellung L RM. zuzüglich Abtrag- ne» gebühr. Einzelnummern Epfg All-Postanstatten W0chenvta11 für Wilsdruff u. Umgegend Postboten und UN,ereAus. trägerund Geschafisstellen —— — U nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch ans Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke ersolgt nur, wenn Porto b-iliegt. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeilc 20 Rxfg., die 1 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs- Pfennig, die S gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweifungsgebühr 20 Aeichspfennige. Bor» geschriebeneErscheinungr- „ tage und Platzoorschristen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm.1V Uhr. — Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanspru ch erlischt, wenn der Betra g durch Klage eingezogen werden muß oderderAuftraggeberinKonkurs gerat. Anzeigennehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts ¬ gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des ^orstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 161 — 90. Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblait" , Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 14. Juli 1931 Alle Geldinstitute Wei Tage geWssen. Leder muß helfen! Was man gehofft und erwartet hatte, ist nicht erfolgt: dafür geschah Unerwartetes, das unsere augenblickliche Lage aber für jeden Deutschen bis in den letzten Winkel hinein ohne die geringste noch etwa mögliche Selbst täuschung erkennbar machte: Stützungsaktion des Reiches zugunsten einer unserer größten Banken und Schließung der deutschen Börsen, um eine Massenpanik aus dem Geld markt zu verhindern. Das hat sich alles vor kurzem erst auch in Österreich abgespielt und was bei uns geschah, ist ja zum Teil auch durch den Zusammenbruch der All gemeinen Creditanstall in Wien mit verursacht worden, zum mindesten stand jener Vorgang zeitlich am Beginn der großen Vertrauenskrise, die uns Deutschen Milliarden kostete und die uns heute zwingt, unter jeder Bedingung das Ausland um Hilfe zu ersuchen bzw. die uns angebotene anzunehmen. Daß von deutscher Seite alles geschieht, um die Bresche nicht noch größer werden zu lassen, daß vor allem der Ausbreitung einer Panik entgegengewirkt wird, so weit es überhaupt in den Kräften der deutschen All gemeinheit liegt, erfuhr die Öffentlichkeit in fast demselben Augenblick, als das Unerwartete bekannt wurde. Es sind freilich »u'r Notmaßnahmen, sind Gegenaktionen, deren endgültiger Erfolg eben doch davon abhängt, was in B a s e l auf der Sitzung der Bank für die Internationalen Zahlungen zwischen den Leitern der Notenbanken verein bart wird. Den Österreichern ist vor zwei Monaten auch im letzten Augenblick höchster Not geholsen worden; daß man Deutschland helfen will, ergibt sich schon aus der LNtsache, daß man im Ausland der Deutschen Reichsbant beigesprungen ist, als sie auch nicht mehr aus noch ein wußte. Das gleiche geschah dann noch einmal, als die Reichsbank — unter dem Druck der ausländischen Kredit- und Devisenabzüge in dieselbe Lage zurückgeworfen — nun aus die 200-Millionen-Kredite der Golddiskontbank zurückgreifen konnte. Hoffentlich wird die Öffentlichkeit in allernächster Zeit hören, daß nun endlich aus der großen, in London und Newhork bereits angekündigten Kredithilfe Wirklichkeit wird; allein schon die für den 16. Juli notwendige Verlängerung des 420-Mil- lionen-Kredits der Notenbanken könnte die ebenso not wendige Beruhigung schassen. Man muß, um ein besseres Bild zu gewinnen, aber auch daran denken, welch geradezu phantastische Anforde rungen diese in die Milliarden gehenden Kreditentzüge be deuten. Eines freilich bedeuten sie nicht: daß nun der Geldgeber auch kleinen Formats, der bei einer Groß-, Mine! oder kleinen Bank Einlagen besitzt, nun etwa von banger Sorge um sein Hab und Gut erfüllt sein müßte, wert größer als alle diese Forderungen ist das Vermögen oer Banken, und nur eine Panik könnte dazu führen, o"» °us ewer augenblicklichen Verlegenheit bei ihnen ist e- on Schwierigkeiten entstünden. Die größte Torheit vrechen -u l^a ^r von einer „I n f l a t i o n" mawcrn erwi^,^ Immer wieder mutz diesen Pamk- .w^den: GeradedasGegenteil „och acnü"! für den wirtschaftlichen Bedarf -2?«'darum Notenumlauf vorhanden. Und d-vonacn die plötzlich auftretenden ^restlos zu bZ^ von Einlagen sofort und Nation könntt^wfrüher, in der unseligen Zeit dieser Bedarf einfach durch Neu- druck von dau.noten gedeckt" werden; aber jetzt ist der artiges "Et wehr mog^ auch nicht etwa durch eine Notverordnung ^rbeizufuhren, weil das Gesetz über die Reichsbank eln 'ntern at onal vereinbartes ist, als Teil des Pawes- bzw. ^oung-Plones einseitig durch Deutschland Nicht abgeandert werden kann All dies gilt natürlich genau so von den Spar kassen; vorsorglicherweise hat man dort alle Maß nahmen getroffen, /An emem etwaigen „Sturm- zu begegnen, der hwr nun ein ¬ zelnen acgen unser Volk Ware. Mit der unserer Wirtschaft noch immer innewohnenden Kraft diese Stürme auf dem Geld- und KA"warkt vorläufig nur indirekt etwas zu tnn, und hoffentlich ist ew^cr L-turm bald vor übergebraust. Bei -en übrigen Banken keine Garantien notwendig. Liquidität der Postscheckämter gesichert Die Notverordnung der Neichöregierung ist nur aus eine sofortige Hilfe für die Danatbant bef^ weil in den Lerhandlungcn, die m der Reichskanzlei uni den Vertretern der Banken geführt wurden, von der leitenden Direktoren der übrigen Großbanken au^d^ erklärt worden ist, daß eine Garantie der Rcich^regierung für dir Einlagen bei diesen Banken nicht notwendig scc 4-cr Rrichspostminister hat in den Verhandlungen die Er "ürung abgegeben, daß die Liquidität der Postscheckämter absolut gesichert sei. Notverordnung über Bankfeieriage. Dienstag und Mittwoch die Banken geschlossen. Es bestäiigt sich, daß für die Banken für Dienstag und Mittwoch Pankseiertage eingelegt sind. Die Kassen der Banken werden also an diesen Tagen geschlossen werden. Die Maßnahme stützt sich auf folgende „Verord nung des Reichspräsidenten über Vankfeiertage vom l3. Juli l93l": Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Neichs- versassung wird verordnet: Paragraph 1: Die Reichsregicrung ist ermächtigt, Vankfeiertage zu erklären. Sie bestimmt, für welche öf fentlichen und privaten Kreditinstitute und Einrichtungen die Vankfeiertage gelten und welche Rechtswirkungen mit ihnen verbunden sind. Paragraph 2: Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft. Oie amtliche Mitteilung über die Kaffen- schließungen. Am Montag spät abends wurde folgende amtliche Mitteilung ausgegeben: Auf Grund einer Verordnung des Reichspräsidenten vom heutigen Tage hat die Reichsregierung ungeordnet, daß alle Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute mit Ausnahme der Neichsbank Dienstag und Mittwoch dieser Woche geschloffen bleiben. Die Reichsregicrung und die berufenen Vertreter der Banken und Sparkassen werden im Laufe dieser Tage die nötigen Maßnahmen und Vorbereitungen treffen, damit am Donnerstag die zur Wetterführung der Wirtschaft und zur Bewirkung der Gehalts- und Lohnzahlungen erfor derlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Wertpapierbörse bleibt voraus sichtlich bis Ende der Woche geschlossen. Durchführungsbestimmungen zur Verordnung der Bankfeiertage. Die Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Bankseiertage hat folgen den Wortlaut: Z 1: Die Staatsbanken der Länder, die öffentlich-recht lichen Kreditanstalten, die Sparkassen, die Kommunal banken, die Genossenschaftsbanken, die Banken und Bank geschäfte, die Hypothekenbanken, Landschaften, Stadtschaf ten und andere öffentliche und private Realkreditinstitute und deren Banken bleiben in sämtlichen inländischen Niederlassungen mit ihren Geschäftseinrichtungen, Kaffen und Wechselstuben für den Verkehr mit ihrer Kundschaft, ihren Gläubigern und Schuldnern am Dienstag, 14. Juli, und Mittwoch, 15. Juli 1931, geschloffen. Die Leistung und Entgegennahme von Zahlungen und Überweisungen an das In- oder Ausland, auf welchem Wege auch immer, sind nicht zulässig. Dasselbe gilt für Wie es kam. Enttäuschungen und Hoffnungen. über der wirtschaftlichen Not sind die poli tischen Nöte in den Hintergrund getreten, ohne des wegen weniger scharf zu drohen als vorher. Die jetzt offen zutage getretenen Schwierigkeiten bei der Danat- Bank haben im Hinblick auf die ganze finanzielle Lage in Deutschland die Beunruhigung und Nervosität verstärkt. Die Dauersitzungen des Reichskabinetts, die sich über Tag und Nacht erstreckten, hatten schließlich in der Hauptsache die Hilfeleistung zum Gegenstand, durch die das Reich im Interesse der Allgemeinheit diesem Institut beispringen will. Die Notverordnung, die den Kunden der Bank ihren Besitz erhalten soll, war das eine Resultat der Beratungen. Weiter beschäftigte sich das Kabinett mit den Maßnahmen, die ergrifsen werden können, um weitere Devisenabzüge zu verhindern. Die Schließung der deutschen Börsen für zwei Tage wurde an geraten und auch durchgeführt. Man hofft, daß in der Zwischenzeit eine gewisse Beruhigung eintreten wird. Neichsbankpräsident Luther ist inzwischen nach Basel geeilt, und alle Erwartungen und Hoffnungen richteten sich auf die Entschließungen der internationalen Pankgewalti gen. Von der Wirtschaft allein scheint der kranken Wirtschaft die einzige Möglichkeit einer Heilung kommen zu können, nachdem die Einmischung derPoli - jik in wirtschaftliche Angelegenheiten so unerfreuliche Wirkungen gehabt Hal. Der amerikanische Präsident scheint als Politiker sich auch von der Aktion zurückgezogen zu haben. Jedenfalls gab der amerikanische Umerstaatssekretär Mills nach meür- den Postfcheckverkeyr. Der Handel an ven Lverlpapieroor,en ist untersagt. Für die Berechnung von Fristen und Terminen für Willenserklärungen und Leistungen, die von einem In stitut der in Absatz l genannten Art oder ihm gegen über zu bewirken sind, gellen der 14. und 15. Juli 1931 als staatlich anerkannte allgemeine Feiertage. Für die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an Generalversammlungen därs, sosern es sich um den letzten Tag der Hinterlegunqssrist handelt, in den Hauptnieder lassungen der als Hinterlegungsstellen benannten Banken und Bankgeschäfte ein Schaller von 10 bis 12 Uhr geöffnet sein. § 2: Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft. * Devisen nur gegen Bargeld. Restriktion der Reichsbank. Während die Reichsbank bei ihren Devisenabgaben bisher die Abrechnung erst zwei Tage nach Verkauf vor nahm, ist das Institut ab Montag zu einer schärferen Restriktion in der Form geschritten, daß eine Abgabe nur bei sofortiger Barbezahluug in Reichsmark erfolgt. Diese Maßnahme, die im Schaltergeschäft üblich >st, dürfte also nach Wiedereröffnung des Börsenverkehrs mch aus das Devisengeschäft an der Börse rusgedehnt werden. Auch sonst wurden die Kredit- cestriktionen am Montag wesentlich schärfer gehandhabt, wch wurden hierbei individuelle Verhältnisse nicht ganz »utzer acht gelassen. Im übrigen war am Montag wegen ves Ausfalls der Börse das Devisengeschäft an der Reichsbank außerordentlich gering; verschiedentlich soll sie Reichsbank in der Lage gewesen sein, Devisen herein- junehmen. * Einheitliche Restriktionsmaßnahmen -er Berliner Banken. Wie der DHD. erfährt, sind die Berliner Banken über- eingelommen, die Nestriltionsmaßnahmen, wie sie sich am Montag bei Auszahlungen herausgebildet haben, einheit lich in demselben Maße beiziibchallcn. Zuversichtliche Beurteilung in Berlin. Berlin, 14. Juli. Das Reichskabinett war auch am Mon tag bis weit nach Mitternacht noch versammelt. Weitere Be schlüsse sind jedoch kaum noch zu erwarten. In der Kabinetts sitzung wurde das mitternächtliche Kommunique des Verwal tungsrats der BIZ. bekannt. Es scheint, daß man die Lage nach diesem Kommunique etwas entspannter ansieht und die bestimm te Hoffnung hat, daß nunmehr die Verhandlungen um einen grö ßeren Auslandskredit zur Behebung der akuten deutschen Finanz- schwiLrigkeilen unter Mithilfe der BIZ. baldigst zum Abschluß kommen. stündigen Konferenzen mit den Beamten der Bundes- Reservebank und einer Gruppe von Finanzleuten unter Führung Uoungs folgende amtliche Erklärung bekannt: „Die Stellung der Regierung der Vereinigten Staaten m der gegenwärtigen Phase der Lage des Deutschen Reiches ist klar. Durch Hoovers Moratoriumsprogramm wurde die Reichsregierung aus der kritischen Lage befreit, die in folge der internationalen Finanzverpflichlungen der Re gierungen hervorgerufen war. Über 400 Millionen Dollar wurden so für die Wiederingangsetzung der deutschen Industrie und des deutschen Handels im gegenwärtigen Jahre flüssig, die sonst aus Reparationskouto hättcn ein gezahlt werden müssen. Das ist die einzige Rich tung, in der die Regierung der Vereinigten Staaten Gelegenheit und Autorität har, zu intervenieren. Es ist selbstverständlich und wohlbekannt, daß die Regierung keine Kontrolle über die ausländische Kreditpolitik der Federal Reserve Banken Hal, da sie in einer wohlbegründeten und gesunden Politik von dem Einfluß der Exekutivgewalt oder einer Ein mischung frei gemacht worden sind. Es sollte nicht vergessen werden, daß die Probleme, mit denen wir uns heute beschäftigen, grundlegende euro päische Probleme sind und daher am besten durch die Ini tiative und eine gemeinschaftliche Aktion der Beteiligten schnellstens gelöst werden können." Die französische Regierung, die durch ihre Halsstarrigkeit und ihre Politik der Erpressungen das ganze Unglück angerichtet hat, beharrt weiter auf ihrem un begreiflichen Standpunkt. Trotz des plötzlich sehr zurück haltenden und ernsten Tones, der in krassem Widerspruch zu der bisherigen überheblichen Art steht, mit der die