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Freitag. — Nr. 59. 12. März >85». ML, rto. Ickern cii^ i» IVeltsn- l krsvkei- ckensrtig- inen un<j ierea Le- >r in alter >lirt »ins oed Kei»? eMivkIivll itrv, unä «ten Usle ig« dlaed- olmullgen tüoktigen I^uävix ! 7o»1 ist >6 »einen l SUN. n kupker- n6vre aus dien., er- owol mii 'oxte de- >rü8i»odkr den. »8- che und in f zum aygen nd Räum> t und dm cc an M- Vorräth» Anwesent tlichen Er über den crthcilt selnotar iadtt durch .NiMrbin- )'dr- zu bliche 8v^ Kitter- u «—SOM undstückt. M7-W n Cqttbut. t. 'a mit Frl. in Pirm Postamts Zda Kri«- : Schind- r in Ml- mann in r in Holz- Mermeister Hrni Äici- ein Sohn, bei Kursen Wilhclin c Zschille itz in Leip- Dresden.- se«. — Hr m. — Kran ig. - Hr. l. Pauline Leipzig. Di« Zelm», er scheint mit Aulnahm« »«« kennt»»« ««glich Nachmittag« für den folgenden Tag. Preil für da» Vierteljahr 1«/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. DtnWr Allgcmim Kkiimg. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Poft- tmler de« In - und Auslände«, sowie durch die Erpedition in Leipzig lOuerslraße Nr. 8) Fnsertionsgebühr für den Naum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Die berliner »Zeit» enthält unterm 10. März folgenden Artikel: „Die von unS vor kurzem ausgesprochene Hoffnung, daß Dänemark den begründeten Forderungen Deutschlands gegenüber sich endlich geneigt zeigen werde, sei nerseits einem gütlichen Abkommen in Betreff der Elbhcrzogthümer die Wege zu bahnen, erhalten durch die neuerdings unS zugekommcnen Mittheilungen einigen Anhalt. Wir erfahren, daß das kopenhagener Ca- binet, durch die Krankheit deS Königs von Dänemark zur Zeit behindert, auf die jüngsten Beschlüsse deS Bundestags eine entscheidende Antwort zu geben, den BundeStagSgesandten für Holstein und Laucnbnrg be auftragt hat, vorläufig vertrauliche Eröffnungen in Frankfurt a. M. zu machen, welche eine versöhnlichere Stimmung der dänischen Negier ung bekunden, und, wenn auch nicht vollkommen befriedigen, so doch als Ausgangspunkt weiterer Verhandlungen zu einer definitiven Uebercin- kunft geeignet erscheinen könnten. Der nähere Inhalt dieser Eröffnungen ist UnS unbekannt; aber eine frankfurter Correspondenz der Judc'pendance bclge, welche aus guter Quelle zu schöpfen behauptet, gibt darüber fol gende Mittheilungen, welche wir unsern Lesern nicht vorenthalte» wollen, wenn wir auch nicht im Stande find, für die Genauigkeit derselben eine Bürgschaft zu übernehmen: Da« dänische Cabinet sei entschlossen, den Verfassungszustand der deutschen Herzogthümcr in gründlicher und definitiver Weise zu ordnen, und hierbei die drei völkerrechtlichen Vereinbarungen zu Grunde zu legen, welche in Betreff des Ver hältnisses der HerzcPthümcr zu Stande gekommen sind, nämlich: 1) die Wiener Ver träge, 2) die zwischen dem Deutschen Bunde und Dänemark abgeschlossenen Ucbcr- einkommcn aus den Jahren 1851 und 1852 und 3) das Londoner Protokoll. Die Wiener Verträge haben die Stellung der Herzogthümcr einerseits zum Deutschen Bunde, andererseits zurs Krone Dänemark bestimmt; die Verträge von 1851—52 dienen zur Begründung der constitutionellen Rechte der Herzogthümer, und das Lon doner Protokoll endlich sei maßgebend für die dynastischen Beziehungen. Die dä nische Krone wolle sich den Wiener Verträgen und den Vereinbarungen aus der Zeit von 1851—52 vollständig unterwerfen, verlange jedoch ihrerseits, daß die im Londoner Protokoll enthaltenen Bestimmungen neuerdings in ihrem buchstäblichen. Sinne und in ihren Conscquenzen anerkannt werden. In Gemäßheit der Wiener Verträge schlage das kopenhagener Cabinet ein militärisches Specialabkommen für das Bundestontingent von Holstein und Lauenburg vor; es willige darein, daß die ses Contingent aus Kopenhagen gezogen und thatsächlich, wie von Rechts wegen, dem 10. Bundesarmcccorps einverleibt werde. Mit Rücksicht auf die Verein barungen der Jahre 1851 und 1852 werde die dänische Regierung den Ansprüchen des Deutsche - Bundes gleichfalls gerecht werden; sic wolle eine durchaus freie Re vision der Spccialverfassung der Herzogthümcr durch die Stände anordncn und die Gesammtvcrfassung der dänischen Monarchie nach den Forderungen de« Bundes und nach den Wünschen der Stände der Herzogthümer abändcrn, deren Bcrathungen ein Commissar des Bundes beiwohnen könnte. Das in dieser Weise abgeschlossene Uebereinkommcn solle dann durch einen Act des Deutschen Bundes bestätigt wer den. Endlich stütze sich die dänische Regierung auf das Londoner Protokoll, um die vollständige und anerkannte Trennung Schleswig-Lauenburgs einerseits und Schleswigs andererseits zu verlangen, indem für die beiden ersten Herzogthümer eine Personalunion, für das letztgenannte eine Rcalunion mit der dänischen Mon archie in Vorschlag gebracht wird. Jndeß sollten die Rechte und Privilegien Schles wig« anerkannt, gewährleistet und durch die Verfassung, wie durch die Verwaltung Dänemarks respectirt werden. Alle Gesetze und Auflagen, welche mit diesem Ab kommen nicht in Ucbcremstimmung wären, sollten aufgehoben und abgcschafft werden. So weit gehen die sachlichen Mittheilungen des Korrespondenten der Jnde'pendancc. Es ist nicht an der Zeit, die Eröffnungen Dänemarks einer Kritik zu unterziehen, solange dieselben nicht in einer bestimmter» und verbürgtern Fassung vorliegcn. Sollte jedoch der oben angegebene Inhalt in seinen allgemeinen Zügen wahr sein, so würde daraus die Gewißheit erhellen, daß Dänemark wenigstens die Bahn eingehender Zugeständnisse betreten hat. Nur müßten wir von vornherein dagegen Verwahrung ein- legen, wenn die dänische Regierung für die Erfüllung ihrer feierlich über nommenen Verpflichtungen, für die Herstellung unbestreitbarer Rechte eine Gegenleistung in Anspruch nähme, welche über die Bestimmungen des Lon doner Protokolls hinauSginge." — Wie der Kölnischen Zeitung aus München geschrieben wird, haben die Vorgänge, welche der Beitrittserklärung Hannovers zum schleswig-hol steinischen Untcrstützungsfonds in der Bundesversammlung gefolgt sind, die preußische Regierung veranlaßt, eine Circulardepesche an ihre Ver treter an den deutschen Höfen zu erlassen. Das berliner Cabinet stelle in derselben die Einbringung von Anträgen bei der Bundesversammlung in Aussicht, welche den Zweck haben, daS Recht der einzelnen Bundesregierun gen auf die unverkürzte Protokollirung ihrer Erklärungen zu sichern. Preußen, t Serbin, 10. März. Der Prinz von Preußen hat, wie wir «»deuten hören, in Bezug auf seinen bevorstehenden Geburtstag (22. März) den Wunsch ausgesprochen, daß alle besondern Festlichkeiten unterbleibe» möchten. Zur Feier des Geburtstags des Prinzen waren nämlich von mehrer» Seiten Festlichkeiten beabsichtigt und bereits Einleitungen in dic- scr Beziehung getroffen, wovon der Prinz Kenntniß erhalten hatte. Die Vorbereitungen zu diesen festlichen Begehungen der Gcburtsfeier sind darauf eingestellt worden. Letztere wird mithin nur in der Weise, wie auch in andern Jahren begangen werden. Deputationen und außergewöhnliche Be glückwünschungen dürfte der Prinz auch in keiner Weise empfangen. Da gegen hat er gestattet, daß ein Fest zum Besten deß „VolkSdankö für Preußens Krieger" veranstaltet werde, unter der Bedingung, daß dies nicht an seinem Geburtstage stattfinde. Der Prinz ist bekanntlich Protector die ser älter» Stiftung, welche sich vom „Nationaldank" dadurch unterscheidet, daß sie ausschließlich den in den Jahren 1848 und 1849 verwundeten preußischen Kriegern, die in Holstein, Baden re. gefochten haben, eine Un terstützung gewährt. Diese» Kriegern ist eine Unterstützung auf Lebenszeit von Seite» des Verwaltungsraths des „VolkSdanks für Preußens Krieger" in einer denselben übergebenen Urkunde zugesagt worden. Die Zahl dieser unterstützten Krieger beträgt gegenwärtig 225. Außerdem sind aber von dem „Vvlksdank" auch viele Witwen von in jenen Jahren gebliebenen Krie gern zu unterstützen. Der Vcrmögcnsstand der Stiftung, welcher an« Schluffe des Jahres 1853 noch 27,868 Thlr. betrug, ist gegenwärtig auf 21,765 Thlr. herabgeschmvlzen. — Die Neue Preußische Zeitung bemerkt zu den Nachrichten über die Unruhen in Chälons-sur-Saöne: „Der Aufstand ist allerdings ein ganz plan- und resultatloscr gewesen; doch wird man darüber auf nähere Nach richten warten müssen; denn ohne alle weitern Verbindungen hätte die Emeute doch an Blödsinn gegrenzt. Jedenfalls ist sic ein neueö Symptom davon, daß bedenkliche und schwierige Elemente in Menge gerade in Frank reich vorhanden sind und daß die dortigen Verhältnisse keineswegs so ge sichert sind, wie pariser Blätter und ihre deutschen Nachtreter uns so oft cinreden wollen. Wir können uns das nicht oft genug klar machen!" — Aus Berlin wird berichtet: „Am 8. März, Nachmittags, ist der 75 Jahre alte Oberst a. D. v. Stegmansky, welcher bereits seit längerer Zeit sehr leidend war, in seiner Lindenstraße Nr. 62 belegenen Wohnung verbrannt. Er hatte seine Wirthschasterin ausgeschickt, um etwas ein- zukaufcn, und sich während ihrer Abwesenheit, eine Cigarre rauchend, von der wahrscheinlich später Feuer auf seine Kleider gefallen ist, zuin MittagS- schlaf in den Lehnstuhl gesetzt. Als die Wirthschasterin nach Verlauf einer halben Stunde in die Wohnung znrückkehrte, fand sic ihren Herrn auf dem Lehnstuhl sitzend und in dichten Rauch gehüllt, und seine sämmtliche» Kleider, den Stuhl und die Dielen unter demselben theilS glimmend, theilS in Hellen Flammen stehend, vor. Auf ihren Hülferuf eilten sogleich meh rere Hausbewohner herbei, rissen die brennenden Kleider dem Verunglück ten vom Leibe, übergossen ihn mit Wasser und legten ihn demnächst aufs Bett. Derselbe war jedoch am ganzen Körper bereits so schwer verletzt und hatte namentlich auf der Brust so tiefe, biS ans Herz durchgehende Brand wunden erlitten, daß er bald darauf seinen Geist aufgab." — Aus Magdeburg vom 9. März schreibt man der Voß'schen Zeilung: „Einem hiesigen Dissidenten (Mitglied der Freien Gemeinde) ward auf feine Berufung gegen daS ihm zur Verhcirathung mit einer Jüdin ver weigerte gerichtliche Aufgebot vom Appellationsgericht eröffnet, daß seine Beschwerde unbegründet sei; «denn», so hieß eS in dein Bescheide, «obwol Sie durch Ihr Ausscheiden aus der evangelischen Landeskirche zu den Dis sidenten gehören, so müssen Sie doch vermöge Ihrer Taufe noch als Christ betrachtet werden. Da nun nach Ihrer Anzeige die X., mit welcher Sic sich zu verheirathen beabsichtigen, eine Jüdin ist, so steht Ihrer eheliche» Verbindung mit dieser der §. 36, Tit. I, Th. 2 des Allgemeinen Land rechts entgegen, nach welchem ein Christ mit solchen Personen, welche nach den Grundsätzen ihrer Religion gehindert werden, sich den christlichen Ehe- gesetzen zu unterwerfen, keine Heirath schließen darf». Da jedoch, nament lich in Berlin, mehrere solche civilgcrichtlich geschlossene Ehen bestehen, so wendete sich der Betreffende an den Justizminister, ward aber auch von die- cm abschlägig beschieden." — Aus Breslau vom 9. März wird berichtet: „Der Gang der Eisen bahnzüge zwischen Kosten bis Stettin ist durch furchtbaren Sch nee sturm unterbrochen. Der Schnee liegt an einzelnen Stellen bis zu 8 Fuß hoch. Rach kurzer Unterbrechung hat der Sturm heute Vormittag um 10 Uhr wieder begonnen, und alle Arbeiten, zu welchen selbst Beihülfe deS Mili tärs gewonnen ist, vergeblich gemacht. Zwei Züge liegen zwischen Posen und Rokitnica, ein Zug in Samter, einer dergleichen in Wronke. Auch zwischen ArnSwalde und Stargard, Stargard und Karolinenhorst ist der Gang der Züge unterbrochen. Es wird mit außerordentlicher Anstrengung an der Fahrbarmachung der Bahn gearbeitet, bleibt aber zweifelhaft, ob morgen jenscit Posen die Züge verkehren können." Unten» 10. März wird dann berichtet: „Der gestern von hier abgc- gangene zweite BreSlan-Stettiner Personenzug hat in Alt-Boyen wegen vielen SchneeS wieder-umkehrcn, und der heutige erste Stettin-Breslauer ^personenzug in Stargard liegen bleiben müssen, weil die Strecke von Star-