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——— — .... . Großenhainer Untnhckmigs- L Anzeigeblatl. bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1 M., durch den Boten in« HauS 1 M. 25 Pf., durch die Post t M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke sen. AmiMaü äer Kölligs Amkklmpimnims'cktth, lies Kölligs umi ^-8 Ktmlimtils zu Ero^ensain. Inserate für die am Abend auSzugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht ander« Nr. 52. Donnerstag, den 1. Mai 1884. 72. Jahrgang. Inhalts der im 2. Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes vom laufenden Jahre unter Nr. 9 publicirten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. Februar desselben Jahres, die Versicherung von industriellen und landtmrth- schaftlichen Maschinen vor deren Inbetriebsetzung bei der Landes Brandversicherungs anstalt betreffend, ist in dazu geeigneten Fällen auf darüber geschehene Anmeldung eine Vorausversicherung von dergleichen Gegenständen von der Zeit an zulässig, wo dieselben zum Zwecke der Aufstellung in das für den Betrieb bestimmte Gebäude oder in ein an deres zu demselben Complexe gehöriges Gebäude eingebracht worden sind. Hinsichtlich der Anmeldung von dergleichen Versicherungen und des darauf einzuhalten den Verfahrens gelten die für die Versicherung von Gegenständen der freiwilligen Ver sicherung bei der Landesanstalt überhaupt bestehenden Vorschriften der Z8 162, 165 und 166 des Gesetzes, die Landes - Jmmobiliarbrandversicherungsanstalt betreffend, vom 25. August 1876 und der 95, 96 und 97 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 18. November 1876. Dagegen bedarf es in den Fällen, in welchen der Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der zu versichernden Gegenstände zur Zeit der Anmeldung der Versicherung noch nicht feststeht, einer anderweiten Anmeldung zum Zwecke der Catastration. Solches wird mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Formulare zu den mit der Anmeldung von Versicherungen der obgedachten Art nach K 165 des Gesetzes und § 95 der Ausführungsverordnung einzureichenden speziellen Verzeich nissen, nebst beigedruckten und entsprechend ergänzten Fragebogen in hiesiger Canzlei zu! entnehmen sind. Großenhain, am 4. April 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weissenbach. Fr. Bekanntmachung. Die Gemeinde Böhla hat beschlossen, den Fahrweg, welcher von dem Baßlitzer Stationsgebäude in nördlicher Richtung nach der Großenhain-Dresdner Straße führt und in dem betreffenden Zusammenlegungsplane mit Ila bezeichnet ist, für den öffentlichen Ver kehr einzuziehen und denselben nur zur servitutweisen Benutzung den Besitzern der adja- cirenden Grundstücke zu überlassen. Es wird dies mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche Dritter gegen die beregte Wegeeinziehung bei Verlust des Rechtes binnen 3 Wochen, vom Tage des Erscheinens dieses Blattes an gerechnet, bei der unterzeichneten Amtshauptmann schaft mündlich oder schriftlich anzubringen sind. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 24. April 1884. von Weissenbach. — Fr. Bekanntmachung, die Stempelpflichtigkeit von Spielausweisen (Loosen) bei Ausspielungen geringwertiger Gegenstände auf Jahrmärkten und dergl. betreffend. Der Bundesrath des Deutschen Reichs hat in der Sitzung vom 22. November vorigen Jahres nachstehende Beschlüsse gefaßt. l. Der Reichsstempelabgabe nach der Tarifnummer 5 des Gesetzes vom l. Juli 1881 unterliegen auch diejenigen Spielausweise, welche bei den auf Jahrmärkten und bei Ge legenheit von Volksbelustigungen üblichen öffentlichen Ausspielungen geringwerthiger Gegen stände ansgegeben werden. ll. In der Quittung über die für derartige Spielauöweise entrichtete ReichSstcmpcl- abgabe sind die versteuerten Spielausweise nach ihren Nummern und eventuell auch nach ihrer Serienbezeichnung anzugeben. Findet Stundung der Abgabe statt, so ist hierüber eine Bescheinigung zu ertheilen, in welcher gleichfalls die Nummern und eventuell die Serienbezeichnung der Spiclausweise ersichtlich zu machen sind. Mit Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde dürfen die für unausgeführt ge bliebene Ausspielungen bestimmt gewesenen Spielausweise zu einer anderen Zeit, bez. bei einer anderen Gelegenheit zur Ausgabe gelangen, sofern bei der Steuerbehörde ein hierauf bezüglicher Antrag unter Vorlegung der Spielausweise und der Quittung über die für dieselben gezahlte Abgabe, bez. der Bescheinigung über die erfolgte Stundung dieser Ab gabe mit der neuen Anmeldung gemäß der Ziffer 12 a der Auöführungsvorschriften zudem Gesetze vom 1. Juli 1881, betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben (publicirt durch Verordnung vom 23. August 1881, Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1881 Seite 165) gestellt wird. Ueber die Genehmigung ist eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen. Zur Ausführung vorstehender Beschlüsse wird folgendes bestimmt. 1) Zur Ertheilung der oben unter Ziffer 11, Absatz 2 und 3, gedachten Genehmigung sind diejenigen Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-Aemter zuständig, in deren Bezirk die weitere Veranstaltung der unausgeführt gebliebenen Ausspielungen stattfinden soll, mithin nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1881 (Dresdner Journal Nr. 298) das Hauptzollamt Zittau und das Hauptsteueramt Bautzen, je für die denselben zugewiesenen Bezirke, das Hauptsteueramt Dresden zugleich für die Bezirke der Hauptsteuerämter Freiberg und Meißen und des Hauptzollamts Schandau, das Hauptzollamt Leipzig zugleich für den Bezirk des Hauptsteueramts Grimma, das Hauptsteueramt Chemnitz zugleich für den Bezirk des Hauptzollamts Annaberg, das Hauptsteueramt Zwickau zugleich für die Bezirke des Hauptsteueramts Plauen und des Hauptzollamts Eibenstock. 2) Die Benutzung von Spielausweisen (Loosen) aus Holz, Blech oder anderen, zur Bestempelung ungeeigneten Materialien ist unstatthaft, ingleichen wird der wiederholte Ge brauch von zu früheren Ausspielungen benutzten Spielausweisen untersagt. Dresden, den 12. April 1884. Königliche Zoll- und Stener-Direttion. Zenker. Bekanntmachung. Der Coupon des Kirchenschuldscheins von Bauda Oitt. 6 Nr. 17 vom 1. April 1868 ist an hiesiger Kirchenschulden-Tilgungscasse noch nicht zur Auszahlung präsentirt worden. Der Inhaber desselben wird hierdurch ausgefordert, die Versilberung desselben bis spätesten- den 30. Juni d. I. hier zu bewirken. Da am 30. Juni d. I. die letzte Rate der hiesigen Kirchenschuld ausgezahlt und somit dieselbe völlig getilgt sein, und da an diesem Tage die hiesige Kirchenschulden- Tilgungscasse zu bestehen aufhören wird, so werden Alle, die irgend einen Anspruch an diese Casse zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Rechnungs führer der hiesigen Kirchenschulden-Tilgungscasse Herrn Kramer A. Schurig in Bauda bis zum 30. Juni d. I. anzubringen. Der Kirchenvorstand zu Dauda, 29. April 1884. Gladewitz. Fohlen-Versteigerung. Nächsten Sonnabend, den 3. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr sollen von dem unterzeichneten Regimente 2 Fohlen im Alter von 8 Wochen vor dem „rothen Hause" allhier öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Großenhain, am 30. April 1884. Königliches 1. Husaren-Regiment Nr. 18. Bestellungen aus das Großenhainer Unterhaltungs- nnd Anzcigcdlatt für die Monate Mai und Juni nehmen alle Postanstalten und Boten, sowie die Expedition dieses Blattes entgegen. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König empfing am Mon tag in der kgl. Villa zu Strehlen die in das Vitzthum'sche Gymnasium zu Dresden eingetretenen Prinzen Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und Ernst von Sachsen-Alten burg, worauf dieselben an der Tafel Theil nahmen. Im Befinden Ihrer Majestät der Königin ist, wie das das „Dr. I." mittheilt, zwar insofern eine Besserung ein getreten, als das Fieber vollständig verschwunden ist und Allerhöchstdieselbe den größten Theil des Tages außer Bett verbringt; gleichwohl aber ist der Katarrh noch sehr lästig, der Appetit gering und fühlt sich Ihre Majestät noch sehr schwach und angegriffen. Se. königl. Hoheit der Prinz Georg hat sich am Montag 'Nachmittag in Begleitung des Chefs des Generalstabes, Obersten v. d. Planitz, und des Majors vom Generalstabe, Frhrn. v. Hausen, nach Leipzig begeben, um daselbst am Dienstag den Bataillons-Besichtigungen des 7. Infanterie- Regiments „Prinz Georg" 'Nr. 106, am Mittwoch denen des 8. Jnfanteregiments „Prinz Johann Georg" Nr. 107 beizuwohnen. — Am 5. Mai beginnen die Hebungen des Beurlaubtenstandes im Bereiche des sächsischen Armeecorps. Zur Einziehung gelangen im Allgemeinen die Jahrgänge 1878 der Reserve und 1875 der Landwehr. Der „Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke" tritt am 20. Mai in Berlin zu seiner Jahres versammlung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen: Berichterstattung des Vorstandes, Resorm der Schankgesetz gebung (Vorschläge der Schenkencommission des Vorstands), > Kasfee - L-chenken und Schutz des häuslichen Lebens gegen die Anziehungskraft der Schenken. Seit einigen Tagen finden wieder größere Pferde- TranSporte von Ostpreußen nach Bayern zur Deckung des Bedarfs der bayerschen Armee statt. Die Transporte werden durch wachsen auf der Route Cottbus — Großen hain — Riesa — Chemnitz —Zwickau — Hof befördert. Vorigen Freitag ist in DreSden-Neustadt die Festnahme desjenigen Menschen gelungen, welcher während der letzten Wochen eine Anzahl Herrenüberzieher gestohlen hat. In seiner Wohnung fand man 31 verschiedene Gegenstände, welche von ähnlichen Diebereien herrühren dürften; doch hat man die Eigenthümer dieser Sachen noch nicht ermitteln können. — Vermißt wird seit dem 14. April ein in Dres den bedienstet gewesenes Mädchen im Alter von 21 Jahren. Dasselbe ist nach einem Ausgauge Nachts in die Wohnung der Herrschaft zurückgekehrt, Hal Hauskleider angelegt und ist heimlich wieder fmtgegaugen. Da die Person früher schwermüthig sich gezeigt, vermuthct man, daß sie den Tod gesucht hat und in die Elbe gegangen ist. Die allgemein gehegte Erwartung, daß der nunmehr schon drei Wochen dauernde Strike der Maurer und Zim merer in Leipzig mit Anfang der jetzigen Woche beendet sein werde, hat sich leider nicht erfüllt. Der größere Theil der Arbeiter hält an der Forderung zehnstündiger Arbeitszeit, ! dem Cardrnalpunkte des ganzen Conflicts, fest, während die ° tonangebenden Meister, insbesondere die großen Jnnungs- meister, die Bewilligung dieser Forderung entschieden ver weigern. Im Laufe des Montags kam es an verschiedenen Bauplätzen, wo neue Arbeiter die Beschäftigung auf- i genommen haben, insofern zu Störungen, als Sinkende daselbst eingedrungen sind und die Arbeiter zum Verlassen der Arbeit aufzuwiegeln versucht haben. Die Plätze sind deshalb zum Schutz der Arbeiter mit Polizeiposten besetzt; in einigen Fällen haben Arreturen der Auswiegler statt gefunden. Das Polizeiamt erließ am Montag auch eine Warnung, worin gesagt wird, daß die Polizeimannschaften den bestimmten Befehl haben, nicht zu dulden, daß auf den öffentlichen Straßen und den Bauplätzen die arbeitenden Maurer und Zimmerleute von Denjenigen, welche die Arbeit eingestellt haben, fernerweit behelligt werden. Die vom Commerzienrath Keller in Chemnitz geplante Arbeitercolonie, zunächst für die Beamten und Arbeiter der „Sächsischen Maschinenfabrik" bestimmt und an der Leip ziger Chaussee gelegen, zeigt sich jetzt in ihren ersten An- ! sängen. Zunächst sind drei kleine Häuser mit je drei Stuben, Kammern, kleinem Stall und sonstigem Zubehör so weit fertig gestellt worden, daß sie jedenfalls noch im Laufe des Sommers bezogen werden können. Da sich für dieselben unter den festgesetzten Bedingungen rasch Abnehmer gefunden haben, dürften weitere Bauten bald begonnen werden. Der Gutsbesitzer Kirsten aus Poppitz bei Riesa ist am , 25. April infolge der beim Durchgehen seines Pferdes am dritten Osterfeiertag unweit Lommatzsch erlittenen schweren Verletzungen gestorben. — In einem Anfalle von Schwer- ! muth endete am 28. April der in den vierziger Jahren stehende Gutsbesitzer Bielig in Poppitz sein Leben.