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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden ür die König!. Amtshanptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Witsdruss. Dreiundvierzigfier Jahrgang. Erscheint wöchentlich S Mal (Dienstag und Freit«, AbonnementSprei» vierteljährlich 1 Marr Eine einzelne Nummer kostet^ Pf. Inseratenannavnie Montag, u. Donner,t«,< bi, Mittag 18 Ul,r. Erscheint wöchentlich S Mal Dien,t«g und Freitag.) LbonnementSprei- vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer tostet 10 Pf. Jnseratenannahme Monta,, ».Donnerstags x,i, Mittag 18 Uhr. Nr. 16. Freitag, den 23. Februar 1883. Verordnung, die für die konfignirten Rinder und Pferde, zu Deckung der im Jahre 1882 aus der Staatskasse hefirittenen Berlage an Entschädigungen, zu erhebenden Beträge betr. Auf Grund der im Monat Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Konsignation der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde er- giebt sich, daß zu Erstattung derjenigen, auf das Jahr 1882 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 an Entschädigungen für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser Anordnung gefallenen Thiere zu gewähren gewesen, beziehentlich an erwachsenen Verwaltungskvsten entstanden sind, auf jedes von den konfignirten a. Rindern ein Jahresbeitrag von drei Pfennigen, d. Pferden ein Jahresbeitrag von elf Pfennigen entfällt. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite I3 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der Eingangs gedachten, aus den Kreishauptmannschaften, bez. Amtshauptmanschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Konsignationen die im Vorstehenden ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unverzüglich einzuheben und, unter Beischluß deu Konsignationen, an die Kreishauptmannschaften, bez. Amtshauptmannschaflen einzuzahlen. Dresden, am 15. Februar 1883. Ministerium -es Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Körner. Unter Bezugnahme auf vorstehende Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 15. dieses Monats werden die Gemeinde vorstände des amtshauptmannschaftlichen Bezirks und die Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn veranlaßt, die in Gemäßheit gedachter Verordnung auf Grund der abgestempAt an sie gelangten Konsignationen von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern eingehobenen Beiträge für das Jahr 1882 unter Beischluß der Konsignationen bis zum 10. März dieses Jahres anher einzuzahlen. Meißen, den 19. Februar 1883. Königliche Amtsbauptmanuschaft. v. Bofse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Deeember 1882 folgendermaßen festgestellt: 6 Mark 57 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 65 - - 50 - Heu, 2 - 3 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 19. Februar 1883. v. Bosse. und Bekanntmachung. Der diesjährige hiestge Frühjahrsmarkt wird Donnerstag, den 1. Freitag, den 2. März, abgehalten. Wilsdruff, am 16. Februar 1883. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. IIvI» auf Uaunaorksr P'orstrsvisr. sollen Mittenstärke, Mittwoch den 7. März 1883 und Rm. 307 220 37 76 740 1226 840 83 21 185 52 73 44 14 5 Oberstärke, (Schleifhölzer) - (Röhrhölzer) 180,« Hdrt, weiches Reisig, 1045 Rm. ungeschneideltes weiches Reisig und 86 - weiche Stöcke Im Gasthofe zn Naundorf Montag den 5. März 1883 von Bormittags halb IO Uhr an weiche Stämme bis 15 Ctm. Mittenstärke, buchene Scheite, weiche dergl., buchene Knüppel, weiche dergl., — — in den Holzschlägen, Abth. 3, 9, 30 und 34 sowie im Einzelnen, Abth. 5 und 6 von Bormittaas halb Iv Uhr an 331 Rm. buchene Neste, - von 16—22 Ctm. - - 23—29 - - - 30—36 - - - über 36 - Klötzer - 8—11 - - - 11-15 - - - 16—22 - - - 23—29 - - - 30—36 - - - 37—50 -