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MWche Ellizeitmg. Amts- unö Anzeigeblatt für das Köniql. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Schandau uud den SLadtgemeinderath zu Hohnstein. Die „Sachs. Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition dies. Bl. für I Mark vierteljährl. zu beziehen. — Inserate fiir das Mittwochsblntt ivcrdcn bis Dienstag früh i) Uhr, für das Sonnabcndsblatt spätestens bis Freitag früh 0 Uhr erbeten. — Preis für die ge spaltene Corpuszcilc oder deren Naum Ul Pf., Inserate unter 6 Zeilen werden mit üo Pf. berechnet, (tabellarische oder evmplieirte nach Uebereinkunft.) — Inserate für die Elbzeitung nehmen an in Hohnstein Herr Biirgcrmstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annoncen-Büreaus von Haasenstciu L Bögler, W. Saalbach, Jnvalidendank und Nud. Mosse. 20. Schaudau, Sonnabend, den 0. März Der Geburtstag bkinks lV>2j68tät l1k8 l)6Ui8eti6N !(ai86N8 svll alich iu diesem Jahre durch Veranstaltung eines gefeiert werden, ivclches ^i'kilag, äen 22. IVIäi'r 1878 2 Ukn iu 8kNliig'8 ilötkl hierselbst stattsiudeu ivird. Die Uuterzeichuetcu gestatten sich zu recht vielseitiger Theiluahme von Stadt und Land ergebenst einzuladen nnd bitten, die an zumeldeuden Couverts bis längstens den 1!). März 1878 in die ün genannten Hotel attsliegende Liste einzuzcichuen. Sch and all, 7. März 1878. Oberforstmeister öloiimkw, Oberzollinspcctvr IVlielUer, Amtsrichter 8äir, Bürgermeister i-imtung, Stadtverordneten-Vorsteher ^3888. O Die Ncchtsauwaltöordttung. Als der Reichstag im Jnlcrcssc dcö Zustandc kommens der Justizgesctzc und in Erwartung der vom Aundcörath in Aussicht gestellten Rcchtönuwaltöord- nmig ans die von der Rcichs-Justizcommissio» dem Entwürfe des GcrichlSvcrfassnngSgcschcö hiuzngefiigtcn Bcstinimnngctt über die „Rechtsanwaltschaft" verzich tete, konnte ihm wohl nichts ferner liegen, als ein Bruch mit den iu diesen Bestimmungen enthaltenen Prinzipien. Ein solcher Brnch wird jetzt von ihm gefordert durch den soeben vorgclcgtcu Gesetzentwurf einer NcchtöanwaltSordnung. Was dieser Entwarf unter Freiheit der Advokatur versteht, ist das gerade Gegenstück nicht bloö dessen, waö die Rcichs-Justiz- kommission darunter verstand, sondern der freien Advokatur überhaupt. Ein solches Gesetz kann der Reichstag nicht anuehmcn, ohne noch einen Schritt hinter die jetzigen so sehr vcrbcsscrnugsbcdürftigcn Zustände zurück zu thuu, nud wie wenig er daran denkt, zeigt die abfällige Bcurthcilnng, welcher der Entwarf bei der ersten Bcrathnng auf allen Seiten dcö Hauses begegnete. Das Prinzip der freien Advokatur, welches die Neichs-Jnstizkommission so anffaßtc, daß Jeder, der die Fähigkeit zum Richtcramtc iu einem Bnndcsstaatc erlangt hat, bei jedem Gerichte innerhalb des dcMschcn Reichs als Rechtsanwalt zugelasscn werden könne, ist zwar dem Wortlaute «ach iu den Gesetzentwurf hiucin- gcbracht, denn es heißt iu 8 2: Wer die Fähigkeit zum Richtcramtc iu ciucm Bundesstaate erlangt hat, kann in jedem Bundes staat zur Rechtsanwaltschaft zngclasscn werden. In den nächstfolgenden Paragraphen ist jedoch die Zulassung so vcrclansnlirt, so vielfachen Beschränkungen unterworfen, daß man der Freiheit der Advokatur nicht viel mehr übrig bleibt, als der Name. Man höre: 8- 5. Wer die zum Nichtcramt befähigende Prüfung bestanden hat, maß bei den Gerichten des Bundesstaats, in welchem die Prüfung be standen ist, zur Rechtsanwaltschaft zugclasseu werden, sofern er diese Zulassung binnen einem Jahre nach bestandener Prüfung beantragt. Diese« Recht erlischt, wenn der Antragsteller im Staatsdienst eingestellt worden ist. 8- 11. Die Zulassung kann, so lange bei einem oder bei mehreren Gerichten die zngclnsscncn Rechtsanwälte znr ordnungsmäßigen Erledigung der AnwaltSProzcssc nicht auSrcichcn, bei anderen Gerichten desselben Bundesstaates versagt werden. 8- 95. Die Zulassung der Rechtsanwaltschaft bei dem Reichsgericht erfolgt durch den Reichs kanzler nach freiem Ermessen. Von diesen sümmllichcu Paragraphen hat nnr 8 11, der sogenannte „Spcrrparagraph", eine innere Bcrech tignng. ES wurde schon von der Rcichsjustizkommis sion anerkannt, daß, wenn das Gesetz für gewisse Prozesse die Führung derselben durch Anwälte (An waltszwang) vorschrcibt, hieraus für dcu Staat Recht uud Pflicht entsteht, für das Vorhandensein der er forderlichen Anzahl von Rechtsanwälten bei dem be treffenden Gericht Sorge zu trage». Der Entwurf der Kommission enthielt daher bereits eine dem 8 11 konforme Bestimmung, dagegen wollte die Kommission die Zulassung beim Reichsgericht nnr insoweit be schränken, als sic dieselbe von einer fünfjährigen Thä- tigkeit als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Universitätslehrer abhängig machte. Nun soll an einmal die Zulassung von dem freien Ermessen des Reichskanzlers abhängen, also eine neue Monopolisir- ung mit allen ihren Schattenseiten iu optima tvrma geschaffen werden. Der Reichskanzler soll nach dem Entwürfe zwar vorher die betreffende Anwaltökammcr hören — was würde aber dadurch erreicht? Es müßte wirklich Wunder nehmen, wenn eine Körper schaft, in deren Hand cs rnht, sich die Konkurrenz vom Leibe zu halten, davon nicht dcu ausgicbigstcu Ge brauch machte. Iu Geldfragen ist sich jeder selbst der Nächste. Es mögen ja ans dem bisherigen unbe schränkten Nicdcrlassnugörccht der Anwälte beim Rcichöobcrhandclögcricht manche Jnconvcnieuzen ent standen, mich mag es gewiß ganz wünschenswert!) sein, die Thätigkcit am Reichsgericht nnr gcrciftcrcn Juri sten zu gestatten; dazu reichen aber die von der Ncichö- jnstizkommission vorgeschlagcncu Cantclcn vollständig aus. Aber nun gar der 8 5, welcher mit einem Feder strich den gcsnmmtcn Nichtcrstand von der Advokatur ausschlicßt! Wenn künftig ein Richter findet, daß er bei seinem Gehalt mit Fran und Kindern nicht cxi- stircn kann, oder wenn er nach längerer Amlöthätig- kcit die Enldccknng macht, daß er sich nach seinen An lagen besser zum Advokaten eignen würde — von Fällen der Missliebigkeit zn schweigen — so wäre er sozusagen im Staatsdienste „festgenagelt"; cö bliebe ihm nnr die Wahl, widcr seinen Willen bei der Justiz auöznhaltcu oder, wozu doch, uamcutlich bei älteren Richtern, selten Gelegenheit und Neigung vorhanden ist, ciu uichtjuristisches Fach zu ergreifen. Daö wäre ja schlimmer, weit schlimmer als der jetzige Znstand. Wir wissen wohl, daß die Besorgnis; vor dem Mangel an Richtern zn diesem die persönliche Freiheit derselben im höchsten Grade beeinträchtigenden Ans- knnftsmittel geführt hat. Wir aber halten die Maß regel für eine ganz verfehlte, denn die Anssicht, nicht mehr znrückzukönucn, könnte von der Beschreitung der Nichtcrlanfbahn nnr abschreckcu nnd würden die jun gen Leute schaarcuweise der Advokatur iu die Arme treiben. Es gicbt wohl bessere, sicherere Mittel, nm den Bedarf an Richtern zn decken. Warum sorgt man z. B. nicht lieber für auskömmliche, standes gemäße Gehälter? Nach 8 1 des deutschen GcrichtöverfnssnngögesctzcS wird die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerüchte nnögcübt. Ange sichts dieses Fundamcntalsatzeö wird der Reichstag niemals iu der Lage sei», einem Paragraphen seine Znstimmnng zu crthcilcu, welcher dcu dcutschcu Nich- icrstaud in absolute Abhängigkeit von den Landeö- jnstizvcrwaltnngcn bringen würde. T n q csgc s ch i ch t c. Sachse». Schandan. Die Königl. AmtS- hanplmannschast zu Pirna erläßt uutcrm 4. März im „P. A." nachstehende Bekanntmachung, die Schiffcr- prüfnug betreffend. Von der nnterzcichncten Königl. Amtshauptmannschaft als Elbstromamt ist für die Bezirke der Königlichen Gerichtsämlcr Pirna, König stein nnd Schandan der 29. und 30. März dieses Jahres, jedesmal von Vormittag 9 Uhr au, zu Ab haltung der Schiffcrprnfungcn, welche im Gasthofe zum schwarze» Adler i» Pirua stnttfindc», mibcramnt morde». Aumclduiigcu hierzu werde» bis z»m 25. d. allhicr cntgcgcngcnommcu. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kemttuiß gebracht, daß den dicsfallsigcn Gesuchen Zeugnisse über die Unbescholtenheit, den sittlichen und nüchterne» Lebcnö- wandcl des sich Aiimcldc»dc», inglcichcn über seine etwaige Vorbildung nnd erlangte Fertigkeit im Schwim men, sowie über wenigstens 3 Jahre lang ans der Elbe verrichteten Schiffsdicnst, inglcichcn über den Besuch der Schiffcrschulc bcizufügcu sind und daß bei den Stcucrmauusprüfuugcu die Fragen auch auf die Kenntnis; des Mctermaaßcs nnd daö dcüfallsigc Ncch- nnugSwcrk mit ausgedehnt werden. — I» den Monaten April, Mai nnd Jnni d. I. finden bei der Infanterie, den Jägern nud Schütze», der Feld-Artillerie, Fuß-Artillerie, bei deu Piounic- rc», dem Eiscnbahn-Rcgimcnt uud dcm Train Ucb- uugcu aus der Reserve und Landwehr statt. Die Dauer der Ucbuugcu für die Landwehr beträgt 12 Tage, bei Reservisten kann diese Ucbungözcit bis zu 20 Ta gen verlängert werden. Dresden. Die Gcwinngcgeuständc der Albert- vcrcins-Lottcric können erst vom nächsten Montag ab den glücklichen Gewinnern nnsgchäudigt werden. Die höheren Gewinne bis zum Wcrihc von 50 M. herab (Gcwinn-Nnmmcrn von 1 bis mit 1670 kommen vom 11. bis znm 16. März, die übrigen Gewinne vom 18. Mürz ab, nnd zwar in den «Llnndcn von früh 9 Uhr bis Mittags 1 Uhr im Saale des allen Zeug hauses zur Ausgabe. Am 5. d. ÜN. ward iu Leipzig ei» HandlungS- commiö aus Werdau verhaftet, der schon wiederholt in einem Bankgeschäft gefälschte Wechsel durch dritte Personell hatte diöcoutireu lassen. Er trieb am 5. d. die Unverschämtheit, so weit, daß er selbst mit einem Wechsel, den er schon mit einem Dienstmann dahin gesandt hatte, kam und ans Diöcontirnng drang. Dabei ward er jedoch erkannt, fcstgchaltcn nnd arrelirt. Es wird in der neueren Zeit oft über die Rohheit der Fortbildnugöschülcr geklagt; um so augcuehmcr ist es, auch einmal das Gegcntheil berichten zn können. Der Lehrer der 1. Klasse der Fortbildungsschule zn VolkmarSdvrf war am 24. Februar durch den Tod Auer Frau verhindert. Unterricht zn crtheileu, und vurde deshalb von ciucm andern Lehrer verlrclc». Die FortbildnngSschülcr betrugen sich nicht nnr während der Zeit der Vertretung musterhaft, sondern vcran- "talteten auch nnanfgefordert und freiwillig eine Samm- nng unter sich, um einen Palmcnzweig ans den Sarg der Verstorbenen zu kaufcu; Keiner schloß sich dabei aus. Dieselbe Klasse hat anch ans eigenem Antriebe