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Voigtländi scher Anzeiger. 50. Stück. Freitags den n. December »807. Aus sch reiben über die von den steuerpflichtigen Unterchanen zur Peräquativns, Tasse, zu leistenden Beiträg«. Wir Friedrich August, von Gottes Gna den , König von Sachsen rc. rc. re. Fügen biermit, unter Beziehung auf das am 6len diese- Monats erlassene, die Errich tung der Landes - Commisson betreffende Gene rale, allen und jeden in Unsern Landen befind lichen Einwohnern und Unrerrhanen zu wisse», wasmaasen Wir es der Nothdurst und Billig keit gemäs erachten, daß die durch den nunmeh, ro beendigten Krieg Unsern Untenhanen seit dem isten Iuny dieses Jahres zugezogenen und von ihnen etwa noch ferner zu tragenden Kriegsla sten weiter nicht, wie bisher, nur einzelnen Distrikten und Orten, ganz oder hauptsächlich zur Last fallen, sondern von besagter Zeit an, aus alle Kreise hiesiger Lande, mit Beobachtung möglichster Gleichheit, unter den zur Mitliiden» ht>t zu ziehenden Untenhanen verlheilt werden. Nachdem nun bei letzterem Ausschußtage die getreuen Ausschußstände von Ritterschaft und Städten, zu der solchemnach beabsichtigte«! und mit dem mindesten Zeitverluste ins Werk zu setzenden Ausgleichung, ihre treudevoteste Zu, stimmung bereilwilligst erklärt, und die von ih, nen beschehrnen ohnmaasgeblichen Vorschläge, wegen der hierunter in Rücksicht der auszuschrei benden Anlagen und sonst zu beobachtenden Mo dalität, Unserer Entschließung anheim gestellt haben; So finde» Wir, nachStwagung sotha- ner Vorschläge, für gut, hierdurch zu verord nen, daß zur Aufbringung der zu gedachte« Behuf« erforderliche» beträchtlichen Geldsum men, außer dem bereits von der Ritterschaft freiwillig anerbotenen Beitrage, verhälmiß« mäßige Beiträge von den steuerpflichtigen Un- tcrthanen nach den Hufen, Schocken und Qua tembern geleistet, und für jetzt, zur möglichst schleunigen Herbeischaffung des gleich Anfangs nöthigen Geld-Quanti sofort Drey Thaler von jeder Magazinhufe Sechs Pfennige von jedem Schocke, und Sechs Quatember eingebracht werden sollen. Es haben daher sämtliche Vasallen, Be amte, Stadträthe und üvngeObngkeiten,.Kreis- und Marsch-Commissarien, Kreis-Stifts-und Amts-Steuer-Einnahmen, auch Unterthane» in den sieben Kreisen sich hiernach gehorsamst zu achten, und nahmendlich die steuerpflichti gen Unterchanen, neben behöriger Abenlrichtung der odlnairen und currenten Abgaben, vorer« meldete außerordentliche Anlagq» ungesäumt, und zwar im Meißnischen, Erzgebirgischen und Leipziger Kreise spätestens den 22sten December n. c. und in den übrigen Kreisen längstens den systen December a. c. zu den resp. Einnahmen, halb in mandatmäßi gen Münzsorten und halb in Cassen - Billets, abzuführen. Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Aus schrei,