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G-schLstDftell« und SIed«Itt»»r Dresden»A. LS, Holkeivstratze IO Rr «« LS. Jahrg. Mittwoch den 2. Februar 1916 Fernsprecher 213«« Postscheckkonto Leipzig Nr. 147S7 v«i»a»prr<»! »«»««»« z mit «Nulte. Beilage dletteljilhrljch 2.IV X. In Dresden und ganz Teulsch- xmb frei Hans 2.52 üi Oes K. ^erreich «n»,ade » biertelikhrlich I.tt« In Dresden und ganz Deutschland frei Haus 2.22 ^k. i» Oesterreich ch.tt? li. »inzel-Nummer Iv Di« Säibsilche Bolkszeltuna erscheint an allen Wochentagen nachmittags. An,eigen: Annahme »an «Seiltiüslsnttzeige» dis IVNHl von Familie,ia»j>nge» dis I I Uhr vorn, Vrei« für die Pelit-Lpaltjeilc »0 z im Rekln. ? meteU «M g Für undeutlich geschriebene, sowie durch Fern- 1 wrecher ausgegebene Anzeigen können wir die j Leraiuworllichkcir sür die Richtigkeit des Leite« , nicht übernehmen. " Tvrechslunde der RedaNion: 11—12 Uhr vorm. Organ der Ientrumsparlei. Einzige Tageszeitung für die katholische Bevölkerung im Königreich Sachsen. Ausgabe ^ mit illustrierter Unterhaltungsbeilage und relig. Wochenbeilage Feierabend. Ausgabe 8 nur mit der Wochenbeilage. Jubiläum des Staatsministers von Metzsch-Reichenbach Ter Minister des Königs. Hauses, Staatsminister a. D. e. Metzsch- Reichenbach, Erzellenz, konnte aiil 31. Januar mo eine 25jährige Tätigkeit als Minister in Lachsen zn- rückblicken. Es dürfte wohl selten Vorkommen, daß ein Staatsmann ein Vierteljahrhnndert lang sich in einer der- rtigen veranttnortnngsreichen und einflußreichen Stellung befindet, weSlialb es wohl allgebracht sein dürste, einen kurzen Rückblick aus die Tätigkeit und den LebenSgang des Jubilars zu werfen. Georg Lrvi» v. Metzsch lnurde am I I. Juli 1836 aut Schloß priesen bei Miltitz geboren. Er vollendet also dieles Jahr auch sein 30. Lebensjahr. Er studierte Jura iu Leipzig und arbeitete dann beim Amtsgerichte Dresden, woraus er 1370 als Hilfsarbeiter in die Königl. KreiS- baiiptmauuschafl berufen wurde. Später wirkte er als AmtShniiptmann von Oschatz und von Dresden-Neustadt, woraus im Jahre 1837 seine Berufung als Vortragender Rat iu das Königl. Ministerium des Innern erfolgte. In folge seiner hervorragenden Begabung auf staatswissen- fchaftlichem (Gebiete lnurde Georg v. Metzsch 1300 zum Be- nollmächtigten beim Bundesrate und bereits im nächsten Jahre als Nachfolger des Ministers v. Nostitz-Wallwitz zum Minister des Innern ernannt. Bereits ein Jahr später i! folgte auch seine Ernennung zum Minister der Aus wärtigen Angelegenheiten. Unstreitig hat Sachsen unter der Leitung des Ministers Georg v. Metzsch besonders ans dem Gebiete der inneren Verwaltung große Fortschritte gemacht. Dies wird auch durch einen Blick ans die zahlreichen wichtigen Gesetze, die während der Amtsdauer des Ministers v. Metzsch erlassen wurde», bestätigt. Im Jabre 1302 kam die Revidierte Gesinde-Ordnung für Lachsen zum Abschluß, 1301 folgten das Gesetz wegen der Unterstützung der in den Ruhestand verletzten Bezirkshebammen und 1300 die Organisation des ärztlichen Standes. Daran schlossen sich 1303 das Wildichadengesetz und die Oiesetze über die Schlachtvieh- und Fleischbeichan sowie die staatliche Scblachtviehbeschau. Im Jahre 1000 das allgemeine Baugesetz, das Gesetz über die Verwallungsrechtspflege, die Teilung der Kreishauptmann- >chast Zwickau und die Errichtung einer fünften Kreishaupt mannschaft mit dem Sitze in Ehemnitz sonne das Gesetz über die sächsischen Handels- und Gewerbekammeru. Im Jahre >002 wurden sertiggestellt daS Enteignungsgesetz. das Gesetz wegen Aufhebung der mit Apothekengerechtigkeiten ver bundenen Verbietungsrechte, die landesgesetzliche Regelung der Unfallsürsorge für Beamte und der Unfall- und Kran- lenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Be- trieben beschäftigten Personen, ferner das Gesetz über die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungs- jachen, das Adelsgesetz, die Verordnungen über den Ge werbebetrieb der Gesindevermieter und Stellenvermittler sowie der sogenannten Rechtskonsulenten und am Jahres schlüsse die Regelung des juristischen Vorbereitungsdienstes in der Verwaltung und der VerwaltungSprüfung. In den Jahren 1003 folgten die Verordnungen über Unsall- siirwrge für Gefangene und über Baumeisterprüfungen und über die Führung des Baumeistertitels. 10O> das Ge setz Wege» Beschränkung der Landestrauer und die Aerzte- Ordnung tislv. Während des letzten Landtages, dem Staatsminister v. Metzsch in seinem Amte beiwohnte, wur den schließlich noch das Verwaltungskoftengesetz. die Er- Hebung von Plauen und Zwickau zu eremten Städten sowie ein Gesetz wegen der Erweiterung der Pensionsverhältnisse für die Geineindebamten sertiggestellt. Weiter wurde noch daS Wassergesetz einer Zwischendeputation zur Fortberatnng überwiesen und die Gemeindesteuerresorm iin Zusammen hänge mit einer Reform der Bezirtsorganisaliou und emer Reform des Drganisaliousgesetzes von 1373 sowie des A-GesetzeS ülup die Zuständigkeit der Justiz und Ver waltungsbehörden in Angriff genommen. Zn dieser reichen gesetzgeberischen Tätigkeit "des Mi»' sierinmS des Innern »nährend der Amtszeit von Erzetlenz v. Metzsch kam auch noch eine vielgestaltige nnmittelbare VmwaltnngStätigkeit des genannten Ministeriums, ferner eie Pfleae der Kunst in der Königl. Akademie der bildenden Künste sowie im Ausstellnngswesen, ferner die AuSge gestaltung der Fachschulen, die Schaffung der Unter stütz,mgssonds für industrielle und landivirtsclkistliche Zwecke, die Planung der Weißeritz-Talsperre», die Erweite rung der Landesanstalte», die seit 1301 um nicht weniger als. vier neue, und zwar die Heil- und Pflegeanstalten Untergöltzsch und Groß-Lchn<sidnitz, die Äefängnisstraf- Das Neueste vom Tage ^ Ei» ncncr russischer Ministerpräsident Petersburg, 2. Februar. Die Petersburg. Tel.- Agent. meldet: Ter Ministerpräsident Goremykin ist ans fein Ersuchen wegen seiner geschwächten Gesundheit von den Ob liegenheiten als Ministerpräsident enthoben und zum Wirkl. Geheimen Rat 1. Klasse ernannt worden. Das Mitglied des Reichsrates, Stürmer, wurde zum Ministerpräsidenten ernannt. Drr türkische Thronfolger beging Selbstmord K o n st a n t i n o p e l, 2. Februar. Ter türkische Thronfolger nahm sich selbst das Lebe». Er schnitt sich gestern früh die Adern des linken Armes ans und wird morgen in Stambnl beerdigt. Zum Luftangriff auf England B erlin , 2. Februar. Im „Lokalanz." heißt es zum deutschen Lnftangrist auf Englands Industriestädte: Der Angriff wird iu ganz England Bestürzung hervor- gerufen habe». Wir können sicher sein, daß uns die englische Presse »nieder des Angriffs auf offene Städte und des Mordes an Frauen und Kinder beschuldigen wird. In der „Voss. Ztg." wird gesagt: Unsere Marinelust- schifse haben die HanptprodnktionSstätten für englisches Kriegsmaterial angegriffen. Der Bericht läßt keinen Zweifel darüber, daß der Angriff vollen Erfolg gehabt bat. Im ganzen deutschen Volke wird diese Meldung große Genugtuung Hervorrufen. Eng land ist in seinen empfindlichsten Punkten getroffen »vor bei». Liverpool kann heute als der Haupthafen Englands gelten. Der Angriff kann als das beste Druckmittel auf die englischen Kreise bezeichnet werden, die diesen blutigen Krieg nicht enden »vollen, ohne die ganze Welt einschließlich ihrer Verbündeten verarmt zu mache». Verschiedenen Morgenblättern zufolge wüusckit daS .Kriegsamt in London d a s L ä u ten in d e n K i r ch e n zwischen Sonnenaufgang und Untergang v e r b o t e n zu sehen, »veil es den Zeppelinen als Signal dienen könnte. Der Vorstoß in Albanien Wie verschiedenen Morgenbiättern aus Budapesr ge meldet wird, sind die gegen die albanische Küste vor dringenden österreiclnsch-ungarilcheu Streitkräfte bereits über San Giovanni di Medua hinaus vorgestoßen, ohne bisher irgend welchen Widerstand zu finden. Nicht nur montenegriniscl»e. sondern auch versprengte serbische Truppenteile haben unterwegs die Waffen geitreckt. Dir deutsche» Erfolge im Westen k Im „Bert. Lokalanz." berichtet Karl RoSner über die deutschen Erfolge zwischen ArraS und Lens aus Touai vom 1. Februar: Die einzelne» Kämpfe iu diesem Höhen- uelände erweisen sieb immer mehr als Teil eines größeren zusammenhängenden Vorstoßes. Vier derartige Stöße haben im Verlause weniger Tage e i n e u g r o ß e n ein heitlichen Erfolg gezeitigt. Die Heimat wird den pflichttreuen und t'ampfesfreuöigeu Offizieren und Mann schaften nicht genug Lob und Ruhm »ür ihre Taten spenden können. Von neiwilligen Kräften, die sich den zum Sturm befohlenen Kompanien anschlojsen, wurde der Raumgewinn auf ncehr als das Vierfache des ursprünglich ge planten erhöht. U n s e r e V e r l u st e w a r e n g e r i n g. Mobilisierung in Acglsptc» Bern. 1. Februar. Eine Soudermeldung deS „Temos" aus Eairo besagt. Saß auf Ersuchen deS britijcktzm Oberkommandos der KriegSminifter dem Ministerrate eine Vorlage betreffend Mobilisation aller Klassen der Re serve des ägyptische» Heeres unterbreitet hat. Ausge nommen sind die Regierungsbeamten. ' H" 1 » P anstalt zu Bautzen und die LanöeserziehungSansialt für Blinde und Schwachsinnige zu Ebenmitz-Altendorf ver mehrt worden sind. In die Amtszeit des Herrn Ministers v. Metzsch fielen auch die Schaffung des Wahlgesetzes von 1806 und die Novelle zum Vereinsgesetze von 1808. Staatsminister v. Metzsch ist damals an die Aenderung des Wahlrechtes nur schweren Herzens gegangen. Die Gesetze wurden von der Ersten und von der Mehrzahl der Zweiten Kammer ange nommen, und haben dem Minister, obwohl er nur das Beste gewollt hat, auch viele Vorwürfe eingetragen. In allen Kämpfen bewährte sich jedoch sein vornehmer und vor urteilsloser Sinn und sein ehrliches Bestreben, nur dem Woble Sachsens zu dienen. Nach läjädriger Tätigkeit trat Staatsminisier a. D. v. Metzsch-Reichenbach am 30. April 1006 von der Leitung der Ministerien des Innern und der Auswärtigen Ange legenheiten zurück. Er war damals bereits an der Grenze der 70er Jabre angelangt und hatte sich schon feit längerer Zeit mit Riicktrittsgedanken getragen. Auf Wunsch Seiner Majestät des Königs ließ sich Erzetlenz v. Metzsch immer wieder bestimmen, im Amte zu verbleiben und vor Beginn deS Landtages 100506 hatte er die ausdrückliche Zusage erbeten und erhalten, daß er nach dessen Schluß verab schiedet werden würde. Als sei» Nachfolger wurde von Sr. Majestät dem König der damalige Wirkl. Geh. Rat und Königl. Sächsische Gesandte in Berlin Dr. Graf Adolph Karl Philipp Wilhelm von Hohenthal und Bergen berufen und dem Staatsminister Tr. v. Rüger der Vorsitz im Ge- samtiiiinisterinm übertragen. Staatsminister v. Metzfcb Reichenbach wurdc ein dankbarer Anerkennung seines lang jährigen treuen und ersprießlichen Wirkens unter der Be lastung von Rang und Titel eines Staatsministers als solcher in den Ruhestand versetzt und znm Minister des Königl. Hanfes ernannt. Die langjährige hervorragende Tätigkeit des um daS Wobt Sachsens hoch verdienten Mannes sind mit den beckisten Anszeichnnngen belohnt »norden, die von Mon- archen überhaupt vergeben werden können. So verlieh ihn» Se. Majestät der König den Sächsischen Hausorden der Rantenkrone, »nährend ihm die Stadt Dresden zu ihrem Ehrenbürger ernannte. Möge dem «.greisen Staatsmanne noch ein recht langer, heiterer und ungetrübter Lebens abend beschieden sein. Beschlagnahme van Web- und Wirkwaren Am l. Februar 1010 trat riue neue Bekanntmachung über Beschlagnahme und Bestaudserhebung von Web- und Wirkwaren GV .K. l000 11. 15 I< 6. TZ iu Kraft. Diese Bekanntmachung, die au Stelle der früheren Bekannt machungen Ne. O I. 73l 3. >7, lv. IT .V VV. K. 231/0. !5 l< IT .V O K 1007 1». ,5 Ix IT .V und O >1. 000/11. 15 lx IT N tritt, umjaß! alle Web- und Wirkwaren, gleichviel ob sie aus Schafwolle, Mohair, Kamelhaare», Alpaka, Kaschmir oder sonstigen Tierhaaren, Kunstwolle, Baumwolle, Knnstbanmwolle, Bastfasern oder ionstigen Pflanzenfasern, aus Abfällen oder Mischungen der genannten Spinnstone allein oder ans einer Zusammen setzung verschiedener Spinnstoffe, bei Sandsack und Stroh- sackgeweben auch unter Mitverwenduug von Papier berge- stellt sind. Insbesondere betrifft die Bekanntmachung: 1 Slojse zur Oberkleiduug »ür Heer Marine. Be amte und Gefangene, 2. Schlaf- und Pferdedecke»» ttWoilacbsl und Decken- itoffe. 3. Männer-Trilolageu, l. farbige Wautiestvtte und farbige Statte für Krankenbekleiduug. 5. »arbige Fntlerslotte 0. rvbe und gebleichte Wäsche- »nö Futterstoffe, Drilliche, nzngsiosfe. 7. Segeltuche und Plannojfe. 3. Sandfackftojje. Alte vorgenannten Gegenstände werden beschlag - u a I» m t. Die Art der Beschlagnahme und die von ihr be troffenen Mengen sind bei den einzelnen Gegenständen ve» stbirden »nie sich »m Einzelnen aus einer der Bekannt machung beigefügte» ansfübrlickien ll e b e r i i ch t S t a f e l ersehen läßt. Tie Beictitagnahme nuoost auch die in der Herstellung begriffenen Gegenstände, sobald ibre Herstellung beendet