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November «e,ug«p,ei-: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstratze 20, sowie durch die deutschen Postanstalten S Mart merteljährlich. einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. «574. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrist der Smal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Lextseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. der I ä 9201 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Inseratenteile.) 8052 Nichtamtlicher Teil und ent- den den den den den Bei und Werkzeug- und Maschinenfabrikanten Ehregott Robert Ackermann svn. in Chemnitz als Vor fitzenden, Maschinenfabrikanten Heinrich Robert Liebau in Chemnitz als stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer, Maschinenschlossermeister Fritz Russelmann in Meerane, Maschinenbaumeister Bernhard Nestler in Thum, Aaschinenbaumcister Bernhard Müller in Rochlitz Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Landgerichtsrat vr. Karl Moritz Friedrich Knackfuß in Chemnitz für die Zeit vom 1. Februar 1910 an zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Chemnitz mit dem Titel und Range eines Oberamtsrichters zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kantor in Frankenheim August Hermann Knappe das Albrechtskreuz bei seinem Übertritte in den Ruhe- stand zu verleihen. gelassen werden. Vertin, den 19. November 1909. zollfreien Mengen errichtet worden. Dresden, am 18. November 1909. Königliche Generalzolldirektion Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. 8049 Lekanutmachung. Mit Bezugnahme auf die in Nr. 58 des Reichs- Gesetzblatts verkündete Kaiserliche Verordnung vom 3. d. M., durch welche der Reichstag berufen ist, am 30. November d. I. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichs tags an diesem Tage um 12 Uhr Mittags im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses stattfinden wird. Der Eröffnung wird ein Gottesdienst vorangehen und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Königlichen Dom um 11 Uhr, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigskiche um 11^ Uhr. Die weiteren Mitteilungen über die Eröffnungs sitzung erfolgen im Bureau des Reichstags, am Königs platz, am 29. und 30. d. M. von 9 Uhr Morgens ab. In diesem Bureau werden auch die Legitimations- karten für die Eröffnung ausgegeben und alle sonst er forderlichen Mitteilungen gemacht. Zuschauer können zu dem Eröffnungsakte nicht zu Meisterprüfungskommisfion für das Maschinen- Werkzeugschlosserhandwerk. Dem Anträge der Gewerbekämmer Chemnitz Lekanntmachnng. In Untersachsenberg im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock ist ein Anmeldeposten zur Entgegennahme von mündlichen, in dem Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 vorgeschriebenen Anmeldungen von Mehl und Backwerk in den für Bewohner des Grenzbezirks nachgelassenen sprechend hat die Königliche Kreishauptmannschaft im Einverständnis mit der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig beschlossen, für den Bezirk der Gewerbekammer Chemnitz eine Meisterprüfungskommission für das Maschinen- und Werkzeugschlosserhandwerk mit dem Sitze in Chemnitz zu errichten und auf Äe Dauer von 3 Jahren vom 1. Dezember 1909 an zu deren Mitgliedern zu ernennen Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I«. Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen. Post-Verwaltung sind ernannt worden: Müller Vom Königlichen Hofe. Dresden, 22. November. Ihre König!. Hoheiten die Frau Prinzessin Johann Georg und Prinzessin Mathilde besuchten heute den im Taschenberg-Palais veranstalteten Wäscheverkauf des Dresdner Hilfsvereins. Dresden, 22. November. Die hier anwesenden Mit glieder des Königlichen Hauses vereinigten Sich gestern zur Mittagstafel bei Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Mathilde. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 22. November. Heute vormittag empfing Se. Exzellenz der Hr. Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt im Beisein de- Ministerialdirektor- vr. Roscher die Vorsitzenden und Syndiken der sächsischen Gewerbekammern im Ministerium des Innern. Der Vorsitzende der Gewerbekammer Zittau, Hr. Reiche-Bautzen, stellte die Erschienenen vor, be grüßte Se. Exzellenz im Namen der Kammern und sprach dabei die Hoffnung au-, daß da- auf gegenseitigem Vertrauen gegründete Verhältnis, wie e- bisher zwischen dem Ministerium de- Innern und den Gewerbekammern bestanden habe, auch unter dem neuen Herrn Minister erhallen bleiben möge. Se. Exzellenz stellte dies gern in Aussicht und unterhielt sich dann noch eingehender mit den anwesenden Vertretern de- Hand werk-, Kleinhandels und Kleingewerbe- über dessen Lage, Wünsche und Aussichten. vber»erwalti«-»gericht Da« sogenannte Steuer- Privilegium der Festbesoldeten, wonach dann, wenn Gemeindeanlagen nach dem Maßstabe de« Einkommen« erhoben werden, feste« Diensteinkommen, Wartegeld und Pension nur zu vier Fünfteilen in Anschlag zu bringen sind, ist vom 1. Januar 1909 ab durch Gesetz vom 23. Dezember 1908 beseitigt worden. Das Gesetz schreibt jedoch vor, daß die früheren Bestimmungen zugunsten derjenigen Steuer pflichtigen auch fernerhin Anwendung finden, bei deren Veranlagung zu den Gemeindesteuern im Laufe de« Jahre-1908 sie anzuwenden gewesen sind. Die letztere Vorschrift gibt wegen ihrer Fassung zu Zweifeln Anlaß, und es hat daher das Oververwaltungsgericht neuerdings folgende zwei Fragen zu beantworten gehabt: 1. Gilt das Privilegium auch in solchen Gemeinden, die ihre Anlagen im Jahre 1908 nicht nach dem Maßstabe des Einkommen- erhoben haben ? 2. Kommt die Vergünstigung auch denjeniven Steuerpflichtigen zu, die im Jahre 1908 zwar festes Diensteinkommen bezogen, aber nicht in Sachsen sich aufgehalten haben? Das Oberverwaltungs gericht hat die erste Frage bejaht, weil die Entstehungsgeschichte de- Gesetzes vom 23. Dezember 1908 erkennen lasse, daß insoweit eine einschränkende Auslegung dem Willen des Gesetzgebers nicht entsprechen würde. Die zweite Frage dagegen ist verneint worden, weil die Vergünstigung bloß von denjenigen Steuer- pflichtigen beansprucht werden könne, die im Jahre 1908 nicht nur festes Diensteinkommen bezogen, sondern auch mit diesem damals der Steuergewalt einer sächsischen Gemeinde unterstanden hätten; denn nur von diesen Personen könne gesagt werden, daß die Vergünstigung bei ihrer Veranlagung im Jahre 1908 anzuwenden gewesen sei. Die über die zweite Frage getroffene Entscheidung schließt nicht nur alle neu in Sachsen zuziehenden Personen, denen während des Jahres 1908 irgendwo im Auslande festes Dienst einkommen gewährt worden ist, von dem Fünftelabzug aus, sondern auch Beamte, die infolge Versetzung gerade im Jahre 1908 an einem außersächsischen Orte geweilt haben. Dies ist die not wendige Folge des Umstandes, daß vom Gesetze ein bestimmtes Jahr, und zwar das Jahr 1908, als das entscheidende bezeichnet worden ist. — Die Tagesordnung für die Freitag, den 26. November, vormittags ^12 Uhr in Dresden stattfindende Kreisauss chuß- fitzung enthält folgende Gegenstände: Übertragung der Konzession zum Betriebe der Privatkrankenanstalt deS katholischen Schwestern hauses in Dresden auf die kath. St. Josephsstiftung; Gesuch der tanzberechtigten Saalinhaber zu Pirna um Erweiterung der Er laubnis zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken. — ES schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an, in der zwei Gesuche um Erteilung der Erlaubnis zum gewerblichen Betrieb eines Schauspielunter nehmens sowie »ehn Rekurse in Gemeindesteuersachen und fünf Rekurse in Berkeyrsabgabensachen zur Beratung stehen. Zeitungsschau. Zum Kieler Werftprozeß finden wir die folgenden Ausführungen in der „Kieler Zeitung" vom 19. No vember: Bon einer zuverlässigen Seite, die mit den Verwaltungs- Verhältnissen der Marine genau vertraut ist, wird uns geschrieben: Seit dem Beginn dieses Prozesses wird das deutsche Volk mit einem Meer von Druckerschwärze überflutet. Eine Menge Menschen, die eine Kaiserliche Werft niemals gesehen und noch weniger von ihrem Riesenbetrieb eine Vorstellung haben, fühlen sich berufen, auf Grund der Angaben eines zahlreicher Betrügereien und der raffiniertesten Fälschungen angeklagten Althändlers, der das größte Interesse daran hat, zum Zwecke seiner Entlastung die Zustände auf der Werft zu Kiel in möglichst ungünstigem Lichte zu schildern, ferner auf Grund der in den Tagesblättern nur ganz kurz und unvollständig und häufig sogar unrichtig wiedergegebenen oder unrichtig verstandenen Aussagen einzelner Zeugen Zeter und Mordio zu schreien über einen Sumpf in der Marineverwaltung, über wahrhaft russische Zustände, die in Deutschland bisher un erhört gewesen und uns in den Augen der Nachbarländer dis kreditieren müssen. Da erscheint es angebracht, einmal die Verhältnisse kurz klar zulegen ES handelt sich in dem Prozeß um Bestechungen von Be amten und Unterschleife, die seit etwa zehn Jahren bei dem Ver kauf von ») Altmaterialien, d. h. den durch die hierfür eingesetzte Aus- schußbesichtigungSkommission für unbrauchbar erklärten Materialien, und von b) Abfällen, die bei der Verarbeitung von Materialien, ins besondere von Metallen entstehen, bei der Kaiser!. Werft in Kiel durch Beamte der Werft in Verbindung mit Althändlern vor gekommen sein sollen. Wie der Oberwerftdirektor Vizeadmiral v. Usedom als Zeuge auSgesagt hat, hat die Werft Kiel im Jahre 1908 mit einem Etat von 61 Millionen gearbeitet; der Wert der Altmaterialien und Abfälle betrug für die gleiche Zeit etwa 400000 M., also nur 0,65 Proz. oder den 152. Teil des Betriebs der Werft Kiel. Nur von diesem, der Größe und Bedeutung nach so außerordentlich kleinen Teil der Werstverwaltnng können Unregelmäßigkeiten be hauptet werden; in bezug auf die übrigen 151 Teile liegt keine Klage vor. Und was wird in bezug auf Altmaterial und Abfälle der Verwaltung vorgeworfen? Daß sie über die Verwendung derselben nicht sorgfältig Kontrolle geführt habe, die Abfälle re. nicht habe genügend sortieren lassen, daß, wie Frankenthal behauptet, die der Au-bietung zum Verkauf zu grundeliegenden Bedingungen unmittelbar die Ringbildung be günstigt hätten, und daß die Termine zur Verdingung zu kurz angesetzt worden seien, um auch Firmen in größerer? Entfernung von Srel die Beteiligung zu ermöglichen. Kontrolle: Die Werft hatte die Kontrolle in dem Rechnungs rat Heinrich und den ihm zugeteilten Beamten. Sollte sie noch eine Kontrolle zur Kontrolle dieser AufsichtSorgane schaffen? und etwa zur Kontrolle dieser Kontrolle wieder Kontrollorgane? Wohin sollte man damit kommen? Die Beamten sind da, daß Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Schutz mann Otto Richard Lips in Chemnitz für das mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Aufhalten zweier durch gehender führerloser Pferde eine Geldbelohnung be willigt. 4926IH Ehemnitz, am 12. November 1909. 8059 Königliche KreiShauptmannschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den Bootsleuten Wilhelm Götze aus Bittkau und Hermann Kodoll aus Rogätz für die von ihnen am 22. September 1909 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines Mannes vom Tode des Ertrinkens in der Elbe je eine Geldbelohnung bewilligt. 4523 ui Dresden, am 1b. Oktober 1909. 8064 Königliche Kreishauptmannschaft. als Beisitzer. 17866IV Ttzenmitz, ant 19. November 1909. 8060 Di« Königliche Kreishanptmannschaft. Franz, seither gegen Tagegeld beschäftigte Postgehilfinnen, als etatmäßige Postgehilfinnen. Im Gefchift-beretche de» Ministerium» de» Kultn» «. Sfseut- liche« Unterricht». Zubesetzen: Die fünfte ständige Lehrerstelle an der achtstufigen Volksschule zu Mühlgrün bei Auerbach i. V. Koll.: die oberste Schulbehörde. 1500 M. gesetzl. Grundgehalt und 200 M. Wohnungsgeld für unverheiratete, 300 M. für ver« heiratete Bewerber. Bewerbungsgesuche nebst den erforderlichen Beilagen bis 4. Dezember an den K. Bezirksschulinspektor zu Auerbach i. B. Vorstellung nicht erwünscht. Im Geschäftsbereiche deS Evangelisch-lutherischen LandeSkonsistoriumS sind im regelmäßigen Verfahren zu besetzen: das Pfarramt zu Trebsen mit Seelingstädt (Grimma), Kl. VI (^), Koll.: Leopold August Georg v. Zimmer mann auf Trebsen; das Pfarramt zu St. Afra m Meißen, Kl. VI (8), Koll.: das Ev.'luth. Landeskonsistorium. — Ange stellt bez. versetzt: k. E. I. Ranft, DiakonuS in Hohenstein- Ernstthal, al- Pfarrer in MUsen St. Micheln (Glauchau); F. F. Roth, Hilf-geistlicher in Lauter, al» DiakonuS in Wilkau (Zwickau); F. A. Höppenstein, Predigtamtskandidat, als Hilf-geistlicher in Lauter (Schneeberg); A. M. Dybeck, Predigtamtskandidat, al» Hilfsgeistlicher in Limbach (Chemnitz II); F. B. H. Ludewig, Prediglamtslandidat, als Hilssgeistlicher in Hartmannsdorf (Roch litz); 8. H. E. Steinbach, DiakonuS in Dresden-Plauen, als Pfarrer daselbst (Dresden I); 8. 0r. ptül. Th. F. JeremiaS, DiakonuS in Dresden-Pieschen, al» VereinSgeistlicher des Stadt vereins für innere Mission und zugleich Hilfsgeistlicher an der evang. Hoskirche in Dresden; 8. I. G. Alex, Pfarrer in Hilbers dorf, als Pfarrer in Oberoderwitz (Oberlausitz); 8. G. A. Lipp mann, DiakonuS an der Martin Lutherkirche in Dresden, als Pfarrer in Niederau mit Oberau (Meißen); I. H. Möbius, Pfarrvikar in Beucha, al» Pfarrer in Albrechtshain mit Erd« mannShain (Grimma). königlich Sächsischer Staatsanzetger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Dresdner Journal.