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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des SLadLraLhes des Königs. Amtsgerichts Wursnrh Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Naum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasin- stein L Vogler u. „Jnvalidcn- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Illnstr. Ssnntags- Htatt lwöchentlich), s. Kine tandwirth- fchaftläche Weirage (monatlich). , Abonnements-Preis: Vierteljährl. 1M.25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und «erlüg F-^r>- WkMndvitvMev Ashrgsng. Sonnabend. Nr. 6. Februar 18S2. Bekanntmachung. Da in neuerer Zeit das freie Umherlaufenlassen der großen Hunde und insbesondere der Fleischerhunve wieder sehr überhand genommen hat, so wird im Hinblick auf die Belästigungen und Gefahren, welche hierdurch für das Publikum und namentlich für die Kinder entstehen, die unterm 10. Januar 1884 erlassene Bekanntmachung eingeschärft, nach welcher große Hunde innerhalb der Stadt überhaupt nicht frei umherlaufen dürfen, sondern nur an der Leine zu führen sind und Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast bestraft werden. Hierbei wird noch ausdrücklich bemerkt, daß alle Hunde am Halsband mit der auf das laufende Jahr gültigen Steuermarke zu versehen sind, und daß nach Z 6 des Gesetzes vom 18. August 1868, die Einführung der Hundesteuer betr., Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen Lokalitäten ohne die für das laufende Jahr gültige Marke am Halsband betroffen werden, durch den Caviller wegzufangen sind und der Letztere mit der entsprechenden Weisung versehen worden ist. Pulsnitz, am 4. Februar 1892. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Zum Kapitel der Soldaten-Mißhandlungen. Die „Nord. Allg. Zig." schreibt an leitender Stelle: Eine bemerkenswerthe Aufmerksamkeit widmen viele Blätter einem in der Sonntagsnummer des offiziellen Organs der sozialdemokratischen Parteileitung mit der Ueberschrift: „Zu den bevorstehenden Reichstagsverhand lungen über den Militäretat" veröffentlichten Erlasse des Generalkommandos des 12. Armeekorps. Derselbe, datirt vom 8. Juni 1891, beschäftigt sich mit in letzter Zeit vorgekommenen kriegsgerichtliche» Unter suchungen wegen körperlicher Mißhandlung Untergebener durch Vorgesetzte; führt eine Reihe solcher Fülle an, welche „auf einen hohen Grad der eingerissenen rohen Gesinnung und Gefühllosigkeit schließen lassen"; betont, von welchen empfindlichen Folgen diese Fälle für die betreffenden Unter offiziere gewesen sind — in 6 Fällen hat das Militär gericht auf zusammen 18^4 Jahr Lefängniß erkannt und dreimal Degradation ausgesprochen! Endlich macht der kommandirende General des sächsischen Armeekorps den Regiments- rc. Komniandeuren zur Pflicht, dem hervor getretenen Mißbrauche mit Aufbietung aller Kräfte zu steuern. Der Erlaß schließt nämlich: „Die Herren Regiments- pp. Kommandeure werden zweifellos mit ihrem ganzen Können und ihrer ganzen Energie bestrebt sein, die gerügten Uebelstände auszurotten und ihre Untergebenen aller Grade an zuhalten, körperlichen Mißhandlungen vorzubeugen, vorgekommene aber unnachsichtig zur Meldung zu bringen. Ich hege das feste Zutrauen, daß die Herren Kommandeure in diesem ihrem Streben nicht Nachlassen und durch persönliches Eingreifen und mit Unterstützung ihres Offizierkorps, insonderheit ihrer Kompagnie- pp. Chefs auch Abhülfe schaffen werden. Sollten indessen Vorgesetzte, gleichgültig welchen Grades, wider Erwarten es sich nicht angelegen sein lassen, für die Erreichung des angedenteten Zieles mit ganzer Kraft einzutreten, vielleicht sogar vvrge- kommene Mißhandlungen unter irgend welchem Vor wande zu verbergen suchen, so will ich keinen Zweifel darüber lassen, daß solche Vorgesetzte unnachsichtlich zur strengsten Verantwortung gezogen werden würden." Obwohl es außer Zweifel ist, daß dieses offenbar nicht für die Oeffentlichkeit bestimmte Aktenstück nur durch «inen Vertraueusmißbrauch in die Hände der sozialdemo- l ratischen Publizistik gelangt sein kann, so vermögen wir loch nicht abzusehen, wie man sich dessen Verwerthnng l ei den Verhandlungen des Reichstags über den Militär- >tat denken mag. Daß jede körperliche Mißhandlung Untergebener ein arger Mißbrauch ist, steht außer allem Zweifel. Daß dieser Mißbrauch vorkommt, ist gewiß bedauerlich; un zweifelhaft aber verdient es die höchste Anerkennung, wenn die höheren Truppenführer demselben in jeder ihnen mög lichen Weise entgegentreten, was auch der gedachte Erlaß in hervorragender Weise thut, indem er die Komman deure zur strengsten Pflichterfüllung anspornt. Sollte man es also einerseits dankend anerkennen, wenn die Militärbehörden in so energischer Weise vor gehen, um Mißbräuchen zu steuern, Mißbräuchen, für welche gerade dort, wo eine große Zahl junger, im kräf tigsten Lebensalter stehender Männer in fortdauerndem persönlichen Kontakt steht, ein Boden gegeben ist, so läßt doch andererseits auch die Strenge nichts zu wünschen übrig, mit welcher die Militärgerichte den Uebelthätern begegneten, Man vergegenwärtige sich nur, daß, wenn ein Betrun kener einem harmlosen Passanten aus offener Straße mit der Faust ins Gesicht schlägt, die Zivilgerichte solche Rohheit mit Strafen von einigen Wochen gebüßt erachten, wäh rend das Militärgericht für die in dem Erlasse ange führten Fälle, bei denen es sich allerdings um Mißbrauch der Amtsgewalt handelt, auf Strafen von 2 bis zu 5 Jahren erkannte. So sehr in der Ordnung diese Strenge der Militär gerichte allseitig gefunden werden wird, so wenig vermögen wir zu verstehen, wie nichtsozialdemokratische Blätter in diesem Erlasse etwas Besonderes finden wollen und an der Hand desselben allerlei halb im Dunkeln bleibende Andeutungen machen oder aber für von ihnen gerittene Prinzipien Beweismaterial darin entdecken wollen. Wenn die sozialdemokratischen Blätter der Absicht des Erlasses gar keine Beachtung schenken, sich der „Vorwärts" vielmehr nur mit der agitatorischen Beleuchtung der be straften „Fälle" befaßt und dieselben „gegen den Milita rismus" fruktiziren will, so gehört das eben zu den sozial demokratischen Gepflogenheiten. Allerdings scheint das sozialdtmokratische Parteiorgan sich nicht erinnern zu wollen, daß innerhalb derjenigen Organisation, welche das Blatt selbst vertritt, alle Augenblicke „Amts" - Mißbräuche Vor kommen. Oder wäre etwa auf solche nicht zu schließen, wenn immer wieder Warnungen vor sozialdemokratischen „Kaffenmardern" oder „Steckbriefe" hinter solchen in den sozialdemokratischen Blättern auftauchen? Damit sollte doch nahe gelegt sein, daß auch die beste Organisation und strengste Disziplin Mißbräuche nicht ganz ausschließt; an gesichts deren aber nichts weiter als strengste Ahndung und Ergreifung geeigneter Maßnahmen seitens der Vor gesetzten zu deren Abstellung und Vorbeugung verlangt werden kann; — beides Dinge, für deren Vorhandensein der Erlaß Zeugniß ablegt. Haben aber auch nichtsozialdemokratische Blätter für diese Seite der Sache gar keine Augen, wollen auch sie nur den Mißbrauch sehen, so dienen sie damit nur eben falls jenen Zwecken, welche die Sozialdemokratie verfolgt. Daß aber im Reichstage dieser Erlaß eine so einseitige Beleuchtung, wie ihm seitens der Blätter zu Theil ge worden, finden könnte, halten wir für ausgeschlossen, und eben deßhalb verstehen wir nicht, was man sich von dessen Veröffentlichung für die Reichstagsverhandlungen über den Militäretat versprechen mochte. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Wie aus dem Jnseratentheile der heu tigen Nummer zu ersehen ist, wird Sonntag den 7. dss. Mts., Abend 8 Uhr, auf Veranlassung desdeutsch-socialen Reformvereins unserer Nachbarstadt Kamenz im Saale des Hotel „Grauer Wolf" ein öffentlicher Vortrag des Herrn Reichstagsabgeordneten Zimmermann stattfinden. Genannter Herr wird über: „Die Ziele und Bestrebungen der deutsch - socialen Partei sprechen. Wir möchten nicht versäumen, hiermit nochmals ganz besonders auf diesen jedenfalls sehr anregenden Vortrag aufmerksam zu machen und den Besuch desselben namentlich auch den Herren Landwirthen zu empfehlen. Zur Deckung der Unkosten wird nur ein geringes Eintrittsgeld von 10 Pfg. erhoben werden. — Mit dem 1. Februar treten nach sächsischem Jagd gesetz außer den Hasen und Rehböckcu die Fasanen außer halb der Fasanerien, Wachteln, Becassinen rc. in die Schonzeit, während männliches und weibliches Edel- und Damwild, sowie Krammetsvögel noch 4, wilde Ent.n aber noch 6 Wochen hindurch erlegt werden dürfen In Preußen beginnt von jetzt ab die Schonzeit für weibliches Noth- und Damwild, sowie deren Kälber, in Oesterr ich aber für Rehböcke, Hasen, Rebhühner und alle Drosselarten. Elstra, 2. Februar. Eine interessante und dabei reichhaltige Ausstellung unseres Geflügelzüchter-Vereins zog Sonntag bis heute zahlreiche Besucher heran. Sehr anerkennenswerth war die Ausstellung mit Hühnern und Tauben beschickt und einige sehr seltene Rassen waren ver treten; dagegen fehlte doch eine größere Mannigfaltigkeit. Man vermißte exotische und Stubenvögel und mag beson ders die zu gleicher Zeit in Königsbrück und am 6. bis 8. in Bischofswerda stattfindende Geflügel-Ausstellung concurrirend eingewirkt haben. Summarisch aber ist der Erfolg zufriedenstellend. Es wäre sehr zweckmäßig, wenn sich nahegelegene Städte und Orte vereinigten, nicht gleich zeitig oder nahe aneinander Ausstellungen von Geflügel zu veranstalten, auch nicht jedes Jahr, dann würden solche weit mehr Beachtung finden und auch nutzbringen der sein. Bautzen, 1. Februar. Gestern Vormittag wurde durch die Herren Bundespräsident Tanner - Dresden, Be zirksvorsteher Winter-Bautzen, Krausche - Kamenz und Kretschmar-Löbau, sowie M. - V. - Vorst. Vogel - Bautzen Herrn Bezirkscommandeur Oberst Steindorf hierselbst das Diplom der Ehrenmitgliedschaft von Sachsens Militär vereinsbund feierlich überreicht. Das Diplom in feiner Umrahmung ist ein Merterwerk der Calligraphie und wurde, ebenso wie die Ernennung selbst, von dem Herrn Oberst mit großer Freude entgegengenommen. Bautzen, 29. Januar. Am 18. Januar fand die feierliche Einweihung des neuerbauten Marthastiftes statt, dessen Direktoriumsvorsitzender Herr Pfarrer lüo. tllsol. Immisch-Göda ist, einer Anstalt, die zunächst der ganzen Lausitz in L-tadt und Land dienen will. Sie hat sich innerhalb dreier Jahre aus den schwierigsten Verhält nissen so emporgeardeitet, daß sie in ihrem neuen sehr praktisch erbauten eigenen Heim eine Dienstboten- und e ne Haushaltungsschule, ein Hospiz für alleinstehende Damen und eine sittlich schützende Herberge für zeitweilig dienstlose ehrbare Mädchen errichten konnte. Die Dienst- botcnschule war ursprünglich für 10 Mädchen errichtet, jetzt hat sie 36 Schülerinnen und die Haushaltungsschule für Töchter aus besser situirten Familien hat ein für sie erforderliches umfassenderes Programm neben all' den Fertigkeiten und Kenntnissen, die im häuslichen Leben gebraucht werden. Die Anstalt wird von Diakonissen des Dresdner Mutterhauses geleitet. — Der König!. Bezirksschulinspektor Herr Rabitz ist von Löbau nach Bautzen in gleicher Eigenschaft versetzt worden. An seine Stelle, für den Bezirk Löbau ist der seitherige Bürgerschuldirektor Zimmler in Reichenbach i. V. ernannt worden. Herr Bezirksschulinspektor Fink in Kamenz wurde zum Commissar für die Wahlfähigkeitsprü fungen am Königlichen Seminar zu Löbau ernannt. — In Angelegenheit des Bahnprojektes von einem geeigneten Punkte der Bautzen-Königswarthaer Bahn nach Kamenz hat jetzt auch die Stadtvertretung von Bautzen Stellung genommen und zwar in der Weise, daß sowohl der Stadtrath wie anch das Stadtverordneten - Kollegium die von der Klostergegend aus ergangene Petition unter zeichnen wollen, wie aus Folgendem, an den Verfasser der Petition, Hrn. Geometer Rentsch Kamenz, eingegangenen Schreiben zu ersehen. Das Schriftstück lautet: Ew. Hoch wohlgeboren hat, wie dem Stadtrath bekannt geworden,