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Großenhainer Werh altlmgs- und AuzchMatt. «mtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 12. November 18V« Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 21. November 1870 das Friedrich Wilhelm Zinke zu Coßlitz zugehörige Hausgruudstück Nr. 10 des Brand - Catasters, Folium 8 des Grund- und Hypothekenbuchs für Coßlitz, welches Grundstück am 22. August 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 250 Thaler — - - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Coßlitz aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Großenhain, am 25. August 1870. Königlich Sächsisches Gerichtsamt. j. v.: Ass. v. Loeben. Pl. Der hinter den Handarbeiter Ernst Wilhelm Bruchholz von Nieska unterm 3. vorigen Monats erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Großenhain, am 8. November 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bckm. Bekanntmachung. Diejenigen Kaufleute und Händler, welche Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreiben (Verkauf in Quantitäten unter Vs Eimer), hierzu aber die stadträthliche Erlaubniß noch nicht nachgesucht haben, wollen ihr Gesuch unverzüglich bei uns einreichen, wobei noch bemerkt sein mag, daß Diejenigen, welche jenen Handel bereits vor dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bnnd betrieben, den Erlaubnißschein kosten frei erhalten werden. Wer ohne obrigkeitliche Genehmigung Kleinhandel mit Brannt wein oder Spiritus betreibt, verfällt nach 8 147 der Bundes gewerbeordnung in eine Geldbuße bis zu Einhundert Thalern oder im Unvermögensfalle in verhältnißmäßige Gefängnißstrafe. Großenhain, den 10. November 1870. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. In Verfolg eines Beschlusses des Kanzlers des Norddeutschen Bundes und des k. preußischen Kriegsministers vom 1. Novbr. d. I. hat das k. sächsische Kriegsministerium Anordnung zu unverzüglicher Einleitung des Ersatzgeschäfts pro 1871 an die betheiligten Behörden dergestalt erlassen, daß die Anmeldung der militärpflichtigen Mannschaften zur Stammrolle in der Zeit vom 1. bis 15. December d. I. zu erfolgen, das Aushebungsgeschäft selbst aber zu Anfang des Monats Januar künftigen Jahres zu beginnen hat. — Im kgl. Bezirksgerichte zu Dresden wurde am 8. Nov. die erste Civilehe zwischen einem Juden und einer Christin im Beisein von Zeugen und eingeladenen Personen vollzogen. — Wie die „Dr. N." melden, haben sich Der hinter den Handarbeiter- Paul Richard Goltzsche von Linz unterm 21. September heurigen Jahres erlassene Steckbrief wird, da Goltzsche sich noch fortwährend aufsichtslos herumtreibt, hier durch erneuert. Großenhain, am 9. November 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bchnr. Bekanntmachung. Die am 1. November 1870 fälligen Grundsteuern auf den vierten Termin 1870 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 15. November 1870 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Ferner sind die Serviszuschüsse an die hiesigen Quartier träger auf die Monate April, Mai, Juni bis zum 16. Juli 1870, da ein bezügliches Einquartierungs-Regulativ zur Zeit hierorts noch nicht besteht, auf Grund der 88 3 und 8 der Allerhöchsten Verordnung über die Leistungen für das Militär vom 30. November 1867 durch den Grundbesitz aufzubringen, nach 1,6 Pfennig von jeder Steuereinheit zu erheben und zu gleich mit dem am 1. November 1870 fälligen Termin der Grundsteuer abzuentrichteu. Großeuhain, am 20. Qctober 1870. Der Stadtrath. Kunze. Gr. Bekanntmachung. Nach Beendigung der Verpachtung communlicher Wiesen, Sonnabend, den 12. d. Mts., also in der Nachmittagszeit jenes Tages, soll auch die zur Rothe'schen Stiftung gehörige Feldpareelle Nr. 1 auf die Zeit bis ultimo September 1875 unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden, was wir hiermit bekannt machen. Großenhain, am 10. November 1870. Der Rath daselbst. Kunze. WtzM. in der Nacht zum 8. Novbr. drei Unteroffiziere der auf dem Königstein internirten französischen Gefangenen an einem Seile, das sie sich aus ihren Leibbinden, Hand- und sonstigen Tüchern gewunden, in der Felsspalte zwischen der Königsnase und der Friedrichsburg heruntergelassen und geflüchtet. Jedenfalls wird derartigen weiteren Unternehmungen mit Energie vorgebeugt werden. Preußen. Die „Prov. - Corr." vom 9. Novbr. sagt: Die Berufung des Reichstags findet vermuthlich gegen den 20. Novbr. behufs Beschlußfassung über die weiteren Kriegsführungsmittel, sowie über den Eintritt der Südstaaten statt. Der Eintritt Hessens, Badens und Würtembergs ist in sicherer Aussicht. Die Beziehungen Bayerns unterliegen noch weiteren Verhandlungen. Genauere Bestimmungen über die Reichstagssession können nur