Volltext Seite (XML)
WmM für WM Wmdt. NBen, Menlehn md die UmWenden. Imtsblatt für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 43. Dienstag, den 3«. Mai 18S3. Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne t Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erlaß an die Gemeindebehörden, die Erhebung einer Gemeindesteuer-Statistik betr. Das Königliche Ministerium des Innern hat, nachdem die überwiegende Mehrzahl der hierüber gehörten Behörden sich für die Erhebung einer Gemeindesteuerstatistik in dem von dem Königlichen Ministerium in Aussicht genommenen Umfange erklärt hat, beschlossen, diese Erhebungen auf Grund des dafür aufgestellten Fragebogens zu veranstalten. Den Gemeindebehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird hierzu Folgendes zur Nachachtung eröffnet: I. Jeder Ortsbehörde wird in den nächsten Tagen ein Exemplar des Fragebogens von hier aus zugehen. Dieser Fragebogen ist von den Ortsbehörden unter gehöriger Be achtung der am Fuße desselben unter 1)—9) dazu gegebenen Erläuterungen sorgfältig auszufüllen und sodann spätestens Lnde Juni vss. Js. anher einzureichen, worauf derselbe hier geprüft und eventuell zur Berichtigung und Vervollständigung der betreffenden Ortöbehörde zurückgegeben werden wird. Je weniger Lücken diese Beantwortungen enthalten und je weniger dieselben zu Zweifeln Veranlassung geben, um so mehr werden sich namentlich mündliche Befragungen der Herren Gcmeindevorstände an Kanzleistelle zur Aufklärung verüberflüsstgen. 2. Zum Zwecke der möglichst correkturfreien und sorgfältigen Beantwortung der gestellten Fragen wird den Ortsbehörden empfohlen, die bezüglichen Antworten zunächst auf einen gewöhnlichen Bogen Papier zu schreiben und sodann erst in den Fragebogen einzutragen. S. Zu jeder Frage, welche für die betreffende Gemeinde nicht in Betracht kommt, ist dies — soweit nöthig unter Hinzufügung einer erläuternden Bemerkung — durch einen Querstrich anzudeuten, damit die Königliche Amtshauptmannschaft daraus entnehmen kann, daß die betreffende Frage nicht übersehen worden ist, sondern sich nur für diesen Ort erledigt. 4« Da für die Rittergüter und andere vom Gemeindeverbande ausgenommenen Grundstücke besondere Fragebogen nicht ausgcgeben werden, so ist bei den bezüglichen Fragen gleich zeitig mit anzugeben, inwieweit die betreffenden örtlichen Anlagen (Armen-, Kirchen-, Schulanlagen) sich auch auf die Rittergüter und sonstigen von dem Gemeindeverbande ausgenommenen Grundstücke erstrecken. Die Königliche Amtshauptmannschaft ist bereit, den Ortsbehörden bei etwa über die gehörige Beantwortung der gestellten Fragen u. s. w. entstehenden Zweifeln auf mündliches oder dafern eine kurze Antwort auf eine bestimmt gestellte Frage genügt, auch auf schriftliches Ansuchen die gewünschte Auskunft zu ertbeilen. Meißen, am 26. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Airchbach. Bekanntmachung, das Baden in der Elbe betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt findet sich veranlaßt, wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß durch Bekanntmachung vom 15. Mai 1880 bei Geld strafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haftstrafe verboten worden ist, in der freien Elbe an nicht besonders abgesteckten Badeplätzen sowie ohne Badehosen zu baden. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften haben nicht nur die Aufrechterhaltung dieses Verbotes zu überwachen, sondern auch für Beschaffung geeigneter Badeplätze zu sorgen und die Absteckung derselben durch schifffahrtskundige Personen bez. unter Mitwirkung der hierzu beauftragten Elbstromaufseher ausführen zu lassen. Meißen, am 27. Mai 1893. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. v. Airchbach. Freiwillige GrnnSftücksverfteiqerung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll Sen 15. Ium 18S3, Borm, s Uhr, das zum Nachlasse des Gemeindevorstandes Aarl Heinrich Ferdinand Pietzsch in Herzsgswalde gehörige Hausgrundstück No. 70 des Brandkatasters und Fol. 99 des Grund- und Hypothekenbuches für Herzogswalde, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4600 M. gewürdert worden ist, auf Antrag der Erben hier an Amtsstelle freiwilliger Weise rersteigert werde». Die Oblasten sowie die Versteigcrungsbedmgungcn sind aus dem an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschläge ersichtlich. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, °m -4 « is-z Idr «nnKLntt. Donnerstag, den 1. Juni dss. Js., 1V Uhr Bormittags gelangt an hiesiger Gerichtsstelle 1 Winterüberzieher, 2 Stoffröcke, 1 Mütze, 1 Harmonika und 1 Lade zur öffentlichen Versteigerung. Wilsdruff, den 24. Mai 1893. " Vnsch, Ger.-Vollz. Donnerstag, den 1. Juni ds. Js., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathssitzung. Wilsdruff, am 29. Mai 1893. Der Stadtgemeinderath. Fi^er, Brgmstr. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der König!. Amtshauptmannschaft Meißen bleibt wegen Massenschutt der Lommunikationsweg Schmiedewalde Birkenhain bi» zur Linde vom 31. Mai bis 4. Juni für den Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über Limbach resp. auf den Birkenhain - Seeligstädter Kommunikationsweg bis zur Höhe und von da auf den sogenannten Grundweg verwiesen. Schmiedewa lde, den 29. Mai 1893. H Vshland, Gemeindevorstand. An unsere evangelischen Volksgenossen. Die soeben eingetretene vaterländische Krisis ist unter Um ständen erfolgt, welche auch dem Vorstand des Evang. Bundes die Pflicht auferlegen, sich im Namen seiner Mitglieder mit einem Wort deö Zeugnisses und der Mahnung an alle evan gelischen Volksgenossen zu wenden. Wir deutschen Protestanten bilden als solche keine politische Partei, wollen und sollen es auch nicht. Auf dem Grunde des evangelischen Bekenntnisses sind mancherlei politische Partei stellungen möglich, und insonderheit der Evangelische Bund ist verpflichtet, sich außerhalb dieser Gegensätze zu halten. Aber Eine Parteistellung schließt das evangelische Bekenntnis aus: das ist die der Vaterlandslosigkeit, — das ist die Erhebung des Partcistandpunktes über das Gemeinwohl. Und eben dieser Mgensatz von Vaterlandsliebe und Vaterlandslosigkeit, von christlicher Bürgerpflicht und Partcicgoismus ist in den jüngsten Lagen klarer hervorgetrcten, als je zuvor. Unsere neueste deutsche Geschichte hat die Bildung einer Partei ermöglicht, welche neben und über der vaterländischen Obrigkeit einen in die politischen Verhältnisse tief hinein regieren den Souverain in Rom anerkennt und die Machtfortschritte einer auf Weltherrschaft ausgehenden, weltlich gearteten Kirche über des Vaterlandes Wohl und Wehe stellt. Unsere Regierungen, obwohl selbst meist protestantisch und an der Spitze eines weit überwiegend protestantischen Volkes stehend, haben jene Partei durch fortgesetzte Nachgiebigkeit gegen ihre Ansprüche selbst groß ziehen helfen in der trügerischen Hoffnung, an ihr eine Stütze für die äußere Politik und eine Bundesgenossin im Kampf gegen innere Feinde zu gewinnen. Die Zerreißung dieser Illusion ist die große segensreiche Bedeutung des cingetrctenen kritischen Augenblicks. Der Centrumsführer Or. Lieber hat vor nicht langer Zeit die trotz der von ihm versuchten Ab schwächung ihrem Sinn nach durchaus beglaubigte Erklärung abgegeben, die Militärvorlage der Regierung sei, auch wenn begründet und berechtigt, nicht so wichtig als der Fortbestand der Centrumspartei, d. h. die Partei ist höher gestellt, als die Sicherheit des Vaterlandes gegen äußere Feinde. Das »ar nicht eine individuelle Aeußerung einer gereizten Parteilndcnschaft, das war — wie die enisprechende Handlungsweise der Partei mit wenigen ehrenvollen Ausnahmen bestätigte — das unver äußerliche ultramontane Princip, die Interessen der päpstlichen Herrschaft über das Wohl und Wehe der Staaten zu setzen. Dieses mit der pflichtmäßigen Aufgabe unserer Reichsregierung unverträgliche Princip ist, da es nunmehr vom Centrum selbst anerkannt ist, ferner nicht mehr zu leugnen oder zu verkennen. Dem gegenüber bezeugen wir, daß der evangelische Prote stantismus zum Vaterland grundsätzlich anders steht. Unser evangelisches Bekenntniß giebt uns nicht nur die volle Freiheit, sondern macht es uns zur Pflicht, unser irdisches Vaterland rückhaltlos zu lieben und die Sorge für sein Wohl durch kein Parteiinteresse einschränken zu lassen. Der UltramontaniSmut ist außer stände, dem Wort des Herrn gerecht zu werden, „gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gotte was Gottes ist",