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VmgÜlüiöWr Anzeiger. Amtsblatt für die Gerichtsämter lind Stadtrüthe zu Plauen, Pausa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. Ren mmfl sechzigster Jahrgang. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dieses Platt erscheint wöchentlich dreimal, und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Jährlicher AbonnementSpreiS, auch bei Beziehung durch die Post, I Thlr. 10 Ngr. — Annoncen, die bis Mittags 12 Uhr eingehen, werden in die TagS daraus erscheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen finden in der nächstfolgenden Nummer Ausnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. Donnerstag. 40» 22. April 1838. Die Jagdfrage ist immer noch nicht gelöst! Beide Kammcru Haden den Jagdgesetzentwurf in Bausch und Bogen angenommen, und doch soll die Jagdfrage noch nicht ab- und znr Ruhe gebracht sein. Leider ist dem so. Die 2. K. hat in Bausch und Bogen angenommen, um alleö Gerede, alle Anträge zu verhindern, die der 1.K. die Annahme verleiden konnten. Die 2. K. hat das Aeußcrste gethan, um der 1. K. den Entwurf mundrecht zu machen, aber die 2. K. hat sich auch nur dann an ihre Abstimmung gebunden erklärt, wenn die 1. K. darauf cingchen würde. Die 1. K. aber ist, trotz der Annahme, nicht ans alle Vorschläge der 2. cingegangen, und so ist diese, die 2., auch nicht mehr an ihre Abstimmung gebunden und kann ganz andere Bedingungen, An träge und Vorschläge zum Vorschein bringen, als das erste Mal. — Die 1.K. hat dagegen in Bausch und Bogen angenommen, um ihre Anträge, welche eine Verständigung mit der 2. K. sehr erschweren, geltend zu machen. Daher ist ein großer Unterschied in den Gründen, welche jede Kammer zur Annahme in Bausch und Bogen bestimmt haben. Die Unterschiede darin, waS beide Kammern und die Regierung wollen, bestehen etwa darin: Tie Regierung will zu §. 1 noch den Zusatz haben, daß sich die früheren Inhaber eines am 2. Marz von ihnen be sessenen, seitdem aber verkauften GutcS, sobald das Jagdrccht an die Gutsbesitzer zurückgegeben ist, eben so wie ihre Rechtsnachfolger binnen gleicher Frist zu melden haben, sobald sie nicht, im Fall der Gutsbesitzer auf die Rückgabe der Jagd anträgt, die Entschädigung, oder im Fall der Gutsbesitzer den Antrag auf Rückgabe unterläßt, ihr Jagdrecht, welches dann an sie zurückzugeben ist, verlieren wollen. — Ferner will die Negie rung den zu h. 1 gehörigen h. 16 so gefaßt haben, daß die Gutsbesitzer, an welche die Jagdberechtigung zurückgegeben ist, die früheren Inhaber oder Rechtsnachfolger dnrch Überweisung der Ablösungssumme entschädigen sollen. Das Ablösungskapital soll in diesem Falle sogleich dem früheren Inhaber ausgczahlt werden; nimmt es aber der jetzige Besitzer deS Gutes auf Grund von Privatrechtstiteln in Anspruch, so soll das Gericht die Ablösung im Depositum behalten. Wird nicht abgelöst, soll der Guts besitzer den frühem Inhaber aus eigenen Mitteln eben so hoch entschädigen, a!S sich die Ablösungssumme beläuft, die er selbst bezieht. Ueber h. 1 mit ß. 16, so gerecht er ist, ist die 2. K. noch nicht ganz mit der Negierung einig, und letztere kann, der Schwierigkeit der Aus führung halber, Anstoß daran nehmen. Die 1. K. will zu h. 3, daß das Recht, auf Ablösung anzutragen, dem Berechtigten wie dem Verpflichteten zustehen soll. Der Antrag auf Ablösung aber, wenn er von dem Be rechtigten gestellt wird, soll nur zulässig sein in Bezug aus die ganze Jagd, wie sie der Berechtigte über alle Gemeindeverbandsgrundstücke hat; soll aber unzulässig sein, wenn die Verpflichteten die Entschädigung aus der Staatskasse nicht haben und die Jagd ohne Entschädigung zurück geben wollen. — Ferner soll der Antrag auf Ablösung, wenn er vom Verpflichteten gestellt wird, einem und demselben Berechtigten gegen über ebenfalls nur in Bezug auf die ganze Jagd zulässig sein, nur im Bezug auf sämmtliche Gemeindevctbands - und Jagdbczirksgrundstücke. — Ferner soll, falls der Verpflichtete auf Ablösung anträgt, der frühere Be rechtigte bei Verpachtung der Jagd das Recht haben, binnen 8 Tagen in das höchste Gebot einzutrcten, auch wenn er im Termine nicht mit erschienen, und soll ihm die Behörde sofort von dem Verpachtungs- Ergebniß Kenntniß geben. — Ferner will die 1. K., daß der Antrag ei nes einzelnen Altberechtigten auf Rückgabe des Jagdrechts allen denen zugleich mit zu statten kommen soll, welche vor dem 2. März 1849 mit ihm mitbercchtigt waren. — Ferner will die 1.K. die Vorhatze nicht auf gehoben wissen re. Wird die 2. K. aus dieß Alles cingchen? Wir haben vorstehend nur einige der wichtigsten Differenzpunkte herausgehobcn, um zu zeigen, daß die Jagdfrage noch lange nicht abgethan ist. Man wird sich von allen Seiten noch viel Zwang anthun müssen, wenn die Sache noch zu einem Ende kommen soll. Zeitungen. Sachsen. Unter dem 6. April 1858 ist den Herren A. FaeilideS und Wiede in Plauen ein fünfjähriges Patent ans Mechanismen zur Anlegung und Vereinigung gerissener Fäden auf Spinnmaschinen crtheill worden. Dresden, 19. April. Tie heutige Sitzung der zweiten Kammer begann statt um 10 erst kurz vor 11 Übr. Die Rcgiftrande enthielt ein K. Decret, den Elstcrbrunnen betr., und die längst erwartete Vorlage über die Jmmobiliar-Brandversicherungöanstalü Hierauf machte Herr Staals- minister v. Beust ein«' Mittheilung. Er zeigte nämlich der Kammer an, daß, laut einer aus Lissabon eingctroffenen Depesche, sich gestern Sc. K. H. der Prinz Georg mit d c r Prin; e ssi n M aria A n n a, Schwester deS Königs von Portugal und Tochter der verstorbenen Königin Maria da (Uoria, verlobt habe. Tie ausgezeichneten Eigenschaften des Geistes und Herzens der genannten Prinzessin bürgten dafür, daß dieß Ereigniß für das K. HauS wie für das Land ein segensreiches sein werde. Dem väterlichen Herzen Sr. Majestät aber gereiche dasselbe zu um so größerer Befriedigung, als dadurch die beiden Zweige deS sächsischen Hauses (der Vater der Prinzessin ist bekanntlich ein Herzog von Eoburg) von Neuem verbunden würden. Präsident vr. Haase: Diese Mittheilung werde gewiß das Land mit hoher Freude erfüllen. Im Namen der Kammer bringe er die herzlichsten Glückwünsche dar und gebe denselben Ausdruck durch ein Hoch auf Se. Maj. deu König und das K. Haus, welches Gott segnen wolle. Mit dreimaligem Hoch stimmte die Kammer ein. Hierauf gelangte der schon neulich von uns erwähnte Bericht dcr Fiuanzdeputation (Referent Äbg. Falke) über das Teeret, die weitere Nutzbarmachung der Zwickau - Schwarzenberger Eisenbahn betreffend, zur Beralhung und Annahme. Leipzig, 15. April. Unsere Supcrintendcntur ist nun doppelt ver waist. Gestern Abend halb 7 Uhr ist der Ephorieverwcser Archidiac. Ur. Ureol. Meitzner, nach kurzem, aber schmerzlichem Krankenlager sanft ent schlafen. Leipzig, 17. April. Gestern Mittag entstand in der Gegend von Machern, nach den Dörfern Zeititz und Leulitz zu, ein Walvbrand, welcher nach und nach eine so gewaltige Ausdehnung erhielt, daß bis heute früh circa 80 Ackcr Holz, von dencn 50 Acker Privat-, die übrigen 30 Acker