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Dresdner Journal : 25.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189602250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18960225
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18960225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-02
- Tag 1896-02-25
-
Monat
1896-02
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Journal : 25.02.1896
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^46 18S6 Dienstag, den 25. Februar, abends Amtlicher Teil. Nichtamtlicher Teil M., do. Ämtst nnd Wissenschaft. nquautine, ibischcrund hyzi- Eng- An- wir gclci- Es ist unbedingt anzucrkcnnen, daß in den enischen Verbcffcrungcn des großstädtischen Gebens land vor einem guten halben Jahrhundert den fang gemacht hat. Den Engländern verdanken die erste Anlage von Gasanstalten, überallhin 00 kß netto sächsischer »scher neu -12S M., er 1000 tg esischc 14b hnsche IS0 -120 M. er lvvo lrz säch- ung der Gesetzentwürfe auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten und Interessen der verschiedenen Be völterungüklasfe». Das ist von Hanse aus der Zweck und Sinn dieser Staatseinrichtung So ist auch iu 8 78 der sächsischen BerfassnngSurknndc der Beruf der Stände im allgemeinen umschrieben worden Sie sollen der Bei rat sein für die Staatsregicrnng, können diese mich bei Ausübung der Staatsgewalt in gewissen Stücken beschränken, dürfen aber nicht mitregieren oder die Staatsgewalt selbst ansüben. Die Ver fassung hat die Angelegenheiten, welche vor die Ständc- vcrsammlung gehören, bestimmt vorgezeichnek; diese dürfen ihr nicht vorenthalten werden, anderseits darf sie sich aber auch nicht mit anderen, als diesen ihr zu gewiesenen Gegenständen beschäftigen Gleiches gilt in allen deutschen Staaten, in denen das .Königtum noch eine Wahrheit ist nnd die eine oberste Person nicht bloß zum Scheine als Träger tcr Staatsgewalt anerkennen. In anderen Ländern ist das anders. Da ist das Staatsoberhaupt — der König, der Präsident oder wie die Person sonst heißt — nur eine Puppe, die keinen eigenen Willen haben darf; die obersten Staats behördcn regieren nicht, sondern müssen sich regieren lassen; das Ministerium muß abtreten, wenn es in irgend einer wichtigeren Frage die Mehrheit der Volks Vertretung nicht für sich hat; aus dieser nur zu oft wechselnden Mehrheit wird das neue Ministerium ge bildet — Frankreich hat cs, seitdem es Republik ist, in 25 Jahren glücklich zu 24 Ministerien gebracht —; die wiiklich Negierenden sind die gewählten Volks vertreter. Tas nennt man — die deutsche Sprache hat Gott sei Dank! kein Wort dafür — parlamen tarische Verfassung Bei dieser regi ren allerdings die Massen; diese hat Sohin vor Augen gehabt, wenn er aus der all gemeinen gleichen Wehrpflicht und der allgemeinen gleichen Steuerpslicht ein allgemeines gleiches Wahl recht ableitcn will. Hier zeigt sich aber der StnlcugelehUe. Wie kann ein allgemeines gleiches Wahlrecht ans der Wehrpflicht abgeleitet werden, da nur ein geringer Bruchteil der männlichen Bevölkerung den Dienst im Heere wirklich leistet, und diese Leistung eine verschiedenartige ist? Ter eine dient die gesetzlich vorgeschriebcne Zeit als Soldat ab; dcr andere bringt eine höhere Bildung mit und leistet als Einjahrig- Freiwilliger schon wertvollere Dienste; ein dritter läßt es sich Tausende kosten, bildet sich für den LssizielS- bcrnf aus, dient jahrelang als Ossizier nnd setzt in dem ersten Jahrzehnt dabei von seinem Vermögen zu. Wäre es gerecht, wenn diese trotz dcr verschiedene» Leistung, wie Sohm will, gleiches Wahlrecht hätten? Aber wenn sie nicht gleiches Wahlrecht hätten, wäre es nach Sohm ungerecht. In Wirklichkeit haben alle zusammen, so lange sie bei der Truppe stehen, über haupt das Wahlrecht nicht. Und zwar aus sehr guten Gründen! Woher soll aber das Wahlrecht der anderen kommen, die nicht Soldaten find nnd cs nie mals scin können? Und wie kann aus dcr Steuer Pflicht ein allgemeines gleiches Wahlrecht hergeleitet werden, da die Steuerlcistung der einzelnen eine außerordentlich verschiedene ist? In einer gefühl vollen Anwandlung kommt Sohm selber zu dcr Meinung, „daß die geringe Steuer des Vermögens losen als Leistung einen größeren Wert besitze, als die leicht getragene hohe Steuer dcr Ncichcn". Gerät er nicht mit sich selbst in Widerspruch, wenn er trotz dieser Meinung nur gleiches Wahlrecht verlangt? Und wie stände es, wenn wir so gefühlvoll rechnen, mit dem Werte der Leistung bei solchen, die über jede Staatssteuer klagen, freiwillig jedoch an ihre Parteiführer eine drei oder viermal höhere Steuer entrichten? Herr Sohm tritt für „die Masst»" ein und nennt Dresden, 24. Februar. Se. Majestät ter König haben Allergnädigst geruht, den bisherigen ordent lichen Professor an der Universität Freiburg i. B. 0r. pbil. Franz Studniczka vom 1. Oktober dieses JahreS ab zum ordentlichen Professor für Archäologie in der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig zu ernennen. Dresden, 24. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der außerordentliche Professor an der Universität und Direktor des städtischen Museum» zu Leipzig Or. Theodor Schreiber das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg verliehene Ritterkreuz l. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens an- nehme und anlegc. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigrn geruht, daß der Generalmusikdirektor Hof rat Schuch das von Sr. Majestät dem Könige von Württemberg ihm verliehene Comthurkreuz 2. Klasse des Friedrichsordens annehme und trage. Se. Majestät den König haben dem Ökonomie- Inspektor Paul Philipp in Pillnitz den Rang und Titel eines Ökonomikrates Allergnädigst zu verleihen geruht. tetcn Wasserleitungen und unterirdischen Siclsystemcn. Ader wenn in England schon der Kanzler Thomas Morus zu Anfang des 16 Jahrhunderts in seiner „Utopia" es als einen Vorzug feines Jdealstaates hcrvorhebt, daß in ihni ein immer fließender Reichtum an Wasser vorhanden fei, so hat nian doch erst neuerdings bei uns Deutschen erkannt, daß es weniger aus die Menge, als auf die Beschaffenheit des Wassers ankomme Die neuesten groß artigen Filtrationsanlagcn sind auf dem Kontinent, z. B in Hamburg und Berlin, entstanden oder in der Anlage begriffen. Uebcrhaupt ist nach dem Nachweis des Or. Legge London zwar die erste Großstadt gewesen, in dcr in unserem Jahrhundert aus Verbesserung von Luft, Licht und Wasser von feiten der städtischen Behörden Gewicht gelegt wurde; eS ist aber heute in mancher anderen Beziehung von den jüngeren Städten de« europäischen Festlandes, so z B von Berlin, Hamburg und Brüssel, überholt worden. Obwohl noch immer in London die Wasserversorgung und die Abführung der unreinen Stoffe aus der Höhe dcr Zeit steht, so geschieht doch in der Millionenstadt an der Themse im Vergleich zu den fest ländischen Großstädten nur wenig für die Überwachung der Verfälschung der Nahrungsmittel, deS Milchkonsums, der Beschaffenheit de« Fleische», für die Medizinalstalistik der Infektionskrankheiten «. dgl. m. Dcr englische Verfasser hebt in dieser Richtung besonder« die natürliche Abneigung de« Engländers gegen jede Art von Inspektion und Registration hervor; er kann aber nicht umhin, cinzuräumcn, daß die verschiedenen hygienischen Zwangsvorschriften in vielen Punkten wohlthätiq gewirkt und die englischen Großstädte mit ihrer ungebundenen Willkür dcr Einzelnen weit in den Schatten gestellt haben Gleichwohl kann er und zwar im Parlament, in der Landesverwaltung und im Gericht gewährt, von dem allen die Gesellschaft doch nichts versteht, und kennzeichnete diese Verfassung als die Vertretung der Verständigen durch die Unverstän digen. Dieser Beifall aber verwandelte sich in ein kleinlautes Schweige» derselbe» Zuhörer bei dem Hin- weis auf das Christentum, als das einzige wirksame Mittel zur Erziehung des vierten Standes. Zwei Monate nach diesem Vortrage, im Febrnar 1890, ist der gefeierte Redner mit einer Erklärung über die Änderung des Landtagswahlrechts in Sachsen an die Öffentlichkeit getreten. Gestatten Sie einem Hörer jenes ersten Vortrags einige Worte über den Eindruck dieser zweiten Kundgebung. ES war der einer Enttäuschung. Der Glanz des mit Schwung und Begeisterung gesprochenen Wortes ist in der schriftlichen Erklärung nicht wieder zu finde». A» die Stelle der blendenden geistvollen Wendungen des mündlichen Vortrags sind leere, bei solcher Ver wendung nicht einmal zutreffende Gemeinplätze ge treten. Der Verfasser fühlt sich verpflichtet, Stellung zu der Wahlrechtsvorlage zu nehmen, als ein Mann, der sein Vaterland liebt. Aber er kennt dieses Vaterland nicht. Vor seinen Augen steht das Vater land, wie er es zweifellos mit bester Absicht in seinem Kopfe sich zusammengebant hat, aber nicht, wie es in Wirklichkeit ist. Der Grundfehler seiner Darstellung liegt in dcr Auffassung des Staates und des Wahlrechts. Der Verfasser sucht seine Meinung, daß die beabsichtigte Änderung des Landtagswahlrechts eine Ungerechtigkeit bedeute, mit dem Satze zu begründen, der Staat sei ein politischer Körper zur Machtverwaltung bestimmt; der Grundgedanke unserer modernen konstitutionellen Verfassung sei, daß die, welche die Macht des Staates bilden, auch einen gewisse» Anteil an dcr Macht dcs Staates besitzen sollen. Hier wird das Mittel mit dem Zwecke ver wechselt. Die Macht ist nicht Zweck und Bestimm ung des Staates Sie soll nur das Mittel sein, dessen der Staat bedarf, um feine» Zweck zu erfüllen. Die Aufgabe des Staates ist eine höhere, allgemeinere: er hat das Wohl der Gesamtheit seiner Angehörigen zu schütze» und z» fördern, Rechtsstvrungen abzu- wendc» und durch gemeinnützige Einrichtungen jedem Einzelnen innerhalb der nach Beruf und gesellschaft licher Stellung ihm znkommendcu Sphäre, die freie Entfaltung seiner Kräfte zu ermöglichen. Je höher die Kultur in einem Staate gestiegen ist, um so reicher und mannigfaltiger sind die dcr Erreichung oes StaatszweckeS dienenden Einrichtungen, desto erheb licher die zu Unterhaltung der Einrichtungen erforder lichen Mittel. Tie Sicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Staates im Verkehre mit andere» Staaten, die zweckdienliche Einrichtung nnd Leitung dcr Behörden für Rechtspflege und Verwaltung, die gedeihliche Entwickelung dcr Vcrkehrs- nnd sonstigen gemeinnützigen Anstalten, die Aufstellung nnd Aus bildung dcr die Sicherheit nach außen und innen ge währleistenden Wasfenmacht und die Beschaffung der zu dem allen nötigen Mittel erfordern einen hohen Grad von Erfahrung, Weisheit, Umsicht und Arbeits kraft, der nur durch eine besondere Berufsbildung und durch Beschäftigung iu den verschiedenen Gebieten der öffentlichen Wirksamkeit erworben werden kann. Um zu verhindern, daß die Interessen der ver schiedenen Berufs- und Gesellschaftsklassen bei Be sorgung dcr Staatsgeschäfte von den berufsmäßig ausgebildeten Verwaltern dcr Staatsgeschäste etwa außer acht gelassen werden, ist de» oberste» Leiter» der Staatsangelegenheiten eine Volksvertretung an die Seite gestellt worden. Die Ausgabe dieser Vertretung besteht in der Aufsicht über pflichtmäßige Erledigung derStaatSgeschäftc, über zweckdienliche und haushälterische Verwendung der öffentlichen Gelder, Bewilligung der für den Staatszweck erforderlichen Mittel und Prüf Rudolph Lohm über das Wahlrecht iu Lachsen. Von wohlnnlerrichteter Seite wird uns geschrieben: Am 14. Dezember 1895 hielt der geh. Hofrat Prof. O-. Sohm ans Leipzig auf Ersuchen der Gchc- stiftimg in Dresden einen glänzenden Vortrag über die EntwickelungSgeschichtc des modernen Staates. Mit zündender Beredsamkeit stellte er, auf die Anfänge der Staatscntwicklnng zurückgehend, den Krieg als den Vater dcs Staatswesens dar, schilderte das militärische Staatswesen des Mittelalters, zeigte, wie um das Ende des Mittelalters das in die Wissenschaft ein gedrungene Bürgertum zum Bewußtsein seiner Macht gelangte, wie aus dem alte» Fcndalstaate zunächst dcr ständische Staat sich entwickelte, ans diesem dcr bürger liche, wie aus dem Kampfe gegen das der Gesellschaft entfremdete bürgerliche Beamtentum in unserm Jahr hundert die parlamentarische Verfassung hervorging, welche dcr Gesellschaft Anteil an der Regierung ge währt, nnd kam zuletzt zur Beantwortung der Frage, ob die jetzt entstandene Bewegung dcs vierten Standes, der erfüllt ist von Haß gegen alles Bestehende, gegen alles, was dem bürgerlichen Staate und der bürgerlichen Gesellschaft teuer und heilig ist, Aus sicht auf baldigen Erfolg habe? Sohm verneinte diese Frage. Fünf Jahrhunderte habe das Bürger tum gebraucht, um zur Herrschaft zu gelangen, weil es erst durch die Geschichte zu seiner Aufgabe erzogen werden mußte. Der vierte Stand sei noch unerzogen zur Freiheit. Seine Erziehung zu über nehmen sei die Aufgabe der bürgerlichen Gesellschaft; es gelte die Entwickelung der freien individuellen Per sönlichkeit, diese aber werde nicht durch Geld, Besitz oder Wisse», sondern allein durch das Christentum, das selbsterlebte durchgeistigte jChristentnm erwirkt. In diesem Sinne auf die Erziehung des vierten Standes zu wirken, sei die vornehmste Aufgabe dcs bürgerlichen Staates, der heutigen bürgerlichen Ge sellschaft. Unter lebhaftem Beifall eines gewissen Teils der Zuhörer schilderte der Redner, wie die parlamentarische Verfassung der Gesellschaft Anteil an der Regierung r, mixed ros-ns -los M., e Kochwar» -140 R., K. Wicke» juchweizea -1S0 M., aten per sächsischer t russischer äen, neuer netto K, sein« 180 M., r 100 dz 3,00 M., Di., rund« 8 einmal 14,00 M. 2—26 M. mit Sack, -no M. 24-30 Weizen» idcrstädt. ! Marten. lerauSzug , BLaer- inndmehl Roggrn- k, Tre-d» tädtischen Nr. 0/» l8,00M., 2,00 M., >ne Sack, ggenklete t. Spin» P ohne b3,00 ». Ü,b0 » >». »ukt:n- S, per Ibb,7» , fester er Mai Mai ',«0 M. Hafer 121,»y fester, w Mai Und minder vollkommen, als wir es bei einer ganzen Reihe von Vorstellungen de» Schiller-Eyklus freudig em pfunden haben, war die gestrige Wiedergabe nach mehr als einer Richtung hin. Zuvörderst trat eine gewisse Stil- losigkeit empfindlich hervor Es ist nicht die glücklichste Gcsamthaltung, in dcr das rhetorische Element dcr Tragödie überwiegt, will man das aber, nun wohl, dann sind fo hypernaturalistischc Episoden, wie sic Hr. Wicne (Raoul) gestern mit der Erscheinung und Erzählung dcS lothringi schen Ritters einslocht, schlechthin nicht zu dulden, denn sie würden euch noch aus dem Rahmen eines viel realistischeren Ensembles hcraussallen, als hier erstrebt wird Tie Scenierung war zum Teil schr prächtig, aber die Mit wirkung und Haltung der Statisten bedenklich ungelenk und uncharakteristisch Eine Flucht, wie die dcr englischen Lanzenträgcr rin zweiten Akt, ein KrönungSzug mit so klaffenden Lücken können nicht genügen. Will man idea listisch bloß die Andeutung dieser Tinge, so giebt man bereits viel zu viel, will man die volle plastische und male rische Wirkung, so muß man größere Sorgfalt und Mühe darauf verwenden Doch das alles sind untergeordnete Tinge im Ver gleich mit der Verkörperung dcr allzu zahlreichen charakte ristischen Gestalten, die diese Schillersche Tragödie enthält Die Rolle der Johanna d'Arc wurde von Frl Politz gespielt, »veil e» freilich nicht dcnkbar ist, daß die gleiche Darstellerin Sonntag« die Maria Stuart und Montag« die Jungfrau von Orleans wiedergiebt Die heroische Gestalt aber, mit der Fülle ihres Seelenlebens, geht über die Mittel von Frl. Politz hinaus, so gern wir zugc- stehen, daß die Künstlerin alle Kräfte anspannte, der Auf gabe gerecht zu werden. Dem Mangel an physischer Kraft legen wir da» geringste Gewicht bei. Die Mängel der Auf- fayung, die bloß äußerliche Erfassung entscheidender Situa tionen, eine gewisse Eintönigkeit, da» Fehlen jener Über gänge, wo au» der träumerischen Weltentrücktheit der Jungfrau die Flamme de« heroischen Zorn«, der prophe- darum die Änderung des Wahlrechts „eine Ungerechtig keit". „Die Massen — sagt er — bc.rächten ihr Wahl recht mit Grund als ein Mittel, auf die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Lage hinzuwirkeii." Also „mit Grund". Äbcr gleich darauf spricht er: „Die Masse ist urteilsunfähig. Das ist gewiß." Er bezeichnet es als die Voraussetzung aller Wahlgefepgebnng, daß die in allen Ständen zahlreich vertretene Menge der Urteilslosen von den wenigen Urteilsfähigen geführt wird. Also die wenigen Urteilsfähigen sollen die Führung habe», aber der Gesetzgeber darf es »icht aussprechen. Er soll den Urteilslose» sagen: „Ihr habt alle das gleiche Wahlrecht, aber ich setze voraus, daß Ihr Euch vo» de» Urteilsfähigen führen laßt." Tas ist die Gerechtigkeit nach Sohm. Der Herr Professor nennt es gleichfalls gewiß, daß die Führung der niederen Volksmassen heute vielfach in schlechten Hände» ist. Aber das sei nicht die Schuld des Wahlsystems. Gegen über diesem Übelstaude erblickt er den positive» Wert unseres Wahlsystems darin, „daß es uns nötigt, aus allen Kräften daran zu arbeiten, daß die Führung dcr Masse in die rechten Hände komme. Das be stehende Wahlrecht zwingt uns gewissermaßen zum Kamps um die Seele des Volkes." Das ist schön ge sagt. Aber wie sieht es in der Wirklichkeit aus? Dreißig Jahre lang hat das bestehende Wahlrecht Zeit gehabt, uns zu diesem Kampfe zu zwingen. Cs ist auch gekämpft worden nnd fehr heiß, wie an jedem Wahl tage zu sehen war. Trotzdem ist die sozialdemokratische Bewegung fortwährend gestiegen. Sohm scheint ernst lich zn hoffen, daß die Führung der nieder« Volks massen in bessere Hände kommen werde. Ta verkennt er seine Leute Tie „wenigen Urteilsfähigen" kann man führen, weil sie sich durch Gründe überzeugen lassen. Die „urteilsunfähige Masse" aber, die zur Unzufriedenheit und Begehrlichkeit aufgehetzt ist, läßt sich nicht führen. Sic verlangt Befriedigung ihrer Gelüste und rennt, wie die Geschichte jeder Umslurzbcwegung gelehrt hat, selbst ihre Führer über den Hansen, wenn sie ihr nicht den Willen thun. Im Laufe dcr Bewegung wächst die Leidenschaft. Tie anfangs noch gemäßigt anstretendcn Unzufriedenen müssen einer stürmischer vorgcheuden Masse weiche». I» der fra»zösischcil Revolution von 1789 wurde die konstituierende Versammlung samt Mirabcau von den Jakobinern gestürzt. Aus den Sturm der Bastille folgte dcr Sturm der Tuillericn; die Girondisten wurden von den Terroristen unter drückt; der Sturm machte vor dem Throne nicht Halt, die Herrschaft der Jakobiner unter einem Nobespicrre, Tanton, Marat endigte mit der Hu richtung RobcS- picrrcs und der Abschaffung des Christentums, bis ein herrschfüchtiger Soldat die Unersättlichen niederkartätschtc und die Herrlichkeit der Volksherrschaft von einer schonungslosen Sübelhcrrschaft zu Grabe getragen wurde. Soweit soll cs bei uns nicht komme». Sohm führt weiter als eine» wichtige» Grimd gegen die Wahlvorlage an, daß die sozialdemokratische Bewegung im Lande sortbestehcn werde, auch wenn die Sozialdemokraten aus dem Landtage verschwunden sein würden. Tavon soll in einem folgenden Aufsatze gesprochen werben. Über die Verhandlungen des ^lferauöschusfeS der konservativrn Partei mit Hru. Stöcker veröffentlicht heute die „Confervative Corrcspon- denz" die nachstehenden protokollarischen Unterlagen: 1) Protokoll über die Sitzung dcS gcschästsfükncnden (Elfer ) AusschusscS deS Wahlvereins dcr Dcmschen Konser vativen vom 16 Januar 1806. Zu der für heute einberufencn Sitzung dcs geschäfts- führcnden (Elicr-) Ausschußes dcs Wahlvcrcins dcr Tcutschrn Konservativen sind erschienen: Hr Frhr. v. Durant-Baranowitz, Hr Gras v. Klinckowström-Korklack, Hr. v. Krvchcr-Pinzel- uschen Weihe, der plötzlichen Wcitcinsichl hervorschlägt, be einträchtigten die Leistung und slößten den Wunsch ein, Frl Politz lieber als Agnes Corcl zu sehen, welche Rolle gestern durch Frl. Tullinger gegeben wurde. Das Re gister der nicht zu ihrem Recht gekommenen Figuren würde lang werden, selbst Frl Ulrichs Königin Jsabeau hatte dicSmal etwas Mattes und wcnig von der dämoni schen Wildheit der entarteten Königsmutter. Tie Herren Waldeck (Graf Dunoi«), Bauer (Philipp von Burgund), Porth (Talbot), Franz (Lioncl), Swoboda (Thibaut d'Arc) machten sich um die Vorstellung verdient, ohne die Tragödie zu ihrer höchsten Wirkung erheben zu können. Adolf Stern. Öffentliche Gesundheitspflege. Wenn in unserer Zeit eine gegen früher außerordent lich gesteigerte Sorgfalt auf die verschiedenen Anstalten nnd Mittel verwendet werden kann und verwendet wird, um die Gesundheit der Bevölkerung in großen Städten zu erhalten und zu erhöhen, so ist daü eine für da« Gcsamt- wohl hochwichtige Folge der Entwicklung, welche die Natur- wiffenschaftcn und die auf sie gegründete Technik in den letzten Jahrzehnten genommen haben, und zugleich ein Er gebnis der vom Staat und von städtischen Behörden ge übten Überwachung dcr öffentlichen GcsundhcilSpflcge, be züglich deren dcr gemeine Mann und dic Gesamtheit dcr städtischen Bewohner vordem sich selbst überlaffcn gewesen sind In welchem Maße sich der sanitäre Zustand unserer Großstädte gegen die Vorzeit gebessert hat, ist u. a. aus einem kürzlich in England erschienenen Buche ,,1'rGIic llvnltk in knronenn 1 apital»" zu ersehen, in welchem der Verfasser, Nr Morrison Legge, aus da« umfassendste Br- weismaterial gestützt, eine vergleichende Tarstcllung von Sonst und Jetzt und eine Parallele dcr verschiedrncn Hauptstädte untereinandcr darbittet Die „Hamb Nachr " entheben dem Buche einige wesentliche Angaben und verknüpfen damit eigene Bemerkungen Sic sagen in ihrem Aufsätze: K. Hoftheater. — Neustadt — Am 24. Februar: Schiller - Eyklus Vlll. Abend. „Die Jungfrau von Orleans". Romantische Tragödie in fünf Akten mit Prolog von Schiller. Musik von Georg Pittrich Wenn Goethe (am 20. April 1801), bei dcr Zurück sendung dcr eben vollendeten Handschrift, an Schiller schreiben durfte: ,/Nehmen Sie mit Dank das Stück wieder: es ist so brav, gut und schön, daß ich ihm nichts zu vergleichen weiß", so kann nach beinahe einem Jahr hundert weder das reife Urteil noch dic instinktive Empfäng lichkeit einen anderen Gcsamteindruck dcr Dichtung davon- tragen. Obschon Schiller in dieser Tragödie den weitesten Schritt in das Phantasie- und Kunstmittelgebiet der Romantiker gethan hat, wird doch nur die Verblendung, die vor dem Einzelnen das Ganze nicht sieht, den mäch tigen, echt Schillerschen Geist in der Anlage und der Haltung der romantischen Tragödie verkennen. Mit prophetischem Blick sah der Dichter die Fremdherrschaft über seinem Land und Volk drohen und in dcr dramatischen Gestaltung de« wundersamsten Vorgang« der französischen Geschichte verkörperte er die Empörung jeder gesunden Volksseele gegen fremde Vergewaltigung. Die Welt voll Wunder, die in der „Jungfrau von Orleans" sich aufthut, ist vo» dem ursprünglichsten, reinsten und unwiderstehlichsten Gefühl dcr Natur durchhaucht; selbst dic Wissenschaft hat anerkennen müssen, daß der Dichter in seiner Auffassung der Geschichte dcr Jeanne d'Arc die Wirklichkeit kl wer und schärfer acsehen hat, al« die nüchterne Geschichtsschreibung seiner Zeit, die in dem Mädchen von Domremy ein Werk zeug de« Pfaffentrug« erblickte. In der Phantasiesülle und dem seelischen Schwung der „Jungfrau von Orleans" liegt die Zauberkraft, die auch einer minder vollkommeren Wiedergabe den warmen Anteil und lebendigen Erfolg beim Publikum sichert. yez«^»rc<«t Httr Dresden vierteljährlich 2 Mark »0Ps, bei den Saisn- pch deutschen Pofianstalten vierteljährlich »Marl; außer- bald des Deutschen Reiche« Pap- und Stempclzuschlag. Einzelne Nummern: 10 Ps. Urschet«,«: Däglich mit lilusnahm« der tzonu - nnd Feiertage abend«. Fer»spr..»»ßtzluß-«r1»»^ Ämmml. A»Nt«»i«v«Ed,etk-re«r Für den -kaum einer gespal tenen geile kleiner Schrift 20 Ps. Unter „Eingesandt" die Zeile t»o Pf. Bei Tabellen - und Ziffcrnsatz entsprechender Ausschlag Heraa««e»er: Kvnigliche Expedition de« Dresdner Journal« Dresden, Zwingerstr. 20. Httnspr.-Lnschluß: dir LLOt,
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