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WMLMäE WM, Uche, Zitdnikhli M die WWwi. ArnLsbscctL für die Kgl. Kmtshaupimannschaft zu Weißen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 32. 'Freitag, den 29. Juni 1888. Bekanntmachung. Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unteroffizier-Schule zu Marienberg soll am 1. October dieses Jahres stattfinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe des Monats Juli durch persönliche Vorstellung des Aspiranten bei dem Bezirks-Commando seines Aufenthaltsorts oder bei dem Commando der Unteroffizier-Schule zu erfolgen, bei welchen Behörden auch das Nähere bezüglich der Aufnahme-Be dingungen pp. zu erfahren ist. Bemerkt wird noch, daß die betreffenden Aspiranten mindestens 14 Jahr alt und confirmirt sein müssen, bezw. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen und daß die gesammte Erziehung der Zöglinge in der Unteroffizier-Schule unentgeltlich geschieht. Dresden, den 20. Juni 1888. «Kriegs-Ministerium. von Fabrice. ^Beyer. Mittenstärke orn weiche weiche von Rm. Mittenstärke Oberstärke 2 1077 1801 439 87 3 37 6 67 194 108 35 6 37 70 116 13 16 273 mehr em Mittenstärke Oberstärke birkene Klötzer eichene - und VIN entwipfelte eichene Derbstangen weiche - in den Schlägen der Abth. 5, 9, 63, sowie in den Abth. 3, 4, 14 und 60 11—15 16—22 23—29 30—36 21—26 10—43 16—24 12—15 16—22 23—29 30—38 weiche Brennscheite - Brennknüppel eichene Neste weiche - - Stöcke 10—12 oua Oberstärke 10—15 - Unterstärke von Bormittags Iv Uhr an birkene Stämme von 12 und 18 Von den auf dem Tharandter Forstreviere aufbereiteten Hölzern sollen im Gasthofe zur Tanne in Tharandt Ü6H 6. 6u1i ä. «k einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den sonst vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Nähere Anskunft ertheilt die unterzeichnete Revierverwaltung. König!. Revierverwaltung und König!. Forstrentamt Tharandt, am 26. Juni 1888. Prof. vr. Neumeister. Bachman«. TageSgeschichte. Am Montag Nachmittag 1 Uhr fand im Weißen Saale des könig lichen Schlosses die feierliche Eröffnung des deutschen Reichstages in Anwesenheit der Bundesfürsten und zahlreicher anderer fürstlicher Per sonen durch Se. Maj. Kaiser Wilhelm statt. Die Thronrede, welche Se. Maj. der Kaiser hielt, lautet wie folgt: „Geehrte Herren! Mit tiefer Trauer im Herzen begrüße Ich Sie und weiß, daß Sie mit Mir trauern. Die frische Erinnerung an die schweren Leiden Meines hochseligen Herrn Vaters, die erschütternde Thatsache, daß Ich drei Monate nach dem Hintritt weiland Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm berufen war, den Thron zu besteigen, üben die gleiche Wirkung in den Herzen aller Deutschen, und unser Schmerz hat warme Theilnahme in allen Ländern der Welt gefunden. Unter dem Drucke desselben bitte Ich Gott, Mir Kraft zur Erfüllung der hohen Pflichten zu geben, zu denen Sein Wille Mich berufen hat. Dieser Berufung folgend, habe Ich das Vorbild vor Augen, welches Kaiser Wilhelm, nach schweren Kriegen, in friedliebender Regierung seinen Nachfolgern hinterlassen und dem auch Meines hochseligen Herrn Vaters Regierung entsprochen hat, soweit die Bethätigung seiner Absichten nicht durch Krankheit und Tod verhindert worden ist. Ich habe Sie, geehrte Herren, berufen, um vor Ihnen dem deutschen Volke zu verkünden, daß Ich entschlossen bin, als Kaiser und als König dieselben Wege zu wandeln, auf denen Mein hochseliger Herr Großvater das Vertrauen seiner Bundesgenossen, die Liebe des deutschen Volkes und die wohlwollende An erkennung des Auslandes gewonnen hat. Daß auch Mir dies gelinge, steht bei Gott; erstreben will ich es in ernster Arbeit. Die wichtigsten Aufgaben des Deutschen Kaisers liegen auf dem Gebiete der militärischen und politischen Sicherstellung des Reiches nach Außen, und im Innern in der Überwachung der Ausführung der Reichsgesetze. Das oberste dieser Gesetze bildet die Reichsverfassung; sie zu wahren und zu schirmen in allen Rechten, die sie den beiden gesetzgebenden Körpern der Nation und jedem Deutschen, aber auch in denen, welche sie dem Kaiser und jedem der ver bündeten Staaten und deren Landesherren verbürgt, gehört zu den vor nehmsten Reckten und Pflichten des Kaisers. An der Gesetzgebung des Reiches habe Ich nach der Verfassung mehr in Meiner Eigenschaft als König von Preußen, wie in der des Deutschen Kaisers mitzuwirken; aber in beiden wird es Mein Bestreben sein, das Werk der Reichsgesetzgebung in dem gleichen Sinne sortzuführen, wie Mein hochseliger Herr Großvater es begonnen hat. Insbesondere eigne Ich Mir die von ihm am 17. November 1881 erlassene Botschaft ihrem vollen Um fange nach an und werde im Sinne derselben fortfahren, dahin zu wirken, daß die Reichsgesetzgebung für die arbeitende Bevölkerung auch ferner den Schutz erstrebe, den sie, im Anschluß an die Grundsätze der christlichen Sittenlehre den Schwachen und Bedrängten im Kampfe um das Dasein gewähren kann. Ich hoffe, daß es gelingen werde, auf diesem Wege der Ausgleichung ungesunder gesellschaftlicher Gegensätze näherzukommen und hege die Zuversicht, daß Ich zur Pflege unserer inneren Wohlfahrt die einhellige Unterstützung aller treuen Anhänger des Reiches und der verbün deten Regierungen finden werde, ohne Trennung nach gesonderter Partei stellung. Ebenso aber halte Ich für geboten, unsere staatliche und gesell schaftliche Entwickelung in den Bahnen der Gesetzlichkeit zu erhalten und allen Bestrebungen, welche den Zweck und die Wirkung haben, die staat liche Ordnung zu untergraben, mit Festigkeit entgegenzutreten. In der auswärtigen Politik bin Ich entschlossen, Frieden zu halten mit Jedermann, soviel an Mir liegt. Meine Liebe zum deutschen Heere und Meine Stell ung zu demselben werden Mich niemals in Versuchung führen, dem Lande die Wohlthaten des Friedens zu verkümmern, wenn der Krieg nicht eine durch den Angriff auf das Reich oder dessen Verbündete uns aufgedrungene Nvthwendigkeit ist. Unser Heer soll uns den Frieden sichern und, wenn er uns dennoch gebrochen wird, im Stande sein, ihn mit Ehren zu be kämpfen. Das wird es mit Gottes Hülse vermögen nach der Stärke, die es durch das von Ihnen einmüthig beschlossene jüngste Wehlgesetz erhalten hat. Diese Stärke zu Angriffskriegen zu benutzen, liegt Meinem Herzen fern. Deutschland bedarf weder neuen Kriegsruhmes, noch irgend welcher Eroberungen, nachdem es sich die Berechtigung, als einige und unabhängige Nation zu bestehen, endgiltig erkämpft hat. Unser Bündniß mit Oester reich-Ungarn ist öffentlich bekannt; Ich halte an demselben in deutscher Treue fest, nicht blos, weil es geschlossen ist, sondern weil Ich in diesem defensiven Bunde eine Grundlage des europäischen Gleichgewichts erblicke, sowie ein Vermächtniß der deutschen Geschichte, dessen Inhalt heute von der öffentlichen Meinung des gesummten deutschen Volkes getragen wird und dem herkömmlichen enropäischen Völkerrechte entspricht, wie es bis 1866 in unbestrittener Geltung war. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen Einheit, der Ausbildung ihrer nationale