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Waldenburger Anzeiger Amtsblatt für das KnUsgerimt und den Stadlrat zu Waldenburg. psttsedeaikonto beim pokt- ra>«-a»n>« Leipzig 44,» »on«o m«m«ndurg s<-. »t. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Annahme von Inseraten bis Vormittag 10 Uhr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 3.15 Mk., monatlich 1.05 Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Inseratenpreis 1 Zeile 25 Pfg-, von auswärts 30 Psg., Reklamezeilenpreis 50 Pfg.. die dreigespaltene Zeile im amtlichen Teile 50 Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. Filialen: In Altstadt Waldenburg bei Herrn Otlo För ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Frau Emma verw. Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. feenkpe«»«» kSr. -. — Poltk»ll«sska0» fr-, ». Zugleich Weit verbreitet in den Ortschaften der StanveLamtSbezirkc Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuda-Oberham, LanacnckurSdorf, Niederwiera, Oberw-eia, Overwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Dienstag, den 29. April «r. 97. 1919. Witterungsbericht ausgenommen am 28 April, Mittag 12 Uhr: Barometerstand 753 mm reduziert aus den Meeresspiegel. Thermometerstand -s- 6,»° L. (Morgens 8 Uhr -ft 4,-/' 0. Tiefste Nachltemperatur -s- 0,»° L-, Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lamprechts Polymcter 50"/». Taupunkt — 3,» '. Windrichtung Südwest. Niederschlagsmenge in den letzten 48 Stunden bis früh 7 Uhr: 1,, mm. Daher Witterungsaussichteu für den 2S. April: Bewölkt mit Neigung zu Niederschlägen. Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung der Reichswirtschastsstclle für Grsatzspiunstoffe vom 1. April 1919 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 24. April 1919. Wirtschaftsminifterium. Bekanntmachung über Abäudernngen und Neufassung der .Anordnung ans dem Wirtschaftsgebiet der Reichswirtschastsstelle für kirsatzspinnstoffe Nr. L. 10 über Spinnpapicr- und Papierrundgarn Lieferungsverträge vom 4. März 1919'. Vom 1. April 1919. Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird gemäß ß 1 der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiete vvm'l. Februar 1919 (Reichs Gesetz blatt S. 174) und ß 2 der Bekanntmachung über Befug nisse der Reichsftelle für Textilwirtschaft und der Reichs- «irtschaflsftellen auf dem Textilgebiete vom gleichen Tage (ReichS-Gesetzbl. S. 175) die Anordnung auf dem Wirtschafts gebiete der Reichswirtschaftsstelle für Ersatzspinnstoffe Nr. 10 vom 4. März 1919 (Deutscher Rcichsanzeiger Nr. 55 vom 8. März 1919) über Spinnpapier-' und Papicr- rundgarn-LieserungSverträge, die vor dem 4. Dchember 1918 abgeschlossen worden find, wie folgt abgeändert und neu gefaßt: 8 1. Hat ein Lieferer den Lieferung-Vertrag bis zum 1. März 1919 einschließlich nicht oder nicht vollständig erfüllt, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag in bezug auf den noch nicht gelieferten Teil der vereinbarten Menge rück gängig zu machen. Diese Berechtigung bezieht sich höchstens auf die Hälfte des rückständigen Teiles der vereinbarten Menge; bei Spinnpapier LieserungSverlrägen darf diese Be rechtigung nR bis zu demjenigen Teil der vereinbarten Menge auSgeübt werden, der nachweislich bis zum 1. März 1S19 einschließlich noch nicht hergestellt war. Die Rückgängigmachung wird durch Erklärung mittels Einschreibebriefes an den BertragSgegncr vollzogen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn sie bis zum 20. März 1919 zur Post gegeben worden ist; Ausnahmen hiervon kann die Reichswirtschastsstclle für Ersatzspinnstoffe zulasscn. 8 -- Lei Lpinnpapier Lieserungsverträgen tritt für die im Inland erzeugten und in der Zeit vom 1. März 1919 auSschlicßlich bis 31. Mai 1919 einschließlich gelieferten Mengen an Stelle des vereinbarten ein Preis, der um zehn vom Hundert des in der Bekanntmachung Nr. Ill 700 5. 17 Kk^. — vom 10 Juli 1917 und der Nach tragsbekanntmachung — Nr. 1200/11. 17 Kl^. — vom 1. Februar 1918 angegebenen Preises niedriger ist als der vereinbarte Preis. Ist der vereinbarte Preis niedriger als der in der Bekanntmachung — Nr. W. Ill <00 5. 17 Kkk. — vom 10. Juli 1917 und der Nachtragsbekannt- machung — Nr. 1200/11. 17 — vom 1. Februar 1918 angegebene, so bleibt er in Kraft. Hat der Abnehmer bereits erfüllt, so ist der Lieserer verpflichtet, ihm den Unterschied zwischen dem hiernach zu zahlenden und dem vereinbarten Preise zu erstatten. Eine Rückwirkung dieser Regelung aus ein Verrechnungs verhältnis gegenüber der Spiunpapier-Ausgleichskasse findet nicht statt. 8 3. Soweit Popierrundgarn-Lieferungsverträge bis zum 1. März 1919 ausschließlich noch nicht erfüllt waren, tritt an Stelle des vereinbarten ein Preis, der dem in der Bekannt machung — Nr. VV. lll 700/5. 17 Kl^. — vom 10. Juli 1917 und der Nachtragsbekanntmachung — Nr. poxa 1200/11. 17 — vom 1. Februar 1917 angegebenen Garnpreis unter Berücksichtigung der nachstehenden Abzüge entspricht, sofern nicht der vereinbarte Preis niedriger ist: f Nr. 3 metrisch und gröber . . 5*/«, - 3,1 bis 5 metrisch . . . 15° » - 5,1 - 7 metrisch . . . 20°/» - 7,1 - 10 metrisch . . . 25°/« - 10,1 metrisch und feiner . . 35 /». Hat der Abnehmer bereits erfüllt, so ist er berechtigt, zu verlangen, daß der Lieferer ihm den Unterschied zwischen dem hiernach zu zahlenden und dem vereinbarten Preise erstattet. Der Anspruch auf Preisermäßigung ist durch Erklärung an den Vertragsgegner geltend zu machen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn sie bis zum 15. Mai 1919 einschließlich mittels Einschreibebriefes zur Post gegeben worden ist. 8 4. Bor dem 1. März 1919 abgeschlossene Vergleiche aller Art über Spinnpapier- und Papierrundgarn-LieferungSver- träge bleiben in Kraft. Die Vorschriften dieser Anordnung finden keine Anwen dung aus lüstrierte Papierrundgarne, Mischgarne (Textilose, Textilit, Depagarne), Bindfäden und Seilerwaren, sowie für die zu deren Herstellung bestimmten Spinnpapiere? Zellulongarne und dergleichen Zellstoffgarne find nicht Papierrundgarne im Sinne dieser Anordnung. 8 6- Diese Bekanntmachung tritt an Stelle der Bekanntmachung Nr. O. 10 über Spinnpapier- und Papierrundgarn-Liefe- rungsverträge vom 4. März 1919 und mit Wirkung vom Tage der Verkündung der Bekanntmachung Nr. L. 10 in Kraft. Berlin, den 1. April 1919. Neichswirtschaftsstelle für Erfatzspinnstoffe. Der Vorfitzende: Georg W. Meyer. Auf Grund der 12, 15 der Verordnung des Bundes rats über die Errichtung von PreiSprüfungSstcllen und die Versorgungsregelung vom ^November^ Ver ¬ bindung mit 1, 5 und 6 des Gesetzes, betr. Höchstpreise, vom 1914, 23. März 1916 und 22. März 17. Dezember 1917 wird bestimmt: 1. Die Bubendorfer Kohlenwerke G. m. b. H. in Leipzig dürfen für die von ihnen im Freistaate Sachsen geförderte unverarbeitete und verarbeitete Kohle bis auf weiteres keine höheren als die unter 2 dieser Verordnung festgesetzten Preise fordern und annehmen. Diese Preise verstehen sich einschließlich aller bisher erhobenen Zuschläge für Wiege gebühr, Zechenfracht usw. Auch beim Vertrieb der Erzeugnisse der Bubendorser Kohlenwerke durch die Leipziger Kohlenhandels-Gesellschaft in Leipzig oder irgend ein anderes Unternehmen, dem die Bubendorfer Kohlenwerke den Vertrieb ihrer Erzeugniße überlasten, dürfen keine höheren als die unter 2 festgesetzten Preise genommen werden. 2. Die Preise für Erzeugnisse der Bubendorser Kohlenwerke G. m. b. H. in Leipzig werden bis auf weiteres frei Waggon wie folgt festgesetzt: fü? Braunkohlenbriketts auf 445 Mk. für 10 1 im Bahnversand und - 470 - - 10 t - Landabsatz, sür Brikcttspäne, ohne Unterschied, ob fie im Landabsatz oder Bahnversand abgegeben werden, auf 300 Mk. für 10 t. Die Preise verstehen sich einschließlich Kohlensteuer und Umsatzsteuer. 3. Ueberschreitungen der unter 2 festgesetzten und veröffent lichten Preise werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10,000 Mk. bestraft. Außerdem kann aus Einziehung der unter Ueberschreitung vorstehender Höchstpreise verkauften Kohlen erkannt werden (Gesetz der Höchstpreise — 8 6 — in der Fassung vom 22. März 1917). Dresden, den 25. April 1919. Wirtschaftsmi«iflerium. Finanzministerium. Heute Dienstag Vormittags ^/s1l Uhr sollen im Ral- haussaale ll Podium, 1 Ofen, Türen, Spiegel mit Konsole« und elektrische Beleuchtungskörper (2 kleine Kronleuchter, Wandarme usw.) meistbietend versteigert werden. Waldenburg, den 29. April 1919. Der Sta-trat. Bezirksverband. K.-L.-Nr.: 2403 Ge. Die von den Landwirten des Bezirks beim GezirkSverband bestellten Saatwicken, Ackerbohnen und Krbseit find eingetroffen und können gegen Vorlegung entsprechender Saatkarte bei der Samenhandlung W. Löffler, Glaucha«, Bahnhofstraße, bezogen werden. Die Gemeinden werden auf den Gebrauch der Sammel- saatkarte hingewiesen. Glauchau, am 26. April 1919. Amtshauptmann Frhr. V. Weltk. Stürmische Begrüßung Orlandos in Rom. Der Tondcrzug mit den deutsche« Friedens- deltgierten ist Sonntag Nachmittag aus Berlin abgefahren. Den Oberbefehl über sämtliche gegen München ope rierende Truppen hat Noske übernommen. Der Bürgerbund in Hamburg fordert zn« Abwehr- streik auf. In Gelseukirchen kam es z« schweren Ausschreitungen. Die thüringische« Länder »olle« sich zu eine» Sroh- thüringen zusammenschlietzen. Der Grosze Arbeiterrat i« Leipzig erkennt den Be lagerungszustand in Sachsen nicht an. Der Ttrakenbahnerstreik in Leipzig ist beendet. An Nürnberg ist der Kommuuistenführer Albert Schmidt erschaffen. Dentsch-Sesterreich nimmt an der Beratung -er deut sche« Berfaffung teil. Die Stadt Lemberg wird von der «krainischeu Artillerie beschossen. Belgien beansprucht eiuen Teil Deutsch-OstasrikaS. Die Beziehungen der japanische« Delegierte« i« Paris z« den Amerikaner« si«d sehr gespannt. Der französische Senat genehmigte das Gesetz über de« achtstündigen Arbeitstag. Die französischen Sozialisten protestiere« gege« einen Gewaltfriede«. Italien trifft militärische Borbereitungen zur Löf««g der Fiume-Frage. Auch die englische Regierung will den Achtstundentag einführen. Ukrainische Truppen habe» de« Bolschewist»»« Mem e«trissen. I« Bulgarien «acht sich eine ausgedehnt« Bolsche wistenbewegung bemerkbar. 'Waldenburg, 88. April 1S1S. Die Deutsch-Oesterreicher werden an der Beratung der deutschen Verfassung in Weimar teilnehmen. Die Reichs-^ regierung hat die deutsch-österreichischeStaatSregierung ein-