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I Mittwoch, 19. Decbr. 1894 «k. 294. , S0 Pfemei^. Pr^^e^I^lUH Zeder- unter fortlaufender Nummer ehlt Brendler, Bürgermeister. Brendler, Bürgermeister. itz- -kg ! in ! tl«tt- iche« lp-x, iren ord- — Außerdem studi» brsExww^Specktm-emzxgsben: - ») das Gewicht jeder einzelnen Post, b) die Bezugsquelle und o) in welcher Weise den Bestimmungen in § 2 derselben Verordnung (Untersuchung eingeführten rohen und verarbeiteten Schweinefleische- — Schinken, Wurst rc.) entsprochen ist. Dafern die Untersuchung seilen des verpflichteten Trichinenschauers am Ber- kauf-orte geschehen ist, so muß das betreffende Zeugniß vom Trichinenschauer selbst ein getragen, auch vom letzteren die untersuchten Gegenstände — sofern Trichinen nicht ge funden worden — mittels Brennstempel», Farbenstempels oder Plombe gekennzeichnet 1» »f^^te t«N«lti,eLetle «MO«, Ansemie M Wfemnßi Bekanntmachung Alle diejenigen, welche wegen Lieferungen oder sonstigen Leistungen an eine der städtische« Cassen Forderungen haben, werden hiermit ersucht, ihre Rechnungen bi- zum 28. Dezember dss. Ihr», anher einzureichen. Bei späterem Eingänge derselben wird nach Befinden «ine ExpeditioxSge» bühn Vox L Prozent der Betrags der Rechnung gekürzt werden. Johanngeorgenstadt, am 17. Dezember 1894. di« in tz 4 derselben Verordnung vorgeschriebenen Gr^lochtbüch-r, sondern auch die i« vorerwähnten 8 b ausdrücklich noch vorgefchriebenen Fleisch Scher sich beschaffen, in welche sie die empfangenen Sendungen in der angegebenen Art und W-ise unter fort laufender Nummer selbst vorschriftsmäßig «inzuzeichnen haben. Behufs schnellerer Durchführung dieser Anordnung und um dabei auch soweit mvglich «in« Gleichmäßigkeit ju «rzieltn, wird den Herren Semeindevorständen noch em pfohlen, die betreffenden Bücher selbst nach Bedarf zu beziehen und solche gegen Rück- rrstattung des Selbstkostenpreises — daS Stück kostet 15 Pfg. — an die in ihren Otte» befindlichen einzelnen Fleischer und Fleischwaarenhändler abzugeben. ZwiMu, am 7. Dezember 1894, M Königliche Amtöhauptmannschaft. vr. Schnorr von CarolSfeld. Verordnung des Ministeriums des Innern, die diesjährige Eon- fignation der Pferde und Rinder betr. Nachdem beschlossen worden ist, die nach § 4 unter o der Verordnung vom 4. März 1881, di- nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, alljährlich während der schien vierzehn Tage de- Monats Dezember vorzunehmende Consignation der Vorhan. denen Pferde und Rinder fortan «« eine« «red demselbex Tage in sämmtlichen Ortschaften ausführen zu lasse», wird hiermit angeordnet, daß diese Coxfignation für daS laufend« Jahr aller Orten am 28- Dezember zu bewirken ist. Die OrtSbehörden erhalten demgemäß Anweisung, an diesem Tag« «ine genaue Consignatton der in ihren Verwaltungsbezirken vorhandenen Pferde und Rinder nach Maßgabe der angezogenen Verordnung vorzunehmen und die auSgefüllten ConsignattonS- formmare unmittelbar darauf und spÜestenS bis zum 8. Januar 1895 bei der zustän digen Amtshauptmannschaft beziehentlich KreiShauptmannschaft einzüreichen. Dresden, am 8. Dezember 1894. Ministerium des Innern. Für dm Minister: (gez.) von Charpentier. Rach 8 5 der reviditte« Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Tri- chinenkrankhett bei den Menschen betreffend, vom 10. März 1893 haben all« diejenigen Personen (Fleischer und Fleischhändler) welche eingeführte Schweinefleischwaaren, d. h. anderswo geschlachtete Thiere im Ganzen oder in Theilen feilbieten, neben den Schlacht büchern auch mit ihren Namen bezeichnet« Fleischbücher zu führen, in welch« di« em- pfangenen Sendungen, sowrit mvglich nach den einzelnen Waarengattungen und Stücken, oen ernsten Hintergrund der jetzigen Vortage zu veftreitta. Redner führt zum Beweis dafür eine längere Reihe von Beispielen aus der sozialistischen Presse an und verliest einig« Aufrufe, durch welche der rebellische Gei't und da» Feuer der Empörung geschürt werden sollten. Die Regier ung hoffe, daß der Reichstag die Vorlage annehmen werde; werde sie abgelehnt, so würden wir entweder auf drr ab schüssigen Bahn weitertreiben oder ein neues Ausnahme- gesetz würde erforderlich Redner geht dann auf die ein zelnen Paragraphen der Vorlage ein und erläutert darauf die Begründung, wiederum an zahlreichen Beispielen aus der sozialistischen und anarchistischen Presse, namentlich zur Zeit der Ermordung des Präsidenten Carnot. Der 8 131 soll« durchaus nicht di« Freiheit der Presse beschränken, sondern nur verhindern, baß unrichtige Thatsache« wissent lich in die Oeffentlichkeit geworfen werden. Während der Rede der Staats sekretairS nahm der H-rr Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe. Schillingsfürst seinen Platz «in. Der Herr Staatssekretair schließt mit der Hoffnung, daß di« Mehrheit nicht geneigt sein werde, die Dinge ihren bis herigen Lauf gehen zu lassen, sondern de, Vorlage zu- stimm«. Abg. Singer stellt den Antrag, di« Sitzung zu ver tagen, und bezweifelt gleichzeit'g die Beschlußfähigkeit- de» Hauses. Sein Anttag sei nicht aus drm Wunsch hervor- gegangen, die Berathung des Gesetzentwurfs zu verschleppen, sondern man wolle nur «ine so wichtige Vorlage nicht vor einem leeren Hanse zur Verhandlung g-langen lassen. Frhr. v. Manteuffel bittet, de« Antrag abzulehnen. ErMbHolksfreun- Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. AMlANstH f»r die kt»t,liche» «w »t»««« svtsewti, i» «ne, Porteichti«, Soh— L-ßnitz, Sktttvwtei, »H«wer«, WH»«,«»«, mW »iwenstU. gerichtet, sondern such« generell Ausschreitungen gegen die staatliche und geftllschaftliche Ordnung auf dem Boden des gemeinen Rechtes zu bekämpfen. So lange sich die Sozial- demokratie der von dem Gesetz bezeichneten Verbrechen, namentlich der Aufreizung und des Komplotte» gegen die Staatsgewalt, nicht schuldig mache, so lange könne sie nicht behaupten, daß da» Gesetz speziell gegen sie gerichtet sei. Al» die Regierung an die Ausarbeitung des Entwurfs ging, habe sie sich erinnert, daß bei Berathung deS Sozialisten gesetzes im Jahr« 1878 vielfach gewünscht wurde, die sozia- listtschen Ausschreitungen auf dem Boden de» gemeinen Rechte» zu bekämpfen. DaS Sozialistengesetz blieb 12 Jahre in Kraft, aber man habe seit dessen Aufhören im Jahre 1890 nicht bemerkt, daß die Zustände einer Besserung entgrgengegangrn seien. Bomben und Dolch hätten zwar bei un» noch nicht die betrübende Rolle ge spielt wie in anderen Ländern, aber in weiten Kreisen unsere» Landes sei man über di« provokatorischen Agitati- onen der Sozialdemokraten erbittert, und Graf Caprivi und die Regierung hätten sich der Verantwortung nicht entziehen können, Maßregeln dem RrichStag vorzuschlagen, um solchen Ausschreitungen vorzubeug-n. Daß seit Auf- Hebung des Sozialistengesetze- so viele und schwere Strafen über Sozialdemokraten verhängt wurden, sei nur «in Be weis, wie außerordentlich deren Ausschreitungen gegen die Gesetze sind. Der Umsturz werde in der Presse vielfach recht ironisch behandelt, obwohl man sich bei einer so ernsten Sache, bei solcher ununterbrochenen Minirarbeit doch lieber vor Ironie hüten soll«. Niemand sei berechtigt, Die Umsturzvorlage i« Reichstag Die gestrige 8. Plenarsitzung deS Reichstags er- öffnete Präsident v. Levetzow gegr« 12*/, Uhr. Am Tische des BundeSrathS waren StaatSminister Dr. v. Boetticher, Minister de- Innern von Köller, Justizminister Schönstedt, StaatSminister Marschall v. Bieberstein, Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff, sowie die Staatssekretaire Nie- berdixg und Graf PosadowSky erschienen. Auf der Tage», ordnung stand der Entwurf eine» Gesetze-, be- treffend Aenderungen und Ergänzungen de» Strafgesetzbuchs, de- Militärstrafgesetzbuch» und des Gesetze» über die Presse. Zur Begründ ung der Vorlage führte Staatssekretär Ni eberding aus, Ler Gesetzentwurf sei seit Wochen der Gegenstand einer erregte« Diskussion gewesen, aber schon bei der EtatSdebatt« wäre vo« mehreren Rednern betont, daß ma« die Vorlage un befangen und leidenschaftslos prüfe» wolle. Weiter ver lange auch die Regierung «icht», al- Prüfung ohne Vor ei»g«nommenheit und Leidenschaft; sie sei überzeugt, daß «ine solche Prüfung dazu beitrage« werde, di« Gespenst«, zu verscheuchen, welche von einer einseitigen, tendenziöse« Presse zitirt worden sind. E» sei eine Uebertreibu«« son- der Gleichen, zu behaupten, daß diese Vorlage bestimmt sei, die Presse zu knebeln oder der öffentlichen freien Mein ung einen Maulkorb anzulegen; sie solle lediglich die Aus wüchse beschneiden, welche geeignet sind, daS öffentliche Ur theil auf falsche Wege zu leiten. Das Gesetz sei kein So zialistengesetz und nicht speziell gegen die Sozialdemokratie ie ein ttt-w -ibrr, rs Nus dem die Firma Rich. Güxther in Aue betreffenden Fol. 198 de» Han- delSregisterS für Neustädtel, Aue und die Dorfschaften ist heute verlautbart worden, daß der bisherige Inhaber Richard Emil Gü«ther, Kaufmann in Aue, gestorben und daß Frau Clara Grxestixe verw Günther geb. Günther in Aue Inhaberin der Firma geworden ist. Schneeberg, den 15. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Müller. Bekanntmachung Nachdem Herr Apotheker Rudolph Gchützexmeister vom Stadtverordxeten- Collegio auf weitere 8 Jahre »um unbesoldeten Stadtrath gewählt worden ist und dies« Wahl angenommen hat, wird die» hierdurch bekannt gemacht. Der Stadtrath zu Neustädtel. Speck, Bürgerin. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß am 24, und S4 Dezember ßss-. Fhkb. al» deM"WtkhnächtS- undlMijahrsheiligfttK sämmtlichen Mpe- ' ditionen vo« MittxgS ab geschloffen sind. Johanngeorgenstadt, am 17. Dezember 1894. Der Christbaumverkauf in Lauter erfolgt von Donnerstag, den 20. Dezember an durch dm Lohnboten Gottlieb Laukxer Nr. »4 daselbst. König!. Forstrevierverwaltung Lauter, am 17. Dezember 1894. Grohmann. Oeffentl. Stadtverordneten - Sitzung zu Aue Mittwoch, den 19. Dezember 1894, Nach« 6 Uür. werden. Wie nun die amtlichen Revisionen des Herrn Bezirktthierarzte» dargethan haben, ist diesen Bestimmungen im hiesigen Verwaltung»bezirke bisher nicht nachgegangen wor- dm; da die Fleischer und Fleischhändler der irrigen Meinung find, daß sie die enigen Schweinefleischwaaren, namentlich sogenannte Bakonyrr, welche sie von Schlachthv «n be. ziehen, deshalb nicht in die Fleischbücher einzutragen nöthig haben, «»eil die betreffenden Schweine, von welchen die fraglichen Theile entstammen, bereit» in den betreffenden Schlachthäusern vorschrift-mäßig auf Trichinen und Finnen untersucht worden seien. In Anbettacht de- Umstandes, daß namentlich in vielen Jndusttieorten des hiestgen Verwaltungsbezirk- di« Einführung derartiger Schweinefleischwaaren «inen großen Umfang erlangt hat, sieht sich die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft andurch veranlaßt, die Herren Gemeindevorstände deS hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks hiermit anzuweisen, unter Hinweis auf di« Strafbestimmung des § 11 der ein gangs gedachten Verordnung dafür zu sorgen, daß die in ihren Gemeinden wohnhaften Fleischer und Fleischwaarenhändler nicht nur