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für für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einuntvierzigster Kahrgang. Nr. 53. 1881. Dienstag, den 5. Juli Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) AbvnnementSpreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer k-stet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheine wöchentlich 2 Mak (Dienstag und Freitag. Abonnomenteprei» vierteljährlich 1 M k. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Bekanntmachung, Landtagswahl betr. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Bezirkswahlen für die am 12. Juli dieses Jahres im 17. ländlichen Wahlkreise stattfindende Wahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der Ständeversammlung beabsichtige ich Freitag, den 15. Juli dieses Jahres, Vormittags S Uhr, im Hessischen Gasthofe zu Deutfchenbora vvrzunehmen. Den Stimmberechtigten steht frei, dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Hierbei werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf H 45 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. December 1868 zugleich veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protocolle nebst den Wahllisten und den Stimmzetteln (die etwa für ungültig erklärten Zettel von den gültigen gesondert) sowie die sonstigen Unterlagen sofort nach beendigter Abstimmung dem unterzeichreten Wahlcommissar zu übersenden. Nach tz 22 der Ausführungs-Verordnung zu obengedachtem Gesetze hat der Wahlvorsteher auch eine Bescheinigung darüber beizu- fügen, daß die in K 43 des Wahlgesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt ist. Meißen, am 22. Juni 1881. Der Wahlcommissar für den 17. ländlichen Wahlkreis. v. Bosse, Amtshanptmann. Von dem unterzeichneten Königl. Amtsgericht soll den 15. October 1881 das dem Schmiedemeistcr Eduard Hermann Mosch in Munzig zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 38 des Katasters, Nr. 35 des Grund- und Hypothekenbuches für Munzig, welches Grundstück am 25. Juni 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3V45 Mark —- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 28. Juni 1881. Königl. Amtsgericht daselbst. -vr. Gangloss.Nenner, Rfdr. Von dem unterzeichneten Königl. Amtsgericht soll den 23. Juli 188 l das zu dem überschuldeten Nachlasse des Gutsbesitzers Friedrich Adolf Schumann in Nöhrsdorf gehörige Grundstück No. 59 des Catasters und No. 15 des Grund- und Hypothekenbuchs für Röhrsdorf vormals Limbacher Patrim.-Gerichtsanlheils, welches Grundstück am 18. Juni 1881 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5^,38« Mksi-Si gewürdert worden ist, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 18. Juni 1881. Königliches Amtsgericht daselbst. vi. Gaugloss. Obst Verpachtung. Die diesjährige ObstnuHung der fiskalischen Alleen auf der Meißen-Wilsdruffer Chaussee, Abth. 2, Kesselsdorf Nossener Chaussee, Abth. 1, 2, 3 und 4, soll WLSLAMLLMy LZ. AZE L88L- vormittags lt- Uhr, im Gasthofe zum „weißen Adler" in Wilsdruff gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen vor Beginn der Licitativn bekannt zu machenden Bedingungen an Meistbietende verpachtet werden. Meißen, am 30. Juni 1881. König!. Chanssce-Jnspection. -Neuhaus. Tagtsgeschichte. Ein Erkenntniß des Reichsgerichts erregt in den politischen und gewerblichen Kreisen, die dem Schulze-Dclitzschen Genossen schaftswesen nahestehen, berechtigtes Aufsehen. Es ist nämlich in einem Spezialfall entschieden worden, daß die Solidarhaft nach Be endigung eines genossenschaftlichen Konkurses nur gegen die zur Zeit der Konkurserklärung noch aktiven Mitglieder vollstreckbar sei, während die vor derselben ausgetretenen Mitglieder nicht, wie Schulze-Delitzsch will, noch zwei Jahre nach erfolgtem Austritt haftbar seien. Mit dieser Entscheidung ist den genossenschaftlichen Vereinen Deutschlands, etwa 2000 an Zahl, die eigentliche Grundlage ihres Kredits entzogen, da bei beginnendem geschäftlichem Verfall die Eingeweihten unter den Theilhabern wohl nicht zögern werden, ihren Austritt zu erklären. Mag immerhin die Fortdauer der Haftpflicht während ganzer zweier Jahre nach dem Austritt Härten für den Einzelnen im Gefolge haben, so beruhte doch andererseits auf dieser Strenge der Anforderungen die Solidität und Vertrauenswürdigkeit der Verwände. In wohlunterrichteten Kreisen kursirt das Gerücht mit größter Bestimmtheit, daß Fürst Bismarck die Absicht habe, vor den nächsten Reichstag mit dem Anträge auf eine erhebliche Erhöhung der Tabak- Königl. Bmrvcrwalterci. In Jnter.-Verw. Krmischer. steuer zu treten. Von der einen Seite wird behauptet, die Monopol frage scheine ihm noch nicht „reif" genug, Andere meinen dagegen, es sei beabsichtigt, aus der Mitte des Reichstags einen Gegenantrag auf das Monopol hervorzurufen. Vom Rhein wird geschrieben, daß die Aussichten für den Wein, ertrag seit Jahren nicht so ausgezeichnet gewesen sind, wie diesmal; der Winzer, der fast verzweifelt war, gewinnt wieder frischen Muth- Die Zustände in der böhmischen Hauptstadt Prag sind für Deutsche unertäglich geworden. Die Anmaßung, der Uebermmh, die Rohheit und Gewaltthätigkeit der Czechen überschreitet alle Grenzen und sucht es zu einer Auswanderung der Deutschen zu bringen. Der Bürgermeister machte sogar einen Versuch, die czechifche Mundart zur Amts- und Geschäftssprache zu machen, die Regierung in Wien hob den Erlaß auf. Leben und Eigenthum der Deutschen scheint vogelfrei zu sein. Die deutsche Studentenverbindung „Austria", ein harmloses Corps, feierte in Knchelbad bei Prag ihren Jahrescommers. Da zogen etwa 300 Czechen ihnen nach, bombardirtcn sie mit Steinen, Flaschen, Gläser» und Knitteln und feuerten sogar mehrere Schüsse gegen sie ab; die Studenten mußten sich flüchten und wurden verfolgt, viele schwer verwundet und halb todt geschlagen, selbst das Dampfschiff,