Volltext Seite (XML)
WlünmM Tageblllit Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Eolporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Sonnabend, den 27. August 197. 1881. "Waldenburg, 26. August 1881. Jüdische Geschäftspraxis. Vor längerer Zeit brachte die „Germania" über obiges Thema einen Artikel, welchen auch wir in der Hauptsache wiedergaben. Jetzt b.ingt das ge nannte Blatt einen zweiten Artikel über dasselbe Thema, in welchem es Hecht: Der gewöhnlichste Kunstgriff jüdischer Händler, sogenannte geschmeichelte Muster vorzuzeigen und geringe Waaren zu liefern, reicht bei vielen Arti keln nicht ans, es müssen noch andere Schlauheiten in Anwendung kommen. Man fragt die Spitzenfa brikanten, wie oft ihnen die Stücke etwas schmäler bestellt werden, als das Muster, ebenso die Seiden- und Sammetfabrikanlen, ob seitens jüdischer Grossisten nicht stete einige Centimeter unter der übligen Breite gegen entsprechende Preisermäßigung bestellt wird. Biele Artikel, wie z. B. leinene Taschentücher, werden ihren Qualitäten nach durch Nummern bezeichnet; der Jude vertauscht die Eli- quetts, in dem er die bessere Nummer auf die ge ringere Waare klebt. Ebenso wird es bei Artikeln gemacht, welche in verschiedenen Breiten, die sich nur wenig unterscheiden, geliefert werden. Seiden- und Sammetbänder sollen usancemäßig ein bestimmtes Längenmaß haben, so daß der Dataillist, welcher seinen Bedarf bestellt, das voraussetzt. Aber der „billige" Jude hat vom Fabrikanten Stücke bestellt, die 1 Meter kürzer extra für ihn gemacht sind. Ein Freund, der Hacken und Oesen für Schnür schuhe und dergleichen fabricirt, erzählte mir, daß jüdische Abnehmer der Päcke, welche eigentlich 1000 Stück enthalten sollten, zwar in der nämlichen Größe, aber mit weniger Inhalt bis zu 15 pCt. weniger bestellten, so daß also der Abnehmer, welcher glaubt billig zu kaufen, statt 1000 nur 850 Stück erhält. Und nun gar die Artikel der Goldschmuckbranche. Es ist geradezu unglaublich, welcher Schund in Deutschland fabrizirt, und welcher Betrug damit ge trieben wird, besonders aber, seitdem auch in dieser Branche der Jude Fabrikant geworden ist. In an deren Ländern sorgt die Negierung dafür, daß der Käufer nicht betrogen werden kann; hier im „ehr lichen" Deutschland kauft man als Gold "eine Mischung, die usancemäßig ein wenig über die Hälfte des Gewichtes Gold sein soll (14 Karat), in Wirklichkeit aber meistens noch nicht die Hälfte Golo enthält. In Frankreich darf an Goldsachen nur Gold, und zwar nur 18karätiges Gold verwandt werden, hier in Deutschland kaufst Du einen Goldschmuck und bezahlst ihn als solchen, findest jedoch später, daß an allen Stellen, die man von vorn nicht sieht, unedle Metalle zur Verstärkung verwandt sind. Vor Kur zem ist in den Blättern der Fall besprochen worden, daß ein Heringshändler vor Gericht gestellt wurde, weil er aus den Originallonnen eine oder zwei Lagen Heringe herausgenommen und die Tonne sorgfältig wieder zugemacht hatte, diese erleichterte Tonne als Originalverpackung weiter verkaufte. Wie soll der ehrliche Kaufmann, der solche Schliche nicht kennt, dagegen concurnren? Wird er nicht gezwungen, entweder das Gleiche zu thun, oder zu Grunde zu gehen? Jeder Kaufmann, welcher diesen Artikel liest, wird aus seiner eigenen Branche noch eine Anzahl ähnlicher Praktiken hinzufügen können. Auch am Rhein sind schon die meisten Engros-Geschäfle in den Händen von Juden; denn gerade in Köln, um nur einer einzigen Branche zu erwähnen, befinden sich 40 Weißwaaren-Engrosgeschäfte, wovon 28, und zwar weitaus die größten und bedeutendsten, jüdische und nur 12 deutsche Firmen. "Waldenburg, 26. August 1881. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der deutsche Kronprinz hat am 25. d. die Kaiserin in Koblenz besucht. Dem Landgrafen Ernst von Hessen zu Schloß Philippsthal ist durch des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen Majestät unter dem 18. Juni d. I. für sich und seinen Bruder den Prinzen Carl der erbliche Titel Hoheit verliehen worden. Die Gefahr, welche für die öffentliche Sicherheit durch die regelmäßige Entlastung der Gewohnheits verbrecher aus den Gefängnissen besteht, hat von Neuem den Plan auftauchen lassen, auch für Deutsch land Verbrechercolonien zu begründen, und es sollen auch, wenn ein Correspondent der „A. A. Ztg." recht unterrichtet ist, bereits die Commandanlen der deutschen Kriegsschiffe in der Südsee Ordre erhalten, nach sorgfältiger Beobachtung geeignete Inseln hier für in Vorschlag zu bringen. Die angeordneten statistischen Erhebungen über die der Armenpflege anheimgefallenen Personen behufs weiterer Schritte der Reichsregierung bezüglich einer Abänderung des Unterstützungswohnsitzgesetzes sind in vollem Gange. Insbesondere kommt es, wie in dem amtlichen Erlaß ausgesührt wird, darauf an, zuverlässige Nachweisungen über die Zahl der dauernd oder vorübergehend aus öffentlichen Armenmitteln unterstützten Personen zu erhalten, wobei die haupt sächlich in Frage kommenden Gründe der Verarmung, Tödtung oder Verletzung des Ernährers durch Unfall, Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) des Ernährers, end lich geistige oder körperliche Gebrechen besonders hervorzuheben sind. Die Vorarbeiten für einen Rhein-Weser-Elb- Kanal gelangen nächsten Winter zum Abschluß. Die preußische Regierung wird mit einem fertigen Projecte und einer Kreditforderung, zunächst für die Section, vor den Landtag treten, vorausgesetzt, daß es die Finanzlage des preußischen Staates er laubt und die Interessenten ihre Mitwirkung nicht versagen. In einer Berliner Versammlung versicherte der bekannte vr. Henrici, daß Gambetta's Vater ein württembergischer Jude Namens Gompertz gewe sen, der nach Italien gegangen sei und dort seinen Namen gewechselt habe! Die Anklage gegen Herrn Edmund Kantorowicz wegen Beleidigung und Mißhandelung der Herren Dv. Förster und Jungfer kommt am 30. August vor dem Schöffengerichte in Berlin zur Verhandlung. Kantorowicz ist bekanntlich der Fabrikant des Bene- dictinerliqueurs von zweifelhafter Echtheit, besten Benehmen in einem Pferdebahnwagen die Judenfrage so scharf zugespitzt hat. Frankreich. Von den bei den Deputirtenwahlen in Paris ab gegebenen Stimmzetteln lauteten 785 auf Bou- Amema. Ein Schreiben Gambetta's an die Wähler in Belleville erklärt, daß er die Wahl im 1. Wahlbezirke annehme, aus sein Wahlmandat im 2. Wahlbezirk verzichte. Nachdem er im 1. Wahlbezirk mit absoluter Majorität gewählt und im 2. die relative Majorität erhalten, Halle er es für unnütz, sich einer zweiten Probe zu unterziehen. Es sei würdiger, schon jetzt seine Option auszusprechen. In der Zuschrift heißt es weiter: Wir werden bei der Politik der regelmäßigen successiven Fortschritte beharren, indem wir alles vom Willen des Landes, nichts von der Gewalt erwarten und alle Utopisten und Reaktionäre zurückweisen. Nach dem am 25. d. veröffentlichten Wahlergeb niß ist Gambetta im zweiten Belleviller Wahlbezirke durchgefallen; es fehlen ihm 54 Stimmen an der absoluten Majorität. Gambetta ist'mithin nur im ersten Wahlbezirk gewählt. In Frankreich gewährt man der Presse alle denk baren Erleichterungen, damit sie ihren Beruf genügend wahrnehmen könne. Am Tage vor den Wahlen wurden, auf speciellen Befehl des Präsiden ten der Republik, Karten an die Repräsentanten der Presse verlheilt, durch welchen denselben bedeutende Vortheile eingecäumt wurden. Die Karten berech tigten zum Eintritt in einen Saal des Ministeriums des Innern, welcher für die Journalisten geräumt worden war. Hier stand ihnen Schreibmaterial und jede Bequemlichkeit zur Verfügung. Von 10 Uhr morgens ao erhielten die Journalisten Mittheilung von allen officiellen Telegrammen, welche beim Ministerium einliefen und überhaupt vom Resultat der Wahlen. Der „Temps" bespricht den Beitritt Italiens zur deutsch-österreichischen Allianz und meint, derselbe bedeute, daß Italien alle Ansprüche auf Tirol, Istrien und Albanien aufgebe, jede Oppo sition gegen Oesterreich nach Salonichi hin aufhöre, und daß Italien für seine krankhaften Vergröße- rungsbedürfniste die, übrigens unnützen, Garantien für seine jetzigen Besitzungen eintausche, welche Nie mand bedrohe. Man könne sich darüber nur freuen, weil Italien nunmehr mit der Sache des allgemei nen Friedens verbunden sei. Griechenland. Die Occupation der südlichen Hälfte der zweiten Zone in Thessalien Hal von vier Punkten aus gleichzeitig am 20. dss. morgens um 6 Uhr durch zwei Colonnen unter General Soutzo begonnen. Die östliche Division unter Oberst Dimitracopulo, 10,000 Mann zählend, marschirt in zwei Truppen körpern via Derven Fourka und Derven Karia. Die westliche unter Oberst Karias Cakes, 8000 Mann stark, rückt über Mouchtuka und Janitzou ein und richtet ihren Marsch auf Kardiza und Phanari. Die östliche Division besetzt Domoko und damit kommen die Operationen zum Stillstand bis zum Ablauf der Frist für die Vollendung der Operation der übrigen Zonen. Die internationale Commission ist in eine Reihe von Untercommissionen eingetheilt worden. Die Hauptdelegirten blieben beim griechi schen Hauptquartier. Die zur Besetzung von Thes salien versammelte Gesammtstreitmacht zählt 32,000 Mann mit 8 Kanonen. Amerika. Da der Zustand des Präsidenten Garfield am 24. d. bis kurz nach 12 Uhr mittags keine Ver änderung erfahren hatte, haben die Aerzte die Drüsengeschwulst geöffnet. Das Resultat war ein befriedigendes. Am 25. d. teleqraphirte Staats sekretär Blaine an die Vertreter im Auslande: Der zunehmende Appetit des Präsidenten erleichtert die Verdauung flüssiger Nahrung. Die Symptome sind ermuthigend; nichtsdestoweniger ist noch immer große Besorgniß gerechtfertigt. Aus dem Muldenthale. "Waldenburg, 26. August. Die Fürstliche Familie ist gestern Abend, vom Jagdschloß Glatzen kommend, wohlbehalten auf Schloß Waldenburg wieder ein getroffen. *— In heutiger Schöffengerichtssitzung wurde Richard Paul Hofmann in Waldenburg wegen Ueber- tretung des § 370,4 (wer unberechtigt fischt oder krebst rc.) des Reichsstrafgesetzbuches zu 2 Tagen Haft, und der Strumpfwirkermeister Wilhelm Zacharias in Langenchursdorf wegen Hausfriedensbruchs zu 15