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44. Weißerttz-Zeitung Freitag. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Post anstalten. IS Juni 1883. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8 Pfg. Amts- und Anzeige-Matt -er Königlichen Gerichts-Aemter VN- Stadträthe IN Dippoldiswalde, Mnenftein nnd Altenberg. Verantwortlicher Rcdacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mittheilungen aus dem „Jahrbuch für den Berg- und Hüttenmann" auf das Jahr 1863. Von Riedel. Siehe Nr. 35 und 37 d. Bl. (Schluß.) In dem vorigen Artikel habe ich versprochen, die hauptsächlichsten Verschiedenheiten zusammcnzustellen, welche sich zwischen dem Metall- und Kohlenbergbau ergebe». Da ich kein Bergmann vom Leder, d. b. kein Fachmann bin, so kann ich mich hierbei nur aus Das beschränken, waS ich seit Jahren in der Stellung als geschäftsführender Vorstand von Gesellschaften, welche Metall- und Kohlenbergbau betrieben haben, sowie als Vorsitzender des Revierausschusses zu Altenberg, kennen gelernt und sonst bei meinem Streben, mich von der Ausdehnung, Fortentwickelung und Gestaltung dieses Gewerbes möglichst zu unterrichten, wahrgenom men habe. Daß der Bergbau nach der Oeconomie das erste Gewerbe ist, den Grund aller Industrie und die üppigste Quelle der Nahrung einer blü henden Gewerbsthätigkeit in sich trägt, bedarf keines Nachweises mehr. Ohne Bergbau, der uns Eisen und Kohlen liefert, kann kein Gewerbe be stehen, in der Jetztzeit kein Gewerbe betrieben werden. Unsere Vorfahren erkannten seine hohe Be deutung recht wohl, deshalb gab man sich geflissentlich Mühe, demselben allerhand Freiheiten und Rechte zu verleihen und ihn vor allen andern Gewerben zu schützen. Dadurch bildete sich derselbe nach und nach heran, wie ein Staat im Staate, nahm eine abgeschlossene Stellung ein, erlangte und behielt seine eigne Ver fassung, verblieb bei den alten Sitten und Gebräuchen, und das gesammte, früher ziemlich zahlreiche Personal suchte zu allen Zeiten die übrige Welt fern zu halten und zn verhindern, Blicke in die Verwaltung der innern Angelegenheiten zu thun. Die nothwendige Folge die ses Zustandes, bei welchem man leider eifrigst auf Beibehaltung des Bestehenden hielt, war, daß ein zeit gemäßer Fortschritt in der äußeren Gestaltung, in Herausbildung seiner gewerblichen Kraft den erforder lichen Eingang nicht sand, und die Jetztzeit einen Zustand des Bergbaues erlebt hat, der dem frischen, allen Schlendrian abstreifenden Leben der andern Ge werbe gegenüber zum Theil eben so sonderbar, als zu seinem eigenen Nachtheile, auftritt. Mir will es jedoch schelnen, al« sei bereits die Scheere an diesen alten Bergzops angelegt,*) und er muß und wird ") Reiche-Eisenstuck, das bekannte Mitglied unserer zweiten Kammer, sprach un Jahre 1858 gelegentlich der Vertheidigung fallen vor der freien Bewegung, welche überall im gewerblichen nnd industriellen Leben sich geltend gemacht hat. Ja, ich glaube, daß seine Tage bereits gezählt sind, denn die Staatsregierung wird und kann die Stimmen der Bergbautreibenben und der beim Berg bau Angestellten, die sich in einer auffallenden Zahl und Entschiedenheit gegen den Entwurf eines neuen allgemeinen Berggesetzes offen und frei ausgesprochen haben, nicht unbeachtet lassen, sie wird sich verpflichtet fühlen, diesem mit auffallend viel Bevormundungen und Hemmnissen ausgestatteten Entwurf, für den sich in der Presse auch nicht ein einziger Freund gefunden hat, fallen zu lassen, den aus der alten Zeit herüber- genomwenen, eben so veralteten als kostspieligen Apparat bei Seite zu legen und dem Bergbaue, als erstes Ge werbe, eine Verfassung zu geben, wie solcher sich die übrigen Gewerbe erfreuen, damit dieses Gewerbe nicht in seiner Grundfeste erschüttert und das Vertrauen des Publikums nicht noch mehr verliere, als dies leider schon der Fall ist. Die nachstehenden Thatsachen ent halten Stoff genug zu Beispielen der so eben niederge legten Ansichten. Die Trennung des Bergbaues in metallischen l Regalbergbau) und nichtmetallischen (Nichtregalberg bau) hat sich bis auf die neueste Zeit herab sogar bis auf die Beaufsichtigung der Staatsbehörde geltend gemacht, indem Ersterer unter den Bergämtern, Ober bergamt und Finanzministerium, Letzterer unter Kohlen- werksinspectionen, Kreisdirectionen und Ministerium des Innern gestanden hat, so daß es fast schien, als handele es sich um ganz verschiedene Gewerbe. Es trat sonach schon in der Leitung der üble Umstand ein, daß von maaßgebender Stelle aus der Gesammtbergbau wohl schwerlich nach gleichen Grundsätzen geleitet und beaufsichtigt werden konnte. Seit zwei Jahren ist jedoch insofern eine geringe Aendcrung eingetreten, als die Geschäfte der Kreisdirectionen gänzlich, die des Ministeriums des Innern in der Hauptsache auf das Obcrbergamt und Finanzministerium übergegangen sind, und sonach wenigstens etwas zu Anbahnung eines Bessern geschehen ist. Die Metalle gehören dem StaatSfiscus, alle anderen Fossilien, zu welchen die Kohlen gehören, dem Grundbesitzer; Ersterer überläßt Jedem unentgeldlich das Recht, solche abzubauen, während ein Abbau der des Berichts der zweiten Deputation über die Revision des Berg gesetzes also: „Der Wellenschlag der Zeit hat schon manches Mter- thümliche begraben, und selbst die Insel Helgoland kann nicht mehr widerstehen, selbst dieser Felsen im Meere wird immer mehr abgespült. So mag es auch dem alten Bergzopf ergehen, der sich wie Helgoland im Meere immer noch gegen alle Reformen ringsherum erhalten hat."