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Adorfer Grenzvore D.es Blatt enthält die amtlichen. Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Oelsnitz, des Amtsgerichts, der Amts- anwaltschaft und des Stadtrates zu Adorf. H 84. Jahrs. 89. Donnerstag- den 3. April 1924 die »gespaltene Pctitzeile^vder deren Raum 15 Goldpfennige, bei auswärtigen Anzeigen 20 Goldpfennige, für die amtliche Zeile 40 Goldpfennige, Reklammezeile 60 Goldpfennige- °>e Zeitung erscheint an ledrm^Mvchentag« nachmlttag^mit dem Datum de» folgenden Tages. Sonnabends liegt die 8seitige Roman-Beilage „Neue Illustrierte" bei. ^Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter und Verleger Otto Meyer in Adorf. Postscheck-Kto. Leipzig 37369 Oeknitz i. V., 1. April 1924. Die Amtshauptmanuschaft. MI- »S MMUII NwM ^5.?^ KlEaviehbestande des Bäckermeisters Alfred Fickert und des Landwirts "wn DWng (n Bad Brambach ist die Maul und Klauenseuche festgrstellt worden. S-ierrkeztrst: Ortsl.-Nr. 1k und Nr. 56-109 für Brambach. DeoHkrNnUstSjjediet: da« übrige Bad Brambach. Ferner wirb e.ne Gefahrenzone aus den Gemeinden: Schünlird Sohl, Nohrbach, Oberbrambach, Schönberg, Hohendorf, Bärendorf, bildet Mrth und Raun mit dem Ortsteile Raunergrund A Auf die früher in. Maul- und Klauenseuche fälle erlassenen Vorschriften, die bei der "'«Hauptmannschaft und den Bürgermeistern eingesehen werden können, wird verwiesen 2m Sperr- und Beobachtungsgebiet« sind Hunde festzulegen. I ft: 36 ». Die Stimmlisten unserer Stadt sür die am 4. Mai 1924 stattfindenden Haupt« mahlen zum Reichstag liegen in unserer Ratskanzlei während der üblichen Geschäfts^ stunden, an den Sonntagen vormittags von 11—12 Uhr vom 6. dis eiuschliestlich 13. April 1924 zu Jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Stimmlisten sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei uns mündlich oder schriftlich anzubringen. Adorf, den 1. April 1924.Der Stadtrat. Bekanntmachung. Vom 2. zum 3. und vom 3- zum 4. ds. Monats von 10 Uhr abends bis 2 Uhr morgens werden Rohrnetzspülungen der städt. Wasserleitung ftattflnden. Wegen der da bei auftretenden Trübung des Wassers wollen sich diejenigen Personen, die in der frag lichen Zeit unbedingt Wasser gebrauchen, solches als Vorrat entnehmen. An dem der Spülung folgenden Morgen wird das Wasser bereits wieder rein sein, sodaß ein größere« Vorratsentnchmen nicht nötig ist. Adorf i. V., den 2. April 1924. Städt. Wasserwerk. en Unter- Was M es Aeues? h „.Aach der Urteilsverkündung tm Hitlerprozeß kam München zu einigen Zwischenfällen dem Deutschnationalen Parteitag in Hamburg " Ixz. Hergt eine große politische Rede. schloß des verstorbenen Präsidenten Wilso» "wachst rn sechs Bänden von einem New Parker i herausgebracht werden. Mail" zufolge weist das englische Finanz Nun». Ueberschuh von schätzungsweise 42 Millionen '«nv Sterling auf. Odessa ist ein vierstöckiges Wohnhaus einge sfen Bewohner unter den Trümmern begraben Bisher sind zwei Tote und zwanzig Schwer- *»te geborgen worden. Kua^Nei Bordeaux ist ein französisches Militärslug abgestürzt. Die beiden Insassen, zwei Unteroffiziere, «rven auf der Stelle getötet. h«ur.^biamsay Macdonald erklärte im englische . U daß die Bereinigten Staaten als Entschädigung für Hm-Epedierung der „Lusitania" van Deutschland einen "«S von 22 600 000 Dollar beanspruche. Mr Recht. Wenn wir, wie es der englische Ministerpräsident: vorschlägt, in den Völkerbund eintreten kann dies nur auf Grund vollen und gleichen geschehen. Das ist selbstverständlich, und der ^Hskanzler Dr. Marx hat eS in seiner letzten Wahl- noch gang besonders hervorgehoben. - Wo sängt dieses gleiche Recht an? Genau genom- bei der Abstimmung über Oberschlesien. Sie fiel Ziellos zugunsten des Deutschen Reiches auS, aber die setzte es mit ihren Intrigen durch, daß die k<v» den Völkerbund gebracht wurde, der, wie be- . Mt, eine Aenderung der deutschen Volksentscheidung Erhebliche Landgebtcte wurden aus unserem losgerissen und alle Proteste dagegen blieben b'As. Hie Tatsache steht also fest, daß vom Völker- auf Betreiben der Entente eigenmächtig Enl- »vi^ungen vorgenommen worden sind, die als rechts- bezeichnet werden müssen. Wenn eine rechtswidrige Tatsache geschaffen wor- 'st, so ist es selbstverständlich, daß diese rückgängig s^cht, und der Benachteiligte, also Deutschland, ent- .„Agt werden must. In diesem Falle ist die An- ^genheit noch um so dringlicher, als das Schuldkonto Völkerbundes von ihm durch sein eigenes Ver- belastet worden ist. Es ist doch eine starke Zu- snir "g' daß wir in denselben Völkerbund eintreten von dem wir so schwer geschädigt worden sind, die Rechtslage einwandfrei hcrgestcllt wird, ist 'o das mindeste, was wir beanspruchen können. Nicht anders steht cs mit dem Friedensbruch Poin- im Ruhrgebiet. Ter französische Ministerpräsi- h"* hatte dazu weder das Recht aus dem Vertrage " Versailles, der nichts über die Befugnis der Fran- einem Einmarsch in das Ruhrgebiet enthält, ^ bestund für ihn die Erlaubnis der übrigen Mitglie- der Entente, die andernfalls die mangelnde Ber- fxMklausel aus der Versailler Vereinbarung Hütte er- önnen. Das Unrecht war um so größer, als gar eststand, wie hoch die deutsche Repacationszah- 8 bemessen werden sollte. Wie konnte Poincarä ?. d eses sogenannte „Pfand" beanspruchen, ohne zu W dfte hoch der Wert des Besitzes gelte» sollte, kj den das Pfand in Anrechnung zu bringen war? r können daraufhin beanwrncken, daE auch hier Sie widerrechtliche Lage aufgehoben und der wirtliche Rechtsstand, wie er früher bestanden hat, wieder her- gestellt wird. Das stärkste Stück an diesem Rechtsbruch an der Ruhr ist, daß die militärische Truppe von anfäng lich 1700 Mann auf rund 93 000 Mann erhöht wor den ist, so daß aus einer Expedition eine Armee von fast 100 000 Mann wurde, die Kosten verursachte, an die früher niemals gedacht werden konnte. Lag ein schweres Rechtsverschulden gegen deutschen Realbesitz vor, so vergröberte es sich noch in der Be handlung der Personen. Die Deutschen in Oberschle sien, wie im Ruhrgebiet, denen unter allerlei Vorwän den schwere Verschuldungen zugewülzt wurden, sind behandelt worden, als ob sie sich nicht in Europa, son dern im dunkelsten Afrika oder im fernsten Asien be fanden. Ein Teil von ihnen ist Wohl freigelassen, die größere Mehrheit ist trotz der Entschädigungsforderun gen der deutschen Reichsregierung nicht berücksichtigt worden. Gerade hier ist eine Wiederherstellung des Rechtes und eine Schadloshaltung in erster Reihe an gebracht. Auf die Einzelheiten einzugehen, erübrigt sich, denn in diesen Hauptgrundsätzen ist alles andere ein geschlossen. Das ürteil im Merprozeß. Ludendorff freigesprochen, «ewährnngsfrist für di« Verurteilten. Das Urteil im Hitler-Ludendorff-Prozeß, das am Dienstag vormittag um 10 Uhr verkündet wurde, be sagt: Hitler, Pochner, Kriebel und Weber werben zu je 5 Jahre» Festung verurteilt. Röhm, Wagner, Brückner, Pernet und Frick werden zu je 1 Jahr 3 Monate« Festungshaft verurteilt. Ludendorff wird von der Anklage des Verbrechens des Hochverrats unter Aufbürdiittg der Kosten ans die Staatskasse freigespro chen. Die ausgesprochenen Freiheitsstrafen sind zum Teil noch durch zusätzliche Geldstrafen von 200 Goldmark verschärft. Dazu haben die Verurteilten die sehr hohe» j Kosten des fünfwöchigen Verfahrens zu tragen. Bewährungsfrist. Ten bloß wegen Beihilfe vernrteilten Frick, Rühm, Brückner, Wagncr, Pernet wird Bewährungsfrist mir sofortiger Wirksamkeit bis zum 1. April 1928 gewährt. Den übrigen Verurteilten, (Hitler, Poehner, Kriebel, Weber) wird nach Verbüßung einer Strafzeit von sechs Monaten Festungshaft eine Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt. Es kommen für Hitler 4 Monate 2 Wochen, für Weber 4 Monate 3 Wochen, für Kriebel und Poehner je 2 Monate, 2 Wochen Unter suchungshaft in Anrechnung. Frick, Röhm, Brückner, Wagner, Pernet werden auf freien Fuß gesetzt. General Ludendorff war in voller Uniform er schienen. An seiner Seite betrat Hitler in Zivil den Saal. Beide wurden vom Publikum mit Erheben von den Sitzen begrüßt. Auch die übrigen Angeklagten er schienen in Uniform mit Ausnahme des Oberamtmanns Dr. Frick. Hauptmann Röhm kam als Generalstäbler, Dr. Weber trug die Oberlanduniform mit umgeschnall- tem Degen und mit der dunkelblauen Oberlandkappe. Lediglich der Angeklagte Poehner, der Uch im Sanato rium befindet, war zur Urteilsverkündung nicht er schienen. Bei der Verkündung der Festungsstrafe gegen Hit ler machte sich im Publikum eine starke Bewegung gel tend, man hörte halblaute Bemerkungen, wie „Un erhört", „Skandal", doch kam es zu keinen besonderen- Zwischenfällen. Ter Freispruch Ludendorffs wurde nM sichtlicher Genugtuung ausgenommen. 'Aus der Urtcilsbegrünbung. sei folgendes hervorgehoben: Nach Angabe der Angeklagten wäre das von ihnen- ins Auge gefaßte Ziel nicht die Beseitigung der ver-, fassungsmäßigen obersten Reichsorgane, sondern-im Ge-> genteil die Schaffung des Direktoriums durch diese, Organe. Natürlich sei dieses Direktorium, wie alle, aus Artikel 48 der Ncichsverfassung gestützten Maß nahmen als vorübergehende Einrichtung gedacht gewe sen, die nach Erfüllung ihrer Aufgabe — Herstellung geordneter Verhältnisse — wieder der ordentlichem Reichsgewalt Platz machen sollte. Hervorzuheben sei. daß die bei der Zeugenvernehmung hervorgetretene? Verschiedenheit des Eindrucks, den die Anwesenden von, der Ernsthaftigkeit oder Nichternsthaftigkeit der von Kahr, Lossow und Seitzer abgegebenen Erklärungen be kommen haben, für die Urteilsbegründung bedeutungs los sei. In tatsächlicher Hinsicht hält das Gericht von den Vorgängen, in denen die Anklage den Tatbestand; des Hochverrats ableitet, folgendes für erwiesen: Hitler, Kriebel, Weber sind die Urheber des Pla-f nes. Poehner war mit dem Plan und mit der ihm. zugewandten Nolle einverstanden' Es sind deshalb' Hitler, Kriebel, Weber und Poehner, vorausgesetzt, daß? eine strafbare Handlung überhaupt vorliegt, als Mit-' täter im Sinue des Par. 47 Str.G.B. anzusehen. Nach Verlesung der Urteilsbegründung beantragte- der Verteidiger Hitlers, R.-A. Roder, Hitlers Haft ! entlassung. Der Vorsitzende erklärte, daß beim Volks- igericht mit der Urteilsverkündung das Urteil sofort rechtskräftig würde, daß infolgedessen jetzt das Gericht für diese Frage nicht mehr zuständig sei, sondern daß ein solcher Antrag an die Staatsanwaltschaft zu richten, wäre. Eine Kuuvgebimg LuSendorffs. Dann erhob sich in großer Erregung General Ludendorff und erklärte: „Ich empfinvc sielen Frei spruch als «ine Schande für de« Rock und Vie Ehren» zciche«, die ich trage." Die Zuhörer brechen darauf in den Nur aus:' „Heil, Ludendorff!" Der Vorsitzende, der -?n dieser. Kundgebung sichtlich überrascht war, bemerk«? darauf:^ „Ich weise Exzellenz Luvenoorss ganz enycyteoen zur Ordnung. Ich sehe in seiner Bemerkung ein« .grobe Ungehörigkeit. Ebenso ungehörig ist das Per» halten des Publikums. Wenn ich die einzelnen Ru-- fer festellen könnte, wiirde ich sie in Ordnungsstrafem nehmen." I L tra ße« ku « v geb u « gc u. In München hatte man für den Tag der Urteils-! Verkündung umfangreiche VorstchtsnmßregLln ergriffen.j Die Bannmeile um die Jnfanteriefchule, in der da-? Volksgericht tagte, war rin Stück vorve'legt worden.' Die Reichswehr hatte einerseits die Karlstraße, anderer seits die Straßenkreuzung Pappenhcinr-Nymphenburger- Straße besetzt und durch Stacheldraht abgesperrt. Der Kraftwagen Ludendorffs wurde schon bei der Hinfahrt zum Gericht lebhaft begrüßt. Bei der Rückkehr wieder.-' bolten kick die Kundgebungen in verstärktem Maße. )