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Dresdner Journal : 29.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-185909296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18590929
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18590929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1859
-
Monat
1859-09
- Tag 1859-09-29
-
Monat
1859-09
-
Jahr
1859
- Titel
- Dresdner Journal : 29.09.1859
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V 225 LtzmiL^nrM^rrlse: Illvlled > d IlSr. 10 kl^. l» »—«-» l 1°> N«W»4« '.ittlrl.: 1 ,. 10 .. .. ., stritt ?o»t umi iu vr-4—: 15 N«r l 8t«wp«l»u xiiUrlu« >Iumw>«ro: 1 dl^r. 1 »ebI»L bioio »»seriwlprrise: für 6«n N»am »«»P»It<in«» r«il»: 1 tk^r. ^'ut«r „>iinx«i»n<tt" äi- Loile: 2 X^5. «rschrwr»- r ixlick, mit Xa,o»kui» 4sr 8ouo- unä k'eiert»^«, Xdenä» Nir ci«n salx«o<le» 1^»^ Domer-tag, d«, 2S. September. 18SS » DM-nerIoimml. Verantwortlichv Redakteur: I. G. Hartmann. rvseratenannatzwe »»»»Sri«: k». N»L»v»r«rr«», Oommieiiovllr äe>» I>rr»<io«r.Ionrn»I»; »Keneltrie-Uxt: 1k. Uvixr»! «It«»: t z«x»in»l, L«rU»: <1»urlo»'iode Uuckk., » Iturt »u; Lr«»»» tt. 8o»i.ore«; ». 8ucki>!»uck>iuiS; Nöl» Xooe^ NLv»»»»i k»rii: v. l.uvriirrl.» (28, rn<- är» drm» «»,«»»); ?r»x 1« ><'»'« k»< i>t,,»»«ilnnx. iäeran»»rlur: >:»i>o4ilion är, 1-r«»<t>»«r äouin»!», vr«-ti«n, X,rrien»tr—« Nr. 7. Nichtamtlicher Theil. U«d«rsicht. Telegraphische Nachrichten. Zritu»--schau. (Eourrier du Dimanche. — Volkszei tung. — Hamburger Nachrichten. — National-Zeitung. — Deutsche Allgemeine Zeitung. — Hamburger kor- respondrnt. — Kölnische Zeitung. — Frankfurter Journal.) kages-eschichte. Wien: Tagesbericht. Die gekaperten österreichischen Schiffe. — Berlin: Die Frage wegen Aufhebung der Wuchergesetze. Vermessungen. Prinz Adalbert. Traf Nesfelrode. Die Berufung deS Staats ministers v. Westphalen in daS Brandenburger Dom- capitel. — Kassel: Petition des Stadtraths in der Perfassungsangelegenbeit. — Hamburg: Zur Scbil- lerfeier. — Holstein: DaS königliche Patent für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg. — Paris: Nachrichten von der marokkanischen Grenze. Pom Hofe. Tagesbericht. — Haag: Vorlage deS Budgrtentwurf». — Turin: Minister nach Mailand. — Pavia: Beamte entlasten. — Parma: Garan tien für das Anlehrn. — Spezzia: Ucbungsgeschwa- der. — Bologna: Vrrtheidigungslinien in der No- magna errichtet. — Madrid: Die Differenz mit Marokko. — London: Die italienische Frage.— St. Petersburg: Die BolljährigkeitSfeier de- Großfür- sten-ThronfolgerS. Zur Baurrnemancipation. Die Aefangennrhmung Schamyl'S. — Bombay: Entlas sung europäischer Truppen. — Hongkong: Die Priho-Affaire. Vnsdver Nachrichten. Provillaialuachrichtrn. Gerichtrverhandluvgev. (Dresden.) Wissenschaft, Kunst vnd Literatur Telegraphische Nachrichten. Frankfurt, Mittwoch, 88. September Der Senat hat de» Neevrs -et „nationale« vereint" gegen dat de« letzter« von der Polizeibehörde ge wordene Verbot, Frankfurt zu« Sitze zu wählen, abschläglich brschiedeu. Darwstadt, Mittwoch, 88. September. Dat Regierungsblatt schärft eine verordn«»- vov 1856 ei«, welche jede vetheiligung hessischer U»tertha»ev au politisch«» Vereinen io» I». und Lntlande «ttersa-t. Paris, Dientta-, 87. September. Der Oe, ' vo» T»»tt ist am L. d. M. aestorbev. Sei» Nachfoi-er Sidi Sadok hat am 84. die Negierung über»»»»««. Parit, Mittwoch, 28. Sttitember. Der heutige „Moniteur" r»thätt ei»eu Artikel folgende» Jahattt: Einige auswärtige Blätter versichern, die Lösung der italienische» Aagrlegeuheitea würde durch den Wunsch det Kaisers. für einen Prinzen feinet Hauset in Italien ei« Königreich zu gründen, auf- gehalten. Diese Gerüchte bedürfen der Wieder- legung nicht Um ihnen reden Werth zu «rhme», braucht «an, ohu« von den in villaftauca über nommenen Verbindlichkeiten zu spreche«, nur au die Handlungen und Worte det Kaisert vor und seit dieser Epoche zu eriuueru. No«, Montag, 26. September. In eine« heute abgehaltenen Confistorin« hat der Papst 17 Bischöfe ernannt. In der dabei gehaltene« Allo- cntiv» annnllirte er die Acte der Nationalversamm lung z« Bologna, wiederholte die gegen die Mit glieder der dortigen revolutionären Negierung avs- gesprochene Seusur und drückte die Hoffnung aut, die Rowagnolen würden unter die Herrschaft det heilige» Stählet zurückkehrea. Lo»dou, Mittwoch, 28. September. General Harnen bat die Insel Sa» Juan ohne vorgän gigen Befehl der Negierung der vereinigten Staa ten besetzt. — Wie der „Moruina - Ldvertiser" meldet, solle« 4V englische Kriegsschiffe »ach Shiva geschickt »erde».« Dretde«, 28. September. Der in Paris erscheinende „Eourrier du Di- manchr", rin Wochenblatt, welche- im Allgemeinen nicht ohne Glück und Erfolg einen guten politischen Ton fest hält und deshalb mitunter selbst zur Publikation diplo matischer Dokumente und eingeweihter Artikel benutzt zu werden pflegt, verfällt doch in Bezug auf die deutschen politischen Verhältnisse in denselben Fehler, über welchen mau sich in Deutschland so vielen auswärtigen Zeitungen gegenüber mit Recht beklagen kann, den Fehler nämlich, die politischen Vorgänge in Deutschland gründlich miß- zuvrrstehcn. DieS. Malheur ist dem Pariser Blatte in einem sehr auffallenden Grade bei der Erwähnung der in Anhalt jüngst publicirten Landschaftsordnung paffirt. Der „Eourrier" bemerkt nämlich über diesen Gegenstand in der politischen Uebersicht seiner lebten Nummer: „In dem Augenblicke, wo der „Eourrier" die Frage wegen einer möglichen Rückkehr Frankreichs zum parlamentari schen Regime erörtert, beweist ein Fürst des deutschen Bundes auf einem kleinen Territorium aber mit großen politischen Ideen, daß alle Länder, welche sich dieses Re gimes erfreut haben, desselben gedenken und rS bedauern, wie auch die Fehler waren, welche seinen Sturz herbei führten und wie auch die dem Volke von der absoluten Macht dargebotenen Entschädigungen beschaffen sein mögen. Der Herzog von Anhalt hat durch einen freiwilligen Act die repräsentativen Institutionen wieder gegeben, deren das Herzogthum seit 1849 beraubt war. Man wird erkennen, unter welche Herrschaft glück licher Umstände und großmüthigcr Ideen Deutschland heute gestellt ist. ES wird nicht lange dauern, daß auf dem ganzen deutschen Boden das parlamentarische Regime dir vollständigste Entwickelung gewonnen haben wird." Da- Alles ist sehr schön gesagt von dem Pariser Blatte und die halb verdeckte Nutzanwendung deS Gesagten auf Frankreich mag dem „Eourrier" dabei Wohl die Haupt sache gewesen sein. Aber richtig ist rS nicht. Dir Um stände, aus denen die Verfassung in Anhalt hervor ging, find ganz andere und die Verfassung selbst macht wohl keinen Anspruch darauf, ein „parlamentarisches Re gime" herzustelle«. Die anhaltinischen Staaten hatten zu Anfang deS Jahre- 1848 eine sehr alte (bis 1611 zurück- datirende) ständische Verfastungsorganisation, welche indrß zum guten Thrilc etwas außer Uebung gekom men war, so daß die noch in Geltung sich befindenden Institutionen hauptsächlich die Wirksamkeit eine- Land- tagSau-schustes betrafen. Nun wurden für Anhalt-Dessau- Köthen 1848 unter einseitiger Beseitigung dieser Litern Organisationen und ohne den Versuch zu ihrer Ent wickelung zu machen, mit einer „Konstituante" Verfas sungen auSgearbeitet, welche man in den staatsrechtlichen Werken der Neuzeit als daS Nonplusultra einer demo kratischen Staatseinrichtung der Merkwürdigkeit wegen citirt finden kann. Die Verfassung für Dessau ver suchte man durch einige Abänderungen schon im Jahre 1850 anwendbarer zu machen. Aber man mochte sich über zeugen, daß die ganze Basis der Verfassung verfehlt war und so wurde sie durch Herzog!. Verordnung vom4.Nov. 1851 aufgehoben. Dasselbe war mit der Köthener Verfassung schon am 28. Oktober 1848 geschehen. Eine vom Her zog zugleich einberufene Commission zur Ausarbeitung einer andern für beide Staaten gemeinschaftlichen Verfas sung hat kein Resultat zu Tage gefördert. In Anhalt- Brrnburg führte das Gebahren der „Constituante" deren Auflösung am 14. Decrmber 1848 herbei, worauf zu gleich eine Verfassung promulgirt wurde, welche im damals herrschenden politischen Sinne entworfen war und später mehrere Male revidirt wurde. Am 9. December 1853 klagte die anhaltiscke Gesammtlandschaft beim Bunde wegen der ihr durch die Verfassung von 1850 einseitig entzogenen ständischen Rechte und in der Sitzung vom 10. August 1854 wurde darauf beschlossen : die drssauischc Regierung zu ersuchen, auf Verhandlungen über die Her stellung eines die anerkannten Ansprüche der Gesammt landschaft berücksichtigenden VerfassungszustandcS einzu gehen. Diese Aufforderungwurdeinfolgc erneuter Klagen am 22. April 1858 wiederholt. Aus dieser Sachlage nun ging die neue publicirte LandschaftSordnung hervor, nachdem ihr durch die Dessauer Gesammtlandschaft und auf dem Bernbur ger Landtage die Zustimmung gegeben war. WaS nun den Inhalt der neuen, dem anhaltischen Staate gemeinschaft lischen Landschaftsordnung betrifft, so wird man auS nach folgender Skizze derselben leicht ersehen, daß rS sich nicht um Herstellung einer parlamentarischen Regierung»form handelt. Eia Gesammtlandtag, zusammengesetzt auS 12 Vertretern der Ritterschaft, 12 der Städte und 12 der Landgemein den, dient al» Beirats zu allen gemeinschaftlichen An gelegenheiten, für Aenderungen der Landesverfassung, für jede neue Belastung der Unterthanen, für Staats schulden- und Staatsvermögenssachen und für Abschaffung wohlerworbener Rechte ist seine Zustimmung erforderlich. Ertheilt er dieselbe nicht, oder sind die beiden Staats- regirrungen über ein zu erlassende» Gesetz oder eine« ah- zuschließenden Staatsverlrag verschiedener Ansicht, so kann einseitig auf Sonderlandtagen verhandelt werden. Die Abgeordneten der drei Stände bilden für sich je eine Abthrilung und können, sobald sie ihren Stand durch einen Landtagtbeschluß verletzt glauben, eine besondere Erklärung an den landeshcrrlicken Commissar beschließen. Aus der Mitte deS Landtages darf kein selbstständiger Gesetzentwurf den Regierungen zur Annahme vorgelegt werden. Aendert der Landtag Gesetzentwürfe ad und erfolgt die landesherrliche Bestätigung dazu nicht, so darf er den abermals «ingrbrachten nur im Ganzen an nehmen oder verwerfen. Die Sitzungen sind nicht öffent lich. Während der Lertagungszeit bleibt rin ständischer Ausschuß in unausgesetzter Wirksamkeit; er ist befugt, jederzeit Beschwerden über den Stand der Gesetzgebung und sonstige, dem Landtage zustehend« Angelegenheiten anzuhringrn und dieserhalb Anträge zu stellen; er er theilt dringlichen Gesetzentwürfen seine vorläufige Gr nehmigung. Seine Mitglieder sind 9 vom Landtage aue^ ihrer Mitte Gewählte und die beiden Landschaftssyndiken. Air die besonder« Angelegenheiten der beiden Herzog thümer bilden die resp. 24 und 12 Vertreter derselben in Destau und Brrnburg Sonderlandtage mit dem Ge sammtlandtagr ähnlichen Einrichtungen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Stirbt eine der herzoglichen Special linien aus, so hören die Sonderlandtagc auf. Die Landschaftsordnung wird unter die Gewähr deS Deut schen Bundes gestellt. — ES ist schwer zu begreifen, wie zu dieser VerfastungSeinrichtung von dem französischen Blatte, gewissermaßen auf Kosten der übrigen Litern in Deutschland bestehenden VerfassungSzustände, die jetzt in Deutschland herrschenden (doch gewiß von Preußen au» geför derten) „großmüthigen Ideen" als Pathen gebeten werden können. Die Litern Verfassungen in Sachsen, Bayern, Württemberg re. begründen doch eine ganz andere stän dische Wirksamkeit, als sie in dieser anhaltischen Land schaftsordnung vorgesehen ist. Eine andere Aeußerung, welche ein Berliner Korre spondent im „Eourrier du Dimanche" macht bezüg- uch eines von ihm entdeckten „glühenden Wunsche»" der deutschen Regierungen, einen bongreß zu Stande kommen zu sehen, weil man in ihm ein Mittel der Wie derherstellung der in Italien erschütterten monarchischen Principien erblicke, giebt un» zu der kurzen Gegenbe merkung Anlaß, daß in diesem wunderlichen Correspon- dentengeplauder die wahre Stimmung der deutschen Re gierungen wie der deutschen Völker in hohem Grade ver kannt wird. Die deutschen Regierungen haben noch kei nen Anlaß gehabt, ihre Meinung über die RLthlichkeit und Nützlichkeit eines Kongresses zu äußern, und wenn au» diesem Grunde noch keine Meinung gegen einen Kongreß laut geworden ist, so glauben wir unS doch versichert halten zu können, daß keine einzige deutsche Regierung einen Congreß besonders herbeisehnt. Die österreichische Note vom 4. September an die koburg - gothaische Regierung veranlaßt auch heute mehrere PartriblLtter zu mißfälligen Bemerkungen. In welchem gehässigen Tone diese angeblich die Einigung Deutschlands erstrebenden Blätter bei dieser Gelegenheit sich vernehmen lassen, mag der Ausruf der Berliner „Volkszeitung" beweisen, mit dem sie die Note empfängt: „Das Wunder thier ist endlich da!" — Die „Hamburger Nachrich ten" meinen, die Note „werfe ein recht seltsames Licht auf die so oft versicherte Achtung der Wiener Politik vor der Souveränetät der deutschen Fürsten. Oder sei eS nicht rin ganz eigcnthümliches Recht, welche- Graf Rechberg dem Herzog von Koburg-Gotha gegenüber in Anspruch nehme, diesem die Grenzen zu bestimmen, bis zu welchen die Jreiheit seiner individuellen Anschauungen reiche? Oesterreich der Eensor der deutschen Souveräne!" Das Hamburger Blatt scheint, nach diesen Worten zu urthri- len, den Sinn der österreichischen Note nicht erfaßt zu haben, welcher unser» Erachten» kein anderer ist, al» die koburg-gothaische Regierung daran zu mahnen, daß fie in einem unauflöslichen BundtSvertrage mit Oesterreich und den übrigen deutschen Regierungen steht. Don andern Parteiblättern wird freilich behauptet: rS handle sich bei der ganzen Agitation, der die herzogliche Rede gewidmet war, gar nicht um ein Aufgrben deS Bunde- und eine Ausstoßung Oesterreich» aus demselben, son dern um ein bundrSrechtlich (Art. XI der BundeSacte) wohlgestaltetes engeres Bündniß unter deutschen Staaten und um «ine gleichfalls bundrSrechtlich gestattete (Art. VI der Schklßacte) Uebertragung von Hoheit-rechten. So meint namentlich dir „National-Aeitung", und die „Kölnische Zeitung" hängt bei dieser Gelegenheit natürlich wieder das loyale Mäntelchen der Agitation um, indem sie sagt: sie bezwecke ja nur eine „BundeS- reform". Was diese Doppelzüngigkeit der Agitatoren betrifft, so haben wir uns schon darüber ausgesprochen; die Behauptungen der „National-Zeitung" aber, wenn man sie kritisiren wollte, machten eine Rekapitulation des ganzen Unionsstreitef von 1850 nöthig. Wir denken, es ist damals die Sache mit der Anerkenntniß abge schlossen, daß eine „Union", wie sie damals projcctirt wurde und heute in noch mehr concentrirter Form wieder den Agitatoren vorschweben mag, sich mit dem Bunde und dem „ganzen Deutschland" nicht verträgt. Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" sagt: Die Depesche „beweise den mächtigen Eindruck, den der Umstand bei dem österreichischen Eabinet hervorgerufen, daß die nationale Angelegenheit innerhalb deS deutschen Fürsten kreise» selbst einen Hebel gefunden." Der „Hamburger Korrespondent" sagt, die Note beweise die Absicht de» Wiener kabinet», der Mitwirkung deutscher Regierungen an der Reformbcwegung entgegen zu treten. Dagegen schein« die Agitation in den Schichten der Bevölkerung von Seiten der österreichischen Regierung keiner speciellern Beachtung ge würdigt zu werden, vielleicht, weil sie bis jetzt nicht Anlaß zu haben glaube, ein praktisches Ergebniß dieser Bewegung zu fürchten, vielleicht auch, weil sie einen gewaltsamen Wider stand gegen dieselbe einstweilen nicht für zeitgemäß erachte. Diese Bemerkung des Hamburger BlatteS bezüglich der Resultatlosigkeit der Agitation im deutschen Volke wird auch von andern Blättern gemacht. Die „Kölnische Zeitung" sucht die Schuld dafür etwas auf die Polizei zu schieben. Sie sagt: „DaS Bestehen eines Verein» ist überall mehr oder weniger von den Regierungen, resp. der Polizei, abhängig gemacht und eine Organisation mit Centralverein und Zwrigvereinen nicht gestattet. Wen« unter diesen Umständen die Frankfurter Bersamm hu,- einen über D«z Deutschland verdr«fte1rn Verein der nationalen Partei zu gründen wünschte, wobei ihr die Orga nisation politischer Agitationen in England vorgeschwebt haben mag, so muß daS Vorhaben an dem Umstapde scheitern, daß wir in Deutschland keine englischen Ver hältnisse, keine altbegründete bürgerliche Freiheit besitzen. ES ist, alS ob man rin Schiff baut, aber kein Master hat. Doch es kommt wenig darauf an, ob der beabsich tigte Verein an politischen Hindernisten scheitert. Dir große nationale Idee ist von solchen Zufälligkeiten oder diesem und jenem vereinzelten Mißgriffe ganz unabhängig. Sie wird durch die Presse und, so oft eS wünschenswcrth ist, durch Versammlungen ihren Fortgang finden und ihren Zweck erreichen, der ja nicht auf augenblicklichen Erfolg berechnet ist." DaS „FrankfurterJournal" sucht mit ähnlichen Phrasen der Maßnahme der Frank furter Polizei gegenüber in Bezug aus Nichtgestattung des „nationalen Vereins" Beruhigung zu fasten. Tagesgeschichte. Wir«, 27. September. (W. Bl. > Der Kronprinz Rudolph und die Prinzessin Gisela sind vorgestern von Reichenau nach Schönbrunn übersiedelt. — Der Bunde» tagsgesandte Baron v. Kübeck hatte gestern abermals eine Audienz bei Er. Maj. dem Kaiser. — Das Unter richtsministerium hat bestimmt, daß für Nebengegenständ«, welche an Gymnasien gelehrt werden, von keinem öffent lichen Fond eine Remuneration zu beziehen, sondern dieselbe von den Schülern zu verabfolgen ist. — Wegen Beitritt» der österreichischen Universitäten zum deut schen Universitätsverbande sind angeblich Verhandlungen Das Trueifix auf der Dresdner Friedrich. August-Brücke. Kaum war der Vorschlag, die Frirdrich-August-Brücke in Dresden wieder mit dem im I. 1845 von den Fluthen ihr entrissenen Schmucke eines CrucifireS zu versehen, an die Oeffentlichkeit gelangt, als auch schon die Ver dächtigung gegen diesen Plan sich erhob. Ein hiesige» Blatt hatte von mehrern Seiten „entrüstete Zuschriften" über diesen Gegenstand empfangen und stimmte die ser Entrüstung selbst bei mit dem Bemerken, eS handle sich nicht um Wiederherstellung eine» alten Kunstwerke», welche» da» Recht, daß e» da sei, für sich hatte, sondern um Errichtung eine» neuen Werkes, daS nun einmal auf Brücken als rin „katholische-" Emblem angesehen werde; ja r» wird sogar gedroht, wenn man nicht eine zweckmäßigere Verwendung der zu Unterstützung der Kunst vrrwilligtrn Gelder zu finden wisse, dürfte die Wieder- vrrwilligung derselben «uf manchen Widerstand stoßen. AuS coufesstonellen Gründe» also wird gegen das Crucifir auf unsrer Elbbrücke gekämpft, und zwar von Seiten eines Blattes, welche» wiederholt den Beruf für sich in Anspruch genommea hat, den Protestantismus zu vertreten. Die sächsiscke Geschichte lehrt uns aber, daß, wenn überhaupt bei diesem Gegenstand« konfessionelle Ber schirdenheit innerhalb der christlichen Kirche maßgebend fein könnte, die Protestanten vor Men Ursache haben würde», für die Wiederherstellung de» Crueistre« auf der Frirdrich-August-Brücke da» Wort zu ergreife». Wer behaupten will, das Kreuz auf dieser Brücke habe Nicht» weiter für sich gehabt, als daS Recht, daß e» da gewesen, der muß nicht wissen, in welchem Zu sammenhänge von den älttsten Zeiten bis in die Gegen wart diese Brücke mit unsrer Krruzkirche gestanden; daß schon in den ältesten Urkunden diese Kirche und die Brücke unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung „da heilige Kreuz" begriffen wurden; daß lange Zeit hin durch zwischen beiden Gebäuden eine gewisse Gemein schaftlichkeit der Rechte bestand, welche schon vor der Er richtung de» CrucifireS durch «in auf der Brücke ange brachte» Kreuz bezeichnet war, und daß beide in dem heute noch bestehenden Brückenamte Jahrhunderte lang unter gemeinschaftlicher Verwaltung gestanden haben und noch stehen. Hat irgend eine Brücke Anspruch auf den Schmuck de» Kreuze», so ist es gerade diese. DaS Crucifir aber, welche» später anstatt des seit ältester Zeit auf der Brücke angebracht gewesenen ein fachen Kreuzes errichtet wurde, sollte un» Protestanten vorzugsweise als ein theure- Denkmal gelten. E» wurde im Jahre 1670 von dem protestantischen Kurfürsten Johann Georg ll. errichtet und trug auf einer besondern Tafel die Inschrift: „loknnn 6eoix II. Oux et Lleetnr k»»om»v 8. u. 1. Lrineep« Kano 6bn»ti Hervntann Patien tin «taiuani. remcito omni .iapei>tilio8»e »LorsUonit« eultu, aeternae memoriae xr»litu6ini»que praelereunlium in re- äemlorem xeneei» bumani prvvoeanäae eau-o» p. e. anno üll)(!bRX »et. l.VIl. re». XIV.", d. h. in deutscher Sprache: „Johann Georg ll., Herzog und Kurfürst von Sachsen, Fürst des heiligen römischen Reiches, hat diese Statue des duldenden Erlösers Christi, nach Beseitigung jeglichen CultuS abergläubischer Verehrung, errichten lassen, um dem Erlöser des menschlichen Geschlechts in den Vor übergehenden ewiges Gedächtniß und Dankbarkeit zu stiften, im Jahre des Heils 1670, dem 57. seines Alters, dem 14. seiner Regierung". Dieser Kurfürst war derselbe, der, um die heilige Schrift im Urterte lesen zu können, noch in feinem Alter die hebräische Sprache erlernte; derselbe, dessen streng lutherische Gesinnung sich in dem zu verschiedenen Malen bei harten Strafen erlassenen Verbote aussprach, daß kein Evangelischer dem katholischen Privatgottesdienste des österreichischen und de» französischen Gesandten zu Dresden beiwohnen sollte; derselbe, welcher seit 1660 den 31. October, als den Tag, an welchem die weltbe rühmten Sätze wider den Ablaß an die Wittenberger Schloßkirche geheftet wurden, alljährlich in der Schloß kapelle feierlich beging; derselbe, welcher vom Jahre 1667 an verordnete, daß alljährlich im ganzen Kursürsten- thume der 31. Oktober als „Reformationsfest" begangen werden solle, und nach dessen Anordnung noch heutigen Tage» diese» Fest von uns gefeiert wird. Und gegen die Erneuerung des von diesem Fürsten gestifteten CrucifireS wird heute mit der Verdächtigung gestritten, daß dasselbe „rin katholische» Emblem" sei! Selbst abgesehen von diesen geschichtlichen Vorgängen würde e« eine unbestreitbare Wahrheit bleiben, daß das Crucifir rin heilige» Zeichen auch für die Evangelischen ist und von jeher al» solche» geachtet wurde. In einer Zeit aber und auf einer Seit«, wo man so reich ist an schönen Worten für gegenseitige Duldsamkeit und Ein tracht unter den Bekenner» verschiedener christlicher Kon fessionen innerhalb eines Staates, sollte man doch am wenigsten eifern gegen das Symbol, welches uns daran erinnert, daß es Ein Grund ist, auf dem unser Aller Glaubt steht, Ein Gott, zu dem wir beten, Ein Heiland, der un» das Leben gewonnen hat, Ein Geist, der uns führen soll zu der Liebe, welche dem Beleidiger verzeiht und selbst für die Feinde bittet. Oder sollte der Ort, an welchem das Kreuz errichtet wird, seine Bedeutung ändern? Auf den Thürmen unsrer protestantischen Kirchen glänzt es als da» Symbol unsers Glauben»; auf unfern Altären wird e» geehrt als das heiligt Wahrzeichen unsers Bekenntnisse»; auf die Gräber unsrer Lieben pflanzen wir es al» Sinnbild unsrer Hoffnung und unser» Tröste». ES stände schlecht um die evangelische Kirche, wenn wir außerhalb der Mauern der Gotteshäuser und Kirchhöfe uns diese» Zeichens schämen wollten; noch weniger dürfen wir dulden, daß e» zu Erregung von Mißtrauen und Zwie tracht gemißbraucht werde. Wohl mag es auch Solche geben, denen das Wort vom Kreuze und da« Symbol des Kreuzes überhaupt ein Aergerniß ist. Wir hoffen aber, daß ihre Zahl nur eine geringe sei und daß alle Unbefangenen, ohne Unterschied ihre» christlichen Be kenntnisse», sich freuen werdrn, wenn unsrer Brücke „zum heiligen Kreuz" da» altehrwürdige Symbol ihre» RamenS, , ihrer Geschichte und unser» Glauben» wieder gegeben wird
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