Volltext Seite (XML)
18»» 1»». Dienstag, den 19. September zieht man regierungsseitig den anderweitigen Weingesetzentwurf, ehe man ihn dem Reichstage vorlegt, einer nochmaligen Revision und erforder lichen Falles Umarbeitung; sonst wird man wohl vom Reichstage selber, in dem so mancher Wein sachverständige sitzt, praktische Anträge zur Be seitigung der dem angekündigten Weingesetze noch anhaftenden Mängel und Schwächen erhoffen können. Politische Wcltschau. Kaiser W.ilhelm trifft an diesem Dienstag Ausführung^ seines JagdauSflugeS nach Von genanntem Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, LienstagD, Donnerstag* und SouaabenSS, und lostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden »Hello« tristische« Beilage« vierteljährlich 1 Mark SO Pf. Nummer der ZeitungSprriSliste «338. er sächWe LrMer, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der Sgl. Amtshauptmaimschaft, der Kgl. SchulWectiou «. des Sgl. HaoptsteoeramteS zu Baotzco, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadkathes zu Wschosswerda. Mounemevts - Einladung. Zu dem mit dem 1. Oktober beginnenden 4. Quartale des welchem allwöchentlich eine belletristische Beilage beigegeben wird, laden wir zu recht zahlreichen neuen Bestellungen höflichst ein. Wir danken für das uns jeder Zeit gezeigte Wohlwollen und hoffen, daß wir auch fernerhin durch originale Leitartikel, politischen, landwirthschaftlichen und industriellen Inhalts, durch spannende Romane und Erzählungen, sowie rasche Mittheilung der wichtigsten Ereignisse und Begebenheiten unsern Leserkreis zufriedenstellen werden. Inserate finden im „sächsischen Erzähler" infolge seiner großen Auflage die weiteste und wirksamste Verbreitung. — Sämmtliche Postämter, Landbriefträger und unsere Zeitungsboten nehmen Bestellungen an. WWP. Ein Bischofswerdaer Haus- und Wirthschasts-Kalender wird auch in diesem Quartal dem „sächs. Erzähler" als Prämie beigelegt. Die Expedition des „sächs. Erzählers" Aernfprechstette Nr. Bestellungen werden bei allen Postanstaltrn de« deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZritungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. Vre»«»»fS«frr,fter Jahr«««». in Schweden in "Malmö ein. Hafenplatze aus bezieht er sich mittels Sonder- zugeS über Söfdeborg nach Snogeholm, und am 21. September wird der Kaiser zu einem dreitägigen Jagdaufenthalt in SkaberSjö, der Besitzung des schwedischen Hofjägermeisters, Grafen Thott, erwartet. Am 24. September tritt der kaiserliche Herr die Heimreise an. Eine politische Bedeutung besitzt dieser schwedische Jagdausflug des Kaisers nicht, selbst wenn hierbei eine Begegnung desselben mit König Oskar stattfinden sollte, die indessen überhaupt nicht geplant zu sein scheint. Was die in letzter Zeit virlerwähnre signalistrte Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit dem Czaren anbelangt, so stehen anscheinend weder Tag noch Ort derselben fest. Nur gilt eS als sicher, daß diese Kaiserbegegnung noch vor der Rückkehr des CzarenpaareS von seiner gegenwärtigen Auslandsreise nach Peters burg erfolgen wird; zur Stunde dürften die russischen Majestäten aus Kopenhagen in Darm stadt eingetroffen sein. Ein weiterer Nachklang zu den süddeutschen Kaisertagen und Kaisermanüvern ist in Gestalt eines vom „StaatSanzeiger für Württemberg" veröffentlichten Handschreiben« des Kaisers an den König Wilhelm von Württemberg zu verzeichnen. Es ist die» kaiser liche Schreiben an den württembergischen Herrscher wieder eine recht bemerkenswerte Kundgebung de» Schirmherr» de« Reiche». In ihr beglück- Zum Entwurf eines neuen Weingesetzes. Die immerhin hervortretende Notwendigkeit, die soliden Elemente im Weinbau und im Wein handel energisch im Wege der Gesetzgebung gegen die überhandnehmenden unlauter» Geschäftsprak tiken in diesen Erwerbszweigen zu schützen und hiermit zugleich auch die Interessen des wein trinkenden Publikums zu wahren, hat die Reichs regierung schon vor einiger Zeit veranlaßt, dieser Frage näher zu treten. ES wurde damals eine Konferenz von Sachverständigen des Weinge- werbeS, zu welcher sich dann noch Juristen und Regiernngsvertreter gesellten, nach Berlin ein berufen, mit der Ausgabe, ein neues Weingesetz zu berathen, welches eine energischere Bekämpfung der Bestrebungen der „Weinpantscher" gestalten würde, als dieses auf Grund der geltenden wein gesetzlichen Bestimmungen möglich war. Die Kon ferenz ist nach eingehenden Verhandlungen zur Formulirung einer Reihe entsprechender Vor schläge gelangt, die durchaus zweckmäßig und zweckdienlich erscheinen, so daß sie die Ausarbei tung des Regierungsentwurfes über ein neues Weingesetz im Wesentlichen mit als Unterlage benutzt worden sind. Eine genaue Unterscheidung hat hierbei das, was zur Bereitung und Be handlung des Weine» gestattet sein soll, und was nicht, erfahren. In die Kategorie des Ver botenen fällt z. B. die gewerbsmäßige Herstellung von Trester-, Rosinen» und Hefenweinen, sowie die Bereitung von Kunstweinrn mittels Säuren und Essenzen, rin Verbot, das im Großen und Ganzen gewiß nur gebilligt werden kann. Weiter haben in dem Entwürfe auf Grund der Vor schläge der Weinkonferenz die Strafbestimmungen de» bisherigen Wringesrtzr» eine erhebliche Ver schärfung erfahren. Neben Gefängnißstrafe bi» zu fünf Jahren ist Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zulässig. Auf den ersten Blick er- scheinen diese Strafen für vorsätzliche Zuwider- Handlungen recht hart. Aber e» ist zu bedenken, daß die Weinverfälschungen, die oft so raffinirt Suserat«, welche in diesem Blatt« die weiteste Verbreitung Men, «erden Li« Montag, Mittwoch und Freitag früh 0 Uhr angenommen mid lostet die Lreiaespaltene CorpuSzeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratenbettag 2ü Pf. - Einzelne Nummer 1« Pf. Der auf SIIttHvovI», Sv« S7. S. fallende hiesige Der Zutrieb, die Zufuhr und die Aufstellung von Händlervieh in den hiesigen Stallungen ist bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder entsprechender Haft verboten. Donnerstag, den 28. September, Krammarkt. Pulsnitz, am 15. September 1899. Der Stadtrath. Schubert, Bürgermeister. sind, daß das Publikum sie nicht merkt, schwere gesundheitliche Schädigungen einer größeren An zahl von Personen herbeistthren können, Schä digungen, die sich allerdings erst nach längerem Genuß des Gemisches wahrnehmbar machen. Solche bösartigen Weinfälscher haben auf Schonung gewiß keinen Anspruch. Indessen giebt eS unter den Bestimmungen des projektirten neuen WeingesetzeS auch solche, welche geeignet erscheinen, gewichtige Bedenken hervorzurufen, was hauptsächlich von den vor geschlagenen Kellerkontrollen (8 8) gilt. Die Polizeibeamten und die von der Polizeibehörde beauftragten Sachverständigen sollen befugt sein, in die Räume, in denen Wein, weinhaltige oder weinähnliche Getränke gewerbsmäßig hergestellt, ausbewahrt, feilgeboten, oder verpackt werden, jederzeit einzutreten, Besichtigungen vorzunehmen und Proben zum Zwecke der Untersuchung zu entnehmen. Dies Stellen unter Polizeiaufsicht gewissermaßen würde wohl allgemein als lästig und peinlich empfunden werden. Allenfalls ließe eS sich verstehen, wenn die Beamten in Fällen dringenden Verdachts in dieser Weise einschreiten. Jeden Augenblick aber der Möglichkeit einer Revision ausgesetzt zu sein, jederzeit dem Besuche der Polizei entgegensehen zu müssen, ist ein un erträglicher Zustand. Dieser 8 8 muß gestrichen oder abgeändert werden. Die Polizei hat nach gerade auch genug Aufgaben zu erfüllen; dadurch, daß ihr die Gesetzgebung immer wieder neue zu- muthet, kann der Sicherheitsdienst nicht gefördert werden. Uebrrhaupt weist der Entwurf noch manche Schwächen auf, die schon den Vorschlägen der Weinkonfrrenz anhafteten und deren Beseitig ung bei der Bearbeitung de» neuen WeingesetzeS im Reichsamte de» Inneren man hätte erwarten dürfen. Namentlich läßt der Entwurf Nähere» über die Ttikettirung de» Weine», nachdem er in Handel gebracht worden ist, vermisse«;, denn daß gerade nach dieser Richtung hin merkliche Miß stände vorhanden sind, da» bedarf schwerlich einer besonderen Beweisführung, man kann ja den an- aedeuteten Mißständen und Mißbräuchen im Weingeschäft tagtäglich begegnen. Vielleicht unter- '