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ZlhöiümM (UltMM Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage und Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr- Waldenburger Anzeiger Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Mittwoch, den 5. April 79 1882 nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. Inserats pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich I Mr. so Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Einzelne Nummern 8 Pf. Bekanntmachung. Donnerstag, den 6. April Nachmittag 3 Uhr sollen 10 Stück beim Leiterhaus in hiesiger Obergasse lagernde Feuerleitern meistbietend gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden. Waldenburg, den 5. April 1882. Der städtische Wirthschafts-Ausschuß. Limmer, Stadtrath. Versteigerung. Nächsten Dienstag, den 11. l. Mts., Vorm. 10 Uhr sollen in der hiesigen Rathskeller-Wirthschaft 1 schwarzer Pelz (des.), 1 schwarzer Winterüberzieher, 1 Regulator sowie 1 Gemälde (Madonna) gegen Baarzahlung an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Waldenburg, am 4. April 1882. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Arnold. Holzauktion auf Remser Revier. Im Rosenfeld'schn Gasthofe in Remse sollen Montag, den 24. April 1882, von Uormittags 9 Uhr an 25 St. eichene Stämme v. 18—47 ein. Mittenst. und bis 11 m. Länge, 5 - kieferne - - 19—33 - - - - 24 - - 178 - fichtene - - 12—44 - - - - 27 - - 21 - tannene - - 14—34 - - - - 23 - - 26 - eichene Klötzer v. 20 —63 em. Ober-u.Mittenst.u.v.2 — 5m.L., 1 lindener Klotz von 36 em. Miltenstärke und von 4 m. Länge, 3 St fichtene deral I 1 tannener derol. j 27—32 em. Oberst, u. v. 4— 5 m. Länge, 207 Rmtr. eichene, buchene, birkene und erlene Brennscheite 20 - Nadelholz dergleichen, 3 - birkene Brennrollen, 1 - Nadelholz dergl., 20 - eichene, buchene und birkene Zacken, 24 - Nadelholz-Stöcke, ca. 60 Wellenhunvert Laubholz-Reisig, - 55 - Nadelholz dergleichen und eine Partie Neisigstreu im Gers dorf und großen Teich, im Kloster holz, am . Anger, beim hiesigen Rittergut und auf dem. Brei tenbacher Vorwerk unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und bei den Stäm men und Klötzern entweder gegen sofortige Bezahlung oder zum mindesten gegen Erlegung des fünften Theils der Erstehungssumme, bei allen übrigen Hölzern nur gegen sofortige volle Bezahlung meistbietend verkauft werden. Nähere Auskunft ertheilt Revierförster Pöschmann in Remse. Fürstlich Schönlmrg'fche Forstverwaltnng zu Remfe. *WaIdenbur», 4. April 1882. Der amerikanische Steuermodus siirTabak dürfte, nachdem das Tabakmonopol auch von der Mehrheit des Volkswirthschaftsraths zurückgewiesen ist, demnächst wieder in den Vordergrund treten, um so mehr, als der Volkswirthschaftsrath in einer Resolution definitiv ausgesprochen, daß der Tabak einer höheren Besteuerung fähig ist. Man wird zu diesem Steuermodus um so eher greifen, als dis Erfahrungen in Amerika bewiesen, daß mit die sem Steuermodus es möglich ist, die Steuererträge in ganz erheblichem Maße zu steigern. Die Steuereinnahme stieg nämlich in Amerika von 18,644,091 Dollar im Jahre 1868 auf 41,104,546 Dollar im Jahre 1877, also in zehn Jahren um ca. 120°/o. Das im Jahre 1868 ein geführte, jetzt noch bestehende Steuersystem basirt darauf, daß die Fabrikate, bevor sie zum Verkauf oder Verbrauch die Productionsstätle verlaffen, mit einer Stempelmarke versehen sein müssen, welche nach Gewicht und Gattung des Fabrikats verschie den ist. Alle Cigarren müssen in Kisten von ver schiedenem (25—500 Stück) Inhalt verpackt werden, aller fabricirter Tabak ebenso und zwar Schnupf tabak in Päckchen von 1, 2, 4, 6, 8, 16 Unzen oder in Blasen und Krügen von nicht über 20 Pfund, Rauchtabak in Päckchen zu 2, 4, 8, 16 Unzen; Tabakrollen in hölzener, nach Vorschrift markirter Emballage mit einem Nettogewicht von über 200 Pfund. Es ist bei einer Geldstrafe von 1000—5000 Dollars und bei Gefängniß von 6 Monaten bis 2 Jahren verboten, von der Productionsstätte ver arbeiteten Tabak hinwegzunehmen außer in der gesetzlichen Verpackung und nach Aufklebung und Entwerthung der betreffenden Stempelmarken; und ebenso ist es verboten, Tabak ohne die Stempel- Marken zu verbrauchen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder, ausgenommen in der Fabrik, zu besitzen. Neben der Stempelmarke muß jedes Packet- chen Tabak und jedes Kistchen Cigarren vom Pro- ducenten mit einer Etikette versehen werden, welche den Namen des Fadrikanten, die Nummer der Fa brik, dann den Namen des Districts und Staates, in dem der Fabrikort liegt, zu enthalten hat. Die Formen der Stempelmarken sind vorgeschrieben, ebenso die Art und Weise, wie sie angebracht wer den müssen, und zwar geschieht dies so, daß sie beim Oeffnen der Packete oder Kisten zerstört wer den. Wiederbenutzung der Emballagen und Fäl- s schungen der Stempelmarken sind mit hohen Strafen s belegt. Bei der Ausfuhr fabricirter Tabake und ! Cigarren wird die Stempelabgabe zurückvergütet, ! nachdem ein Landescertificat des amerikanischen Con- l suls im Ausschiffungshafen eingerichtet ist. Die ! Steuer betrug im Jahre 1875/76 von Rauch- und ! Schnupftabaken 24 Cents Gold pro Pfund, von l Schnupftabak 32 Cents Gold pro Pfund, von Cigarren, Cheroots und Cigarretten, die per 1000 Cigarren über 3 Pfund wiegen, 6 Dollar per 1000, von Cigarretten 3 Pfund und darunter 1,7- Dollar. Die Schwierigkeit dieser Steuer-Erhebung liegt in der Controls. Sie soll es unmöglich machen, daß die Händler heimlich unversteuerten Tabak an ihre Kunden absetzen. Das sehr complicirte Ver fahren, das zu diesem Zwecke ausgebildet ist, beruht auf folgendem Grundsatz. Rohtabakhändler, Fabri kanten, Exporteure, Grossisten, Detaillisten sind (gegen hohe Gebühren) im Register eingetragen. Jeder von ihnen muß auf das Genaueste über alle seine Ein- und Verkäufe Buch führen und einen Bericht darüber, unter Versicherung der Wahrheit an Eidesstatt der Steuerbehörde vorlegen. Der Steuerbehörde wird es dadurch möglich, sie einen durch den anderen zu controliren. Versäumnisse in der Eintragung werden mit 100-5000 Dollars oder Gefängniß von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft. Neben der Stempelung bildet diese Buch- controle eine zweite Controls. Nimmt man dazu die speciellen Vorschriften über Verpackung, Fabrik- und Namenbezeichnung, Art und Weise der Stem pelung, Warnung vor Mißbrauch auf jedem Coüo, die Controle durch das Publikum und eine arg wöhnische Concurrenz, so sieht man, daß die Con trole eine sehr lästige, die Umgehung der Steuer aber thatsächlich außerordentlich erschwert ist. Ob dieser Steuermodus mit seinen vielen unbe quemen, den Verkehr hemmenden Modalitäten den Tabaksfabrikanten und Händlern zusagen wird, wissen wir nicht, glauben aber, daß diese Herren, ebenso wie sie gegen das Monopol Zeter geschrieen, auch hier wieder ihren Weheruf erschallen lassen werden. Das allgemeine Interesse aber kann danach nicht fragen, auch wenn dem Einzelnen hier und da Unbequemlichkeiten auferlegt werden. Ein nicht zu unterschätzender Einwand ist jedoch der, daß die amerikanische Steuer eine Gewichts- und keine Werth- steuer ist, daß sie also den feinsten wie den ordi närsten Tabak in gleicher Höhe besteuert. Hier wäre es wohl im Interesse der ärmeren Bevölke rung geboten, von dem amerikanischen System ab zuweichen und einen Modus zu wählen, der eine höhere Besteuerung für die besseren Tabake ermöglicht. ^Waldenburg, 4. April 1882. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Der Kaiser ist seit dem 2. d. unwohl und muß er das Zimmer hüten. Vorträge und Empfänge waren für den 3. d. abgesagt. Graf Hatzfeldt trifft am 7. d. wieder in Berlin ein. Seine definitive Ernennung zum Leiter des auswärtigen Amtes steht bevor. Die „Schleswiger Nachrichten" weisen in einem Artikel zum Geburtstage des Fürsten Bis marck darauf hin, daß gerade seitdem der Reichskanzler sein social-reformatvrisches Programm klar und deutlich proklamirt habe, die politische Gegnerschaft ihm gegenüber stärker und eifriger ge worden sei. Den Gegnern, deren Rüstzeug sich aus abgethanen Lehrbegriffen, falschen Schlußfolgerungen, unbegründetem Mißtrauen u. s. w. zusammenfetze, möge ja der Erfolg nicht immer fehle»; aber die Nation würde den Kanzler nur zu ihrem eigenen Verderben im Stich lassen. „Hoffen wir," heißt es weiter, „daß ein neues besseres Geschlecht diese Berechnungen zu Schanden mache, daß aus unserer heutigen Jugend dem Volke Führer erstehen, die den nationalen Sinn, die Vaterlandsliebe wieder zu erwecken verstehen, an deren Untergrabung selbst süchtige Parieihäupter und kurzsichtige Politiker im Bunde mit dem inneren Widersachern unseres natio nalen Gemeinwesens seil Jahren unablässig und erfolgreich gearbeitet haben. Wird sich die Hoffnung nicht erfüllen, so wird unser Vaterland wieder sinken — tiefer vielleicht, als es schon einmal durch die Vaterlandslosigkeit und Selbstsucht der Deutschen gesunken war. Der 1. April wird einst in unserer Geschichte stehen als einer der Ausgangspunkte unserer wiedergewonnenen Größe aber — als' ein Werktag des Undanks, der unheilbaren Thorheil der Deutschen. Deshalb können wir dieses Tages, an dem uns der Schicksnlsmann Bismarck geschenkt ward, nicht gevenken ohne den Blick auf die Zukunft