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Wochenblatt für Reilhenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. ! » — Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstratze 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- SMommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Unzeigen-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. v«r«lnslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar^244. 11 Sonnabend, den 17. März 1917 Bekanntmachung. I. Zum Zwecke der Organisation der Arbeitsvermittlung für de« vaterländischen Hilfsdienst sind im Bereiche der kriegsamtstelle Leipzig unter dem heutigen Tage 4? HiWtBiiiMstelleii mit aWsMmn zrmiMldeskIeu errichtet worden. Diesen Meldestellen sind Berufsberatungen für Männer und Frauen angegliedert. Die Hilfsdienstmeldestellen sind aus endstehendem Verzeichnis ersichtlich, ihre Wirkungsbereiche sind von diesm und von den Arbeitsnachweisen zu erfragen. Die Arbeitsvermittlung für den vaterländischen Hilfsdienst erstreckt sich aus sämtliche männlichen Personen zwischen vollendetem 17. und 60. Lebensjahre, soweit sie nicht zum Dienst in der bewaffneten Macht einberufen sind. Für die Arbeitsvermittlung für den vaterländischen Hilfsdienst werden folgende drei große Gruppen unterschieden: 1. diejenigen männlichen Personen, die eine Arbeit übernehmen wollen, durch die Militärpersonen frei gemacht werden; 2. diejenigen männlichen Personen, die sonstige Arbeiten in der Kriegswirtschaft übernehmen wollen; 3. alle weiblichen Personen, die, obwohl sie an sich nicht unter das Hilfsdienstgesetz fallen, doch mittelbar in gleicher Weise wie die Personen zu 1. und 2. sich nutzbar machen wollen. Die Arbeitsvermittlung geht in der folgenden Weise vor sich: 1. Arbeitsuchende. s. jeder Arbeitsuchende wendet sich an den Arbeitsnachweis, den er bisher benutzt hat oder der ihm für sich selbst am geeignetsten erscheint; b. wer keine Beziehung oder Neigung zu einem bestimmten Arbeitsnachweis hat, reicht seine Meldung bei der für ihn zuständigen Htlfsdienstmeldestelle ein. Diese Meldungen sind schrift lich einzureichen; Meldesormulare sind bei den Hilfsdienstmeldestellen und den Arbeitsnach weisen zu erhalten; c. wer sich um militärische Stellen bewirbt, reicht seine Meldung grundsätzlich bei einer Hilfsdienstmeldestelle ei». Die Meldenden haben sich grundsätzlich nur an einer Stelle zu melden. 2. Offene Stellen Die Meldungen der offenen Stellen erfolgen sinngemäß entsprechend der Anbringung der Stellengesuche: zu s. bet dem geeigneten oder zuständigen Arbeitsnachweis; zu b. bei der zuständigen Hilfsdienstmeldestelle; zu c. für die militärischen Stellen grundsätzlich bei der Hilfsdienstmeldestelle. Berufsberatungen. Fede Person, gleichgültig ob Wann oder Frau, die sich im vaterländischen Hilfsdienst betätigen will, wende sich zwecks Auskunft über den evtl, zu ergreifende^ Beruf oder sonstige Zweifelsfragen an die Berufsberatung ihrer Hilssdienstmeldestelle. Es wird erwartet, daß jeder Deutsche seiner vaterländischen Pflicht weitestgehend nachkommt und sich hierzu der Arbeitsvermittlung bedient. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß jeder, der keine Arbeit hat, sich sofort durch die Arbeitsvermittlung solche zu verschaffen sucht. ^1. Nachdem nunmehr die Organisation der Arbeitsvermittlung eingerichtet worden ist, haben Meldungen Arbeitsuchender und offener Stellen an die kriegsamtstelle unmittelbar zu unterbleiben. Noch schwebende derartige Gesuche sind an die zuständigen Hilfsdtenstmeldestellen abgegeben worden. Leipzig, den 27. Februar 1S17. Br. B. Nr. 10961. Kriegsamtstelle Leipzig. Hilfs-ienstmeldestellen im Bezirke der Kreishauptmannschaft Chemnitz. AmtS- Ort: Hilfsdienstmeldestelle hauptmannschaft: ist zu errichten: — Stadt Chemnitz Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Anuaberg Annaberg Oberwiesenthal Jöhstadt Thum Beim Bezirks- und städtischen Arbeitsnachweis. Bei der Geschäftsstelle des> Bei der Geschäftsstelle des > Bezirksarbeitsnachweises. Bei der Geschäftsstelle des) Glauchau Glaucha« Hohenstein Er. Lichtenstein Meerane Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Stollberg Stollberg Beim Bezirksarbeitsnachweis. Chemnitz Limbach Beim Städtischen Arbeitsnachweis. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 15. März 1917. Nr. 17. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß verloren gegangene oder etwa gestohlene Brot marken grundsätzlich nicht ersetzt werden können. Die Verbraucher haben die Marken in ihrem eigenen Interesse — wie bares Geld — bis zum Verbrauche in geeigneter Weise aufzubewahren. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Borausbelieferung von noch nicht gültigen Brotmarken Lurch Lie Bäcker verboten ist. Berkäufer, sowie Käufer setzen sich bei Zuwider handlungen strengster Bestrafung aus. Wer seine Marken vorzeitig verbraucht oder mit den ihm "ach der Verbrauchsordnung zustehenden Marken nicht haushälterisch genug umgeht, tut dies auf eigene Gefahr. Eine Erhöhung der allgemein festgesetzten Verbrauchssätze kann von den Ortsbehörden im Interesse einzelner Verbraucher keinesfalls genehmigt werden. Chemnitz, am 9. März 1917. 559 L. ?. IV. Bezlrtsverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Von der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz ist mittels Verfügung vom 14. dieses Monats "as Schießen aller Arten von Tauben, auch Wildtauben, verboten. Reichenbraud, Siegmar, Neustadt, Rabensteiu und Rottluff, am 16. März 1917. Die Gemeiudevorstände. Brot- und KilWeWllckn-MgM in Rabenstein. Die Ausgabe der neuen Brot» und Reichssleischkarten auf die Zeit vom 25. März bis 21. April 1917 erfolgt Freitag, den 23. Marz 1917, von 6—Vs8 Uhr nachmittags in den bekannten Ausgabelokalen durch dl« Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorständ« oder deren Stellvertreter (Ehe- iraum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behindsrungsfällen (als laiche gellen nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande Ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot- und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — «n die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15. März 1917. Brot- mb MsMlemWe in ReWlibraO. Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 25. März bis 21. April 1917 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenheft« Freitag, den 23. März 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des Meldeamt im im Meldeamt im Sparkassen zimmer ) im Gemeindekassen- / ,-immer. I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1- 150 nachm. von 2 — 3 151— 300 3 — 4 N. Bezirks 301— 450 2 — 3 // 451— 600 3 — 4 IH. Bezirks 601— 750 2 — 3 751— 900 3 — 4 IV. Bezirks 901—1050 2 — 3 l051—1200 3 — 4 Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs vorstande ausgestellten Ausweises. ,, An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 16. März 1917. Der Gemeindevorstand. Kaninchenfuttev in Neichenbrand. Morgen Sonntag vormittag findet beim Vertrauensmann Paul Aurich, Hardtstraße 18, der Verkauf von Trockenschnitzel und Eiweltz (Kraftfutter) statt. Fe 1 Pfund 30 Pf. Adgezäyltes Geld und Gefäße sind mitzubringen. Reichenbrand, am 14. Mürz. 1917. Der Gemeindevorstand. Vroi- mb BWarieilmsBe in Kostabi. Die Ausgabe der Brot- re. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungm hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 23. März 1917, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Brotkart.-Nr. 1— 50 251 — 300 von 1/49- 1/29 Uhr, 51 —100 301 — 350 V-9--/.9 „, 101 —150 351 - 400 VF- 9 „ , 151 —200 40 t — 450 9-V4I0 „ , ,, „ 201 -250 451 — 513 1/410-1/210 „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltnngsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An ander« Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen <als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelasfen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brottarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 15. März 1917. Der Gemeindevorstand. Kriegsküche Rabenstein. Die Massenspeisung an Inhaber der Brotheste Nr. 1 — 656 erfolgt Dienstag, den 20. März (weiße Marken), Mittwoch, den 21. März (grüne Marken), an die Inhaber der Brothefte Nr. 651 bis Ende Donnerstag, den 22. März (grüne Marken), Freitag, den 23. März (rote Marken). Die Verwaltung. Schule Rabenstein. 17. 3. 1917. Die Entlassungsfeier der Fortbildnngsschüler ist Montag, den 26. März, Vorm. 7 Uhr, die der Volksschüler Donnerstag, den 29. März, vorm. 9 Uhr. Öffentliche Prüfungen finden diesmal nicht statt, doch liegen die Zeichnungen und die Nadelarbeiten Sonntag, den 25. März, /2II 12 und 2 —S Uhr in Zimmer 1 aus. Zu den Entlassungsfeiern und zum Besuche der AWstellung ladet, zugleich im Namen der Lehrer schaft, ergebenst ein Direktor Steinbrück. Aufruf. An jeden landwirtschaftlichen Betrieb ergeht hierdurch die Aufforderung, unverzüglich seinen Bedarf an Arbeitskräften, getrennt nach männlichen und weiblichen, an die Htlfs dienstmeldestelle, die für ihn zuständig ist, anzuzeigen, damit ihm alsbald aus der Reih« der Hilfsdienstpflichtigen und der sich frelwilltg meldenden Frauen Arbeitskräfte zu gewiesen werden können. Bei der Bedarfsanzeige ist anzugeben die Höhe des Lohnes, die Art der Verpflegung, der Unterkunft und die Möglichkeit, ob Frauen ihr« Kinder mitbringen könne«. Jeder landwirtschaftliche Betrieb wird darauf hin gewiesen, daß «s in seinem eigenen und im Interesse der Ernährung des gesamten deutschen Volkes unbedingt erforderlich ist, dieser Aufforderung weitestgehend nachzukommen und daß dabei zu berücksichtigen ist, datz keinesfalls durch Zurückstellung von Betriebsleitern und Facharbeitern so «eit gehoffen werden kann, datz die Einstellung weiterer Hilfskräfte entbehrlich wäre. Kriegsamtstelle Leipzig.