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Mekkatt M Anzeiger. Amtsblatt m die Kinigl. GmchWmter svtvie die TtadtMe jii Mts« Md Ltnßlr. , Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 37. ». »«! MS Ditte« Blatt „Wloetttt« und «ichttnt «Schenttich «wttnuU, Deenfta«» «nd KeNaa», m» tafttt m«» teljihrlich 7 t Ngr. — Beftellungm werd«« bet jeder Poftanftalt, ln anderen «wetttionen t» Mesa und Mtrehla. snott »« «le» uniern Voten entgegen genommen. — gu Annahme von Annoncen sind ferner bevaümächttat tzaaienftet» «b vegle« » dambnr-'Altona und Frankfurt a. H. «ngler in Lrtp»t>, F.». «aalbach in vreed«, «M «ugtt Go 1 in »etv,ig. ' Pursch. „Verstctgerungen von Grundstücken." „Aucitonen." .Handel- und iSeuoffenschaftS.Register betr." „Lonstige gerichtttche pp. Bekanutmachongeu." Bekanntmachuna des Ministeriums des CultuS und öffentliche« Unterrichts, der Finanzen, des Kriegs und des Innern, die Bekanntmachungen der Behörden und Verwaltungsstellen in der Leipziger Zeitung betreffend. Es ist für angemessen erachtet worden, diejenigen Bekanntmachungen von Behörden und Verwaltungs stellen , die in der Leipziger Zeitung spaltenweise und nicht über die ganze Breite des Blattes «eggedruckt veröffentlicht worden, vom künftigen Monat Mai an bis auf Weiteres unter folgenden, durch fetten Druck von dem übrigen Schriftsätze sich auszeichnenden Collectiv-Ucberschriften, als: „Verübte Verbrechen." - - . - „Steckbriefe, Voladunam in Strafsachen pp. betreffend." „Edietalladungen." , , In dessen Verfolg werden für diejenigen Bekanntmachungen, die ihrem Gegenstände nach unter einer von den vorstehenden sechs ersten Collectiv-Unterschriften abzudrucken find, die bisherigen Special-Uederschrif» ten der einzelnen Bekanntmachungen in der Regel entbehrlich, daher dieselben künftighin nur in denjenigen Fällen noch beizubehalten find, in welchen dies, der Collectiv-Ueberschrift ungeachtet, Setten der, die Insertion beantragenden Stelle aus besondern, in der Sache liegenden Gründen für wünschenswert- oder nothwendig erachtet und auf der Druckvorlage durch Einschreiben einer besonderen Ueberschrift der betreffenden Bekannt machung armegeben wird. Die Veröffentlichung derjenigen Bekanntmachungen, welche in die, mit der Collectiv-Ueberschrift: „Son stige gerichtliche pp. Bekanntmachungen" gehören, hat nach wie vor unter Special-Ueberschristen, die von der die Insertion beantragenden Stelle zu bestimmen und auf der Druckvorlage einzuschreiben find, Pi erfolgen. Ueber allen, zum spaltenweisen Abdruck bestimmten Bekanntmachungen ist die Collectiv-Ueberschrift der jenigen Rubrik, in welche sie ihrem Gegenstände nach gehören, auf eine in die Augen fallende Weise »örtlich einzuschreiben. Die Bezeichnung der betreffenden Rubrik und ihrer Collectiv-Ueberschrift mit einer bloßen Ziffer in der Reihenfolge der oben aufgeführten Ueberschriften ist unzulässig. Indem die veregte neue Einrichtung andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, »erde« die den unterzeichneten Ministerien unterstehenden Behörden und Verwaltungsstellen andurch zugleich angewiesen, die vorstehenden Bestimmungen sich zur Richtschnur diene« zu lasten. 7 Anlängend die Justizbehörden, so wird auf derey bezügliche Anweisung durch das Justizministerium m dessen Ministerialblatts verwiesen. Dresden, am LS. April 1869. - Die Ministerien des Eultus und öffentlichen Unterricht-, der Finanzen, des Kriegs und des Innern. vr. Frhr. von Kulkenftein. Frhr. von Friesen. —von Kavriee.von Nostiz-Wallwitz. Bekanntmachung. Die Maurer- und Zimmerarbeiten und die dazu gehörigen Matenallieferungen zu dem nunmehr aus zuführenden SchuthauSbaue sollen den. Mindestfordernden übertragen werden. Die Baupläne und die con- tractlichen Bedingungen können in der Rathsexpeditien hier eingesehen und Blarquett zur Ausfüllung da selbst abgeholt werden. Die BlanquetS find auSzüfüllen und bis --er Mai d. !H. versiegelt bei uns einzureichen Die Auswahl unter den Bewerbern und «eitere Verhandlungen sind Vvrbehallry. Riesa, den S. Mai' 1869. Der Stadtrath. Sieger, Bürgermeister.