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Erstes Blatt. WM, Wn, Siebevlehn M hie WgeMkL. AmtsbLclLL ^die Kgl. Mmtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. ^Ocheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. dir. 87. Freitag, den 30. October 1885. Erbtheilungshalber sollen von dem unterzeichneten Amtsgerichte die zum Nachlasse des Gutsbesitzers «Kark Gottlob Lehmann in Sachsdorf gehörigen Grundstücke, als Folien 2, 37, 46 und 49 des Grundbuches für Sachsdorf, welche ausschließlich des vorhandenen tobten und lebenden Inventars ortsgerichtlich auf 75,558 Mark —- unberücksichtigt der darauf ruhenden Oblasten, gewürdert worden sind, auf Antrag der Erben freiwillig an Ort und Stelle im Ha«pt- gnte, Fol. s genannten Grundbuchs, Brandkatafter No. S für Sachsdorf unter den am hiesigen Amtsbrette und im Gasthofe zu Sachsdorf einzusehenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Erstehunqslustiqe haben sich am 1Ü. November 1885 Nachmittag 1 Uhr >u dem genannten Hauptgute einzufinden und des Weiteren gewärtig zu halten. Weiter soll am darauffolgenden Tage, den 11. November 1883 von Vormittags 9 Uhr ab, durch die Ortsgerichte zu Sachsdorf in demselben Gutsgrundstücke das gesammte zum Lehmann'schen Nachlasse gehörige Mobiliar gegen Baarzahlung meistbietend versteigert werden. König!. Amtsgericht Wilsdruff, am 16. October 1885. vr. Gangloff. Bekanntmachung. Kommende Mittwoch, den 4. November d. I., Nachmittags 2 Uhr, gelangen im Nollan'fchen Gasthofe zu ««ffelSdorf 1 Pianoforte, 2 Kommoden, 2 Kleidersekretäre, Betten, 1 Sopha, 1 Waschtisch, 4 Handwagen, Heu, Wirthschaftsgeräthe u. o. M. gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 29. Oktober 1885. MattheS, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Hauptübung der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Sonntag, den I. November, Vormittags 11 Uhr, soll auf der hiesigen Schießwiese eine der im ß 51 des hiesigen Feuerlösch-Regulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglie der derselben, Abtheilungsfnhrer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen pp. bei Vermeidung der in Z 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungsstrafen pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags ^11 Uhr statt. Etwaige Entschuldigungen sind nur schriftlich bei den betreffenden Abtheilungsführern anzubringen. Wilsdruff, am 26. Oktober 1885. Der Stadtrat h. — Ficker, Brgmstr. Bekänntmachung. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage «ub D unter 2 hierzu verpflichtet sind, wollen sich Behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 15. November diese- Jahres bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von Zwei Mark in der hiesigen Rathsexpedition anmelden. Wilsdruff, am 26. October 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. D Nach Z 17 der revidirten Städteordnung sind 1 ., zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Auf enthalts vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder a., im Gemeindebezirke ansässig sind, oder k., daselbst wenigstens seit zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder v., in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; 2., zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet alle zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte Gemeindemitglieder, welche 1 ., männlichen Geschlechts sind, 2 ., seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 3 ., mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich entrichten. DageSgefchichte. Die im deutschen Reiche bestehenden fünf Staatslotterien wer den nach den neuesten Lotterieplänen eine Steuer von zusammen rund 5,425,000 M. zu entrichten haben, und zwar die preußische etwa 1,347,000 M., die sächsische 1,860,000 M., die meklenburgische 88,000 M., die braunschweigische 1,095,000 M. und die hamburgische 1,035,000 M. Der alte Moltke hat am 26. October in aller Stille auf seinem ^ut Greisau seinen 85. Geburtstag gefeiert. Wäre es doch lieber der Brau schweig, 27. October. Oberbürgermeister Pockels theille heute in der Stadtverordneten Versammlung mit, daß Se. königl. Ho heit der Prinz Albrecht seinen Einzug in Braunschweig für den 2. oder 3. November zugesagt habe. In der Nachmittags stattgehabten Sitzung der Vereinsvorstände und Corporationen wurde Näheres über die Einzugsfeierlichkeiten beschlossen. Der Festzug geht vom Bahnhof aus, woselbst der Empfang durch die Landesbehörden stattfindet. Auf dem Friedrichs-Wilhelmsplatz erfolgt die Begrüßung durch die städti schen Behörden. Spalier werden bilden: sämmtliche Gesangvereine, Kriegervereine, Turnvereine, Feuerwehren, der Bürgerverein, die Han delskammer, die kaufmännischen Vereine, Innungen, Schützen, die Schuljugend u. s. w. Mit verhältnißmäßig leichter Mühe ist im kleinen Baden gelun gen, was im deutschen Reich trotz aller Mühe nicht gelingen will. Im badischen Landtag giebt es von jetzt an nur noch 2 Parteien, eine Rechte und eine Linke. Von den 30 Abgeordneten des Landes gehören 22 den Nationalliberalen, 5 den Klerikalen an. Die Konservativen und die Deutschfreisinnigen sind verschwunden. Von den Demokraten ist wirklich noch ein Ganzer übrig. In 2 Wahlkreisen ist da- Resultat