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Wochenblatt für Reichenbmnd, Siegmar, Neastadt, Rabenstein «nd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittag». Br»»g»prei»: Bierl-Ijährlick 30 Pf., durch die Post bezogen oteileljShrlich 73 Pf. — «n,eigen werden anher in der Geschäftsstelle Wetchendrand. N-voigtstratz- tl> von Herrn Friseur Weder in Reichendrand und von herribkauftnann Emil Winter in Ravenstein entgegengenommen und die tfpaliige Petit,eile oder deren Raum mit 23 Pf. berechnet. Schlaft der Anzrigen-Annahm« Freitag» nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt SirMnar 244. — Postschechkont» Leipzig Sir. 12 SS», Firma Ernst Flich, Reichenbran». SS Sonnabend, den 19. Juli ISIS Nachstehende Verordnung des Ministeriums des Innern über die Meldepflicht der Ausländer und Staatenlosen vom 1. Juli 19tS wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken» daß sich sämtliche ln den nachstehenden Gemeinden onshSltliche Ausländer und Staatenlose bl» spätestens zum 26. d. M. unter Vorlegung de» Passe» oder Pahersatze» bei den Unterzeichneten Gemeindeverwaltungen — Meldeamt — während der üblichen Geschäftszeit zu melden haben. Reichendrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 16. Juli 1919. Die Gemelndeoorstände. Verordnung, die Meldepflicht der Ausländer und Staatenlose betreffend, vom I. Juli ISIS. s l. Jeder über 15 Jahre alte, sich zur Zeit innerhalb des Gebietes des Freistaates Sachsen aufhaltende Aeichsausländer und Staatenlose hat sich binnen 5 Tagen bei der für ihn zuständigen örtlichen Polizei- dehörde (Polizeidircktion, Polizeiamt, Stadtrat. Bürgermeister, Gemeindeoorstand oder Gutsoorsteher) unter Vorlegung seines Passes oder des als Paßersatz dienenden amtlichen Ausweises (8 2, 3 der Ver ordnung vom 10. Juni 1919, Reichsgesetzblatt S. 516) persönlich anzumelden. 8 2. In gleicher Weise hat sich jeder über 15 Jahre alte Ausländer oder Staatenlose anzumelden, der von jetzt ad zu dauerndem oder vorübergehendem Aufenthalt zuzieht. In diesem Falle ist die Meldung binnen 2-1 Stunden nach der Ankunft zu bewirken. Sie hat bei jedem Zuzug von neuem zu erfolgen. § 3- Ebenso hat jeder Ausländer oder Staatenlose, der seinen Aufenthaltsort verläßt, sich binnen 24 Stunden vor der Abreise bei der Ortspolizeibehörde abzumelden. 8 4- Die An- und Abmeldung ist von dem sie entgegennehmenden Beamten in dem Paß oder Paßersatz wie folgt zu vermerken: »Angemeldet gemäß Verordnung vom 1. Juli 1919 am ' oder »Ab- gemeldet gemäß Verordnung vom 1. Juli 1919 nach am ". Dieser Vermerk ist mit dem Stempel der örtlichen Polizeibehörde und der Unterschrift des abfertigenden Beamten zu versehen. Die Namen der sich Meldenden hat die Polizeibehörde in ein Verzeichnis einzutragen. In dieses Ver zeichnis sind auszunehmen: Vor- und Zuname, Geburtsort. Geburtstag. Staatsangehörigkeit. Paß und Paßersatz mit Angabe der ausstellenden Behörde, Wohnung, Beruf, Stand oder Beschäftigung und ferner die Anggbe, ob der Betreffende arbeitslos ist und seit wann er sich in Deutschland oder an seinem jetzigen -Aufenthaltsort befindet und wohin er sich abgemeldct hat. 8 6. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer hat seinen Paß oder Paßersatz jederzeit bei sich zu führen und aus Anforderung den zuständigen Sicherhettsorganen vorzuzeigen. Ausländer und Staatenlose, die diesen Vorschriften zuwtderhandeln. werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 160 Mk. bestraft. Außerdem sind die Polizeibehörden befugt, sie zur Feststellung ihrer Persönlichkeit und Prüfung ihrer Papiere festzunehmen. Ministerium des Innern. Uhlig. Wafsergeld und Wafserzins betr. Am 15. Juli d. I. werden das Wassergeld und der Wasserzins auf den 2. Termin 1919 fällig und sind unter Vorlegung de» Qulttungabuches bez. vteuerzrttels spätesten» bis zum 31. Juli 1919 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand» am 14. Juli 1919. Der Gemeindeoorstand. Ausdehnung der Gassperre. Da »i« Kohlenzufuhr sür da» G-ewerk keine Bellern»» «rsahren hat »nd die kohlen - bestände vollständig ansgearbeltct sin», müssen die Sperrzeit«» ausgedehnt werden. Wir sehen NN» genStig», die Gasentnahme in der Zeit »an 8 bi» >/,>> Uh« »»«mittag» „ > > 8 „ nachmittag, und „ io , >/-3 „ nacht» »,n Montag, den 21. Jul« I»>» ad zu untersagen. währen» der Sperrzeit«» ist di« »«»entnahm« unter alle» Umständen «in,»steilen. Di« «»»Hähne sin», auch wenn kein «a,»ru>k in »er Leitung »»«Händen ist, geschlossen zu halten, damit bei Eintritt de» «„»drutke» Ga»au»strSmung«n »««mieden werden. Bei Gaegernch sind I»s»rt all« Fenster UN» Düren ,a Sssnen. Barslcht! Explosionen! «»»> Vergiftungen! Siegmar, den 18 Juli 1919, Verbaodsgaswerk Siegmar «. Umg. Gemeindevorstand Klingei, V-rbandsvorsitzender. Der 2. Termin der Wasserst«»»» ist dir zum 13. Ja« ». I. an die hiesige Wasserwerksdasse abzufiihren gewesen. Gegen Säumige wird nunmehr das Mahn. bez. Zwangsvollstreckungsoerfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 17. Juli ISIS. Der »emeindeoorstan». Polizeiverordnung über die Meldung sreiwerdender Wohnungen in der Gemeinde Rabenstein. Zur Behebung des Wohnungsnotstandes wird mit Zustimmung des Gemeinderates folgendes angeordnet: 1. Jede durch Kündigung oder Ablauf des Mietverhältnisses freiwerdende Wohnung ist sofort im Gemeindeamte zu melden. Die Meldepflicht gilt für den Vermieter und den Mieter. 2. Die Vermietung oder anderweite Benutzung der Wohnung darf nur mlt Zustimmung de« Gemeindeoorstand« erfolgen 3. Freiwerdende Wohnungen werden zunächst für die Unterbringung der eigenen Bewohner von der Gemeindebehörde in Anspruch genommen und nur in Fällen» wo sie von diesem Rechte aus irgend welchen Gründen keinen Gebrauch macht, können sie an auswärts Wohnende vermietet und von diesen bezogen werden. 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 ./t bestraft. Diese Polizetverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Rabenstein» am 15. Juli 1919. Der Gemeindeoorstand. Besitzsteuer. Am 10. ds. Mts. war die 5. Rate Besttzsteuer fällig. Die Steuerpflichtigen wollen dieselbe bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis zum 18. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme absühren. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 17. Juli 1919. Die Ausgabe der Einfuhrzusatzkarten erfolgt Dienstag» den 22. Juli ISIS, nachmittag« S—S Ahr durch die Brotpfleger in den bekannten Ausgabestellen. Der Gemeindeoorstand zu Ravenstein, am 17. Juli 1919. Fundamt Rabenstein, verloren: 2 Geldbörsen mit Inhalt. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 17. Juli 1919. Die heranreifende Ernte bedarf im Interesse der Allgemeinheit wirksamsten Schutzes. Diesen Schutz zweckentsprechend durchzuführen, ist Aufgabe der Reihenwache, die deshalb soweit als möglich verstärkt werden soll. Die hiesige Einwohnerschaft wird daher ersucht, sich recht rege an der Reihenwache zu beteiligen. Die hierzu bereiten Personen werden gebeten, sich recht bald im Gemeindeamts zu melden. Für die Ausstattung der Teilnehmer mit Schußwaffen wird gesorgt. Unfallversicherung abgeschlossen. Je mehr Teilnehmer vorhanden, desto kürzer kann die Wachzeit und umsogrößer die Ruhepause sein. Rottluff, den 18. Juli 1919 Der Gemeindeoorstand. Die freiwillige Eierablieferung ist meist hinter der Erwartung zurückgeblieben. Um für Kranke, werdende Mütter und Kinder Eier sicherstellen zu können, werden die Hühnerhalter hierdurch dringend ersucht, möglichst viele Eier der Gemeinde zu überlassen. Zur Vereinfachung der Ablieferung ist Herr Wirtschaftsbesitzer Richard Müller als Gieraufkäufer für die hiesige Gemeinde bestellt worden. Herr Müller wird seine Tätigkeit nächsten Montag aufnehmen und die Hühnerhalter jede Woche mindestens einmal besuchen, um die vorhandenen Eier aufzukaufen und zur Verteilung an die Gemeinde abzultefern. Es wird erwartet, daß die verfügbaren Eier Herrn Müller überlassen werden. Rottluff, den 18. Juli 1919. D«r Gemeind«»orstanb. Volksbibliothek Siegmar. Während der Sommerferien bleibt die Bibliothek geschlossen. Der Bibllotheks-Ausschub» Oberl. Krause. Kirchliche Nachrichten. Parochi« Reicheobraud. Am 3.«»»»«», u. Drin., dm 20. In», «trchmvisttatlon durch Superintendent Oberkirchenrat Ient sch. Vorm. 8 Uhr Beichte: Hilfsgeistlicher Kroll. Dorm. H9 Uhr Predigtgottesdienst mit Abendmahl: Pfarrer Rein. Nach der Predigt Ansprache von Oberkirchenrat Jentfch. Nach dem Gottesdienst Hausväterdesprechung. Nachm. 2 Uhr Unterredung mit der konfirmierten Jugend: Htlfs- geistlicher Kroll. Nachm. 3 Uhr Kindergottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Parochi« Rabeufteiu. Am 3. E»»»ta, ». Düfte., 20, Juli, Bonn, s Uhr Predigt mit Beichte und detl. Abendmahl: Pfarrer Kirbach, Nachm, Uhr StndergoUesdlenftausstug, Abend»8UhrBeiiammlungde»w.2angl«ng«oerein»imPIarrIaale, Mtttwoch, 23. Juli, Dorm, 8 Uhr Ausslug der Radenltetner Konfirmandinnen, Abend« v»9 Uhr MWonsstunde im Psarrfaale: Sekretär Sziel über die karmelmisfion, Freftai, 23, Juli, Dorm. 8 Uhr Ausflug der Rabensteiner Konfirmanden <8naben>, Wochenamt: Hilfegeistlicher Leidhoid. Neustadt bei Lhemnitz, Bet der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat Juni diese« Jahre» 120 Einzahlungen im Betrage von 71688 Mk, 31 Psg,, dagegen wurden 129 Rückzahlungen im Betrage von 61733 Mk, 83 Psg, geleistet. Eröffnet wurdm 31 neue Konten, Die Gelamteinnahme betrug 82920 Mk, 69 Psg,, die Gesamtausgabe 63989 Mk, 06 Psg, und der bare Kassenbestand einschl. Giroguthaben am Schluffe de« Monat» 71933 Wk, 15 Psg, Der gesamt- Geld- umfatz im Monat Juni bezifferte sich auf 148999 Mk. 66 Psg. Rabenftein. Herr Pfarrer Kirbach ist vom 21. Zull ab beurlaubt. 2n der Psarramtsexmdttion wird hm: Hilfsgelstliche Leibhold täglich Wochechielplan -es Naturtheaters Rabeasteia. Sa»»«»,, den 29, Juli, vorm, 19V» Uhr Die versunkene Sk»ik« iStädt, Bolksb-Aussch, f, kausm. Angestellte!, — Nachm, 3 Uhr Der Froschkänl», voikstümi. Borst,, halbe Preise, — Nachm, 5 Uhr Im weißen Näffl, Sonntagepreise, Montag, den 21, Juli, nachm, 6 Uhr Dt» «ander sStädt, Volks- btldungö-Ausschuß, Dien»«»,, dm 22, Juli, 3 Uhr Dan,nachmittag von Tänzerin Wallenburg aus Dresden, Dazu Laune de» verklebte». Mittwoch, dm 23, Juli, 6 Uhr Der Gewissen«»»»», sStädt, Dolksblldungs-Ausschub), D»nner»«»,, dm 24, Zult, 8 Uhr Sapph», Wochentag-preis-, Frefta,, dm 25, Juli, 8 Uhr Sapph» (Städt, Bolksb -Aussch s, Sonnaden», den 26, Juli, 3 Uhr Der Frosch«»»«,, Nachm,-Borst, halb- Preise, — 3 Uhr »er Gewissen»«»«»,, Wochmtag-preife, Eine ungeliebte Frau. Roman von M, Härtling. Frühlingsstürme dnrchbrausen die Straßen der kleinen südlichen Garnisonstadt Schellhausen. Gestern noch hingen die Regenwolken trüb und schwer am bleifarbenen Himmel, Nun hat sie der Sturm auseinandergetrieben und die Sonne bahnt sich eifrig Ihren Weg durch da» dunkle zerflatterte Gewölk, An Türen und Fenstern pocht der Sturm mit mahnendem Ruf: Erwacht vom Winterschlaf! Es will Frühling werden! Schneeglöckchen und Himmelschlüssel stecken neugierig die Köpfchen aus der schützenden braunen Scholle, doch der lose, lärmende Gesell zupft sie unsanft an den neuen glänzenden Röckchen, er schüttelte die Glöckchen durcheinander, daß die Lust ein klingendes Geläut durchzittert. Ueber Busch und Strauch liegt ein zarter, spinnwebfeiner grüner Schleier, — der Odem des Frühlings hat ihn hingehaucht. Auf den Straßen wird's lebendig. Frohe, lachende Menschen in farbenprächtigen Frühlingskleidern hat Frau Sonne hinaus gelockt in die würzige, erfrischende Frühlingsluft, Ein schlanker, junger Mann, in dem man trotz der Zivilkleidung unschwer den Offizier erkennt, geht langsam die nicht allzu breite Hauptstraße hinab, die zur Vorstadt führt. Geschäfts häuser mit mehr oder minder bunten, aufdringlichen Auslagen säumen die Straßen zu beiden Seiten ein. Suchend schweifte der Blick des jungen Herrn umher, man steht, er ist in der Borstadt nicht daheim. „Nummer 142!" murmelt er halblaut, als er bis zu einer Brücke gekommen, die über einen kleinen Fluß hinüber führt,- „da müßte also das Haus jenseits der Brücke das gesuchte sein." Unschlüssig bleibt er auf der Brücke stehen, die Hände in den weiten Taschen seines grauen Reisemantels vergrabend. Kalt bläst der Wind gerade hier am Flusse, er schlägt den Mantelkragen hoch, nachdenklich blickt er in die trübe, grünlichglitzernde Flut hinab, die gurgelnd und zischend sich an den Brückenpfeilern bricht.