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Wochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt -er Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 98. Sonnabend,-den IS. November 1894. Dieses Blatt erscheint Mittwochs und Sonnabends. —Preis vierteljährlich 10 Ngr. — Zu betiehen durch alle Postanstalten. — Inserate re., welche die gespaltene Corpus Zeile, oder deien Raum, jmit 1 Neugrvschcn berechnet werde», sind in PulSnitz späteiienS bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr einrusenden. — Expeditionen sind: In Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl und in-Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner. A m t licherT h c i l. Bekanntmachung, die diesjährige RecrutemAushebung betr. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft bringt hiermit Folgendes zur öffentlichen Kenntniß: , 1., . Die Gestellung vor der AuShebungS-Commission und ärztliche Untersuchung ^>er im Jahre 1844 geborenen, mithin im heurige» Jahre militairpflichtig gewordenen, sowie der zwar früheren Altersclaffcn angehörigen,Wdoch mit Ableistung ihrer Militairpflicht noch i« Rückstände gebliebenen, nicht minder der bei vorjähriger Aushebung wegen zeitlicher*Untauglichkeit oder wegen noch zu erwartender Kör- perlänge zurückgestellten Mannschaften, welche am 1. November H I. im hiesigen Bezirke zur Anmeldung gelangt sind, hat den 25. November d. I. von früh 9 Uhr an im Gasthause des Herm Tuchatsch zu Neusalza, den 26. November, sowie den 5., 6., 7., 8. und 9. December d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Budissin, den 28. November d. I. von früh L9 Uhr an im Rathhause zu Bischofswerda, den 29. und 30. November d. I. von früh 9 Uhr an im Schießhause zu Pulßnitz, und den 1., 2. und 3. December d. I. von früh 9 Uhr an im Rathhause zu Kamenz, zu ersolgcn. 2 ., Als Ncclamationstermin, wolcher als Schlußzeit für alle ReclamationS-Verhandlungen zu betrachten ist, und bis zu welchem alle Reclamationen anzubringen sind, ist der 13. December d. I. anberaumt worden. Will daher ein Militairpflichtiger aus irgend einem Grunde auf seine Befreiung Anspruch machen, oder bei der über ihn auS- zusprechcnden Unwürdigkeit, ober dem ermittelten Tüchtigkeitsgrade nicht Beruhigung fassen, so hat er dies bis zu und mit dem anberaum ten Reclamationstermine und zwar in Letzterem spätestens bis Mittags 12 Uhr bei Verlust seines Anspruchs, bei der AushebungS- Commission, bez. der unterzeichneten Königlichen AmtShauplmannschast, schriftlich unter Beifügung gehöriger obrigkeitlicher und sonsti ger etwa erforderlicher Zeugnisse anzubringcn, im Reclamationstermine selbst aber jedenfalls vor der Aushebungs-Commission, welche zu dem Behufc am 13. December d. I. von früh 9 Uhr an auf dün Schießhause zu Budissin zusammentreten wird, zu Anhörung der von derselben auf die angebrachte Reclamation zu ertheilenden Entscheidung persönlich sich einzufinden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß die ihn betreffende Entscheidung gedachten Tages Nachmittags 5 Uhr als bekannt gemacht werde angesehen werden. 3 ., Diejenigen Mannschaften, welche in Gemäßheit ß. 67 flg. des Gesetzes vom 1. September 1858 von der Stellvertretung Ge brauch machen wollen, haben ihre dieSfaUsigcn Gesuche unter gleichzeitiger Erlegung der 68 des s gedachten Gesetzes auf Dreihun dert Thaler festgestellten Einstandssumme längstens und bei Verlust ihres Anspruchs auf Stellvertretung bis zum 21. December d. I. Nachmittags 5 Uhr persönlich unter Beitritt ihrer Väter oder Vormünder und bez. Beibringung obervormundschaftlichen Decretes, sowie Rückgabe der Ur laubspässe, bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Budissin, am 2. November 1864. König liche Amtsbauptmannschaft. von Salza und Lichteuan.