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Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger Amtsblatt für die Kömgl-Amtshmchtmamlschast Mha, das Kömgl. Amtsgeriiht Md den Stadtrat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Trust Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck uud Berlag von C. O. Roßberg in Frankenberg i. S«. 77. Jahrgang 107 Donnerstag den 9. Mai 1V18 Backzeit betreffend. Die Königliche Kreishauhtmannlchaft Chemnitz hat für den Bezirk der Amtshauptmann, lchast Flöba einschließlich der Städte Frankenberg, Oederan und Zschopau die Backzeit von früh 6 Uhr bl» abends 6 Ahr festgesetzt. Es darf jedoch die Führuna de« Sauerteige« in dm Sommermonaten in der Zeit von S bi« '/,10 Uhr abend», in den Wintermonaten in der Zeit von >/,8 bi« 8 Ubr abends erfolgen. Mit dieser Arbeit darf nur ein einziger Arbeiter in jedem Betrieb betraut werden. Alle anderen Backarbeitm sind in den zuletzt genannten Zeiten streng verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 1800 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Flöha, am 4. Mai 1918. Dle Königliche Amtshauptmännschaft. Belauf von kondensierter Milch in der städtischen Niederlage, Baderberg 6, / Freitag, den 10. d. M.: vormitttags V»V bis 12 Uhr an die Bewohner de« 3. Brotkartenbezirkes, nachmittag» h,3 bis 5 Uhr an die Bewohner des 4. Brotkartenbezirkes; Sonnabend, den 11. d. M.: vormittags V»S bis 12 Uhr an die Bewohner des I. Brotkartenbezirkes, nachmittags V-3 bi» 5 Ahr an die Bewohner des 2. Brotkartenbezirkes. Die Äusweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 8. Mai 1918. Ausgabe von Butternebonkarten. Am Freitag, den 10. Akai ds. Ja., nachmittag von V-5 bis 7 Uhr gelangen in dm bekannten vier Brotkarteuausgabestellen »SUS auNvi-nsvvnks»'««,» Mlt den Abschnitten S7 bis V« zur Ausgabe. . Die Butternebenkanen und alsbald nach Empfang oben und unten nach Maßgabe des Vordruckes vom Haushaltungsvorstand auszuküllen, darnach ungesäumt dem Butterhändler zur Abstempelung vorzulegen, bei dem der Haushaltungsvorstand zuletzt seine Butter entnommen hat. Die Händler haben dle Unteren Abschnitte der Butternebenkarten abzutrennen, abzusteinveln und gebündelt mit Angabe dvf Zahl bis Montag, den 13. Mai d». I»., nachmittag 1 Ahr im Rathaus (Zimmer Nr. 2) abzugeben. 2m übrigen wird auf die auf den Butternebenkarten aufgedruckten Bestimmungen besonders hingewiesen. , / Stadtrat Frankenberg, am 8. Mai 1918. Nichtbattkwürdiges Rindfleisch gelangt Freitag, den d. Ä., von nachmittags 3 Uhr ab an Minderbemittelte des 2. Brotkartenbezirkes Nr. 726 bi» 875 , , in der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Die Hälfte der an sich erforderlichen Fleifchmarken find abzugeben. - Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadttat Frankenberg, -m 8. Mai 1918. «I IW« WWWWWWW>EWMW»IWWW»W^WWW»»WWWMWWW>W»WW«MW«»»M»^WM«W»>E» MN »VM> IM«»WWWWWWW»»^««MWMW»mW 2«m himmelfMklelt Von Pastor Stenz. Das Himmelfahrtsfest ist der Tag der Thronbesteigung Jesu, der Schlußstein in seinem herrlichen Erlösungswerk, durch das er allen, die an ihn glauben, dm Weg zum himm lischen Vaterhaus und Vaterherzen gebahnt hat. Nunmehr ist der Ring geschlossen: Von Gott ging Jesus aus, zu Gott kehrte er wieder zurück. Uns alle aber will er — und das macht uns die Himmelfahrtsbotschaft zu einer 'so fröhlichen und seligen — nach sich zrehen. Würde unsrem Christenglauben dieser Himmelsglaube, dieser Ewigkeitsglaube genommen, dann würde ihm seine Krone geraubt. In jedes Menschenhrrz hat Gott ein Sehnen nach oben, ein Sehnen nach Vollkommenheit, nach ewigem Licht gepflanzt. Vielen geht es unter dem wirren Erdentreiben verloren. Aber das Himmelfahrtsfest rtust es uns erneut zu, das altkirchliche Losungswort: Surfum cotda! Aufwärts die Herzen! Und viele Lieder der Christen heit sind auf den gleichen Ton gestimmt: „Die Heimat der Seele ist droben im Licht". „Auf Christi Himmelfahrt allein ich meine Nachfahrt gründe." „Zieh mich hinauf, der du die Stätte dort auch mir bereitet hast." Aufwärts die Herzen! Wie gerne lassen wir uns dies Wort zurufen inmitten des Kampfgetöses und Schlachten lärms, der uns umgibt, inmitten des Jammeis, den wir mit eigenen Augen ansehen, ja selbst durchkosten müssen. So manchem, den schweres Leid traf, scheint fein ferneres Leben sinnlos, zwecklos. Wozu noch leben, nachdem uns der genommen ist, für den wir bisher lebten? Wozu noch leben;, wo so viele Entbehrungen und Entsagungen uns auferlegt werden? Wozu wieder anfangen mit der Gründung einer neuen Cristen;, wenn der Krieg die bisherige, durch Treue und Fleiß errungene Stellung zerstört hat? Gar mancher ist durch solche Fragen und Erwägungen innerlich haltlos und trostlos geworden. Alle Lebensfreudigkeit und Lebens kraft ist in ihm erstorben. Aber horch, da ertönt die.Himmelfahrtsbotschaft: Jesus sitzt zur Rechten Gottes in strählender Herrlichkeit. Wie er von Gott ausging und zu Gott.heimkehrte, so ist auch unser Leben aus Gottes Hand hervorgegangen und soll wieder in Gottes Hand enden. Dann aber ist unser ganzer Erden wandel nichts anderes als ein Aufstieg zur Heimat. So oft wir unterwegs müde zu werden drohen, gibt der Blick auf Jesus uns neue Kraft. Nie, auch in den schwerstes Stunden nicht, sind wir allein. Aus Jesu Mund haben wir ja dre Verheißung: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." Aber wenn er bei uns ist, wenn wir ihn im Herzen tragen, dann können wir gar nicht anders, als es bewähren: „Unser Wandel ist im Himmel." Ist Jesus in uns eine Lebensmacht geworden, die unser Denken und Tun beherrscht, dann leben und streben wir ihm nach, dann trachten wir nach dem, das droben ist, dann wird es in unsren» Herzen Himmel schon bier aus Erden, und die Freundlich keit und Fröhlichkeit, von der wir selbst allezeit erfüllt sind, strahlt ihr Licht auch auf die Menschen aus, mit denen wir Zusammenkommen in Haus und Beruf. Himmelsbringer für di« andren werden — eine köstliche Ausgabe. Vereint mit andren in Liebe und Glauben der himmlischen Heimat zu- zustveben — welch herrliches Ziel! Wer wollte da nicht mit- tun? Wohlan, aufwärts die Herzen! RblcWü ae; rumSnilcbe» Wecken; Der Friedensschluß in Bukarest Di« Verhandlungen in Bukarest waren am Abend des 6. 'Mai in Bukarest zum endgültigen Abschluß gelangt, so daß die. Unterzeichnung des gesamten Vertragswertes für den Vormittag des 7. Mai angesetzt werden konnte. Am Vor abend hotte der Eeneralfeldmarschall o. Mackensen alle in Bukarest anwesenden Delegierten zu einem Mahle geladen, an dem auch der Ministerpräsident Marghiloman, der Mi nister des Äeußern Arion sowie die übrigen rumänischen Unterhändler teilnahmen. Der Eeneralfeldmarschall - feierte in «iner Ansprache die, Bedeutung der geleisteten staats männischen Arbeit und beglückwünschte die Bevollmächtigten zu dem erzielten schönen Erfolgs. Inden« er heroorhob, daß mit dem rumänischen Friedender Krieg im Östen fernen .Abschluß gefunden hat, verlieh er zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß Rumänien auf der Grundlage di^es Friedens einer glücklichen Zukunft entgegen gehen werde. Er schloß mit der Aufforderung an die Anwesenden, auf das Blühen und Gedeihen und die Freundschaft ihrer Heimatländer zu trinken. Ueber den Abschluß des Friedens wird gemeldet: wtb (Amtlich.) Bukarest, 7. 5. Der Friedensverlrag mit Rumänien ist heute um 11 Ahr vormittags von den Be vollmächtigten der vier verbündeten Mächte unterzeichnet wor den. Die feierliche Schlußsitzung, in der die Unterzeichnung erfolgte, fand «Irr dem Vorsitz des Staatssekretärs von Kühlmann im Schlosse Cotroceny, und zwar in demselben Raume statt, in dem seinerzeit der Eintritt Rumäniens in den Weltkrieg beschlossen wurde. Der Friede wird den Namen „Friede von Bukarest" führen. Der Wortlaut des Ver trages wird alsbald veröffentlicht werden. Hertling über den Bukarester Frieden! Der deutsche Reichskanzler hat Seiner Majestät dem Kaiser den Abschluß des Friedens von Bukarest durch folgen des Telegramm gemeldet: Eurer Kaiserlichen Majestät melde ich alleruntertänigst, daß heute der Friede mit Rumänien in Bukarest abgeschlossen worden ist. Damit ist auf der gesamten.Ostfront der Kriegs zustand beendet. Unter der festen und segensreichen Leitung Eurer Majestät hat die hingebungsvolle Opferbereitschaft des ganzen deutschen Volkes, besonders seiner von ruhmreichen. Führern befehligten Wehrmacht, einen Erfolg errungen, dessen ; weltgeschichtliche Größe erst spätere Generationen in seinem i vollen Umfange würdigen werden. Eure Majestät bitte ich, s aus diesem Anlaß meine ehrerbietigsten Glückwünsche huld- j vollst entgegennehmen zu wollen. Sie .sind getragen von s tiefer Dankbarkeit für das, was mit Gottes Hilfe vollbracht i worden ist, und von unerschütterlicher Zuversicht darauf, daß auch auf den übrigen Kampfplätzen der Krieg mit dein Siege unserer gerechten Sache endigen wird. Alleruntertänigstcr Graf von Hertling. Di« Antwort des Kaisers Seine Majestät der Kaiser hat den« Reichskanzler darauf mit folgendem Telegramm erwidert: Der durch den Frieden mit Rumänien vollendete Abschluß des Krieges im Osten erfüllt auch Mich mit stolzer Freude und Dankbarkeit. In nieversagcnder Vaterlandsliebe er kämpfte sich das deutsche Volk dank Gottes gnädigem Beistand unter glänzender militärischer Führung und mit Hilse einer kraftvollen Ctaatskunst Schritt für Schritt den Weg zu einer glücklichen Zukunft. Meinen Dank auch Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus diesem Anlaß zu übermitteln, .ist Mir ein aufrichtiges Bedürfnis. Gott wird uns helfen, den Kampf, zu dessen Wetterführung uns die friedensfeindliche Haltung der noch gegen uns die Waffen führenden Mächte zwingt, auch weiterhin zu bestehen und zum Wohle Deutsch lands und seiner Verbündeten siegreich abzuschließen. Wilhelm. Seins Majestät der Kaiser hat an den Staatssekretär von Kühlmann folgendes Telegramm gerichtet: Der Abschluß der Verhandlungen mit Rumänien gibt Mir Veranlassung, Meine freudige Genugtuung darüber aus zusprechen, daß nunmehr dem ganzen Ostei« der Friede wie dergegeben ist. Möge den Völkern aus der Wiederaufnahme der friedlichen Arbeit, der sie sich jetzt zuwenden dürfen, racher Segen ersprießen. Ich danke Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die in treuem Zusammenwirken mit unseren Verbüw deten geleistete Arbeit und verleihe Ihnen als Zeichen Meiner Anerkennung den Königlichen Kronenorden 1. Klasse. Wilhelm. . * * ' Der Inhalt des Vertrages r Berlin, 7. 5. Der heute unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rumänien andererseits besagt in der Einleitung, daß die genannten Mächte beschlossen haben, die in Buftea am 5? März 1918 unterzeichneten Friedensprältmi- naren in einen endgültigen Vertrag umzugestalten. Das erste Kapitel betrifft die Wiederherstellung von Frieden und Fr«undschäft und betont in Artikel 1 daß der Kziegszustand beendet ist, und baß die vertragschließenden Teile Entschlossen ,sind, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. In Artikel 2 wird bestimmt, daß die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertragschließen- ! den Teile«« sofort nach der Ratifikation des Friedensvertrages wieder ausgenommen werden, und daß wegen der Zulassung der beiderseitigen Konsuln weitere Vereinbarungen Vorbehalten bleiben. Kapitel 2 regelt die Demobilisierung der rumä nischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages nach Maßgabe der genauen Bo stimmungen durchgeführt werde«« soll. Kapitel 3 regelt die Gebietsabtretungen. . Ueber dir nach Nummer 1 der Friedenspräliminarien vöy ! Rumänien abzutretenden Dobrudscha wird bestimmt, daß Ru° i inänien das ihm nach dem Bukarester Friedensvertrag von 1913 zugefallene bulgarische Gebiet an Bulgarien mit einer Grenzberichtigung zu dessen Gunsten wieder abtritt. An die verbündeten Mächte tritt Rumänien den nördlich der soeben' erwähnten neuen Grenzlinie liegenden Teil der Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwgr zwischen der Gabelung des Stromes und dem Schwarzen Biest bis zum St.-Georgs- Arm. Die verbündeten Macht- werden dafür Sorge tragen, daß Rumänien eine«« gesicherten tzaiidelsweg nach dem Schwar zen Meer über Cernavoda—Konstantza erhält. Rumänien ist ferner damit einverstanden, däß seine Grenze zu Gunsten Oesterreich-Ungarns eine Berich:igung erfährt. Die reue Grenze beginnt beim Cisenbahndurchsch ag westlich Turn-Severin, süd lich Budasu und endet am Pruth, 1 km östlich Lunea. Das Staatsvermögen in den abgetretenen rumänischen Gebieten geht ohne Entschädigung und ohne Lasten, jedoch unter Wah rung der darauf ruhenden Privatrechte auf die diese Ge biete erwerbenden Staaten über. Aus der früheren Zuge hörigkeit der Gebiete zu Rumänien solle«« sich weder für diese selbst noch für die zu erwerbenden Staaten irgend welche Verpflichtungen ergeben. Kapitel 4 behandelt di« Kriegsentschädigungen und besagt: Die vertragschließenden Teile verzichten gegen seitig auf den Ersah ihrer Kriegskosten, d. h. der staatlichen Aufwendungen für die Kriegsführung. Wegen der Regelung von Kriegsschäden bleiben besondere Vereinbarungen Vorbe halten. Kapitel 5 bestimmt hie Räumung der besetzten Gebiete. Die von den Streitkräften der verbündeten Mächte besetzten rumänischen Gebiete werden vorbehaltlich der Bestimmungen über die Gebietsabtretungen zu emem später zu vereinbarenden Zeitpunkt geräumt werden. Während der Zeit der Besetzung wird die Stärke des Besetzungsheercs, abgesehen von den im wirtschaftlichen Betrieb verwendeten Formationen^ 6 Di visionen nicht übersteigen. Bis zur Ratifikation des Friedens- Vertrages bleibt die gegenwärtige Olkupationsverwaltung mit den von ihr bisher ausgeübten Befugnissen bestehen. Nach der Ratifikation des Friedensvertrages wird die Zioilverwal- tung der besetzten Gebiete den rumänischen Behörden wieder übergebe«« werden. Die Verkehrseinrichsungen, wie insbesondere Eisenbahn, Post und Telegraph, werden bis aus metteres in militärischer Verwaltung bleiben. Die Rückwanderung kn die besetzten Gebiete soll nur in dem Maße erfolgen, wie die rumänische Negierung den Unterhalt der Rückwanderer durch eine entsprechende Einfuhr von Lebensmitteln aus der Moldau oder aus B^ßarabien sichcrstellt. Nach der Ratifikation des Friedensvertrages wird das Bcsetzungsheer Requisitionen nicht mehr vornehmen. Das Recht des Oberkommandos zur Re quisition von Getreide, Hühenfrüchten, Futtermitteln, Wolle, Vieh und Fleisch «aus den Erzeugnissen des Jahres 1918, ferner von Hölzern, sowie von Erdöl und Erdölerzeugnissen bleibt jedoch bestehen, ebenso das Recht wegen der Verwen dung, der Verarbeitung und der Verteilung dieser Produkte die erforderlichen Anordnungen zu treffeir. Von der Ratifika tion des FrieVensvertrages an wird der Unterhalt des Be- sctzungshecres mit Einschluß der dafür vorgenvmmcnen Re quisitionen auf Kosten Rumäniens erfolgen. Die anderen requirierten Gegenständen werden von den verbündeten Mäch ten aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Die Auswendungen, welche aus Mitteln der verbündeten Mächte in den besetzten Gebieten für öffentliche Arbeiten mit Einschluß der gewerb- lichen Unternehmungen gemacht worden sind, werden diesen Mächten bei der Uebergabe ersetzt werden. Kapitel 6 enthält