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Erscheint rru-er Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für daS Birsenblatt find »n di» Redaction — Anzeigen ab«« an di« Srpedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 77. Hitzig, Donnerstag den 4. April. Amtlicher Theil. 1872. Bekanntmachung. Auch in dcr nächsten Ostcrmcffe soll eine am 26. April beginnende und am 4. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfindcn. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalicn- und Knnsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegcnstände des Buch-, Musikalien- nnd Knnsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugclassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen -c.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8. 3. Auf den auszustellcnden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen» nach den ihm vom Aussteller eingcsandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. §. 4. Vor dem Schluß dcr Ausstellung, in diesem Jahr am 4. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellnngslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung dcr Ausstellung ist für die bevorstehende Ostcrmcffe Herrn Carl Wilfferodt von uns übertragen worden, und sind die ausznstellenden Gegenstände spätestens bis zum 20. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. März 1872. Drr Vorstand -es Lörsenvereins -er Deutschen Suchhän-ler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Nemiunddrnßigster Jahrgang. 169