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AO« ÄTV« Donnerstag, den 30. September ADOV» Aauhener Aachnchten. Kreisblatt für den Kreis-Directions-Bezirk Kantzen. Ämlsklatt für die Gerichts ° und Vermattungskezirke Vautzen, 8chirgi8mulda, Rönig8mar1l)a, weif;enderg und Herrnhut. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Verordnung, eine Ernennung für die Erste Kammer der Ständeversammlnng betreffend. Wir, Johann, von GotteS Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben zu Besetzung einer der in 8 63 unter 17 der Ver- jassungs-Urkunde (vgl. Gesetz vom 3. Dcccmber 1868, einige Abänderungen der Verfassungs-Urkunde u. s. w. betreffend, unter 111.) bezeichneten Stellen in der Asten Kammer der Ständeversammlung, nachdem der Staatsminister a. D. Georgi auf die Berufung zu derselben verzichtet bat, nunmehr den Präsidenten des Oberappellationsgerichts vr. Sickel ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung Unsers König- wn Siegels eigenhändig vollzogen. Dresden, den 27. September 1869. 8.) I 0 h a tt U. Herrmann von Nostitz-Wallwitz. Beta n n 1 m a ch a n g. Aus Verwendung der König!. Bayerschen Regierung ist in hiesigen Landen der Vertrieb von Loosen zu der Verloosung von Kunst- Wirte», welche mit der gegenwärtig in München stattfindenden Kunstausstellung verbunden werden soll, gestattet worden. Dresden, 22. September 1869. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Weiß. Vekanntma ch u n g. Danach der Verordnung vom 16. September d. I., die Ausführung der Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund betr., die midirte Verordnung über die Arbeitsbücher des gewerblichen Hilfspersonals vom 23. November ;868 mit dem I. October d. I. in Bezug auf die »ach der Bundesgcwerbeordnung zu beurtheilenden Gewcrbsgehilfen u. s. w. außer Kraft tritt, und daher an dergleichen Personen pom bezeichneten Tage an keine Arbeitsbücher weiter auszustellen sind, so findet man sich veranlaßt, nachstehende Bestimmungen zur Nach- achtung bekannt zu machen: l) Jeder Arbeiter und Gehilfe ist, wie bisher, von seinem Arbeitgeber binnen 24 Stunden, von seinem Arbeitsantritte an gerechnet, bei hiesiger Polizeiexpedition anzumelden. 2) Dieser Meldung ist eine genügende Legitimation des Arbeiters über seine Bundesangehörigkeit und bez. über sein Milttairver- hältniß bcizusügen, welche jedoch nicht in einem bloßen Arbeitszettcl — da ein solcher als genügende Legitimation nicht an gesehen werden kann — bestehen darf, sondern vielmehr in einem Reisepässe, Heimathschcinc oder sonstigen Polizei- oder behörd lichen Ausweise über die Person des Inhabers zu bestehen hat. 8) Bei Ler Anmeldung erhält der Arbeitsgeber gegen Hinterlegung der Legitimation des Gehilfen einen Schein über die erfolgte Anmeldung, welchen derselbe beim Abgänge des Gehilfen auf der Rückseite nach dem dort zu ersehenden Schema auszufüllen und innerhalb 24 Stunden bei der Polizeiexpedition wieder abzugcben hat. 4) Contraventionen gegen die all 1 und 3 gedachten Anordnungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thalern geahndet. 5j Jedem Arbeiter und Gehilfen ist es gestattet, sich bei seinem Abgänge von seinem Arbeitgeber ein Zeugniß über die Art und Dauer seiner Beschäftigung sowie über seine Führung ausstcllen zu lassen, welches ihm, wenn gegen den Inhalt sich nicht- zu erinnern findet, stempel- und gebührenfrei an Polizeistellc beglaubigt wird. 6) Bei Ausstellung des all 3 gedachten Anmeldescheins ist eine Gebühr von 2j Groschen zu entrichten. Du Stadtpolizeibehörde zu Bautzen, am 28. September 1869. Heerklotz, Stadtrath. B e k a n n t m a Die Erd-, Maurer- und Bersteinungs-Arbeiten für den Neubau der Herrnhut-Oderwitzer Chaussee sollen mit Vorbehalt In Auswahl unter den Concurrcnten verdungen werden. Es werden daher Bauunternehmer und Baugewerken aufgefordcrt, sich im Bureau der unterzeichneten Bauverwaltung persönlich rin« zufindcn und nach Einsicht der hierselbst auSliegenden, allgemeinen Bedingungen Blanquets in Empfang zu nehmen, welche sodann auS- gefüllt spätestens bis zum 12. October dieses Jahres versiegelt und portofrei hierselbst wieder einzureichen sind. Was den Umfang der Arbeiten anbetrifft, so sind bei den Erdarbciten ca. 97,000 Cub.-Ellen mittelschwerer Boden zu bewegen, bei den Maurerarbeiten 8 kleinere Brücken und Durchlässe und 355 lf. Ellen Deckschleußen auszuführen und bei den Verstcinungsarbeiten ca. 270 Rothen (ü 96 Cub.°) Basalt zu beschaffen, zu schlagen und einzubrtngen. «obau, den 28. September 1869. Königl. Bauverwaltung Karth.