Volltext Seite (XML)
RmtMt für äie kömgUm uncl stäWen Lefwrclm zu Kroßen^ai m Für die Redactton verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Dienstag, Äen 17. Juli 1888 7tz. Jahrgang Erscheinen: DienStag, Dorm^lag, Sonnabend. Vierteljährliches 'Abonnement: am Schaller 1 M., durch den Boten inS Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post frei ins Haus l M. 50 Pf. s Inserate sür die ow Abend vorher auszugebend« Nummer we-d<n bis früh 0 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn die- der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. GrOllhaim WMunWMnMM ..... / vr»7 s-wr-r'*' Bekanntmachung, die Ingebrauchnahme der zum Bewohnen bestimmten Räume neuer Gebäude oder neuer Stockwerke betr. In Abänderung der Bestimmungen in der Bekanntmachung der unterzeichneten König lichen Amtshauptmannschaft vom 7. September 1883 — Nr. 116 des Großenhainer und Riesaer, Nr. 79 des Radeburger Amtsblattes — wird hiermit Folgendes bestimmt: Die Ingebrauchnahme neuerbauter Wohnräume darf nur nach vorausgegangener Bau revision (§ 6 des Gesetzes vom 6. Juli 1863, Gesetz- und Verordnungsblatt S. 641) und darauf hin erfolgter Benutzungserlaubniß erfolgen. Voraussetzung der letzteren ist genügende Trockenheit des Neubaues, welche in der Regel und bei geeigneter Beschaffenheit der Bau materialien nur dann anzunehmen ist, wenn der Neubau im Sommer — d. i. in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September — 2 Monate, im Winter — d. i. in der Zeit vom 1. October bis zum 31. Mai — 3 Monate nach erfolgter Vollendung des gesammten Gebäudes, beziehentlich bei aufgesetzten Stockwerken des gesammten Stockwerkaufsatzes in Mauerung und Putzung gestanden hat und in dieser Zeit genügendem Luftzug ausgesetzt gewesen ist. Die frühere Benutzung einzelner Theile des Neubaues kann nur ausnahmsweise unter besonderer Voraussetzung gestattet werden. Im eigenen Interesse der Bauenden und zur Vermeidung von Weiterungen wird den selben empfohlen, die Vollendung ihrer Bauten in Mauerung und Putzung sofort unter Beifügung einer die Wahrheit ihrer bezüglichen Angaben bestätigenden Bescheinigung der Ortsbehörde — Gemeindevorstand, Gutsvorsteher — der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach Befinden mit den gesetzlichen Strafen, die bis zu 300 Mark Geldstrafe ansteigen können, geahndet werden. Außerdem ist die polizeiliche Leerstellung der vorzeitig, beziehentlich ohne behördliche Genehmigung in Gebrauch genommenen Räume zu gewärtigen. o. 2018. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 13. Juli 1888. vr. Waentig. Tn. Bekanntmachung, die diesjährige« ltebunge« der Kavallerie betr. Die diesjährigen Hebungen der zu einer Cavallerie-Division formirten Königlich Säch sischen Cavallerie-Regimenter werden in der Zeit vom 10. bis 25. August auf dem Gelände zwischen Roda, Vorwerk Glaubitz, Colmnitz, Banda, Wildenhain und Weißig b. Scassa ab gehalten werden. Indem solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer darauf hingewiesen, daß die Feldstücke des Manöverterrains soviel als möglich vor den angegebenen Hebungen abzuernten, sowie daß die mit besonders werthvollen Früchten bestandenen Felder, wie z. B. Krautfelder und Rapssaaten, wenn nicht abzusperren, so doch wenigstens durch auffallende und von Weitem sichtbare Marken (Strohwische auf Stangen) zu bezeichnen und zu umstellen sind, da nach den einschlagenden gesetzlichen Be stimmungen Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Nberntcn unterlassen haben, ebenso wie Beschädigungen durch Zuschauer keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten ge wußt haben, daß sie durch die Hebungen der nächsten Tage zerstört werden müssen, begründen einen Entschädigungsanspruch gleichfalls nicht. Das Betreten der UebungSplätze während der in den Vormittagsstunden stattfindenden Hebungen ist unbedingt verboten. Etwaige Zuschauer haben nur in unmittelbarer Nähe der umliegenden Ortschaften sich aufzuhalten. Die Herren GutSvorstsher und Gemeindevorstände werden daher veranlaßt, das hiernach weiter Nöthige vorzukehren, insbesondere die betreffenden Feldbesitzer auf die gegenwärtige Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Ein Plan, welcher das definitiv angenommene Manöverterrain ersichtlich macht, und von dem anfänglichen, im Juni d. I. bekannt gegebenen Plane etwas abweicht, ist bei den Herren Gutsvorstehern und Gemeindevorständen einzusehen. o. 1764 Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 13. Juli 1888. vr. Waentig. Tn. Städtische Sparkasse zu Großenhain. Hypotheken . . . Lombarddarlehne . . Obligationsdarlehne . Effecten Zinsen-Außenstände . Cassa Diverse Activa . . Mtanz vom 31. . M. 6,795,530.59, . „ 3,585.67, . „ 229,049.25, . „ 789,106.80, . „ 61,695.35, . „ 175,167.81, . „ 221.80, M. 8,054,357.27. Jecemöer 1887. Einlegerguthaben . . . Contocorrent-Creditoren Reservefonds . . . . Specialreservefonds . . Diverse Passiva . . . M. 7,519,548.24, „ 117,687.22, „ 380,000. —, „ 34,615.55, „ 2,506.26, M^8,054,357. 27. Großenhain, am 13. Juli 1888. Der Stadtrath. i. v.: Lehman«, Stadtr. Freitag, den 2V. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr kommt das auf den Parzellen 21, 32 und 95 des Flurbuchs für Brockwitz anstehende Kor« an Ort und Stelle gegen Baarzahlung zur Versteigerung. »ÄD-r G-richt--Vollzieher. Hopfner. im Einzelnen in den Abtheilunzen 1 bis 7 Michael. Eppendorfs. Brennknüppel, Neste, Stöcke, König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Gohrisch, den 9. Juli 1888. das Astreisig auf den Kahlschlägen in Ab- theilung 66 (am Gohrisch) und 73 (am Zwei weg), die Langhaufen in Abth. 76 (Hirschlecken), die übrigen Sortimente auf dem Kahlschlage in Abtheilung 72 (Kiengehau), , — „ , „ , (Schradenwald), einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den unterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Im Friedrich Gotthelf Nieseffchen Gute in Naundorf b. G. kommen Sonnabend, den 21. Juli 1888, Nachmittags 2 Uhr 1 Kuh, 1 Kalbe, 2 Schweine, 1 Decimalwaage, 1 Hobelbank, 1 Ackerwagen, 1 Handwagen und hierauf das auf den Parzellen 612 und 671 des Flurbuchs für Naundorf b. G. an stehende Korn an Ort und Stelle gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Großenhain, am 13. Juli 1888. Der Gerichts-Vollzieher. — Höpfner. 275 38 285 2310 „ kiefernes Astreisiz, 104 kieferne Langhaufen I. Elaste, von Nachmittags 2 Uhr an 60 Raummeter kieferne Brennknüppel, l 564 „ „ Neste, / Brennholz - Anetion Im Schuster'schen Gasthofe zu Wülknitz sollen Dienstag, den 22. Juli 1888, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: von Vormittags 9 Uhr an 127 Raummeter kieferne Brennscheite, Tagtsnachrichtro. Sachsen. Das „Dr. I." vom 14. Juli veröffentlicht auf Veranlassung des Königs die kaiserliche Cabiuetsordre, betreffend die Ernennung des Prinzen Georg zum General- Jnspecteur der 2. Armee-Jnspection, ferner einen von Stock holm vom 12. d. M. datirten Erlaß des Königs, welcher da mit schließt, daß Prinz Georg seine Stellung als commandirender General des XII. Armeecorps auch fernerhin beizubehalten habe. Deutsches Reich. Ueber die am Sonnabend vor dem Kaiser startgefundene Flottenparade wird aus Kicl berichtet: Das Flaggschiff des PanzergeschwaderS, „Baven", passirte die Jacht „Hohcnzollern", auf der sich Se. Maj. der Kaiser befand und die vor Bellevue an der Boje lag, um 10 Uhr 40 Min. Die Mannschaften gaben drei kräftige HurraHS ab, indem während des Fahrens die Flaggen halbmast gehißt wurden. In ebenderselben Weise folgten die Panzerschiffe „Bayern" mit dem Aviso „Zn-len", „Kaiser" und „Friedrich der Große." Um 10 Uhr 50 Min. passirte dis Kreuzerfregatte „Stein" mit der Admiralsflagge und mit den Matrosen auf den Raacn die Jacht „Hohcnzollern." Es folgten die Kreuzer- Fregatten „Moltke" mit Aviso „Blitz", „Gneisenau" und „Prinz Adalbert." Das Geschwader verließ in Kiellinie unter Führung des Flaggschiffes „Baden" den Hafen, bei Friedrichs- ort dagegen fuhren d:e Dampfer zu zweien vorüber. Um 11 Uhr 29 Mm. dampften die Torpedoboote von der Wyker Bucht her gegen die Jacht „Hohenzollern", und zwar in zwei Divisionen. Je ein Divisionsboot führte sechs Torpedoboote, welche zu zweien liefen; in der Nähe des Bellevue. Steges schwenkten dieselben. Die Jacht „Hohenzollern" setzte sich um 11 Uhr 35 Min. langsam in Bewegung und 15 Min. später passirte dieselbe, von der Torpedoflottille begleitet, unUr den Salutschüssen der Festungögeschütze Friedrichsort. Als Seine Majestät der Kaiser den Kieler Hafen verließ, hatte sich das Wetter aufgehellt. Die Flottenparade verlief glänzend und mit bewunderungswürdiger Exactheit. Die Zuschauer am SN'audr und auf den Dampfern zählten nach Tausenden. General v. Caprivi ist an Stelle des zum Geueral feldmarschall und General-Jnspectcur der 1. Armeeinspection beförderten Prinzen Albrecht von Preußen zum commandirenden General des 10. Armeecorps ernannt worden. Zum General- stabö-Chef der 1. Armeeinspection wurde General-Adjutant v. Wintcrfeldt ernannt. Dem Londoner Blatt „Truth" wird von einem Berliner- Mitarbeiter mitgetheilt, daß die deutsche Regierung binnen Kurzem Verhandlungen mit der englischen Regierung anknüpfen werde über die Abtretung Helgolands. Graf Bismarck habe sich von jeher lebhaft für die Angelegenheit interessirt. In Berlin ist darüber allerdings noch nichts bekannt geworden, wohl aber erinnert man sich, daß die Erzählung mit einer ge wissen Regelmäßigkeit durch die Zeitungen läuft, sobald Graf Herbert Bismarck einen Besuch in England macht. Oesterreich-Ungar«. Eine Pester Correspondenz meldet: Im Gödöllöer Schlosse werden große Vorbereitungen für den Besuch des Kaisers Wilhelm im September getroffen. ES soll ein Jagdausflug von Wien dahin unternommen werden, weshalb dem Wildstand besondere Sorgfalt zugewendet wird. Schweiz. Der Präsident des Grütlivereins und des Arbeiterbundes hat vom Bundesrath Auskunft erbeten über das Kreisschreiben des Justizdepartements an die cantonalen Regierungen, betreffend die politische Ueberwachung von socialistischen Versammlungen. Der Bundesrath antwortete, das Kreisschreiben bezwecke lediglich, daß er (der Bundesrath) über alle Vorkommnisse, welche die innere Sicherheit des Landes und die internationalen Beziehungen berührten, orientirt sein wolle, er werde bei einlretenden Mißbräuchen jeder be- begründeten Klage Gehör schenken. Sein Bestreben sei darauf gerichtet, so viel als möglich die Anforderungen, welche die Sicherheit des Landes an ihn stelle, mit der Achtung vor den individuellen Rechten zu vereinbaren. Italien. Seit einigen Tagen verhandelt die Deputirten- kammer über die Communal- und Provinzialreform, durch welche in Italien zwei Millionen neue Wähler geschaffen werden sollen. Bis jetzt ist die Debatte hierüber äußerst günstig für das Ministerium Crispi verlaufen; so wurde am Freitag der Antrag desselben, allen politischen Wählern ein administratives Votum zu gewähren, mit 271 gegen 38 Stim men angenommen und der von der Regierung bekämpfte An-