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Inhaber der gleichnamigen im Handelsregister eingetragenen Firma, in Schneeberg, wird heute am 2. Oktober 1930, nachmittags >45 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeßagent Louis Eolditz in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen stnd bis zum 28. Oktober 1630 bei de» Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des «nannten oder di« Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 4. November 1930, vormittag« 10 Uhr jvor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. SO, Termin mnberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sach« ab- «sonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis -um 27. Oktober 1930 anzeigen." K1S/30 Da« Amtsgericht MlSchneeberg. Das Konkursverfahren üb« das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma August Reinwart, Emaillier-und Stan-werk in Schwarzenberg-Neuwelt ist aufgehoben worden. Gleichzeitig ist zur Abwendung des Konkurses üb« das Ver mögen dieser Firma am 30. September 1930, mittag» 12 Uhr das gerichtliche Vergleichsverfahren «öffnet worden. Mit Rücksicht hierauf wird der auf den 29. Oktober 1930 anberaumt« Prüfungstermin aufgehoben. „ Termin zur Verhandlung über den von der Schuldnerin gemachten Vergleichsvorschlag wird auf Montag, de« S. Rov. 1930, vor«. 9 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgericht be stimmt. Zur Prüfung der Verhältnisse der Schuldnerin und zur Ueberwachung ihr« Geschäftsführung, sowie der Ausgaben für die Lebensführung der Inhaber der Schuldnerin und ihrer Familie wird d« Rechtsanwalt Dr. Walther in Schwar zenberg als Dertrauensperson bestellt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. DD 8/30 Schwarzenberg, den 2. Oktober 1980. Da» Amtsgericht. Sonnabend, den 4. Oktober 1930, vorm. ,10 Uhr soll in Mittweida 1 Landau« öffentlich meistbietend' gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. 01909/30 Sammelort der Dieter: Gasthof zur Eiche. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schwarzenberg. Für ein Sechsfamilienhau» an der Terrassenstraße lall« vergeben werden die Tischlerarbeiten, die Schlosser- und Schmiedearbeiten, die Malerarbeiten, die elektrische Installation und di« Ofenlieftrung. Angebotsformulare sind vom Stadtbauamte zu beziehen. Die Angebote, mit entsprechend« Aufschrift versehen, find bis zum 9. Oktober, vormittag 11 Uhr im Stadtbauamte einzu reichen. Nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingereicht« An gebote find ungültig. Aue, S. Oktober 1930. Stadübammtt An». Eine bedauerliche Entgleisung -es Reichsanwalls Die Schluhansprachen im Reichswehrprozeh Leipzig, L Okt. Die Verhandlung am achten Tage des Hi bUs^nU^ Reichswch, t niitdem Plädoyer des RA. Dr. Sack, der Scheringer U Reichswehr sollt« rntäkt b1 ginnt und Wendt verteidigt. Prächtige Worte -er Angeklagten Der letzte Derhan-lmigstag im Sochverratsprozetz. Nrteilsverkündu«a am Sonnabend. Drei Prachtkerle and ei« Reichsanwalt. Im Hochverratsprozeß gegen die Reichswehroffizier« war bisher die Rede des Zeugen Hitler mit der ihr nachfolgenden Blamage des Beobachters des Herrn Reichsinnenministers der Höhepunkt gewesen. Nunmehr haben am letzten Verhand lungstage die Schlußworte der Angeklagten die Verhandlun gen auf «in« weiter« Höhe'geführt. Während des Prozesses fiel aus dem Munde eines Vorgesetzten das Wort, Leute wie die Angeklagten seien Prachtkerl«. Di« „letzten Worte* der drei Offiziere müssen diesen Eindruck auch bei denen Her vorrufen, die während des Prozeßverlaüfes noch nicht zu der- selben Ansicht gekommen sein sollten. Mit ihrer schlichten aber klaren Zusammenfassung des Wesentlichen und ihrem hohen vaterländischen Inhalt können die Schlußausführungen der „Hochverräter* den bekannten klassischen Verteidigungsreden an die Seit« gestellt »«den. Neben den sympathischen Gestalten d« drei kleinen Leut nants machte der mächtige He« Reichsanwalt am letzten Ber- handlungstage «ine wenig glückliche Figur. Er hatte wohl das Gefühl, daß nach den ausgezeichneten Ausführungen der Anwälte und des militärischen Verteidigers die Sache der Anklagebehörde nicht besonders gut stand. Das hätte aber für ihn kein Grund zu Aeußerungen sein dürfen, die sich als recht arge Entgleisungen darstellen. Wohl niemand von den Hunderttausenden, welche den Prozeß in der Presse verfolgt haben, hat den Eindruck gehabt, daß die angeklag- ten Offiziere die Absicht gehabt hätten, das Volk nach ihrer Pfeife tanzen zu lassen und den Staat zu ihrem Spielball zu machen. Wenn der Reichsanwalt Dr. Nagel diese unerhörte Behauptung aufstellt, so setzt er sich in offenbaren Widerspruch -um Dolksempsinden, was ihm bei seiner demokratisch ange- hauchten Einstellung eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Aber, was für ihn als Vertreter der höchsten Anklagebehörde -es Reiches schlimmer ist: er hat vor aller Welt dargetan, daß « weder die inneren Zusammenhänge des -Prozesses «könnt hat, noch daß er die seelische Einstellung der Angeklagten zu beurteilen versteht, denen «r nach seiner Amts pflicht nicht nur als Ankläger gegenüber-, sondern auch als Beistand zur Seite stehen soll. Der Herr Reichsanwalt hat die Verhandlung vor dem obersten Gericht für ein paar Augenblick« auf das Niveau einer roten Wahlversammlung oder eines Parteizahlabends hinabgedrückt. Er hat durch feine leichtfertige Aeußerung der höchsten Reichsjustizbehörde und dem Reiche selbst keinen guten Dienst geleistet und hätte dem Ansehen der Reichswehr schwer geschadet, wenn nicht die drei „Prachtkerle* von Angeklagten gewesen wären, die durch ihr Verhalten den miserablen Eindruck der reichsanwaltschaft- Achen Schmähung des He«re» verwischt hätten. Dem Reichsanwolt ist es vergönnt gewesen, den fett der Revolution entschlafenen, nie gerechtfertigt gewesenen Sim- plizissimusty^ des deutschen Offiziers wieder zum Leben zu erwecken. Wir raten dem Herrn Dr Nagel.seinen Beruf, für den er sich als mtauglich erwiesen hat, «n den Nagel zu hängen. Er wird nicht verhungern, denn solche Leute find bei selbst «klärt: Wir wollen zwar keine politisierenden Soldaten, ab« «in politisch« Unterricht, eine staatsbürgerliche Schulung ist notwendig. Wenn davon gesprochen wird, der Linkskurs müsse gedreht werden, heißt das, die Verfassung gewaltsam ändern? Richtet sich dies« Satz gegen die „Grundlagen des politischen Lebens*, gegen die Verfassung? Nein» « richtet sich gegen einen Auswuchs in der Handhabung dieses Instruments, gegen einen Auswuchs der Art und Weise, wie befehlsgemäß di« Führung von ein« Befehlsstelle aus erfolgt. Das Gespräch in München hat ergeben: Die Reichs» lsittrng der NSDAP, wollte sich nicht mit Offizieren abgeben. " " Mfllte. k^ne sx. Im Getzentefl, sie wHniÄH »leiben. Reine revolutionäre Jheenäußerung qmügt noch nicht, um den Tatbestand de» H^h- Verrats zu erfüllen. Es genügen dazu auch nicht theoretisch» Möglichkeiten oder die politische Gesinnung. Daß Vie juügen Offiziere in ihren Debatten zum aktiven Eingreifen sich smst ermuntert hätten, sei kein Wunder, denn alle Parteien des Reichstages appellieren ja an di« Jugend und riefen sie zue Mitarbeit auf. Hierauf ergriff der Reichrauwalt Dr. Nagel das Mort zur Rückäußerunq auf die Reden der Verteidig«. Er führt« u. a. aus: Daß die Verfassung nicht gestürzt wer den sollt«, ist richtig, ober «in gewaltsamer Sturz ist tat sächlich ohne Verfassunqsverlctzung nicht möglich. Wenn di< Angeklagten sich darüber nicht im klaren gewesen sind, so ändert das nichts an der Strafbarkeit ihrer Handlung. Ebens« seien Lie edlen Motiv« ihrer Handlungsweise nicht als straf ausschließend anzusehen. Man habe hier angeführt, die Ange klagten hätten etwas Gutes gewollt. Das Motiv sei unerheb lich für die Schuldfrage, wenn auch strafmildernd. Hochverrat bleibt Hochverrat, auch wenn er aus edlen Motiven geschehen ist. Objektiv sei dabei noch gar nicht festgestellt, ob di« Ange- klagten wirklich etwas Gutes wollten. Ihrer Meinung nach vielleicht ja. Aber was den Leutnants nicht paßi und nicht gefällt, kann darum dem gesamten Volk sehr wohl gefallen. Objektiv treffe das aber nicht zu. Gs geh« nicht an, daß das ganz« deutsche Molk nach der Pfeife der Leutnants tanz«. Die drei Ulmer Leutnant hätte« geglaubt, baß das Reichswehrministerium und das ganz« deutsche DE «ach der Pfeife der Leutnants tanzen müßten. Das Volk HSmne sich aber solche Einstellung nicht gefallen lassen. Der Staat sei nicht für einen Berufsstand da, sondern für alle Ange hörigen de» Volkes. Der Staat sei kein Spielball für die Leutnant«. (Große Unruhe im Zuhörerraum. Hoho-Rufe. Der Vorsitzende droht mit der Räumung Les Sitzungssaales.) Aber nicht der Staat sei für di« Leutnants da, sondern die Leutnants fllr den Staat, der das höchste Gut Les ganzen Dolles sei. Des halb habe das ganz« Volk mitzubestimmen, wie d«r Staat aus- sehen soll und nicht die Zerren Leutnants allein. Die Strafe, die er für die jungen Offiziere beantragt hab«, müsse deshalb als «in« heilsame Lehre gegen ähnliche weitere unerlaubt« Untern<chmungen angenommen werden. Diese Ausführungen des Reichsanwalts haben auch di» Militärs im Gerichtssaal außerordentlich verstimmt. Sie rufe« den militärischen Verteidiger Hauptmann Meindl auf den Plan, der erklärt: Der He« Reichsanwalt sagte: Die Flöte der junge» Leutnant» sollt« maßgebend für da« Tanz«« de» Volke» wer den. I« diese« Prozeß, wo e, sich um die edelste» MM» der S»ldate»se«le handelte, ka«, darüber «icht gespviche» «erde». «* »ar die «ebe z»« «E, «e dies« i«»ge» L«»t» «»f ihren «eg bracht«. Sie wollten Bertlndima mit de« «d»Ne finden und diese A«ffass«»g auch in ihre Preise tragen. Die Schlußwort« d«r Angeklogt^. Sodann erhalten di« Angeklagten selbst letzte Wort. Oberleutnant a. 2>. Wendt: Ich-»be «» nicht. Eg, «ich « «n tschuDigen, ich habe nur strT, gewollt. Die Verteidigungsrede von Dr. Sack. Dr. Sack bittet zunächst^Scheringer und Wendt in vollem Umfange freizu sprechen. Im weiteren führt er aus: Es zeigte sich, daß nicht die Angeklagten im engsten oder weitesten Kameradenkreise, nein, daß zehn Mi Ilio- nen Deutscher dieselbe Ideologie zu erkennen gegeben hatten, wie die Angeklagten dies hier kund taten. Die Ange klagten wollten mit sich selbst, durch sich selbst versuchen, zu helfen und zu fördern. Es ist hier der Gegensatz zwischen dem Rhythmus oes Dolkswiüens und Ler Abstimmung der Parla mentarier oder — gerade gegenübergestellt — der Gegen- satz Front — Büro. Dr. Sack geht dann auf die Bedeutung der Darunter- suchungsprotokolle ein. Man müsse berücksichtigen, das es sich hier um Protokolle handle, die langdauernde Ge spräche in komprimierter Form wiedergäben. Zwei Worte seien am Richtertisch gefallen, einmal, daß so ein Protokoll ein Torso sei, und zweitens, daß Vernehmen eine Kunst sei. Der Untersuchungsrichter Dr. Braune habe die fest« Ueberzeu- gung gehabt, daß im Heere nationalsoz. Zellen gebildet wür- den. So könne man es verstehen, daß der Haftbefthl gegen die Angeklagten erlassen wurde, nachdem der Reichswehrminister schon vorher erklärt hatte, daß er zu einer Verhaftung der Angeklagten keinen Anlaß sehe. Dann geht Sack auf die psychologischen Hinter gründe ein. Er zitiert, um die geistig« Einstellung der jun gen Offiziere darzulegen, Gneisenau, Scharnhorst, Clausewitz und Spengler. Diese Jugend von Offizieren habe alles das, was von diesen Geisteskoryphäen gesagt worden sei, in sich ausgenommen, durchgearbeitet und darüber nachgedacht. Diese arbeitenden, strebenden, studierenden und von Idealen erfüll ten Offiziere hätten nichts mehr gemein mit dem Bild des Offiziers der alten Armee, so wie man es jetzt noch in alten Witzblättern finden kann. Die jungen Offiziere hier dachten wohl politisch, aber nicht parteipolitisch, sondern volkspoli- tisch. Sack sagt dann, unpolitisch könne heute überhaupt kein Mensch, auch kein Soldat denken. Es steht fest, daß die Kameraden froh waren, daß hier jemand kam, der die sie be wegenden Gedanken nach oben hin zum Ausdruck bringen wollte, auch auf die Gefahr einer etwaigen Verabschiedung hin. Aus den Söhnen sprechen die Väter und aus dem Sohne Scheringer sprach der im Felde gefallene Hauptmann Sche- ringer. Für die Offizier« «rgab sich angesichts des üblen Uni- formerlasses die Frag«: Was sollen wir unseren Mannschaften dazu sagen? Sind wir Papiersoldaten, sind wir Der- kehr« schuhleute ohne Waff«? So wie die Ange- klagten dachten 78 Prozent des Offizierskorps. Man könne sich zwar vorstellen, daß in einem kommunistischen Heere Disziplin und Stoßkraft vorhanden sind. Niemals könne man sich aber vorflellen, daß ein Soldat, der der Schutz der Verfassung sein soll, ideal sich für sie «Insetzen soll unter Hingabe seines Le- bens, wenn man dies« Verfassung mit Zwei- drtttclmehrheit jederzeit tn ihren Grund- lagen ändern kann, und deshalb sei es auch ganz selbst-, verständlich, daß Soldaten unseres Zeeres in einen inneren? Konflikt kämen, wenn auf der einen Seite der Schutz des Vaterlandes, auf der anderen Ler Schutz der Verfassung von ihnen verlangt werde. < Di« Soldaten sind, so betonte der Verteidiger, kein» po» «» St»-«r Mtz». D« RrichswchnMtst«-7k