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onferenz« lbrinqen. U'ockeMatt Mil ^"r Pulsnitz, Königshriick, Radrlwrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. iK«SVN«l Erscheint: inlung, Mittwoch* und Sonnabend*. 1. März, Abonnementspreis: -enbauie üiischlieslich d-s jeder Sonnabend-Nummer d-ttie.-nden E°nnt«g«blatte,) Bierteljährlich I Mk. 25 Pfg. 2. Neu- Inserate werden mit tO Pfennigen für den fand. Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens »» Dienstags und Freitags Vormittags II» v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtratßes zu Dulsniß. Fünfunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Geschäftsstellen Mr Königsbrück! bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Ha äsen st »in L Vogler u. Jnvalidendank, Leipzig: Rudolph Moss* Nachm. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz.^ chlag ca. — — — — kvislA von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder nPosteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, Wald. mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpklllilON l!68 /^Mi8dlLil88. Sonnabend. 18. 3. Mär; 1883. lsung der - — —i—-- : , Nr 25 inze be- Für das zu dem Nachlasse Christian Karl Gottlob ^kökler's in Vöhm.-Folge gehörige Hausgrundstück Nr. 15 des Brand-Katasters und Fol. 30 des Grund- i Gaiiae und Hypothekenbuchs für Böhmisch-Folge ist in dem am 22. d. Mts. abgehaltenen Versteigcrungstermine die Summe von 1800 Mk geboten worden. ndwerks- 3" Erzielung eines höheren Gebotes wird antragsgemäß Kleider der RS März I, Borm. RO Uhr, d verseh. als MehrbietungStermin anberaumt und werden daher Kauflustige geladen, zu gedachter Zeit im Nachlaßgrundstück selbst sich einzufinden und des Weiteren sich zu d gegen gewärtigen. erden Pulsnitz, am 27. Februar 1883. 1883. Das Königliche Amtsgericht. chteu. vr. Krenkel. W. isn! redail- rmmen ringen, reuze«, snitz. größter rfetS, gestickte Huh-, n und lich, ll! irLe» putz, zu Kattun mchsene, ^weither mpfiehlt s, er, 100 bis n bei iulSnitz. be und unserer n guten wieger- e ik. 3. NkN. Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern den für die consignirten Rinder und Pserde zur Deckung der im Jahre I8Z2 aus der Staatskasse bestrittenen Verlägc an Entschädigungen einzuhebenden Jahresbeitrag für jedes Rind auf Drei Pfennige und für jedes Pferd auf Elf Pfennige fkstgestellt hat, so werden die Besitzer der am hiesigen Orte consignirten Rinder und Pserde aufgefordert, den auf sie entfallenden Jahresbeitrag zu Vermeidung von Weiter ungen binnen 8 Tagen anher zu entrichten. Um den betreffenden Rindvieh- und Pserdebesttzern die mit der Abführung der geringfügigen Beträge verbundene Müheverwaltungen thunlichst zu ersparen, ist der Stadtwachtmeister angewiesen worden, der Einsammlung sich zu unterziehen. Pulsnitz, am 28. Februar 1883. - D e r S t a d t r a t h. Schubert, Brgrmstr. X - — Bekanntmachung. Nachdem Herr Tischlermeister August Alwin Rosenkranz, hier, ans Grund des von ihm vorgeleqten Befähigungszeugnisses als Fleischbeschauer für hiesige Stadt in Pflicht genommen worden ist, so wird dies in Gemäßheit 8 2 der Bestimmungen über die Anstellung und Verpflichtung von Fleischbeschauern in hiesiger Stadt vom 11. März 1880 hiermit bekannt gemacht. Pulsnitz, am 28. Februar 1883. DerStadtrath. / Schubert, Brgrmstr. Der Kampf für im» wider die Ein heit »es britischen Reiches. Nicht mit Kanonendonner und verheerendem Sal- venseuer, aber dennoch mit kaum weniger schrecklichen Waffen wird seit zwei Jahren im britischen Reiche ein gefährlicher Verzweiflungskampf gekämpft, Irland be treibt mit allen Mitteln einer heimlichen und blutigen Behme seine LoSreißung von England und dieses hält mit Zähigkeit und beinahe stoischer Ruhe die widerspenstige grüne Insel des Iren fest. Es ist ein Kampf fast ohne Gleichen in der Weltgeschichte, denn durch eine ver- zwrtsrlte, meist passive Widerspenstigkeit sucht die irische Liga die Engländer derartig mürbe zu machen, daß ihnen die Herrschaft in Irland zuwider wird und sie weit gehende Reformen oder gar eine irische Selbstregierung bewilligen. Als erstes politisches Gebot aller Irländer gilt eS daher, keine Steuern an England zu zahlen, den großen, meist in England lebenden Grundbesitzern die Pachtgelder zu verweigern und ferner keine aus England kommenden Jndustrieprodukte zu kaufen. Jeder Ire, der gegen dieses Gebot handelt, verfällt dem heimlichen Vehmgericht und Prügel, Feuerbcände, Tödtung seines Viehes und wenn dieses nichts fruchtet sogar Todesstrafe zu erwarten, die dann auch in der Regel mit einer grauenhaften Rohheit von vermummten Mit gliedern der irischen Landliga vollzogen wird. Dann scheuen sich die Iren aber auch nicht, Vertreter der Obrigkeit, die ihrer Sache ganz besonders gefährlich sind, unschädlich zu machen, wovon die grauenhafte Ermord ung der Staatssekretäre Cavendis und Bourke im Phönixparke zu Dublin das schrecklichste Beispiel ist. Einige Zeit scheint sich nun die englische Regierung der Hoffnung hingegeben zu haben, daß durch einige in der irischen LandSbill bezüglich der Grund- und Bodenver hältnisse gemachte Concesfionen, sowie durch Verschärfung der StcherheitSmaßregeln allmählich sich eine Besserung in den irischen Zuständen einfinden werde, dies ist in Lessen ein schwerer Jrrthum,-vie sowohl der gegenwärtige als auch der vorige Staatssekretär für Irland im eng lischen Parlamente haarscharf nachgewiesen habe». Zu mal der Staatssekretär Forster hob hervor, daß Irland sich vollständig in den Händen eines schrecklichen Gehelm bundes befinde, der den Meuchelmord auf seine Fahne geschrieben habe, in Zeitungen und Broschüren zu fana tischem Widerstande Hetze, Leben und Eigenlhum aller Irländer fortwährend bedrohe und direkt und indirekt den Bürgerkrieg und die Losreibung Irlands von Eng land betreibe. Sachlich sehr matt fielen gegen diese An schuldigungen die Rechtfertigungsversuche der beiden im Parlamente anwesenden Führer der irischen Landliga, Parnell und Sheridan, aus, denn sie erwiderten, daß sie und ihre Partei nur verfassungsmäßig gegen die Unterdrückung Irlands durch England kämpften und mit den Mordthaten und Agrarverbrechen nichts gemein hätten. Von einer Reue und Einkehr, welche Forster den beiden irischen Führern zumuthete, war in ihren Reden nichts zu merken, Parnell sprach vielmehr unter dem Beifall seiner Parteigenossen die Hoffnung auf den endlichen Sieg der irischen Sache aus und rief am Ende seiner Rede mit drohender Stimme: „Zwischen England und Irland ist kein Friede mehr möglich!" So kann denn die irische Frage künftig nur als eine Be drohung der Einheit des britischen Reiches und als keine einfache innere Angelegenheit mehr angesehen werden, weshalb die englische Regierung wohl bald zu energischeren Gegenmaßregeln schreiten wird, wenn sie der revolutio nären Bewegung in Irland nicht demnächst in einer äußerst gefährlichen Ausartung gegenüberstehen will. So sehr man nun auch mit dem unglücklichen seit Jahr hunderten von England stiefmütterlich behandelten Irland Mitleid haben muß, so kann man doch nicht mit der Art und Weise sympathisiren, mit welcher die Iren den Zustand ihres Landes zu bessern suchen und eine kraft volle Zurückweisung des irischen Schreckenregiments durch England wäre wünschenswerth. Zeitereignisse. — Wie wir vernehmen, hat der Kaiser von Japan- Sr. Majestät dem König den Allerhöchstdemselben über sandten Orden der Gold-Blume unter Anderem als ein Zeichen des Dankes für die Ausbildung japanischen Militärs auch in der königl. sächsischen Armee über reichen lassen. — Der in unserem Hoftheater angestellte Versuch betreffs Einsührung der electrischen Beleuchtung, hat wie man jetzt hört, ein durchaus zufriedenstellendes Re sultat ergeben. Nachdem durch entsprechende Aenderungen an der Dampfmaschine die seither zu beobachten gewesene Unruhe des Lichtes beseitigt ist, brennt dasselbe völlig gleichmäßig und schön, so daß die definitive Einsührung der gedachten Beleuchtung schon für die allernächste Zeit zu erwarten steht. — Der königl. sächsische Justizminister Herr v. Abeken hatte sich vor wenigen Jahren, anläßlich des UeberhandnehmenS der Meineidsfälle in Sachsen, veran laßt gesehen, an die Justizbehörden des Königreichs eine Verordnung ergehen zu lassen, daß künftighin bei der Abnahme von Eide» möglichst bedacht und vorsichtig vorgegangen werde. Wenn sich in dieser Zeit in Sachsen die Zahl der Meineidsfälle auch nicht gerade erheblich vermindert hat, so ist doch eine ersprießliche Wirkung dieser Verordnung aus neuesten Statistiken über die sächsische Justizpflege erkennbar. Es bleibt nur zu wün schen, daß sich die betreffenden Grrichtsstellen auch ferner hin des von Abeken'schen Erlasses jederzeit erinnern. — Die bestehende Vorschrift, wonach Briefe, mit welchen Wechsel zur Gutschrift oder Diskontirung über sendet werden, und welche eine Berechnung über daS damit eingeleitete Anschaffungsgeschäft enthalten, für stempelfrei erklärt worden sind (Gen.-Verordn. vom 30. Ok tober 1882) giebt in kaufmännischen Kreisen vielfach zu der Ansicht Veranlassung, daß auch „die Anzeigen über die erfolgte Gutschrift solcher Wechsel der Reichsstempel abgabe nicht mehr unterliegen". Diese letztere Ansicht ist aber irrig, denn derartige Gutschriftsanzeigen unter stehen nach wie vor dem Reichsstempel nach Maßgabe