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pulsnitzerMchendlatt Fernsprecher: Nr. V. vezirKs-i^NZSiger Er, cheint: Dienstag, Donnerstag «.Sonnabend. Mil »Illustriertem Sonntagsblatt", »Landwirt- M»oM V schaktlicher Sei läge' und »Mode kür 611s». I RR Abonnement: Monatlich 4S pk., vierteljährlich und Isilung Ielegr.-Ndr.: Wochenblatt Pulsnitz W 1 1 Inserats kür denselben lag sind bis vormittags I ^^l I 10 Uhr aukzugebsn. Die künk mal gespaltene Willi I Zeile oder deren Naum 15 pk.,Loka!prsis 12 pk. v W W Neklame 30 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. wk. 1 ^0 bei kreier Zustellung ins Saus, ^urch die Post bezogen Mk. 1.41. —— des König!. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pu,snitz Nrntcrblatt slir ^k>n 6mt«tic»rirbtc:bp?1>b Nulanit? umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. s., Vollung, Srotzröhrsdorf, NMlSvlUtt lur oeu NlIltS^erlU)tÄl)L)IllX s^UlVIily, steina, weitzbach,Ober-u.piederlichtenau,§riedersdork-7hiemendork, Mittels Druck und Verlag von S. L. körstsr's Srdsn (Inh.: I. XV. Mohr). Expedition: Pulsnitz, Sismarckplatz Nr. 265. Verantwort! -reinig, IZauswalde, Ohorn, Obersteina, >ueder- Zrotznaundork, Lichtenberg, Klein-Vittmannsdork. 7r Nsdakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Nr. 29. Sonnabend, 8. März 1913. 65. Jahrgang. Unter dem V ehbestande des Rittergutes Kötteritzsch (Amtshauptmannschaft Erimma) ist die Maus- und klausnssucks ausgebrochen. Dresden, den 5. März 1913. Ministerium des Innern. Ne Wahlen der Vertreter der AitMer der landwirtschaftliche» Vernssgenossenschast in der Genassenschastsversammlnng findet für den vesirk der küniglicken kmtsdauptmannsckakt Kamenz einsckllotzNck der Städte Kamenz und Pulsnitz vonnsrstag, Sen 27. März, nacbmlttags von 2 bis 5 llbr statt und zwar: pp. pp. II. für die Wahlabteilung Pulsnitz, umfassend die Orte und Gutsbestrke des Amtsgerichtsbestrks Pulsnitz einschliesslich der Stadt Pulsnitz, im Katbause In Pulsnitz unter Leitung des Herrn Bürgermeisters Vr. Michael daselbst als Wahlvorsteher, pp. pp. Die Stimmberechtigten werden hierdurch aufgefordert, innerhalb der Wahlzeit zur Wahl zu erscheinen. Hierbei ist folgendes zu beachten: Die Unternehmer der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, mit Ausnahme der Gärtnerei- und der Friedhofsbetriebe, wählen für jede Amtshaupt- mannschaft einen Vertreter und einen Ersatzmann in die Genossenschaftsversammlung. Die Städte mit revidierter Städteordnung werden dabei dem Wahl bezirke der Amtshauptmannschaft zugeteilt. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit der Genossenschaftsmitglieder, mit Ausnahme der Gärtner, setzt voraus die Bewirtschaftung einer mit mindestens 120 Steuereinheiten belegten oder mindestens 3 bs grossen Fläche. Die auf Gebäude und Hofraum entfallenden Steuereinheiten und Flächen bleiben außer Betracht. Die Beschäftigung mindestens eines Arbeiters ist nicht Erfordernis. Ein Vetriebsunternehmer kann, wenn er in mehreren Wahlbezirken (Amtshauptmannschaften) selbständige land- und forstwirtschaftliche Betriebe besitzt, das Stimmrecht für jeden Bezirk besonders ausüben. Besitzen Vetriebsunternehmer oder ihre gesetzlichen Vertreter nicht die bürgerlichen Ehrenrechte, so haben sie kein Stimmrecht. Wählbar sind nur volljährige Deutsche. Nicht wählbar ist, 1. wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, da- den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Der Wahlvorsteher ist befugt, bei der Wahlhandlung die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen, weshalb es sich empfiehlt, Ausweise hierüber (Besitz- standsverzeichnis, Ausweis über seine Person, Grundsteuerquittung oder ähnliche Urkunden) mitzubringen und vorzulegen. Gelingt dem Wähler der Ausweis nicht, so kann ihn der Wahlleiter von der Wahl zurückweisen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. ' Auf dem Stimmzettel ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, die dieser Vorschrift nicht entsprechen oder mehr Namen, als der zu wählenden Personen, oder den Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind ungültig. Der Vertreter und sein Ersatzmann werden gemeinsam auf ein und demselben Stimmzettel gewählt. Wer als Vertreter und wer als Ersatzmann ge- wählt werden soll, ist auf dem Stimmzettel nicht anzugeben. Als Vertreter für die Eenossenschaftsversammlung ist gewählt, wer im Wahlbezirke die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen und als Ersatzmann, wer die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hat. Vereinigen zwei Personen auf sich die gleiche Stimmenzahl, so entscheidet das Los. Vie königlicke kmtskauptmannsckatt - Vorficksrungsamt — Kamenz, am 5. März 1913. Für die städtischen Kommunarbeiten, insbesondere zur Bedienung des pneumatischen Apparates für Grubenräumung wird ein geeigneter Arbeiter für sofort gesucht. Zu melden beim Vizewachtmeister oder in der Ratskanzlei. Pulsnitz, am 6. März 1913. Der Stadtrat. Ver Stadtrat. Für die Buchhaltung des städtischen Elektrizitätswerkes wird für Ostern 1913 ein ScdrsiberlbbrNng gesucht. Bewerber wollen ihre Gesuche an die hiesige Ratskanzlei abgeben. Pulsnitz, am 6. März 1913. Stadtschule zu Pulsnitz. Die diesjährigen ökkentlicksn Ostsrprükungen finden Montag, den (0. März, bis Donnerstag, den 13. Mär?, statt. Näheres besagen die Prü fungsordnungen, die dem Elternhause heute durch die Kinder zugegangen sind. Pie keisrllcks Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen ist im Interesse allseitigen Besuchs wieder auf die Abendzeit verlegt worden. Sie wird Donnerstag, den (3. Mär;, abends V,7 Uhr abgehalten werden vis Sckulousstsllung, die Nadelarbeiten, Zeichnungen, Form- und Papparbeiten der Kinder und gewerbliche Zeichnungen der Fortbildungsschüler, aus dem letzten Schuljahre, gestiftete und angekaufte Lehrmittel enthält, ist geöffnet: Sonntag, den Montag, „ Dienstag, „ Dienstag, „ 9. Mär;, nachmittags 10. „ abends 1s. „ vormittags 1). „ abends 5—5 Uhr, 6-8 „ 11—12 „ 6-8 „ Zum Besuche der Osterprüfungen und der Entlassungsfeier, wie zur Besichtigung der Schulausstellung werden die geehrten Behörden, Eltern und Pfleger unserer Kinder sowie alle Gönner und Freunde unseres Schulwesens ehrerbietigst eingeladen vom Pulsnitz, im März 1913. LsbrsrKolleglUM durch L. Schmäh, Schuldirektor. Landwirtschaftliche Lehranstalt zu Mauhen. Vas näcksle Sommer-Semester beginnt Dienstag, den 8. kpril 1913. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der unterzeichnete Direktor entgegen, welcher auch gern bereit ist, weitere Auskunft zu erteilen. prok. vr. Sräke.