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Dresdner W Journal. Ttoniglieh Lächstschev Stnatssrnzcigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 12^ r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden, q Dienstag, den 15. Januar 1M. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche S Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag« nachmittag«. — Fernsprecher Nr. 12SK. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6 mal gespaltenen AnkündigungSseite SS Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite im amtlichen Teile 60 Pf , unter dem RedaktionSstri ch (Eingesandt) 7ö Pf. Gebührenermäßigung auf Geschäft-anzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Architekt Oswald Welz in Copitz die ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Rudol stadt verliehene Ehrenmedaille in Gold annehme und trage. Bekanntmachung. Die am 24. Juni 1837 verstorbene Witwe des Geheimen Registrators Gräfe, Frau Sophie Dorothee verw Gräfe geb. Körnig hat in ihrem am 10. Juli 1834 errichteten, am 25. Juni 1837 vor dem vormaligen Justizamte Dresden publizierten Testamente ein Kapital von 24 000 M. — Pf., welches in folge eines am 19. Juli 1834 von der Erblasserin errichteten Kodizills auf die Summe von 58 693 M. 2 Pf. vermehrt worden ist, mit der Bestimmung ausgesetzt, daß die nach Verlauf eines Jahres, von ihrem Todestage an gerechnet, erwachsenden Zinsen dieses Fonds zu gleichen Teilen an sechs durch das Los zu bestimmende eheliche Kinder, Enkel, Ur- oder Ururenkel ihrer Geschwister oder der Geschwister ihres obengenannten Ehegatten, welche noch nicht das 14. Lebensjahr erfüllt haben, verteilt werden sollen. Die zur Perzeption Gelangenden bleiben nur zwei Jahre nach einander im Genüsse, können aber in der Folge, wenn keine anderen Interessenten vorhanden wären, nochmals und nach Befinden mehrere Male durch das Los auf die gleiche Zeit in den Genuß dieser Zinsen treten. Ta nun im laufenden Jahre die 35. stiftungsmäßige Verteilung der Zinsen des Stiftungsvermögens auf die Zeit vom 24. Juni 1906 bis dahin 1908 vorzunehmen ist, so werden die Eltern und Vormünder aller nach obigen Be stimmungen zur Perzeption mehrerwähnter Stiftungszinsen Berufenen hierdurch ausgefordert, ihre Kinder und Pflege befohlenen bei dem unterzeichneten Ministerium mit Beibringung der erforderlichen Legitimation baldigst und längstens den 13. Juni 1907 schriftlich anzumclden, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche bis dahin nicht angemeldet, oder nicht ausreichend legitimiert würden, zu dem Losungstermine nicht zngelassen und bei der Verteilung der betreffenden Gelder nicht berück sichtigt werden sollen. Zu der unter Leitung des Rechtsanwalts und Notars Justizrat vr. Zerener in Dresden stattfindenden Verlosung selbst ist der 29. Juni 1S07 anberaumt worden, an welchem Tage die Eltern, resp. Vor münder dec angemeldeten und legitimierten Perzipienten vormittags 10 Uhr im Saale der Dresdner Kaufmannschaft — Dresden-Altstadt, Ostraallee Nr. 9 — zur Losung entweder in Person oder durch gehörig legiti mierte Bevollmächtigte sich einzufinden haben. Für die im Berlosungstermine Außenbleibenden wird durch eine hierzu beauftragte Person gelost werden. Eltern bez. Vormünder, welche vom Erfolge der Ver losung keine Nachricht erhalten, haben anzunehmen, daß ihre Kinder bez. Mündel keinen Gewinn erlangt haben. Dresden, den 9. Januar 1907. »54 Ministerium des Kultus und öffentliche» Unterrichts. Herr Bezirkstierarzt Wilhelm in Zittau ist wegen Er krankung bis auf weiteres beurlaubt und mit dessen Stell vertretung Herr BezirkStierarzt Bucher in Löbau beauftragt worden. Dresden, am 14. Januar 1907. Nr. 26 A Königl. Kommission für das Beteriuärwese«. Diejenigen im Jahre 1887 geborenen reichsangehörigen jungen Leute und zwar die im Ausland geborenen soweit sie ihre deutsche Reichsangehörigkeit amtlich zu bescheinigen ver mögen, welche nach §8 25 und 26 der Deutschen Wehr ordnung vom 22. November 1888 innerhalb des Chemnitzer Regierungsbezirks gestellungspflichtig sind und die Berechtigung .zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erlangen wollen werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in 88 89, 90 und 91 der gedachten Wehrordnung hiermit aufgefordert, ihre Gesuche schriftlich di» längsten» zum 1. Februar diese» Jahre» bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission j anzubringen. Diesen mit genauer Angabe des Standes oder Berufes, des Wohnortes und der Wohnung des Petenten zu versehen den Gesuchen ist 1. Geburtszeugnis, 2 Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormundes pp. gemäß 8 89 Ziffer 4 unter b der Wehrordnung, 3. Unbescholtenheitszeugnisse, welche möglichst weit zurück und bis in die neueste Zeit reichen müssen und für Zöglinge höherer Lehranstalten (Gymnasien, Real gymnasien pp.) für die Zeit de- Besuches einer solchen von dem Rektor, für die Zeit nach dem Abgänge von einer dergleichen Anstalt aber, wie für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes oder die vorgesetzte Dienstbehörde aus zustellen sind, beizufügen. Wer die Berechtigung auf Grund eines Zeugnisses einer zur Ausstellung berechtigten höheren Lehranstalt über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst (8 90 der Wehrordnung) erlangen will, hat solches ebenfalls, und zwar bei Verlust des Anrechtes auf den ein jährig freiwilligen Dienst bis spätestens den 1. April dieses Jahres anher einzureichen, wogegen diejenigen jungen Leute, welche die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Dienst durch eine Prüfung (8 91 der Wehr ordnung und Anlage 2) nachzuweisen beabsichtigen, ihrem ebenfalls bis längstens zum 1. Februar dieser Jahre- schriftlich hier anzuoringenden Gesuche um Zulassung zu der im März dieses Jahres stattfindenden Prüfung außer den oben unter 1, 2 und 3 bemerkten Zeugnissen, noch solche über ihren Bildungsgang und einen sclbstgesertigten Lebenslauf bcizufügen, auch mit anzuzeigen haben, in welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft sein wollen und ob sie sich schon einer Prüfung vor einer Prüfungskommission für Ein jahrig-Freiwillige und cv. welcher unterzogen hatten. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach 8 89 der Wehrordnunz die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienste spätestens bis zum 1. Februar des ersten MilitärpflichtjahrcS (d.h. desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird) nachgesucht werden muß und vom vollendeten 17. Lebensjahre ab nachgesucht werden kann, die frühere Nachsuchung aber nur ausnahmsweise (so fern es sich nur um einen kurzen Zeitraum handeli) zu gelaffen werden darf. vhemnitz, den 8. Januar 1907. »82 Königliche PrüfvngSksmmisfion für Sinjährig- Freiwillige. Kr«en««nge», Berse-«»ge» re. i« öffe»tliche» Dienste. Im «eschSft-deretche de» »intstertn«» de» K»lt«» « -sfentl. Unterricht». Zu besetzen: Eine ständige Lehrerstelle an der achlstufigen Volksschule zu Schwepnitz. Kollator: die oberste Schulbehörde Grundgehalt 1400 M , Zulagen vom erfüllten 25. Lebensjahre ab aller drei Jahre je 150 bez 100 M. bis zvm Höchstgehalte von 2600 M. Außerdem »00 M. WohnungSaeld für Verheiratete oder 175 M. für Unverheiratete und nach Befinden 110 M für FortbildungSschulunterricht. AuSwärtS verbrachte ständige Dienstjahre können angerechnet werden. BewerbungSgesuche mit den erforderlichen Beilagen sind bis 1. Februar bei dem K. Be- zirktschulinsprktor zu Kamenz einzureichen. — Zur Verwaltung der ». ständigen Lehrerstelle zu Frauenhain vom 17. Januar ab wird ein Vikar gesucht. Zuschriften an den K. BezirkSschulinspektor zu Großenhain. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile ) Nichtamtlicher Teil. Lom Königliche» Hsfe. Dresden, 15. Januar Se. Majestät der König empfing heute mittag die DepartementSchefS der Königl. Hof staaten zum Vortrag. Um 1 Uhr fand bei Allerhöchstdemselben au» Anlaß de» heutigen Geburtstag» Sr Königl. Hoheft de» Kronprinzen Familientafel statt, an der die Mitglieder de» König-Hause» teilnahmen Vormittag» wurde Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen vom Hoboistenkorp» de» Königl 1. (Leib-) Grenadierregiment» Nr. 100 eine Morgenmusik im großen Stallhofr dargebracht. Heute abend 8 Uhr wird Se Majestät der König den RegimentSabend de» Osfizier»korp» de» 12. Infanterieregiment- Nr. 177 im Kasino besuchen. — Gestern abend fand bei Ihrer Majestät der Königin- Witwe eine Soiree statt, zu der Einladungen ergangen waren: An Ihre Königl Hoheiten den Prinzen und die Frau Prinzessin Johann Georg, Ihre Durchlauchten Prinz und Prinzessin Ulrich von Schönburg-Waldenburg, Generaldirektor Graf Seebach, Hofmarschall v Mangoldt-Reiboldt und Gemahlin, Frau v. Metzsch-Reichenbach geb. Freiin v Miltitz, Hofdame Frl. v. Schönberg-Rothschönberg, Kammerherrn v. Schönberg- Thammenhain nebst Gemahlin und Nichte Freiin v Buol und Gräfin v. Schall-Riaucour nebst ComteffeS Töchtern Dresven, 15. Januar Bei Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg findet heute abend 7 Uhr größere Tafel statt Zu dieser sind mit Einladungen ausgezeichnet worden: Der Kaiserl und Königl Lsterreichisch-Ungarische außerordentliche Gesandte und bevoll mächtigte Minister Baron v. Braun, Staatsminister vr Otto, General der Infanterie z. D v Reyher, Oberhofmarschall v dem BuSsche-Streithorst, der Präsident des Obnlande»- gerichtS Wnkl Geh Rat Lößnitzer, Exzellenzen, Geh Rat vr Wäntig, der apostolische Vikar Bischof vr tbeol Schäfer, der Generaldirektor v. Kirchbach, Generalmajor und Kommandeur der 1. Kavalleriebrigade Nr 23 v. Müller, Kreishauptmann vr. Rumpelt, Geh. Hofrat Rektor Prof. vr. Trude, Kammer- Herr v Oppell, Generalarzt und Leibarzt Sr Majestät des König» Vr. Selle, Oberst und Abteilungschef im KriegSmin'.sterium Bierling, Polizeipräsident Köttig, die Geh Hofräte Prof vr. Woermann und vr. Erbstein, Major und Flüzeladjutant Sr Majestät de» König- v. Arnim, Oberarzt vr. PautynSki, Pfarrer vr. Ditterle - BurkhardSwalde, Pfarrer Lindner- Markranstädt, der Repräsentant der privil. Scheibenschützen- gesellschaft Stadtrat Borack, der Vorsitzende de» Königl Sächs. Militärvereine „107er", Leipzig, Buchdruckereibesitzer Gerhardt und der Vorsitzende de» Militärvereins „Königl Sachs Garde reiter" Postschaffner Beckert Zur Änderung des Landlagswahlrechts. -- Die „Deutsche TageS-Zeitung" hatte sich aus Dresden chreiben lasten: „ES steht nunmehr fest, daß sich der nächste Landtag, der voraussichtlich in den ersten Oktobettaaen zu- ammcntreten soll, mit der Wahlrechtsänderung befassen wird. Der betreffende Entwurf soll fast vollendet sein. Wir fürchten, daß die Regierung sich mit der Änderung zwischen zwei Stühle setzen wird. Ist der neue Entwurf verständig und entspricht er den Grundsätzen der StaatSerhaltuna und einer organischen Fortentwickelung, so werden die Sozialdemo kraten und ihre Bundesgenossen nur noch größere» Geschrei er heben. Geht er in seinen Zugeständnisten aber zu weit, so dürste er kaum eine Mehrheit in den beiden Kammern finden " Die „Dresdner Nachrichten" haben diese Notiz in ihrer SonntagSnummcr wiedergegeben und daran folgende Be merkungen geknüpft: „Es ist nicht recht verständlich, wozu die Frage der Änderung de» Landtagkwahlrecht» jetzt inmitten der NeichStagSwahlbewcgung aufs neue angeschnitten wird durch Äußerungen, mit denen niemand etwa» Rechte» anfangen kann Unseren Informationen zufolge ist der Entwurf keines wegs „fast vollendet" Fest steht nur zweierlei: einmal, daß die Resormbedürftigkeit des jetzt bestehenden Wahlgesetzes von allen beteiligten Faktoren, Regierung und allen Parteien an erkannt ist, und zum anderen, daß Minister Graf Hohrnthal bereit» vor Äbernahme seine» Amtes erklärt hat, sich über die Grundlagen eines neuen Wahlgesetzes klar zu fern Nie mand wird aber über die Schwierigkeiten im Zweifel sein, die e« noch zu überwinden gift, wenn man, selbst unter jenen Voraussetzungen, zur Fassung eines Gesetzes gelangen will, besten Wirkungen voll und ganz zu übersehen sind Diese Wirkungen werden aber übereinstimmend von der Regierung und allen OrdnunaParteien in erster Linie aus dem G. :ch:s punkt ermessen, daß eine Überflutung des Landtags mit sozial demokratischen Elementen, wie sie unter dem früheren Land- tagSwahlrecht unaufhaltsam war, ausgeschlossen ist " Angesicht» dieser Preßäußerungen haben wir an maß gebender Stelle Erkundigung eingezozen und können auf Grund zuverlässigster Information feststellen, daß ein Entwurf des neuen Wahlgesetze- für die Zweite Kammer der Stande- versammluna in der Tat bereit» vorliegt und in seinen wesent lichen Grundlagen auch im Schoße der Regierung Annahme gefunden hat Der Minister de» Innern vr Graf v Hohen- thal und Bergen hält an der von ihm wiederholt ausgesprochenen Absicht unbedingt fest, den Entwurf de- neuen Wahlgesetze- dem Landtage sobald al- möglich, d. h sogleich bei dessen im Herbste zu ermattenden Zusammentritt zur Beschlußfastung vor- zulegen Mi11eil»»se» »»- Ker iffertliche» Lem»tt»»-. - Dem Vernehmen nach wird am 1. April der Geh Rezierung-rat Beeger bei der Krei-Hauptmannschaft Dre-den