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Montag, LS. Jsnnar 1SS<>, abenSS rs. Jahr« ») 69 Pfg. 67 Pfg. «0 Pfg. Y 69 Pfg. *) Bei Abgabe durch den Er zeuger an den Verbraucher gegen Marken ab Stall Beim Verkauf gegen Marken im Laden oder ab Wagen (Ladenpreis) Bei Abgabe durch den Er zeuger an den Verbraucher gegen Marken ab Stall Beim Verkauf gegen Marken im Laden oder ab Wagen (Ladenpreis) Für die übrigen Ortschaften des Bezirks Da« Ministerium des Innern — LandeswobnungSamt — bat dem Gemeindcvorstand »u Zeithain mit Zustimmung des Reichsarbeitsministeriums die Befugnis erteilt, von dem Verfügungsberechtigten einer unbenutzten oder einer freiwerdenden Wobnung oder von Räumen, die zur Einrichtung von Wohnungen geeignet sind, deren sofortige Uebcrlasiung an den Gemeinderat zwecks weiterer Vermietung an Einwohner, die sonst kein Unter kommen finden, gegen ein vom GinignugSamt festzusetzendeS Entgelt zu verlangen. Als freiwerdend gelten die Räume im Augenblick der Kündigung vom künftigen Auszugstage an, und zwar auch dann, wenn über sie vom Verfügungsberechtigten im Augenblick der Kündigung schon weiter verfügt worden ist. Hiernach bedarf die Vermietung von Räumen der bezeichneten Art der Genehmigung de« Gemeinderat««, dir er nach ausdrttckklicher Anordnung de« LandrSwohnungSamteS versagen darf, wenn er selbst die Räum« mietet und weiter vermietet. Zetthain, den 2b. Januar 1920. Der Gemeinderat. Haferkorn. Gemeindevorstand. Für die Stadt Für die Stadt Riesa, Grobenhain Gem. Gröba m. Rgt, Weida K-einhandelsvöchstpreis für Kartoffeln. Unter Aufhebung der Bekanntmachung de« Kommunalverbandes vom 22. Oktober ISIS, MeinliandclStiöchftvreise für Kartoffel« detr., wird für den Bezirk deS Kommuual- verbande« Grotzenhain einfchlieblich der revidierten Städte Grobenhain und Riesa folgende-bestimmt: .... I. Von der Festsetzung eine« Kleinhandelspreise« für di« Kartoffeln für den ganzen > Bezirk bez. für einzelne Gemeinden desselben wird mit Rücksicht darauf, dab infolge des ' von der Reichskartoffel stelle für jeden vom 8. November bi« 1 b. Dezember 1 vlS abgelieferten Zentner Kartoffeln festgesetzten Lieferungsaufschlag« von 2.— M. die Gestehungskosten der in den einzelnen Gemeinden für die Wochenversorgung etngelagerten Mengen ganz ver schiedene sind, Abstand genommen. - . . . . il. Der Kommunalverband bat lediglich den zu dem GrstehungSprelS der Kartoffeln aufzuschlagendenHSndlergewinn festgesetzt und »war beim Verkauf von 1—10 Ztr. auf höchstens 1.2S M. und bei Abgabe unter 1 Ztr. bez. bei vfnndwelser Abgabe auf höchsten« 2.50 M. für den Ztr. M. Die Gemeindebeborden haben den GestehungSprei« der von ihnen eingelagerten Kartoffeln oenan zu berechnen und hierauf unter Aufschlag de« vorstehend unter 2 genannte»« SSndlerqewiiinS den Derkanfsvrel« innerhalb ihrer Gemeinde festzusetzen. iv. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht mehr als 10 Ztr. zum Gegenstand bat. v. Der Verkauf nach Hohlmaß ist nicht zulässig, er darf nur nach Gewicht erfolgen. Vl. Wer Kartoffeln im Kleinhandel feilbietet, ist verpflichtet, auf Verlangen der Derbrancker diese, sofern die zur Verfügung stehenden Vorräte ausreichen, in Mengen von mindesten« 1 Ztr. zu verabfolgen. VH. Die Preise linden keine Anwendung auf die Abgabe von Kartoffeln seitens der Erzeuger, soweit es sich nicht etwa um eine im Auftrage der Gemeinde erfolgende psund- wene Abgabe von Kartoffeln an die Verbraucher auf Grund von Wochenkartosselkarten handelt. Vlll. Zuwiderhandlungen gegen die von den Gemeindebehörden festgesetzten Preise und gegen die vorstehenden Vorschriften Punkt IV und Vll werden mit Gefängnis di« zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bi« zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen, Zuwider handlungen gegen die Vorschriften Punkt V und Vl mit Gefängnis bi« zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi« zu 1500 M. bestraft. Bei Ueberschreituna der Höchstpreise kann neben den angedrohten Strafen ange ordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten der Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist; außerdem kann neben Gefängnisstrafe der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. H- Die festgesetzten Preise sind von den Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise bekanntzuqeben. Hierüber ergebt an die Gemeindebehörden noch besondere Anweisung. Großenhain, am 20. Januar 1920. 11»ll. Der üouttnauolvervaad. Krankenmilchmarken. Die Empfänger von Milch al« Krankenzulage erhalten hiermit Veranlaffnng, den Bezug von Vollmilch, vor dem Beginn der Lieferung demsenigen Milchhändler oder Kuh halter, der nach Vereinbarung die Milchliekeruna übernehmen wird, zu melden und dabei die von der Amt«ba«ptmannschaft empfangenen Krankenmilchmarke» mit vorznlegen. Der Milchhändler oder Kubbalter hat sämtliche Krankenmilchmarken abzustempeln oder seinen Namen daraufznschreiben. Bei den gegenwärtig bereit« in den Händen der Berechtigten befindliche« Kranken milchmarken hat die Vorlegung derselben beim Milchhändler oder Kubbalter sofort zu geschehen. Die Milchhändler und Kubbalter haben von setzt ab die von ihnen belieferten Krankenmilchmarken nach Entgegennahme durch Durchstreichen de« einzelnen Abschnitte« mit Tinte oder Tintenstift zu entwerten. Sie sind dann nach wie vor in der bisherigen Weise einzusenden. Die AmtShanptmannschaft wird künftig Krankenmilchmarken, die nicht in vor stehender Weise entwertet worden sind, als beliefert nicht mehr anerkennen und nach Befinden gegen die Zuwiderhandelnden besonder« vorgeben. Großenhain, am 24. Januar 1920. 102 e IV.Die AmtSbauptmanolchakt. 73 Pfg. 75 Pfg. v. Mager- und Buttermilch. MMmkW» ix str NM m K. Zimr — i. sstlmr M. Der Kommunalverband wird in der laufenden Woche neben Rind- und Kalbfleisch bez. Wurst auch Schweinefleisch non den eingelagerten Beständen zur Verteilung bringen. Auf die Rrichsfleischkarte Reihe V erhalten: Personen über 8 Jahre a«f die Marken 1—7 bi« K8 ar Frischfleisch mit ein- gewachsenenKnochkn oderKnochenbeilage oder Wurst und SHirrSchweinrfleisch; Personen unter S Jahre ans die Marken 1-4 bi« SS gr Frischfleisch mit einge wachsenen Knochen oder Knochenbeilage oder Wurst und SO «m Schweinefleisch. Bei den Schlachtftätten, die in der vergangenen Woche neben den Fleischkonserven auch Frischfleisch auSgegeben haben, werden diese Frischfleischmengen in der laufenden Woche gekürzt und durch Konservenfleisch ersetzt. E« werden daher diejenigen Personen, welche in der Woche vom 19.-25. Januar Frischfleisch erhalten haben, diesmal zum Teil mit Konservenfleisch beliefert. Die 60 bez. 30 xr Schweinefleisch werden indessen voll beliefert. lieber die Fleilchpreise erfolgt besondere Bekanntmachung. Großenhain, am 24. Januar 1920. 4ä V. Die Amtsbauptmanuschast. Kleinverkaufsvreise für Molker eierzeuqmsse (Vollmilch, Magermilch, Butter, Tveisequark, Molkeneiweift). Die Kleinverkaufspreise für Molkereierzeugniffe werden von jetzt ab bis auf Weiteres wie folgt festgesetzt: 4. Dollmilch. Bei Zubringling ins Haus darf ein Zuschlag von 4 Pfg. für da« Liter erhoben werden. Für Bruchteile eines Liters dürfe» die Preise nach oben auf den nächsten vollen Pfennm aufgerundet werde». Die Höchstpreis« unter 4 und 8 gelten nicht für besonders gewonnene oder bearbeitete Kinder- und Krankenmilch. Für diese werden, sofern sich da« Bedürfnis ergeben sollte, be sondere Preise festgesetzt. 6. Butter. Die Erzeuger erhalten für 1 Pfd. Butter 5.50 M. Die Verbraucher haben V.«Dfd. Butter ('/, Stück) mit 42 Pfg. zu bezahlen. v. Sveisequark. Die Erzeuger erhalten für ein Pfund Speisequark 1.02 M. Die Verbraucher haben sür 75 -r Sveisequark 22 Pfg. zu bezahlen L> Molkeneiweiß. Für 75 «r Molkeneiweiß haben die Verbraucher 22 Pfg. zu bezahlen. Die bisherigen Bestimmungen über Preise der Erzeugnisse für Molkereierzen gnisse in der Bekanntmachung des Kommunalverband-« vom 13. September 1919 in Verbin dung mit der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1919 treten hiermit außer Wirksamkeit. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 85 der Verordnung vom 20. Juni 1916 (!it.G Bl. S. 755 flgd.) und 8 16 der Verordnung vom 8. November 1917 lR G.Bl. S. 1005 flgd.) bestraft. Großenhain, am 24. Januar 1920. 2dlV. Der Kommunalverband. Brot- und Mehlversorgung im Erntejahre 1919/20. betr. Im Anschluß an Ziffer 2 der Bekanntmachung des KommnnalverbandeS vom 30. Dezember vorigen JabrcS, Brot- und Mrhlversorgung im Ernteiahre 1919/20 betr„ nach welcher di» Backansbrut« von 100 1s Weizenmehl auf 123 1» Weißbrot und von 100 t« Roggenmebl auf 136 1« Einheitsbrot festgesetzt worden ist, wird für den Bezirk de« KommnnalverbandeS Großenhain einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa noch folgendes bestimmt: Weistgebäck must 8 Stunde» «ach Verlassen des Backofen« da« volle Gewicht (1K Stück — 8«« gr) habe«. Bei Schwarzbrot muß bei je 10 Stücke» 84 Stande» «ach der Entnahme a»S dem Ofen da« »oraefchriebe«« Gewicht im Durchschnitt vor handen sein. Das Gewicht ist bei Schwarzbrot ans de« Brote t« geeigneter Form auf- »«bringe«. Da die Wahrnehmung zu machen gewesen ist, daß das sowohl für Schwarzbrot als namentlich auch sür Weißbrot vorgeschriebene Gewicht nicht immer eingehalten worden ist, wird fick die Amtsbanptmannschast durch Vornahme von Revisionen der Bäckereien von der Einhaltung de- vorgeschriebenrn Gewicht- überzeugen. Bei wahrgenommenen Zuwiderhandlungen wird die AmtShauptmannschaft mit ZwangSmastnahmen, nach Befinden mit Schließung de- Betriebe- bez. strafrechtlicher Berfolgnug, vorgeben. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 34 der Bekanntmachungen des Kommunal, verbände« vom 6. August vor. Js„ Brot- und Mehlversorgung im Ernteiahre 1919 2V betr„ bestraft. Großenhain, am 17. Januar 1920. 7 bl. Der Kommnnalverband. In das GüterrechtSreqister des unterzeichneten Amtsgerichts ist beute auf Seite 184, den Ingenieur Wilhelm Gram- in Gröba und dessen Ehefrau Mathilde geb. Freitag betr„ eingetragen worden: di« Verwaltung und die Nutznießung des Mannes ist durch Ehevertrag vom 31. Dezember 1919 ausgeschlossen worden. Amtsgericht Riesa, am 22. Januar 1920. , Kartoffelabgabe in Gröba. Die Kartoffeln bei den am Georgplatz wohnenden Kartoffelhändlern find durch dar in die Keller eingedrungene Hochwasser naß geworden. Den Kartoffeln schadet dieses Naß werden an sich zunächst nichts, doch müssen dieselben, um wieder zu trocknen und nicht zu verderben, breitgeschüttrt und umgearbeitet werden. Um in den Kellern der Händler den hierzu erforderliche»» Platz zu bekomme», muß unbedingt gefordert werden, daß die Inhaber von Wochenkartoffelkarten «inen aroßen Teil der ibnen zustehenden Kar- löffeln sofort abbolen. Die Kartoffel» ans die Abschnitte bi- 88. Februar d. I. find dis spätestens 81. Januar 1V8V bei einem Kartoffelhändler abzubolen. Mit dem 81. Januar werden die bi- 88. Februar laufende« Kartoffelabschnitte für verfallen erklärt. G röba sElbe), am 24. Januar 1920. Der Gemeindevorstaud. Dienstag, den 27. Januar, abends 8 Uhr Sitzung de- Gemeinderatcs im Gasthoj Seydrwitz. Tagesordnung hängt aus. Weida, am 26. Januar 1920. Der Gemeiudevorstaud. ^5 20 Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abend« « Uhr mit Ausnahme der Sonn- »mb Festtag«, vezngeprei«, argen Vorauszahlung, monatlich 2.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 2.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige« für di« Nummer de« Ausgabetage« find bi» V Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eure Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 48 ww breite, 8 mm hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) «0 Pf., OrtSprri« 50 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50*/. Aufschlag. Nachweisung«. und VermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarif,. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag, eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. VierzehntSgig, Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Slbe". — Im Falle höherer Gewalt — Kneg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder brr veförderungSrinrichtunarn — hat der Bezieher krinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rokattnn<!duck und Vertan Lanner 4 Winter» i Riesa. Stz,»<->tzsean,a, - t-artbestvak-, HP. Berantwortlicki iür Redaktion: Artbur Höhnet. Riel«: stir ?sn:e>-»»nt-st: Wilhelm Dlttrick, Riel«. 34'/, Pfg. 36V. Pfg. 27V, Pfg. 39 M. 41 Pfg. 36 Pfg. ie 1 Liter. N-Boot»-Wasse während de» Krieges, rm Dienste der Unter- Bräutiaan seebootS-Jnspektion in Kiel, bei Auflösung diel« Dienst- Mäßigkeit stelte GR Mer«, Krems uerkede» Umweu, Alt«» zu vernicht» uns Sächsische«. Riesa, den 26. Januar 1920. —* Auszeichnung. Dem Schiffbau-Ingenieur Herbert Kretschmer, Sohn de« Telegr. - Setretär Kretschmer, hier, ist für Verdienste un Unter,eebootSbau und erfolgreiche Mitarbeit an der Frontbereitichaft der U-BootS-Wasse während de» Krieges, rm Dienste der Unter- —* Lachende Geselle«. Alfred Meyer und Alexander Wierth vom Dresdner Schauspielhaus bereiteten mit beiter«« Gaben der deutschen Literatur einer am Sonn- abend nicht allzugroben Zuhörerschaft einig« köstliche Stunde«. Den beiden bekannten und beliebten Künstlern stehen so ziemlich alle Mittel, feinen und drastische» Humor wieorrzugeben, zur Verfügung. WieWtrrth den -Geplagten Bräutigam" von Th. Körner und Meyer .Mäßigung und f" von Lbamisso trotz mehr al« hundertjährigen l zu ueueoi Lede« «wecken, da« dürfte in dies« «- radezu naturalistischen Weise wiederzuaeben nur wenigen möglich fein. Die Vorträge de« ersten Telles wurden mehr- iach unterbrochen durch eine ganze Reihe zu spät kommen der Besucher. I. S. —* Die Petrenz-Oper gastiert .am nächsten Freitag im Hotel Söpfner hier, und zwar gelangt die komische Oper „Die Regimentstochter" not großem Orchester zur Aufführung. —* William- Original-Liliputaner- Lbeater -«fellichaft «ibt am Dienstag, 87, und Witt- Riesaer Tageblatt «ud Aureiger (Libkblatt Md Atyeiger). »EN, R* « «-"-ff. 5«ese Rr. 52. Mr die AmtShauptmannschaft Großenhain, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrvLa.