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Ers^eint wöchentlich 2 Mal (Lienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer k-stet 10 Pf. Wochenblatt für Ersche'nr wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. AbonncineutSpreis vierteljährlich 1 Ma Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannakme Jnseratenannabme Montags ».Donnerstags R 8 8 8 8 tz'U 8 k E D' 8^ ZU DR EH 8 Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. 4 V Z D R R R bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Siebenlehn und die Umaeaenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschllft zu Meißen, das Königl. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdrnfs. Einundvierzigfter Jahrgang. Nr. Z4 Freitag, den 29. April MlV Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagowaklen betr. Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Jahres vorzunehmenden Ergänzungswahlen für den Landtag werden alle nach § 23 des Wahl gesetzes vom 3. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Or gane hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni laufenden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und so fort am Anfänge des genannten Monats die im H 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachte» Wahlgesetze vom 4. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Da übrigens die Wahlen selbst diesmal zeitiger als gewöhnlich vorzunehmen sein werden, so ist die Revision der Listen, wie hier durch verordnet wird, so zu beschleunigen, daß sie bis zum IS. Juni laufenden .Jahres vollendet ist. Es sind daher die zu diesem Zwecke erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen. Hierbei wird zugleich auf die Bestimmungen unter I 1, 2 und 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der dirccten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 (Gesetz- uud Verordnungsblatt Seite 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in tz 9 der angezogenen Ausführungsverordnung vom 4. Dezember 1868, nach welcher sie von allen ihnen bekannt gewordenen Füllen einer Entziehung der Stimmberechligung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Gegenwärtige Verordnung ist in allen Amtsblättern zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 21. April 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. - Paulig. Bekanntmachung Von der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Nossen sind der Landwehrmann Friedrich Emil Lounth in VVNsckruN hinter den letzten Jahrgang der Landwehr, der Reservist Ernst Hugo NoriA in VVilsärulk hinter den letzten Jahrgang der Reserve sowie die Ersatz-Reservisten I. El. Carl Heinrich VVuAlior in Klipphausen und Friedrich Reinhard 4aNa in zVilsäruN' hinter den letzten Jahrgang der Ersatz-Reserve znrückgestellt worden. Die Zurückstellungen sind für den Fall einer Mobilmachung beschlossen worden und behalten ihre Gültigkeit nur bis zum nächst jährigen Classificatwnstermin. Meißen, am 23. April 1881. Der Civil-Pol-sitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Anshelmngsbezirks Nossen. — v. Boffe. Bekanntmachung, das Al walzen der Wege betreffend. Nach H 9 der seiner Zeit hinansgegebencn Anweisung müssen bei Material, das durch den Verkehr nicht schnelle Bindung bekommt, alle Neuschüttungen bis zur vollständigen Befestigung nnler Begießung mit Wasser und Bedecken mit Kies oder Boden gewalzt werden. Die Wegebaupflichtigen werden ans diese in ihrem eigensten Interesse liegende Vorschrift mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß Wegebauunterstützungen nur dann zugcbllligt werden, wenn der gedachten Vorschrift entsprochen worden ist. Meißen, den 25. April 1881. Königliche Amtsbauptmannschaft. v. Boffe. Bekanntmachung, . Die Drtsstcmpeleinnahme zu Wilsdruff betreffend. Nachdem die infolge Pensionirung des zeitherigen Inhabers zur Erledigung gekommene Ortsstempeleiunahme zu Wilsdruff von dem Königlichen Finanz-Ministerium dem Rendanten bei dem dasigen Amtsgerichte Herrn August Granz MattheS vom 1. künftigen Monats ab übertragen worden ist, so wird dieß für Alle, die es angeht, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 23. April 1881. Königlicher Kreis-Steuer-Rath des I. Stenerkreises: Zenker. Tnges geschilpte. Zu der Wiederaufnahme der Sitzungen des Reichstags waren wie die „Nat. Ztg." schreibt, bis Dienstag die Abgeordneten nicht sehr zahlreich eingetroffen, „so daß es zweifelhaft ist, ob die Versammlung beschlußfähig sein wird.^ Wir wollen, fahrt das genannte Blatt fort, trotzdem hoffen, „daß sich nicht an das beschämende Ende der ersten Hälfte der Session ein beschämender der zweiten auknüpfen werde. In jeder Zusammensetzung auch in einer uns so unwillkommenen wie die gegenwärtige, hat der Reichstag Anspruch auf die Achtung, welche der Vertretung der deutschen Nation gebührt; aber znerst muß er selbst allerdings Achtung vor sich und seiner Aufgabe beweisen, dürfen die einzelnen Mitglieder nicht die Ausübung des übernommenen Mandates aus politischer Verstimmung, wie guter Grund zu solcher auch vor handen sein mag, oder aus noch unstatthafteren Motiven dergestalt vernachlässigen, daß das Ansehen des Parlaments darunter leidet. Der Reichstag, welcher am 30. Juli 1878 gewählt wurde, nimmt morgen zum letzten Male seine Sitzungen auf, sofern nicht etwa un vorhergesehene Ereignisse das später nochmals erfordern sollten; um der Werthschätzung der parlamentarischen Einrichtungen seitens des Volkes willen ist dringend zu wünschen, daß in den letzten Sessions wochen wenigstens nicht von Neuem das Schauspiel der Gleichgiltigkeit gegen diese Einrichtungen von Denen gegeben werde, welchen ihre Wahrung in erster Reihe anverlraut ist. Alle Parteien sollten hieran das gleiche Interesse zu nehmen; sicher ist, daß der Liberalismus sich selbst untergräbt, wenn er das Ansehen der Volksvertretung schmälern hilft." Außerdem wäre es nach derselben Quelle sehr wahrscheinlich, „daß der Rest der Session im Wesentlichen ergebuißlos verlaufen werde. Die Steucrvorlagen seien von allen Seilen anfgegeben." Während schwere Wolken über dem Haupte der revolutionären „Internationale" Heraufziehen, wird mittlerweile unseren deutschen Sozialdemokraten das Leben einigermaßen sauer gemacht. Zwei Bundesregierungen haben soeben energisch das Sozialistengesetz gehand habt. In Württemberg wurde eine von der Volkspartei in Eßlingen einberufene Versammlung, in welcher mich Sonnemann gesprochen, kurz nachdem der unerwartet erschienene Reichstagsabgeordnete Bebel das Wort ergriffen, aufgelöst. Noch strenger ging man bekanntlich in Bayern vor, wo dem Magistrate der Stadt Fürth, welcher demselben Bebel anstandslos gestattet, in einer Versammlnng einen politischen Vortrag zu halten, von der Staatsbehörde auf Grund einer Ministe- rialcntschließnng die Ausübung der politischen Befugnisse tn Bezug auf Vereinswesen und Versammlnngsrecht auf unbestimmte Zeit ent zogen und dem königlichen Bezirksamte übertragen worden ist. Es ist diese über die Stadt Fürth verhängte Ausnahmsmaßregel in Bayern die erste dieser Art seit Bestehen des Sozialistengesetzes, und die